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   BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16   

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BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16 (https://dejure.org/2016,7132)
BVerfG, Entscheidung vom 14.04.2016 - 2 BvR 695/16 (https://dejure.org/2016,7132)
BVerfG, Entscheidung vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 (https://dejure.org/2016,7132)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 64 SichVVollzG NW, § 109 Abs 1 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen materieller Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge - hier: körperliche Durchsuchung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten

  • Wolters Kluwer

    Angriff einer Gehörsverletzung mit einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren zur Wahrung des Subsidiaritätsgebots; Grundrechtlicher Anspruch auf rechtliches Gehör zur Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen materieller Subsidiarität bei unterlassener Anhörungsrüge - hier: körperliche Durchsuchung eines in der Sicherungsverwahrung Untergebrachten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Angriff einer Gehörsverletzung mit einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren zur Wahrung des Subsidiaritätsgebots; Grundrechtlicher Anspruch auf rechtliches Gehör zur Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 ; GG Art. 19 Abs. 4
    Angriff einer Gehörsverletzung mit einer Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren zur Wahrung des Subsidiaritätsgebots; Grundrechtlicher Anspruch auf rechtliches Gehör zur Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 43/10

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 -, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris, Rn. 3).

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist daher verletzt, wenn das Gericht einem Verfahrensbeteiligten, bevor es eine ihm ungünstige Entscheidung trifft, keine Gelegenheit gibt, zu der im Verfahren abgegebenen Stellungnahme der Gegenseite Stellung zu nehmen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 -, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2010 - 2 BvR 1183/09 -, juris).

    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 - juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ; stRspr) - unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine mögliche Gegenstellungnahme Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt, oder nicht.

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10-, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11

    Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Dieser in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfGE 134, 106 unter Verweis auf BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).

    Das kann auch bedeuten, dass Beschwerdeführer zur Wahrung des Subsidiaritätsgebots gehalten sind, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung mit den gegebenen Rechtsbehelfen, insbesondere mit einer Anhörungsrüge, selbst dann anzugreifen, wenn sie im Rahmen der ihnen insoweit zustehenden Dispositionsfreiheit mit der Verfassungsbeschwerde zwar keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügen wollen (BVerfGE 134, 106 unter Verweis auf BVerfGE 126, 1 ), durch den fachgerichtlichen Rechtsbehelf aber die Möglichkeit wahren, dass bei Erfolg der Gehörsverletzungsrüge in den vor den Fachgerichten gegebenenfalls erneut durchzuführenden Verfahrensschritten auch andere Grundrechtsverletzungen, durch die sie sich beschwert fühlen, beseitigt werden (BVerfGE 134, 106 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris Rn. 10).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Dieser in § 90 Abs. 2 BVerfGG zum Ausdruck kommende Grundsatz verlangt, dass Beschwerdeführer alle nach Lage der Dinge zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung schon im fachgerichtlichen Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (BVerfGE 134, 106 unter Verweis auf BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ).

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10-, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 - juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ; stRspr) - unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine mögliche Gegenstellungnahme Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt, oder nicht.
  • BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 722/11

    Gleichbehandlung arbeitender und nicht arbeitender Strafgefangener hinsichtlich

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Hiergegen bestehen Bedenken, da das Landgericht bei der Beurteilung, ob eine Maßnahme zur Regelung einzelner Angelegenheiten im Sinne des § 109 Abs. 1 Satz 1 StVollzG vorliegt, nicht geprüft hat, ob es sich bei der allgemeinen Anordnung um eine Allgemeinverfügung handelt (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2011 - 2 BvR 722/11 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 23.01.1958 - 1 BvR 271/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Dies gilt - auch wenn der Gehörsverstoß zur Aufhebung der ergangenen Entscheidung nur unter der Voraussetzung führt, dass sie auf dem Verstoß beruht (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 - juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 7, 239 ; 13, 132 ; 52, 131 ; 89, 381 ; stRspr) - unabhängig davon, ob unter den gegebenen Umständen von der Möglichkeit auszugehen ist, dass eine mögliche Gegenstellungnahme Einfluss auf das Entscheidungsergebnis gewinnt, oder nicht.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Das kann auch bedeuten, dass Beschwerdeführer zur Wahrung des Subsidiaritätsgebots gehalten sind, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung mit den gegebenen Rechtsbehelfen, insbesondere mit einer Anhörungsrüge, selbst dann anzugreifen, wenn sie im Rahmen der ihnen insoweit zustehenden Dispositionsfreiheit mit der Verfassungsbeschwerde zwar keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügen wollen (BVerfGE 134, 106 unter Verweis auf BVerfGE 126, 1 ), durch den fachgerichtlichen Rechtsbehelf aber die Möglichkeit wahren, dass bei Erfolg der Gehörsverletzungsrüge in den vor den Fachgerichten gegebenenfalls erneut durchzuführenden Verfahrensschritten auch andere Grundrechtsverletzungen, durch die sie sich beschwert fühlen, beseitigt werden (BVerfGE 134, 106 unter Verweis auf BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Schließlich sind im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Anordnung und ihrer Anwendung auf den Beschwerdeführer die besonderen Umstände des Einzelfalls zu beachten (vgl. zu dem schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch unbekleidete Durchsuchungen etwa BVerfGK 2, 102; BVerfG, Beschluss der3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 21.03.2006 - 2 BvR 1104/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs in

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Die Verfahrensbeteiligten müssen grundsätzlich Gelegenheit haben, sich zu Stellungnahmen der Gegenseite in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu äußern (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2011 - 2 BvR 43/10 -, 2 BvR 86/10 -, 2 BvR 140/10 -, juris, Rn. 2 unter Verweis auf BVerfGE 19, 32 ; 49, 325 ; BVerfGK 7, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 628/92 -, juris, Rn. 10; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 188/09 -, NVwZ 2009, S. 580; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2009 - 2 BvR 1575/09 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05

    Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der

    Auszug aus BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16
    Eine Anhörungsrüge war hier statthaft und nicht deshalb entbehrlich, weil sie offensichtlich aussichtslos gewesen wäre (vgl. BVerfGK 7, 403 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 628/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör infolge einer Sachentscheidung

  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

  • BVerfG, 17.07.2015 - 2 BvR 1245/15

    Zum Rechtsweg gehört, soweit statthaft, auch die Anhörungsrüge

  • BVerfG, 30.07.2009 - 2 BvR 1575/09

    Mangels Erhebung der Anhörungsrüge im fachgerichtlichen Verfahren unzulässige

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 188/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Befangenheitsanträgen im

  • BVerfG, 15.11.2010 - 2 BvR 1183/09

    Anspruch auf rechtliches Gehör (beharrlicher und wiederholter Verstoß; Anspruch

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 242/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 214/76

    Anfechtbarkeit der Entscheidung nach § 69 Abs. 3 S. 5 FGO - Verletzung des

  • BVerfG, 10.07.2013 - 2 BvR 2815/11

    Körperliche Durchsuchung im Strafvollzug (allgemeines Persönlichkeitsrecht;

  • BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13

    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines

  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18

    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 07.05.2020 - 2 BvQ 26/20

    Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche (Erfordernis eines doppelten

    Das kann auch bedeuten, dass Beschwerdeführer zur Wahrung des Subsidiaritätsgebots gehalten sind, im fachgerichtlichen Verfahren eine Gehörsverletzung mit den gegebenen Rechtsbehelfen, insbesondere mit einer Anhörungsrüge, selbst dann anzugreifen, wenn sie im Rahmen der ihnen insoweit zustehenden Dispositionsfreiheit mit der Verfassungsbeschwerde zwar keinen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG rügen wollen, durch den zumutbaren und naheliegenden fachgerichtlichen Rechtsbehelf aber die Möglichkeit wahren, dass bei Erfolg der Gehörsverletzungsrüge in den vor den Fachgerichten gegebenenfalls erneut durchzuführenden Verfahrensschritten auch andere Grundrechtsverletzungen, durch die sie sich beschwert fühlen, beseitigt werden (vgl. BVerfGE 134, 106 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, Rn. 2).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - VerfGH 23/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung von vollzugsöffnenden Maßnahmen aus

    Denn der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör dient nicht nur der Gewährleistung sachrichtiger Entscheidungen, sondern auch der Wahrung der Subjektstellung der Beteiligten im gerichtlichen Verfahren (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16, juris, Rn. 3 m. zahlr. w. N.).
  • OLG Hamm, 03.11.2016 - 1 Vollz (Ws) 385/16

    Durchsuchung eines Gefangenen in unbekleidetem Zustand bei Aufnahme in der

    Diese grundsätzliche Notwendigkeit einer auf den Einzelfall bezogenen Überprüfung der Verhältnismäßigkeit der Anwendung einer allgemeinen Anordnung zur Durchführung körperlicher Durchsuchungen im entkleideten Zustand hat das Bundesverfassungsgericht mittlerweile auch im Zusammenhang mit § 64 SVVollzG NRW hervorgehoben (Beschluss vom 14.04.2016 - 2 BvR 695/16 -, Rn. 6, juris).
  • FG Hamburg, 09.05.2016 - 3 KO 114/16

    Finanzgerichtsordnung/Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: Aussetzung der Vollstreckung

    Soweit die beklagte Familienkasse dagegen wegen eines Missverständnisses der Reichweite ihrer Erledigungserklärung (oben II 5) den Hauptsacheerledigungs-Kostenlastbeschluss nach § 138 FGO angreifen will, hatte sie Gelegenheit zur Klarstellung mittels Anhörungsrüge gemäß § 133a FGO, Art. 103 GG (vgl. BVerfG-Beschluss vom 14.04.2016 2 BvR 695/16, Juris m. w. N.).
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