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   BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08   

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BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08 (https://dejure.org/2009,1356)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2009 - 2 BvR 718/08 (https://dejure.org/2009,1356)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 (https://dejure.org/2009,1356)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen oberlandesgerichtliche Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Kinderheimen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR; Anforderungen an das Vorliegen einer Verletzung der Menschenwürde wegen zwangsweiser ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rehabilitierung wegen Unterbringung in Kinderheimen; Willkürverbot

  • Judicialis

    GG Art. 1; ; GG Art. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; StrRehaG § 1 Abs. 1; ; StrRehaG § 2

  • sewoma.de

    Entschädigung für DDR-Heimkinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Kinderheimen und anderen Einrichtungen der Jugendhilfe der DDR

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung erfolgreich

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Rehabilitierungsverfahren wegen Aufenthaltes in DDR-Kinderheimen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rehabilitierung bei DDR-Kinderheimen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung erfolgreich

  • streifler.de (Kurzinformation)

    SED - Unrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2010, 175
  • DVBl 2009, 909
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ), oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ), oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ), oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot dann verletzt, wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

    Willkür ist im objektiven Sinne zu verstehen als eine Maßnahme, welche im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. BVerfGE 83, 82 ; 86, 59 ), oder als die krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm, durch die ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird (vgl. BVerfGE 86, 59 ; 87, 273 ; 96, 189 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08
    Spezifisches Verfassungsrecht ist aber nicht schon dann verletzt, wenn eine Entscheidung, am einfachen Recht gemessen, objektiv fehlerhaft ist; der Fehler muss gerade in der Nichtbeachtung von Grundrechten liegen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Der Beschluss wurde von dem Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08, juris) aufgehoben, und die Sache wurde an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • VerfGH Berlin, 22.09.2009 - VerfGH 170/07

    Verfassungsbeschwerde: Fachgerichtliche Auffassung zur Unwirksamkeit der

    Erforderlich ist, dass die Entscheidung eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder den Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet, so dass ein gesetzgeberisches Anliegen grundlegend verfehlt wird.Daran fehlt es, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 1994 - VerfGH 34/94 - LVerfGE 2, 16 , 11. Januar 1995 - VerfGH 81/94 - LVerfGE 3, 3 und 12. Dezember 1996 - VerfGH 38/96 - LVerfGE 5, 58 ; st. Rspr.; zum Bundesrecht: BVerfGE 86, 87, 273 ; 89, 1 ; BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - juris Rn.17).
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    - mit Art. 3 Abs. 1 GG übereinstimmende - objektive Willkürverbot aus Art. 10 Abs. 1 VvB (vgl. zur willkürlichen Auslegung des § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1 StrRehaG auch BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 -, juris Rn. 16 ff.).
  • LG Cottbus, 18.07.2016 - 36 BRH 22/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zulässigkeit eines Zweitantrages;

    Die vorgenannten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Naumburg wurden durch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08) und vom 24. September 2014 (2 BvR 2782/10) jeweils aufgehoben.

    In seinem Beschluss vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08) geht das Bundesverfassungsgericht auf die Zulässigkeit des Rehabilitierungsantrages vom 6. Dezember 2006 bezüglich der Unterbringung im Jugendwerkhof ... nicht ein.

  • OLG Naumburg, 22.10.2010 - 2 Ws Reh 8/10

    Unzulässigkeit eines an das örtlich unzuständige Gericht gestellten

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 ( 2 BvR 718/08) kann auch die Anordnung der Heimerziehung als behördliche Entscheidung dem Anwendungsbereich des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes unterliegen, wenn mit ihr eine Freiheitsentziehung oder ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen verbunden war (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StrRehaG ).

    bbb) Die Unterbringung im Kinderheim stand zudem in keinem groben Missverhältnis zum Anlass des Beschlusses der Jugendhilfe i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, 2 BvR 718/08 - zitiert in juris Rn. 21).

  • OLG Naumburg, 22.10.2010 - 2 Ws (Reh) 8/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Beschwerdeentscheidung nach Sachentscheidung

    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sowie dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08) kann auch die Anordnung der Heimerziehung als behördliche Entscheidung dem Anwendungsbereich des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes unterliegen, wenn mit ihr eine Freiheitsentziehung oder ein Leben unter haftähnlichen Bedingungen verbunden war (§ 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StrRehaG).

    bbb) Die Unterbringung im Kinderheim stand zudem in keinem groben Missverhältnis zum Anlass des Beschlusses der Jugendhilfe i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 2 StrRehaG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2009, 2 BvR 718/08 - zitiert in juris Rn. 21).

  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR

    a) Die Einweisung in ein Heim für Kinder oder Jugendliche stellt nach der - den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvR 718/08 - vom 13. Mai 2009 (ZOV 2009, 183) umsetzenden - Änderung des § 2 Abs. 1 Satz 2 StrRehaG durch das Vierte Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR vom 2. Dezember 2010 grundsätzlich eine rehabilitierungsfähige Maßnahme dar, ohne dass noch zu prüfen ist, ob die Unterbringung im konkreten Einzelfall freiheitsentziehenden Charakter hatte oder unter haftähnlichen Bedingungen im Sinne des § 2 Abs. 2 StrRehaG vollzogen wurde (vgl. OLG Naumburg OLGSt StrRehaG § 2 Nr. 4; ZOV 2011, 256; OLG Jena ZOV 2011, 210; Senat ZOV 2012, 82; 2011, 166; Mützel ZOV 2011, 106; a.A. LG Erfurt, Beschluss vom 14. Juli 2011 - 1 Reha 181/10 - juris).
  • BVerwG, 24.08.2009 - 2 B 54.09
    Die Frage ist jedoch nicht von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung, weil sie nicht die Auslegung revisiblen Rechts, sondern die Würdigung tatsächlicher Verhältnisse und damit lediglich seine Anwendung auf einen Einzelfall betrifft; die Auslegung des verfassungsrechtlichen Willkürverbots ist durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - LKV 2009, 315).

    Der Dienstherr überschreitet die Schwelle zur Willkür, wenn die von ihm getroffene Maßnahme im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden soll, eindeutig unangemessen ist, d.h. sich als krasse Missdeutung des Inhalts einer Norm und damit als grundlegende Verfehlung eines gesetzgeberischen Anliegens darstellt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2009 a.a.O.).

  • BVerwG, 04.02.2010 - 3 PKH 9.09

    Schutzwirkung des Beruflichen Rehabilitationsgesetzes; Verfestigung des Rechts

    Insoweit hat das Bundesverfassungsgericht wesentliche Fragen zugunsten des Klägers geklärt, indem es im Beschluss vom 13. Mai 2009 (2 BvR 718/08) den Beschluss des Oberlandesgerichts Naumburg vom 10. März 2008 aufgehoben und festgestellt hat, dass die Ablehnung der strafrechtlichen Rehabilitierung für die Zeit in Hummelshain auf einer krassen Missdeutung des § 2 StrRehaG beruhe.
  • KG, 16.06.2011 - 2 Ws 351/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigung wegen Unterbringung in einem

    Auch unter Berücksichtigung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 2009 - 2 BvR 718/08 - (EuGRZ 2009, 401 = ZOV 2009, 183) zur grundsätzlichen Rehabilitierungsfähigkeit von Zwangsaufenthalten in Kinderheimen lägen die Voraussetzungen einer Rehabilitierung gemäß §§ 1, 2 StrRehaG nicht vor.
  • KG, 30.09.2011 - 2 Ws 641/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Entschädigungspflicht bei Unterbringung eines

  • VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 181/10

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Kinderheim der früheren

  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

  • OLG Rostock, 27.10.2010 - I WsRH 33/10

    Strafrechtliche Rehabilitation: Unterbringung in einem Kinderheim der ehemaligen

  • VerfGH Sachsen, 25.08.2011 - 38-IV-11
  • OLG Naumburg, 02.11.2011 - 2 Ws (Reh) 276/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung eines Kindes in einem

  • LG Frankfurt/Oder, 10.06.2013 - 41 BRH 172/09

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren bei Unterbringung in einem Kinderheim

  • LG Halle, 09.03.2017 - 12 Reh 85/16

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Einweisung in ein Spezialkinderheim der DDR

  • LG Erfurt, 14.07.2011 - 1 Reha 383/09

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Voraussetzungen bei Heimunterbringung

  • KG, 14.06.2012 - 2 Ws 514/11

    Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen: Unterscheidung zwischen

  • OLG Brandenburg, 11.09.2012 - 2 Ws (Reha) 4/12

    Rehabilitierung wegen der Unterbringung eines Jugendlichen in der Heimerziehung

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