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   BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64   

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https://dejure.org/1965,92
BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64 (https://dejure.org/1965,92)
BVerfG, Entscheidung vom 11.05.1965 - 2 BvR 747/64 (https://dejure.org/1965,92)
BVerfG, Entscheidung vom 11. Mai 1965 - 2 BvR 747/64 (https://dejure.org/1965,92)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 19, 49
  • NJW 1965, 1267
  • MDR 1965, 635
  • DÖV 1966, 431
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
    Eine Pflicht zur Anhörung ergibt sich aber - ebenso wie im Beschwerdeverfahren nach der Zivilprozeßordnung (vgl. dazu BVerfGE 7, 95 [98 f.]) - aus Art. 103 Abs. 1 GG unmittelbar.

    Im Beschwerdeverfahren gilt ganz allgemein der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12 [14 f.]; 7, 95 [98]).

    Von Sonderfällen abgesehen, in denen eine Überraschungswirkung erforderlich und gerechtfertigt sein mag, widerspricht es rechtsstaatlichen Grundsätzen, einen Verfahrenbeteiligten mit einem Beschwerdebeschluß zu überraschen, ohne daß er überhaupt gewußt hat, daß ein Beschwerdeverfahren anhängig und ein Beschwerdegericht mit seiner Sache befaßt ist (BVerfGE 7, 95 [99]).

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64
    Im Beschwerdeverfahren gilt ganz allgemein der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (BVerfGE 6, 12 [14 f.]; 7, 95 [98]).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Demgemäß hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden, daß sie auch insoweit die Verfassungsmäßigkeit der für ihre Tätigkeit erheblichen Rechtsnormen gemäß Art. 100 GG prüfen (BVerfGE 4, 45 [48]; 10, 59 [66] und den Grundsatz des rechtlichen Gehörs [Art. 103 Abs. 1 GG] beachten müssen [BVerfGE 19, 49 [51]].
  • BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 291/06

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 19, 49 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (vgl. BVerfGE 19, 49 [51]).
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