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   BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 685/02   

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BVerfG, 05.08.2002 - 2 BvR 685/02 (https://dejure.org/2002,76595)
BVerfG, Entscheidung vom 05.08.2002 - 2 BvR 685/02 (https://dejure.org/2002,76595)
BVerfG, Entscheidung vom 05. August 2002 - 2 BvR 685/02 (https://dejure.org/2002,76595)
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 13.02.2019 - I B 28/18

    Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe

    dd) In seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010  2 BvR 591/06 u.a. (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 98) hat das BVerfG --zum wiederholten Male (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. August 1982  1 BvR 1109/81, HFR 1984, 73; vom 5. August 2002  2 BvR 685/02, juris)-- der Fachgerichtsbarkeit und damit in erster Linie dem BFH bestätigt, dass er die durch die Heranziehung zum besonderen Kirchgeld aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen verfassungsgemäß konkretisierend beantwortet habe.
  • BFH, 13.02.2019 - I B 27/18

    Inhaltsgleich mit Beschluss des BFH vom 13.02.2019 I B 28/18 - Besonderes

    dd) In seinem Beschluss vom 28. Oktober 2010  2 BvR 591/06 u.a. (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2011, 98) hat das BVerfG --zum wiederholten Male (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 30. August 1982  1 BvR 1109/81, HFR 1984, 73; vom 5. August 2002  2 BvR 685/02, juris)-- der Fachgerichtsbarkeit und damit in erster Linie dem BFH bestätigt, dass er die durch die Heranziehung zum besonderen Kirchgeld aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen verfassungsgemäß konkretisierend beantwortet habe.
  • FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 6487/02

    Kirchensteuer; Glaubensverschiedene Ehe; Besonderes Kirchgeld; Ehegatte;

    Da zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Lebensführungsaufwand eines Ehegatten und dem Einkommen beider Ehegatten Abhängigkeiten bestehen, stellt das gemeinsame Einkommen für die Erhebung des Kirchgeldes eine system- und sachgerechte Ausgangsgröße dar (Beschluss des BFH vom 22.01.2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 05.08.2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Nürnberg, 18.06.2009 - 6 K 49/08

    Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von besonderem Kirchgeld bei

    In Sachen besonderes Kirchgeld wurde eine gegen den BFH-Beschluss vom 22. Januar 2002 I B 18/01 (BFH/NV 2002, 674) erhobene Verfassungsbeschwerde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht -BVerfGG- mit BVerfG-Beschluss vom 5. August 2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen, ebenso wie schon vorher eine gegen das BVerwG-Urteil vom 11. November 1988 8 C 10/87 (NJW 1989, 1747) gerichtete Verfassungsbeschwerde (BVerfG-Beschluss vom 24. April 1995 1 BvR 139/89).
  • FG Köln, 11.05.2005 - 11 K 6619/02

    Rechtmäßigkeit des in glaubensverschiedener Ehe erhobenen besonderen Kirchgeldes

    Da zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Lebensführungsaufwand eines Ehegatten und dem Einkommen beider Ehegatten Abhängigkeiten bestehen, stellt das gemeinsame Einkommen für die Erhebung des Kirchgeldes eine system- und sachgerechte Ausgangsgröße dar (Beschluss des BFH vom 22.01.2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 05.08.2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 K 3864/11

    Erhebung und Berechnung des besonderen Kirchgelds bei glaubensverschiedener Ehe

    vom 5.8.2002, Az.: 2 BvR 685/02).
  • FG Köln, 08.06.2005 - 11 K 3248/02

    Rechtmäßigkeit des in glaubensverschiedener Ehe erhobenen besonderen Kirchgeldes

    Da zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Lebensführungsaufwand eines Ehegatten und dem Einkommen beider Ehegatten Abhängigkeiten bestehen, stellt das gemeinsame Einkommen für die Erhebung des Kirchgeldes eine system- und sachgerechte Ausgangsgröße dar (Beschluss des BFH vom 22.01.2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 05.08.2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Köln, 08.06.2005 - 11 K 1389/03

    Verfassungswidrigkeit des besonderen Kirchgeldes

    Da zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Lebensführungsaufwand eines Ehegatten und dem Einkommen beider Ehegatten Abhängigkeiten bestehen, stellt das gemeinsame Einkommen für die Erhebung des Kirchgeldes eine system- und sachgerechte Ausgangsgröße dar (Beschluss des BFH vom 22.01.2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 05.08.2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Köln, 11.05.2005 - 11 K 3989/03

    Begrenzung der Pflicht zur Zahlung des besonderen Kirchgelds auf

    Da zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Lebensführungsaufwand eines Ehegatten und dem Einkommen beider Ehegatten Abhängigkeiten bestehen, stellt das gemeinsame Einkommen für die Erhebung des Kirchgeldes eine system- und sachgerechte Ausgangsgröße dar (Beschluss des BFH vom 22.01.2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 05.08.2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 4952/02

    Kirchensteuer; Glaubensverschiedene Ehe; Besonderes Kirchgeld; Einkommensloser

    Da zwischen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und dem Lebensführungsaufwand eines Ehegatten und dem Einkommen beider Ehegatten Abhängigkeiten bestehen, stellt das gemeinsame Einkommen für die Erhebung des Kirchgeldes eine system- und sachgerechte Ausgangsgröße dar (Beschluss des BFH vom 22.01.2002 I B 18/01, BFH/NV 2002, 674; Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 05.08.2002 2 BvR 685/02 nicht zur Entscheidung angenommen).
  • FG Düsseldorf, 23.07.2004 - 1 K 3070/02

    Festsetzung eines besonderen Kirchgeldes bei glaubensverschiedenen

  • FG Düsseldorf, 18.06.2004 - 1 K 67/03

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen einer Festsetzung des besonderen Kirchgeldes in

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