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   BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13   

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BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13 (https://dejure.org/2015,5287)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2015 - 2 BvR 746/13 (https://dejure.org/2015,5287)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2015 - 2 BvR 746/13 (https://dejure.org/2015,5287)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 84 Abs. 1 StVollzG; § 84 Abs. 2 StVollzG; § 84 Abs. 3 StVollzG; § 116 StVollzG
    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines Persönlichkeitsrecht; Eingriffsschwere; Begriff der körperlichen Durchsuchung in Abgrenzung zur einfachen Durchsuchung; verfassungsrechtlich gebotene Auslegung einer Vollzugsnorm); ...

  • lexetius.com
  • Burhoff online

    Entkleidung, Gefangener, JVA, Durchsuchung

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aufgrund Verkennung der Voraussetzungen für eine körperliche Untersuchung gemäß § 84 Abs. 2 StVollzG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 34a BVerfGG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch Verkennung der Reichweite von § 84 Abs 2 StVollzG - Zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen "körperliche Durchsuchung" und "Entkleidung" iSd § 84 Abs 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungswidrigkeit des Entkleidens eines Strafgefangenen vor den Augen von Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Strafgefangenen durch Verkennung der Reichweite von § 84 Abs 2 StVollzG - Zur Auslegung der Tatbestandsvoraussetzungen "körperliche Durchsuchung" und "Entkleidung" iSd § 84 Abs 2 ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Verfassungswidrigkeit des Entkleidens eines Strafgefangenen vor den Augen von Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Der entkleidete Gefangene

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Körperliche Untersuchung eines Strafgefangenen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungswidrigkeit des Entkleidens eines Strafgefangenen vor den Augen von Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfassungswidrigkeit des Entkleidens eines Strafgefangenen vor den Augen von Bediensteten einer Justizvollzugsanstalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 3158
  • StV 2015, 714
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; 19, 326 ).

    Dem Beschwerdeführer sind, da er sein Rechtsschutzziel im Wesentlichen erreicht hat, gemäß § 34a Abs. 2, 3 BVerfGG die notwendigen Auslagen für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde zu erstatten (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 79, 372 ; 86, 90 ; 88, 366 ; 104, 220 ; 114, 1 ).

  • BVerfG, 29.10.2003 - 2 BvR 1745/01

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht (mit Entkleidung verbundene körperliche

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
    Zur Fortbildung des Rechts erscheine die Rechtsbeschwerde schon deshalb nicht geeignet, weil die vom Beschwerdeführer aufgeworfene Rechtsfrage bereits durch die von ihm selbst herangezogene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (mit Hinweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2003 - 2 BvR 1745/01 -, juris) geklärt sei.

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ), da das Schamgefühl durch die in nacktem Zustand zu duldende Durchsuchung in besonderem Maße tangiert wird (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 7. März 2005 - 2 Ws 37/05 -, nicht veröffentlicht, S. 6 des Umdrucks).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13
    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).

    Gewichtig im hier maßgeblichen Sinne können neben Grundrechtseingriffen, die das Grundgesetz unter Richtervorbehalt gestellt hat (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 117, 244 ), auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. nur BVerfGE 110, 77 ; BVerfGK 11, 54 ; 19, 326 ).

  • BVerfG, 05.11.2016 - 2 BvR 6/16

    Bei der Anordnung der stichprobenartigen Durchsuchung von Strafgefangenen muss

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).
  • BVerfG, 27.03.2019 - 2 BvR 2294/18

    Körperliche Durchsuchung eines Strafgefangenen nach einem Besuch (Durchsuchungen

    Durchsuchungen, die mit einer Entkleidung verbunden sind, stellen einen schwerwiegenden Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar (vgl. BVerfGK 2, 102 ; 17, 9 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. November 2016 - 2 BvR 6/16 -, juris, Rn. 29; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 14. April 2016 - 2 BvR 695/16 -, juris, Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 27.08.2015 - 54-IV-14

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zur Anordnung der

    Tiefgreifend in diesem Sinn können neben Grundrechtseingriffen, deren Anordnung nach der Verfassung vorbeugend dem Richter vorbehalten ist, auch Eingriffe in andere Grundrechte sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 - juris).
  • KG, 07.03.2019 - 5 Ws 81/18

    Rechtsbehelfsverfahren gegen Maßnahmen im Strafvollzug:

    Bei der Fallgruppe der Grundrechtseingriffe ist ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse insbesondere dann anzuerkennen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene die gerichtliche Entscheidung in der von der Prozessordnung gegebenen Instanz kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90, 728/92, 802/95 und 1065/95 - juris Rdn. 49 [= BVerfGE 96, 27 ff.]; BVerfG, stattgebende Kammerbeschlüsse vom 15. Juli 2010 - 2 BvR 1023/08 - juris Rdn. 29, 33 und vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 - juris Rdn. 27), ferner - unabhängig von der besonderen Konstellation der typischerweise vor Erreichbarkeit gerichtlichen Rechtsschutzes eintretenden Erledigung - in Fällen, in denen eine Verletzung der Menschenwürde - namentlich durch die Art und Weise der Haftraumunterbringung - in Rede steht (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 15. Juli 2010, a.a.O., - juris Rdn. 30, 33; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 18. Juli 2003 - 3 Ws 578/03 [StVollz] - juris Rdn. 14; KG, Beschluss vom 14. März 2007 - 2/5 Ws 325/05 Vollz - juris Rdn. 26).
  • BVerfG, 14.04.2016 - 2 BvR 695/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund materieller Subsidiarität

    Schließlich sind im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der allgemeinen Anordnung und ihrer Anwendung auf den Beschwerdeführer die besonderen Umstände des Einzelfalls zu beachten (vgl. zu dem schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht durch unbekleidete Durchsuchungen etwa BVerfGK 2, 102; BVerfG, Beschluss der3. Kammer des Zweiten Senats vom 10. Juli 2013 - 2 BvR 2815/11 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. März 2015 - 2 BvR 746/13 -, juris, Rn. 33).
  • OLG Hamburg, 19.05.2020 - 3 St 1/20

    Vollzug der Untersuchungshaft in Hamburg: Körperliche Durchsuchung des Gefangenen

    Zudem ist § 50 Abs. 2 HmbVollzG hinsichtlich des Entkleidungsgrades mindestens dann einschlägig, wenn die Genitalien des Gefangenen entblößt werden müssen (vgl. zur identischen Rechtsfrage bei § 84 StVollzG BVerfG, 2 BvR 746/13, juris Rndr. 34 m.w.N.).
  • OLG München, 18.05.2015 - 34 Wx 116/15

    Erledigung, Grundbuch, Oberbürgermeister

    Ein schwerwiegender Grundrechtseingriff (§ 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG) ist angenommen worden bei Eingriffen in die Grundrechte der Freiheit der Person (BVerfGE 104, 220 ff.; BVerfG NJW 2013, 3228; BVerfG NJW 1999, 3773; BVerfG NJW 1998, 2432), der Unverletzlichkeit der Wohnung (BVerfG NJW 1997, 2163 ff.; BVerfG vom 5.7.2013 - 2 BvR 370/13, juris), bei gewichtigen Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Durchsuchung eines Strafgefangenen, die mit einer Entkleidung verbunden war: BVerfG vom 05.03.2015 - 2 BvR 746/13, juris) und - in Familiensachen - bei rechtswidrigen Eingriffen in das Umgangsrecht (BVerfG FamRZ 2008, 2258).
  • LG Regensburg, 25.02.2022 - SR StVK 193/20

    Fesselung des Strafgefangenen bei Ausgang wegen erhöhter Fluchtgefahr

    Jedenfalls die explizite visuelle Kontrolle des Körpers des Gefangenen muss jedoch für die Bejahung einer "körperlichen Durchsuchung" iSd § 84 II StVollzG ausreichen" (BVerfG (2. Kammer des Zweiten Senats), Beschluss vom 5.3.2015 - 2 BvR 746/13).
  • OLG Nürnberg, 08.06.2018 - 2 Ws 166/18

    Voraussetzungen für die Durchsuchung eines Strafgefangenen mit Entkleidung

    Wegen des besonderen Gewichts von Eingriffen, die den Intimbereich und das Schamgefühl des Inhaftierten berühren, hat dieser Anspruch auf besondere Rücksichtnahme (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. NJW 2013, 3291 juris Rn. 15; NJW 2015, 3158, juris Rn. 33).
  • OLG Jena, 19.06.2015 - 1 Ws 204/14

    Strafvollzug in Thüringen: Zulässigkeit der allgemeinen Anordnung von mit

    Diese Einschätzung des Landgerichts steht auch nicht in Widerspruch zu den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 05.03.2015 (2 BvR 746/13, bei juris).
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