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   BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06   

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https://dejure.org/2006,887
BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 722/06 (https://dejure.org/2006,887)
BVerfG, Entscheidung vom 07.12.2006 - 2 BvR 722/06 (https://dejure.org/2006,887)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 (https://dejure.org/2006,887)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 2 Abs. 1 StrEG; § 5 Abs. 2 StrEG
    Anspruch auf rechtliches Gehör (ausdrückliche Bescheidung zentralen Vorbringens in den Entscheidungsgründen; Gutachten); Entschädigungspflicht nach Vollzug der Untersuchungshaft (Vorwurf grob fahrlässiger widersprüchlicher Angaben im Verfahren)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch Nichtbeachtung eines psychologischen Gutachtens bei der Entscheidung über die Versagung einer Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung für erlittene Untersuchungshaft; Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Mitverursachung der Strafverfolgungsmaßnahme durch widersprüchliche Angaben

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; StPO § 33 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung für mehrmonatige Untersuchungshaft trotz Freispruchs

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Haftentschädigung nach Freispruch - Bundesverfassungsgericht: Gutachten zur "Tat" ist auch bei der Entschädigungsfrage zu berücksichtigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 41
  • DVBl 2007, 253
 
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Wird zitiert von ... (125)

  • BVerfG, 27.02.2018 - 2 BvR 2821/14

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    a) Die Garantie rechtlichen Gehörs verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; BVerfGK 10, 41 , stRspr).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfGE 86, 133 ; BVerfGK 6, 334 ; 10, 41 ; 20, 53 ).

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfGE 47, 182 ; BVerfGK 10, 41 ; 20, 53 ).

  • BVerfG, 16.09.2010 - 2 BvR 2394/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) im

    Daraus ergibt sich eine Pflicht der Gerichte, die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachenbehauptungen in den Entscheidungsgründen zu verarbeiten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 722/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. November 2005 - 2 BvR 1090/05 -, juris).
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