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   BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,867
BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96 (https://dejure.org/1996,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1996 - 2 BvR 725/96 (https://dejure.org/1996,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 (https://dejure.org/1996,867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Risikofreier Mißbrauch - Verfassungsgerichtsbarkeit - Entscheidungsgründe - Abwegiger Sachvortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2785
  • NVwZ 1996, 1200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da die berührten verfassungsrechtlichen Fragen durch den Beschluß vom 1. Juni 1989 (BVerfGE 80, 109 [118 ff.]) geklärt sind und die Verfassungsbeschwerde im übrigen ohne jede Erfolgsaussicht ist (§§ 93a, b BVerfGG ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang an die Befassungspflichten eines Rechtsanwalts als Prozeßvertreter gestellt hat (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), treffen auf die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts in eigener Sache ebenso zu.
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    a) Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind (vgl. nur BVerfG, NJW 1995, S. 1418 ).
  • BVerfG, 14.09.1994 - 2 BvR 1626/94

    Mißbrauchsgebühr bei leichtfertig erhobener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    Die Verfassungsbeschwerde, die für den beschwerdeführenden Rechtsanwalt von einer Anwaltskollegin erhoben wurde, setzt sich weder mit der bereits erwähnten Senatsentscheidung vom 1. Juni 1989 noch mit den einschlägigen Entscheidungen dieser Kammer (vgl. zuletzt NJW 1995, S. 1419 ; 1996, S. 1273) auseinander; sie entbehrt jeglicher verfassungsrechtlicher Substanz.
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419; vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205; vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

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