Rechtsprechung
BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Ruhens der Verjährung nach § 78b Abs. 4 StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ruhensregelung - Zeitpuunkt des Inkrafttretens - Laufende Verjährungsfristen
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 30.11.1993 - 1 Ws 978/93
- LG Düsseldorf, 17.01.1994 - X-9/90
- OLG Düsseldorf, 01.03.1994 - 1 Ws 159/94
- BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1145
- NStZ 1994, 480
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Der Vorschrift des § 78b Abs. 4 StGB ist eine tatbestandliche Rückanknüpfung insoweit eigen, als hiernach das Ruhen der Verjährungsfrist - nach der Absicht des Gesetzgebers (vgl. BTDrucks. 12/3832 vom 25. November 1992, Seite 44 f.) - auch in den vor dem Inkrafttreten der Bestimmung eröffneten Hauptverfahren bewirkt worden ist (vgl. BVerfGE 72, 200 [241 f.]).In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Frage des materiellen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 78, 249 [283 f.] unter Bezugnahme auf BVerfGE 72, 200 [242 f.]).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG ), weil die von ihr aufgeworfenen Fragen durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits hinreichend geklärt sind (vgl. BVerfG, Beschluß vom 8. Februar 1994 - 1 BvR 1693/92 -, NJW 1994, 993 f.). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Soweit er mit seiner Verteidigung im Strafverfahren im Vertrauen auf den Zeithorizont der Verjährungsregelung unter Gesichtspunkten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes schutzfähige Dispositionen getroffen haben könnte, ist der rechtsstaatliche Schutz des Vertrauens dem Ziel der Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichem Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens (vgl. BVerfGE 29, 183 [194]; 77, 65 [76]) untergeordnet.
- BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85
Fehlbelegungsabgabe
Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
In die damit erforderliche grundrechtliche Bewertung fließen die allgemeinen rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Rechtssicherheit, aber auch der Verhältnismäßigkeit (hier beschränkt auf den Gesichtspunkt der Vergangenheitsanknüpfung) in der Weise ein, wie dies allgemein bei der Auslegung und Anwendung von Grundrechten im Hinblick auf die Frage des materiellen Rechts geschieht (vgl. BVerfGE 78, 249 [283 f.] unter Bezugnahme auf BVerfGE 72, 200 [242 f.]). - BVerfG, 13.10.1970 - 1 BvR 226/70
Rücklieferung
Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Soweit er mit seiner Verteidigung im Strafverfahren im Vertrauen auf den Zeithorizont der Verjährungsregelung unter Gesichtspunkten rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes schutzfähige Dispositionen getroffen haben könnte, ist der rechtsstaatliche Schutz des Vertrauens dem Ziel der Aufklärung schwerer Straftaten als wesentlichem Auftrag eines rechtsstaatlichen Gemeinwesens (vgl. BVerfGE 29, 183 [194]; 77, 65 [76]) untergeordnet. - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
Auszug aus BVerfG, 30.05.1994 - 2 BvR 746/94
Er verhält sich nur über das "von wann an", nicht über das "wie lange" der Strafverfolgung (vgl. BVerfGE 25, 269 [286]).
- BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Diese Hinausschiebung des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis zu 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses die absolute Verjährung noch nicht eingetreten war, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1995, 1145) und entspricht einem dringenden praktischen Bedürfnis in Fällen besonders aufwendiger Hauptverhandlungen (vgl. BT-Drucks. 12/3832 S. 44 ff). - BVerfG, 31.01.2000 - 2 BvR 104/00
Es verstößt nicht gegen die Verfassung, wenn der Gesetzgeber nach Begehung von …
Dies gilt für den Maßstab, der bei der Nachprüfung fachgerichtlicher Entscheidungen im Allgemeinen von Verfassungs wegen anzulegen ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ), ebenso wie für die verfassungsrechtliche Beurteilung der Frage, inwieweit Art. 103 Abs. 2 GG oder sonstiges Verfassungsrecht einem durch den Gesetzgeber angeordneten Ruhen der Verfolgungsverjährung und einer damit bewirkten rückwirkenden Verlängerung von Verjährungsfristen entgegensteht (vgl. insbesondere BVerfGE 25, 269 ; ferner bereits BVerfGE 1, 418 und 50, 42 ; Kammerbeschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 - = NJW 1995, S. 1145). - BGH, 30.09.2014 - 3 ARs 13/14
Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …
Weder wird dadurch die Reichweite der in Art. 103 Abs. 2 GG enthaltenen Gewährleistung verändert, noch wird durch eine solche Zuordnung dessen Anwendungsbereich ohne weiteres eröffnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94, NStZ 1994, 480 zur Ruhensregelung des § 78b Abs. 4 StGB).
- OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16
Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher …
BVerfG, Kammerbeschluss vom 30.5.1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145, zitiert nach juris. - BGH, 12.06.2001 - 5 StR 606/00
Meerane; Kinderheim; Verletzung von Erziehungspflichten; Freiheitsberaubung; …
Das Hinausschieben des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis über 15 Jahre nach Tatbeendigung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG - Kammer - NJW 1995, 1145;… vgl. BGH aaO). - OLG Jena, 07.09.2020 - 1 Ws 263/20
Verfahrenshindernis der Strafverfolgungsverjährung durch Ruhen der mit …
Diese Hinausschiebung des Eintritts der Verjährung auf einen Zeitpunkt bis zu höchstens 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses die absolute Verjährung noch nicht eingetreten war, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 ) und entspricht einem dringenden praktischen Bedürfnis in Fällen besonders aufwendiger Hauptverhandlungen (vgl. BT-Drucks. 12/3832 S. 44 ff).Dies führt entgegen der - sprachlich unscharfen und auch hinsichtlich des Bedeutungsgehalts nicht hinreichend zwischen Lauf, Unterbrechung und Ruhen einer Frist differenzierenden - Auffassung der Strafkammer nicht etwa zur Annahme einer "generellen Verjährungsfrist von 15 Jahren", sondern lediglich zu dem - vom Gesetzgeber ausdrücklich angestrebten und vom Bundesverfassungsgericht als unbedenklich eingestuften (BVerfG NJW 1995, 1145) - Hinausschieben des Verjährungseintritts bis zu 15 Jahre nach Tatbeendigung, falls - wie hier - zum Zeitpunkt des Eröffnungsbeschlusses absolute Verjährung noch nicht eingetreten war (…Fischer, a. a. O., § 78b Rdnr. 12).
- BGH, 01.08.1995 - 1 StR 275/95
Durchsuchungsanordnung - Verjährungsunterbrechung - Beziehung auf den Angeklagten …
Die Regelung ist verfassungsgemäß (BVerfG NStZ 1994, 480 [BVerfG 30.05.1994 - 2 BvR 746/94]). - OLG Braunschweig, 26.10.2000 - 1 U 19/00
Schadensersatz aus einer Vertragsverletzung aus einem Beratungsvertrag wegen …
Die erst nach dem angenommenen Tatzeitpunkt und nach Anklageerhebung eingefügte Vorschrift des § 78 b Abs. 4 StGB erfasst alle Fälle, in denen die Verjährung beim Inkrafttreten der Regelung am 01.03.1993 noch nicht eingetreten war; dies ist vom Bundesverfassungsgericht gebilligt worden (BVerfG NStZ 1994, 480). - VG Berlin, 14.03.2007 - 80 Dn 48.05
Erlass einer Disziplinarverfügung im Oktober 2005 wegen ungenehmigten …
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Begehung eines Dienstvergehens zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Verhalten während eines Disziplinarverfahrens überhaupt einen Vertrauensschutz hinsichtlich der Dauer der Verfolgbarkeit begründen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt für das Strafverfahren Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145). - VG Berlin, 14.03.2007 - 80 Dn 60.06
Erlass einer Disziplinarverfügung im Oktober 2006 wegen vorzeitigen Verlassens …
Es ist bereits zweifelhaft, ob die Begehung eines Dienstvergehens zu einem bestimmten Zeitpunkt oder ein bestimmtes Verhalten während eines Disziplinarverfahrens überhaupt einen Vertrauensschutz hinsichtlich der Dauer der Verfolgbarkeit begründen kann (vgl. zu diesem Gesichtspunkt für das Strafverfahren Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 30. Mai 1994 - 2 BvR 746/94 -, NJW 1995, 1145).