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BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13 |
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Eine gerichtliche Entscheidung, welche hoheitliches Handeln eines ausländischen Staates einer gerichtlichen Beurteilung unterzieht, stellt sich jedenfalls dann als grob fehlerhaft und insofern willkürlich dar, wenn sie Maßnahmen betrifft, die dem Kernbereich des ...
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Art 25 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 10 Abs 1 DBA GRC, § 20 Abs 2 GVG
Stattgebender Kammerbeschluss: Erteilung einer Vollstreckungsklausel unter Verletzung des Grundsatzes der Staatenimmunität (Art 25 GG) verletzt betroffenen ausländischen Staat in Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Steuererhebung als hoheitliche ... - rewis.io
Stattgebender Kammerbeschluss: Erteilung einer Vollstreckungsklausel unter Verletzung des Grundsatzes der Staatenimmunität (Art 25 GG) verletzt betroffenen ausländischen Staat in Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Steuererhebung als hoheitliche ...
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Stattgebender Kammerbeschluss: Erteilung einer Vollstreckungsklausel unter Verletzung des Grundsatzes der Staatenimmunität (Art 25 GG) verletzt betroffenen ausländischen Staat in Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) - Steuererhebung als hoheitliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1723
- NZA 2014, 1046
- WM 2014, 768
Wird zitiert von ... (49) Neu Zitiert selbst (26)
- BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03
Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische …
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Es ist keine allgemeine Regel des Völkerrechts mehr, dass ein Staat Immunität auch für nicht-hoheitliches Handeln genießt (vgl. zuletzt BVerfGE 117, 141 ).aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird seit jeher zwischen der völkerrechtlich allgemein anerkannten Immunität von Hoheitsakten ausländischer Staaten einerseits (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 117, 141 ) und nicht-hoheitlichen Akten ausländischer Staaten andererseits unterschieden (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 117, 141 ).
Im Einklang mit der allgemeinen völkerrechtlichen Praxis geht das Bundesverfassungsgericht insoweit davon aus, dass Hoheitsakte ausländischer Staaten (sog. acta iure imperii) grundsätzlich immer der Staatenimmunität unterfallen (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 117, 141 ).
Dies gilt in vergleichbarer Weise auch für die Zwangsvollstreckung in im Inland belegene Vermögenswerte ausländischer Staaten, die hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ; BVerfGK 19, 122 ).
(1) Zwar ist die Möglichkeit eines solchen Verzichts allgemein anerkannt (vgl. BVerfGE 117, 141 m.w.N.).
Im Arbeitsvertrag zwischen der Beschwerdeführerin und dem Kläger fehlt es an einer entsprechenden Verzichtserklärung, wie sie beispielsweise bei der Ausreichung von Staatsanleihen an private Gläubiger üblich ist (vgl. BVerfGE 117, 141 ); dass sich der Kläger gegenüber der Beschwerdeführerin arbeitsvertraglich zur Abführung der in Deutschland anfallenden deutschen Steuern und Sozialabgaben verpflichtet hat, kann, entgegen der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts (…Rn. 26 des angegriffenen Beschlusses) nicht als konkludenter Immunitätsverzicht verstanden werden.
- BVerfG, 30.04.1963 - 2 BvM 1/62
Iranische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
aa) In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird seit jeher zwischen der völkerrechtlich allgemein anerkannten Immunität von Hoheitsakten ausländischer Staaten einerseits (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 117, 141 ) und nicht-hoheitlichen Akten ausländischer Staaten andererseits unterschieden (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 117, 141 ).Im Einklang mit der allgemeinen völkerrechtlichen Praxis geht das Bundesverfassungsgericht insoweit davon aus, dass Hoheitsakte ausländischer Staaten (sog. acta iure imperii) grundsätzlich immer der Staatenimmunität unterfallen (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 117, 141 ).
bb) Da dem allgemeinen Völkerrecht eine Kategorisierung staatlicher Tätigkeiten als hoheitlich oder nicht-hoheitlich fremd ist, muss diese Abgrenzung grundsätzlich nach nationalem Recht erfolgen (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ; 64, 1 ).
Das betrifft etwa die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ).
Insoweit kann es ausnahmsweise geboten sein, eine nach nationalem Recht als privatrechtlich einzuordnende Tätigkeit eines ausländischen Staates gleichwohl als der Staatenimmunität unterfallenden actus iure imperii zu qualifizieren, wenn dieser zum Kernbereich völkerrechtlich anerkannter Staatsgewalt zu rechnen ist (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ).
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Dies gilt in vergleichbarer Weise auch für die Zwangsvollstreckung in im Inland belegene Vermögenswerte ausländischer Staaten, die hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ; BVerfGK 19, 122 ).bb) Da dem allgemeinen Völkerrecht eine Kategorisierung staatlicher Tätigkeiten als hoheitlich oder nicht-hoheitlich fremd ist, muss diese Abgrenzung grundsätzlich nach nationalem Recht erfolgen (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ; 64, 1 ).
Das betrifft etwa die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ).
Insoweit kann es ausnahmsweise geboten sein, eine nach nationalem Recht als privatrechtlich einzuordnende Tätigkeit eines ausländischen Staates gleichwohl als der Staatenimmunität unterfallenden actus iure imperii zu qualifizieren, wenn dieser zum Kernbereich völkerrechtlich anerkannter Staatsgewalt zu rechnen ist (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ).
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Da dieses weniger der individuellen Selbstbestimmung als der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege dient, werden sowohl inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 75, 192 ) als auch ausländische juristische Personen des privaten (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 21, 207 ; 23, 229 ; 64, 1 ) und des öffentlichen Rechts von dessen Schutzbereich erfasst.Dies gilt in vergleichbarer Weise auch für die Zwangsvollstreckung in im Inland belegene Vermögenswerte ausländischer Staaten, die hoheitlichen Zwecken dienen (BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ; BVerfGK 19, 122 ).
bb) Da dem allgemeinen Völkerrecht eine Kategorisierung staatlicher Tätigkeiten als hoheitlich oder nicht-hoheitlich fremd ist, muss diese Abgrenzung grundsätzlich nach nationalem Recht erfolgen (vgl. BVerfGE 16, 27 ; 46, 342 ; 64, 1 ).
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Nicht jede fehlerhafte Anwendung oder Nichtbeachtung einer einfachgesetzlichen Verfahrensvorschrift ist zugleich auch eine Verfassungsverletzung, weil die Anwendung des einfachen Rechts andernfalls auf die Ebene des Verfassungsrechts gehoben würde (vgl. BVerfGE 82, 286 ).Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ; 58, 1 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ).
- BVerfG, 20.06.2012 - 2 BvR 1048/11
Vorbehaltene Sicherungsverwahrung ist - mit Ausnahme des Verstoßes gegen das …
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Vielmehr ist die Grenze zur Verfassungswidrigkeit erst überschritten, wenn die - fehlerhafte - Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts willkürlich ist (grundlegend BVerfGE 3, 359 ; 58, 1 ; 82, 286 ; 87, 282 ; 131, 268 ).Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hat, kann nur angesichts der Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerfGE 131, 268 ).
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12
Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz - …
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
aa) Zwar stellt nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen auch schon einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, juris, Rn. 179; stRspr.). - BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06
Ultra-vires-Kontrolle Mangold
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
aa) Zwar stellt nicht jede irrtümliche Überschreitung der den Fachgerichten gezogenen Grenzen auch schon einen Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 126, 286 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, 2 BvR 1562/12, 2 BvR 1563/12, 2 BvR 1564/12 -, juris, Rn. 179; stRspr.). - BGH, 09.07.2009 - III ZR 46/08
Anwendbarkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für Streitigkeit zwischen Eltern und …
Auszug aus BVerfG, 17.03.2014 - 2 BvR 736/13
Im Widerspruch zum Grundsatz der Staatenimmunität ergangene Entscheidungen sind nichtig (vgl. BGHZ 182, 10 , Rn. 20, m.w.N.). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
- BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
AG in Zürich
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04
Mangels Vorlageverpflichtung gem Art 100 Abs 2 GG keine Verletzung der Garantie …
- BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66
Flächentransistor
- BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvL 31/62
Kirchenlohnsteuer I
- BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65
Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
- LAG München, 20.12.2011 - 8 Ta 393/11
Immunität (Art. 25 GG)
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden …
- BVerfG, 17.02.1977 - 1 BvR 33/76
Verfassungsmäßigkeit der Haftung des Arbeitgebers für die Kirchenlohnsteuer …
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BAG, 14.02.2013 - 3 AZB 5/12
Deutsche Gerichtsbarkeit - Lehrer an griechischen Schulen
- BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 19/83
Investitionshilfegesetz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2019 - 4 A 1361/15
Deutschland muss amerikanische Drohneneinsätze prüfen
vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 17.3.2014 - 2 BvR 736/13 -, NJW 2014, 1723 = juris, Rn. 19 f., m. w. N. - BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 7/17 R
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Insoweit nimmt er öffentlich-rechtliche Aufgaben wahr (BVerfG Beschluss vom 17.3.2014 - 2 BvR 736/13 - Juris RdNr 22) . - BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19
Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen
Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (…s. beispielsweise BVerfG, Beschlüsse vom 6. Mai 2020 - 2 BvR 331/18, NJW 2020, 3647 Rn. 14 ff.; vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, NJW 2014, 1723 Rn. 20 mwN; vom 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03, BVerfGE 117, 141; vom 15. Februar 2006 - 2 BvR 1476/03, BVerfGK 7, 303, 307) und des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Urteile vom 26. Juni 2003 - III ZR 245/98, BGHZ 155, 279, 283;… vom 19. Dezember 2017 - XI ZR 796/16, BGHZ 217, 153 Rn. 15 ff. mwN) zur Immunität in Zivilverfahren enthalten ebenfalls keine Ausführungen zur Reichweite der funktionellen Immunität in Strafverfahren.
- BAG, 26.04.2017 - 5 AZR 962/13
Staatenimmunität - drittstaatliche Eingriffsnormen
Allerdings ist dem allgemeinen Völkerrecht - so das Bundesfassungsgericht - eine Kategorisierung staatlicher Tätigkeiten als hoheitlich oder nicht-hoheitlich fremd, weshalb diese Abgrenzung grundsätzlich nach nationalem Recht zu erfolgen hat (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19 ff.) .Gegenstand des dieser zugrunde liegenden Rechtsstreits war - jedenfalls aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts - die Besteuerung des dortigen Klägers mit der griechischen Quellensteuer durch den griechischen Staat, nicht die unterbliebene vollständige Auszahlung eines im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber geschuldeten (Brutto-)Gehalts (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 22) .
Für solche Streitigkeiten um die Gegenleistung aus einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis geht offenbar auch das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass es keine allgemeine Regel des Völkerrechts gebe, wonach ein Staat Immunität für nicht-hoheitliches Handeln genießt (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 22) .
Der Gegenstand des Rechtsstreits berührt nicht die Souveränität der Republik Griechenland oder ihrer Gesetzgebung und damit den allgemein anerkannten Bereich hoheitlicher Tätigkeit (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 21) .
- BAG, 02.03.2017 - 2 AZR 698/15
Außerordentliche Verdachtskündigung
Die beklagte Republik ist nicht nach § 20 Abs. 2 GVG von ihr befreit (zu den Voraussetzungen BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 1004/13 - Rn. 16) .Die vorliegende Feststellungsklage betrifft ihre nicht-hoheitliche Staatstätigkeit (zur Abgrenzung gegenüber hoheitlicher Staatstätigkeit und den Unterscheidungsmerkmalen vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 19 ff.; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 14; BGH 24. März 2016 - VII ZR 150/15 - Rn. 19, BGHZ 209, 290) .
- BGH, 08.03.2016 - VI ZR 516/14
Klagen von Gläubigern griechischer Staatsanleihen gegen die Hellenische Republik …
Andernfalls könnte die rechtliche Prüfung durch die Gerichte eine Beurteilung des hoheitlichen Handelns erfordern, was mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus folgenden Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03, BVerfGE 117, 141, 152 f.; vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, NJW 2014, 1723 Rn. 19 f.; Senatsurteil vom 26. September 1978 - VI ZR 267/76, NJW 1979, 1101) .b) Mangels völkerrechtlicher Unterscheidungsmerkmale ist die Abgrenzung grundsätzlich nach dem Recht des entscheidenden Gerichts zu beurteilen (BVerfG, Beschlüsse vom 30. April 1963 - 2 BvM 1/62, BVerfGE 16, 27, 62; vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, NJW 2014, 1723 Rn. 21; Senatsurteil vom 26. September 1978 - VI ZR 267/76, NJW 1979, 1101; BAG…, Beschluss vom 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12, BAGE 144, 244 Rn. 15 mwN).
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall, dem eine Lohnzahlungsklage gegen den griechischen Staat zugrunde lag, der den Nettolohn eines bei ihm in Deutschland beschäftigten Staatsbürgers wegen der Einführung einer Quellensteuer in Höhe von 5% des Bruttolohnes gekürzt hatte, die Immunität mit der Begründung bejaht, Gegenstand des Rechtsstreits sei die hoheitlich zu beurteilende Besteuerung mit der ausländischen Quellensteuer durch den beklagten Staat, nicht die unterbliebene vollständige Auszahlung eines im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis vom beklagten Staat als Arbeitgeber geschuldeten (Brutto-)Gehalts (Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, NJW 2014, 1723 Rn. 22).
Gerade die damit verbundene Überprüfung der Rechtmäßigkeit hoheitlicher Maßnahmen will der Grundsatz der Staatenimmunität verhindern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, NJW 2014, 1723 Rn. 28; OLG Schleswig, ZIP 2015, 1253, 1257 und 1258; OLG Hamm…, Urteil vom 11. Dezember 2014 - 5 U 60/14, juris Rn. 65 a.E.; OLG München, Urteil vom 16. Oktober 2014 - 8 U 1308/14, n.v.; OLG Frankfurt…, Urteil vom 18. September 2014 - 16 U 32/14, juris Rn. 34; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 4 U 2450/14, n.v.; LG Konstanz, IPRspr 2013, Nr. 172, 369, 370, 371 und 372; LG Osnabrück, Urteil vom 15. Mai 2015 - 7 O 2995/13, RIW 2016, 76, 77 ff.; im Rahmen der Begründetheit auch LG Frankfurt, Urteile vom 30. März 2015 - 2-01 S 108/14, 204/14 und 280/14, n.v.), da dies mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus folgenden Prinzip der Nichteinmischung in die Ausübung hoheitlicher Befugnisse ausländischer Staaten nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13, NJW 2014, 1723 Rn. 28; BAG, Urteile vom 23. November 2000 - 2 AZR 490/99, NZA 2001, 683, 685;… vom 10. April 2013 - 5 AZR 78/12, NJW 2013, 2461 Rn. 14;… Beschluss vom 14. Februar 2013 - 3 AZB 5/12, BAGE 144, 244 Rn. 14 mwN; OLG München, NJW 1975, 2144 f.;… Schack Internationales Zivilverfahrensrecht, 6. Aufl., Rn. 175;… v. Arnauld, Völkerrecht, 2. Aufl., Rn. 320).
- BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15
Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 54) , nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staats rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 17; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13) .In Ermangelung völkerrechtlicher Unterscheidungsmerkmale ist diese Abgrenzung grundsätzlich nach dem Recht am Sitz des entscheidenden Gerichts vorzunehmen (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 21; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 19; BGH 30. Januar 2013 - III ZB 40/12 - Rn. 11) .
Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - aaO;… BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 1004/13 - aaO; 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 19) .
hat nicht auf seine Staatenimmunität verzichtet (vgl. zu dieser Möglichkeit: BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 24; BAG 18. Dezember 2014 - 2 AZR 1004/13 - Rn. 41) , sondern diese ausdrücklich geltend gemacht.
- BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 741/13
Deutsche Gerichtsbarkeit - Rechtswahl - Günstigkeitsvergleich
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 14) .bb) Mangels völkerrechtlicher Unterscheidungsmerkmale ist diese Abgrenzung grundsätzlich nach dem Recht am Sitz des entscheidenden Gerichts vorzunehmen (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 22; 12. April 1983 - 2 BvR 678/81 ua. - Rn. 139, BVerfGE 64, 1) .
Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - aaO; 13. Dezember 1977 - 2 BvM 1/76 - Rn. 121, BVerfGE 46, 342; BAG 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 15; 10. April 2013 - 5 AZR 78/12 - Rn. 15) .
- BGH, 19.12.2017 - XI ZR 796/16
Zulässigkeit einer Klage gegen die Republik Griechenland wegen der Umschuldung …
Es ist keine allgemeine Regel des Völkerrechts mehr, dass ein Staat Immunität auch für nicht-hoheitliches Handeln ("acta iure gestionis") genießt (vgl. BVerfGE 16, 27, 33 ff.; 117, 141, 152 f.; BVerfG, NJW 2014, 1723 Rn. 19; BGH…, Urteil vom 8. März 2016 - VI ZR 516/14, BGHZ 209, 191 Rn. 12).Andernfalls könnte die rechtliche Prüfung durch die Gerichte eine Beurteilung des hoheitlichen Handelns erfordern, was mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus folgenden Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen, nicht vereinbar wäre (vgl. BVerfGE 117, 141, 152 f.; BVerfG, NJW 2014, 1723 Rn. 19 f.; BGH, Urteile vom 26. September 1978 - VI ZR 267/76, WM 1979, 586 …und vom 8. März 2016, aaO).
Mangels völkerrechtlicher Unterscheidungsmerkmale ist die Abgrenzung grundsätzlich nach dem Recht des entscheidenden Gerichts zu beurteilen (BVerfGE 16, 27, 62; BVerfG, NJW 2014, 1723 Rn. 21; BGH…, Urteil vom 8. März 2016 - VI ZR 516/14, BGHZ 209, 191 Rn. 15), hier also nach deutschem Recht.
Das betrifft etwa die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (vgl. BVerfGE 16, 27, 63; BVerfG, NJW 2014, 1723 Rn. 21; BGH…, Urteil vom 8. März 2016, aaO).
Insoweit kann es ausnahmsweise geboten sein, eine nach nationalem Recht als privatrechtlich einzuordnende Tätigkeit eines ausländischen Staates gleichwohl als der Staatenimmunität unterfallenden Akt iure imperii zu qualifizieren, wenn dieser zum Kernbereich völkerrechtlich anerkannter Staatsgewalt zu rechnen ist (vgl. BVerfGE 16, 27, 63 f.; BVerfG, NJW 2014, 1723 Rn. 21; BGH…, Urteil vom 8. März 2016, aaO).
Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht in einem Fall, dem eine Lohnzahlungsklage gegen den griechischen Staat zugrunde lag (…vgl. BAGE 144, 244 Rn. 6), der den Nettolohn eines bei ihm in Deutschland beschäftigten Staatsbürgers wegen der Einführung einer Quellensteuer in Höhe von 5% des Bruttolohnes gekürzt hatte, die Immunität mit der Begründung bejaht, Gegenstand des Rechtsstreits sei die hoheitlich zu beurteilende Besteuerung mit der ausländischen Quellensteuer durch den beklagten Staat, nicht die unterbliebene vollständige Auszahlung eines im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis vom beklagten Staat als Arbeitgeber geschuldeten (Brutto-)Gehalts (BVerfG, NJW 2014, 1723 Rn. 22).
- BAG, 18.12.2014 - 2 AZR 1004/13
Deutsche Gerichtsbarkeit - Staatenimmunität - internationale Zuständigkeit …
Es ist mit dem Prinzip der souveränen Gleichheit von Staaten und dem daraus abgeleiteten Rechtsprinzip, dass Staaten nicht übereinander zu Gericht sitzen (vgl. EuGH 19. Juli 2012 - C-154/11 - [Mahamdia] Rn. 54) , nicht zu vereinbaren, dass ein deutsches Gericht hoheitliches Handeln eines anderen Staates rechtlich überprüft (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 20; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 34, BVerfGE 117, 141; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 17; 25. April 2013 - 2 AZR 960/11 - Rn. 13) .In Ermangelung völkerrechtlicher Unterscheidungsmerkmale ist diese Abgrenzung grundsätzlich nach dem Recht am Sitz des entscheidenden Gerichts vorzunehmen (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 21; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 19; BGH 30. Januar 2013 - III ZB 40/12 - Rn. 11) .
Zu ihm gehören die Betätigung der auswärtigen und militärischen Gewalt, die Gesetzgebung, die Ausübung der Polizeigewalt und die Rechtspflege (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 21; BAG 10. April 2014 - 2 AZR 741/13 - Rn. 19) .
aa) Die Möglichkeit eines solchen Verzichts ist allgemein anerkannt (BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - Rn. 24; 6. Dezember 2006 - 2 BvM 9/03 - Rn. 33, BVerfGE 117, 141; BAG 3. Juli 1996 - 2 AZR 513/95 - zu II 1 der Gründe, BAGE 83, 262; BGH 4. Juli 2013 - VII ZB 30/12 - Rn. 24) .
Er kann in einem privatrechtlichen Vertrag enthalten sein und - als konkludente Erklärung - auch darin liegen, dass sich der ausländische Staat auf die Streitigkeit einlässt, ohne seine Immunität geltend zu machen (vgl. BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 - aaO mwN; Geimer Internationales Zivilprozessrecht 6. Aufl. Rn. 629; Schütze DIZPR 2. Aufl. Rn. 95) .
Die Umstände des Falls dürfen in dieser Hinsicht keine Zweifel lassen (vgl. BGH 30. Januar 2013 - III ZB 40/12 - Rn. 14; 9. Juli 2009 - III ZR 46/08 - Rn. 38, BGHZ 182, 10; im Ergebnis auch BVerfG 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 -) .
- BVerfG, 06.05.2020 - 2 BvR 331/18
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- BSG, 14.12.2017 - B 10 EG 4/17 R
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- BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15
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- BGH, 19.12.2017 - XI ZR 217/16
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- BGH, 19.12.2017 - XI ZR 247/16
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- BAG, 20.10.2017 - 2 AZR 783/16
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- BVerfG, 09.11.2020 - 2 BvR 1286/18
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- BVerfG, 14.07.2020 - 2 BvR 1163/16
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
- BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 216/17
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- LG Wuppertal, 26.04.2016 - 5 O 218/14
- LG Köln, 31.07.2015 - 32 O 70/14
- BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 759/16
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Kein Schadensersatz aus dem Erweb griechischer Staatsanleihen
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- OLG München, 22.05.2018 - 8 U 197/18
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- LAG Hamm, 29.09.2016 - 11 Sa 406/16
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- LAG Düsseldorf, 25.01.2017 - 7 Sa 585/15
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- OLG Schleswig, 04.12.2014 - 5 U 89/14
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- LAG Hamm, 01.02.2019 - 16 Sa 694/18
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- OLG Köln, 01.09.2017 - 6 U 186/16
Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Republik Griechenland auf Rückzahlung von im …
- ArbG Düsseldorf, 02.04.2015 - 7 Ca 6508/14
Auslegung der Parteibezeichnung auf Beklagtenseite im arbeitsgerichtlichen …
- OLG Düsseldorf, 23.11.2017 - 13 U 40/17
Umfang der Staatenimmunität
- LAG Köln, 18.08.2016 - 7 Sa 1110/15
Italienisches Generalkonsulat; Renteneintritt; italienisches Recht; …
- OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 3 VA 7/21
- LG Bonn, 20.04.2016 - 1 O 72/13
Staatsanleihen Hellenische Republik Griechenland
Rechtsprechung
BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem ausländischen Staat ergangenen arbeitsgerichtlichen Teilversäumnisurteil vorläufig ausgesetzt wird
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 2 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 45 Abs 2 ArbGG, Art 10 DBA GRC
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem ausländischen Staat ergangenen arbeitsgerichtlichen Teilversäumnisurteil vorläufig ausgesetzt wird - Wolters Kluwer
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Aussetzung der Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat; Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts
- rewis.io
Erlass einer eA, mit der die Zwangsvollstreckung aus einem gegenüber einem ausländischen Staat ergangenen arbeitsgerichtlichen Teilversäumnisurteil vorläufig ausgesetzt wird
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Einstweiliger Rechtschutz vor dem BVerfG zur Aussetzung der Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat; Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Karlsruhe stoppt vorläufig Zwangsvollstreckung gegen Griechenland
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (37)
- BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81
National Iranian Oil Company
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG können sich daher nicht nur inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts (vgl. BVerfGE 61, 82 ; 75, 192 ), sondern auch ausländische juristische Personen des privaten (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 21, 207 ; 23, 229 ; 64, 1 ) wie des öffentlichen Rechts berufen, und damit auch ausländische Staaten (vgl. BVerfGK 1, 32 ; 9, 211 ).Sowohl die unterbliebene Vorlage gemäß § 45 Abs. 2 ArbGG an den Großen Senat als auch die unterbliebene Vorlage gemäß Art. 100 Abs. 2 GG können eine Verletzung des Rechts aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG begründen, sofern das Bundesarbeitsgericht eine gebotene Vorlage nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern willkürlich unterlassen hat (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 13, 132 ; 19, 38 ; 64, 1 ; 96, 68 ).
Zwar ist die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts nicht generell unzulässig (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
Für Ansprüche aus hoheitlichem Handeln ist die Immunität jedoch anerkannt (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
- BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
Dies muss bei der Gesamtabwägung besonders ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ), weil bei anderen Völkerrechtssubjekten Zweifel an der Völkerrechtstreue der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bereitschaft, sich zukünftig an das Völkergewohnheitsrecht halten zu wollen, entstehen könnten, und dies zu außenpolitischen Nachteilen führen kann.
- BVerfG, 06.12.2006 - 2 BvM 9/03
Pauschaler Verzicht auf Staatenimmunität erfasst nicht die diplomatische …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Zwar ist die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts nicht generell unzulässig (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).Für Ansprüche aus hoheitlichem Handeln ist die Immunität jedoch anerkannt (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
Auch stellt der Zugriff auf Vermögenswerte eines ausländischen Staates in jedem Fall einen besonders schweren Eingriff in dessen Souveränität dar (vgl. BVerfGE 117, 141 ).
- BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90
Einigungsvertrag
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Dies muss bei der Gesamtabwägung besonders ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ), weil bei anderen Völkerrechtssubjekten Zweifel an der Völkerrechtstreue der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Bereitschaft, sich zukünftig an das Völkergewohnheitsrecht halten zu wollen, entstehen könnten, und dies zu außenpolitischen Nachteilen führen kann.
- BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvM 1/76
Philippinische Botschaft
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Zwar ist die Vollstreckung gegen einen ausländischen Staat nach den allgemeinen Regelungen des Völkerrechts nicht generell unzulässig (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).Für Ansprüche aus hoheitlichem Handeln ist die Immunität jedoch anerkannt (vgl. BVerfGE 46, 342 ; 64, 1 ; 117, 141 ).
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Bei der Entscheidung über die einstweilige Anordnung haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
- BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11
Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine …
Auszug aus BVerfG, 16.10.2013 - 2 BvR 736/13
Dieser wird noch weiter verschärft, wenn eine Maßnahme mit völkerrechtlichen oder außenpolitischen Auswirkungen in Rede steht (vgl. BVerfGE 35, 193 ; 83, 162 ; 88, 173 ; 89, 38 ; 108, 34 ; 118, 111 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ).Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, ihr der Erfolg in der Hauptsache aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ;… BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, S. 3145 ; stRspr).
- BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93
Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die …
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
- BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04
Mangels Vorlageverpflichtung gem Art 100 Abs 2 GG keine Verletzung der Garantie …
- BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft
- BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96
DDR-Botschafter
- BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55
Gehör bei Haftbefehl
- BVerfG, 17.03.1959 - 1 BvR 53/56
Heilmittelwerbeverordnung
- BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65
Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes
- BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60
Bayerische Feiertage
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
- BVerfG, 04.06.1973 - 2 BvQ 1/73
Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des Grundvertrags mit der …
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
- BVerfG, 01.03.1967 - 1 BvR 46/66
Flächentransistor
- BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64
AG in Zürich
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 2984/09
Nichtannahmebeschluss: Völkerrechtliche Vollstreckungsimmunität eines fremden …
- BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63
Sozialversicherungsträger
- BVerfG, 25.03.2003 - 2 BvQ 18/03
AWACS
- BVerfG, 08.11.2022 - 2 BvR 2480/10
Verfassungsbeschwerden betreffend das Rechtsschutzsystem des Europäischen …
Sie gelten daher unabhängig von Art. 19 Abs. 3 GG grundsätzlich auch für ausländische juristische Personen, juristische Personen des öffentlichen Rechts, für Bund, Länder und Gemeinden und selbst für ausländische Staaten, die Verfahrensbeteiligte vor deutschen Gerichten sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Oktober 2013 - 2 BvR 736/13 -, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. März 2014 - 2 BvR 736/13 -, Rn. 17). - BAG, 03.11.2020 - 9 AZB 47/20
Rechtsweg - Anforderungen an den Klägervortrag in sog. aut-aut-Fällen
(3) Schließlich sichert Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG die prozedurale Gerechtigkeit als Voraussetzung einer richtigen Entscheidung (vgl. BVerfG 16. Oktober 2013 - 2 BvR 736/13 - Rn. 9) . - LAG München, 23.01.2014 - 3 Sa 676/12
Deutsche Gerichtsbarkeit, Staatenimmunität, Vergütung, Gehaltskürzung, …
3 Sa 676/12 - 11 rechtlichen Charakter, der im Anschluss an den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.10.2013 - 2 BvR 736/13 - ebenfalls Staatenimmunität begründe.Im Unterschied zu dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Sachverhalt im Beschluss vom 16.10.2013 (2 BvR 736/13) geht es vorliegend nicht um eine vom griechischen Staat erhobene (Sonder-)Steuer auf Arbeitseinkommen, sondern um zwei Gehaltskürzungen.