Rechtsprechung
BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- lexetius.com
- DFR
Beteiligungsquote
- openjur.de
§§ 52 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 EStG
Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 20 Abs 3 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 17 Abs 1 S 4 EStG vom 24.03.1999, § 52 Abs 1 S 1 EStG vom 24.03.1999, § 255 HGB
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ... - IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 1 i.v.m. § 52 Abs. 1 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002; Verfassungsmäßigkeit der Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen im EStG ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Rückwirkung im Steuerrecht; Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- rewis.io
Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ...
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Rückwirkende Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 vH auf 10 vH bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen mit verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes unvereinbar - § 17 Abs 1 S 4 EStG iVm t § 52 Abs 1 S 1 idF vom 24.03.1999 ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Rückwirkung im Steuerrecht II: Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- lto.de (Kurzinformation)
Karlsruhe schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Karlsruhe beschränkt rückwirkende Steuergesetze
- steuer-schutzbrief.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht schützt Steuerzahler vor rückwirkenden Gesetzesänderungen
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Absenkung der Beteiligungsquote bei privater Veräußerung von Kapitalanteilen teilweise verfassungswidrig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Angehöriger, Anteilsveräußerung, Fremdvergleich, Frist, Kaufpreis, Missbrauch, Rückwirkung, Veranlagung, Verfassung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Entgelt
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Absenkung, Anschaffungskosten, Gemeiner Wert, Gleichheit, Halbteilungsgrundsatz, Rechtsstaatsprinzip, Rückwirkung, Steuerbelastung, Verfassungsmäßigkeit, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze
- rechtsportal.de (Leitsatz)
EStG § 1997 § 17 Abs. 1 S. 4 ; GG Art. 3 Abs. 1
Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Wesentlichkeitsgrenze, Anteil, Absenkung, Gesetz, Änderung, Rückwirkung, Verfassung
Besprechungen u.ä.
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Rückwirkende Besteuerung von bestimmten Anteilsveräußerungen für verfassungswidrig erklärt
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Beteiligungsveräußerung
- Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG
- Schuldzinsen
- Betrieblicher Schuldzinsenabzug
- Nichtabzugsfähige Schuldzinsen
- Einteilung der Schuldzinsen
Sonstiges (2)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
- handelsblatt.com (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Unternehmensbewertung für Historiker
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00 FG Nürnberg - 15.09.2003 - IV 229/02 FG Nürnberg - 25.09.2003 - AZ: IV 229/02
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 748/05
Papierfundstellen
- BVerfGE 127, 61
- NJW 2010, 3634
- ZIP 2010, 65
- DVBl 2010, 1251
- DÖV 2010, 901
- BStBl II 2011, 86
- NZG 2010, 1099
- NZG 2010, 1200 (Ls.)
Wird zitiert von ... (171)
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
Auch wenn in diesen Fällen der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 157, 177 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens im laufenden Veranlagungszeitraum stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.Ist der materielle steuerrelevante Tatbestand - etwa der Mittelzu- oder -abfluss (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 148, 217 ; 157, 177 ) oder ein steuerrelevanter Wertzuwachs (vgl. BVerfGE 127, 61 ) - unter der Geltung des alten Rechts vollständig verwirklicht beziehungsweise erfüllt und tritt lediglich die Rechtsfolge der Entstehung der Steuerschuld erst nach der Rechtsänderung ein, hat der steuerrelevante Sachverhalt bereits einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit erreicht, der nach rechtsstaatlichen Grundsätzen Vertrauensschutz gebietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ; 157, 177 ).
Der Gesetzgeber bedarf daher besonderer Gründe, wenn er einen noch nach Maßgabe alten Rechts, das heißt noch vor der Verkündung der Neuregelung erwachsenen konkreten Vermögensbestand, wie er sich etwa aus dem Vollzug vertraglicher Vereinbarungen oder aus einem eingetretenen Wertzuwachs ergeben kann, durch tatbestandliche Rückanknüpfung (teilweise) entwertet (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 148, 217 ; 157, 177 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist indes für sich genommen - wie auch das Bundesministerium der Finanzen einräumt - grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn das würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 157, 177 ).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dies anders beurteilt hat, ging es um den außerordentlichen Finanzbedarf, der für die Bewältigung der durch die Wiedervereinigung angefallenen Lasten in unvorhergesehenem und unvorhersehbarem Umfang entstanden ist (vgl. BVerfGE 105, 17 ; vgl. auch BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Daher reichen hier bereits die allgemeinen Ziele des Gesetzgebers, die Sonderbestimmungen der Organschaft klarer von den allgemeinen Bestimmungen des Halbeinkünfteverfahrens abzugrenzen und unerwartete Mindereinnahmen auszugleichen, zur Rechtfertigung aus (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
- BVerfG, 06.01.2023 - 2 BvR 364/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Ausweitung der Besteuerung …
Hierfür war bis zum Ergehen der verfahrensgegenständlichen Vorschrift eine wesentliche Beteiligung Voraussetzung, wobei die insoweit maßgebliche Beteiligungsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I S. 402) von 25 % auf 10 % abgesenkt wurde (vgl. BVerfGE 127, 61 zur Rechtsentwicklung bis unmittelbar vor Geltung der hier verfahrensgegenständlichen Norm).Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Klage vor dem Finanzgericht erhoben hatte, erging ein richterlicher Hinweis, wonach aufgrund des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 - IV C 6-S 2244/10/10001, FMNR659000010 - (BStBl I 2011 S. 16, unter D.) unter entsprechender Anwendung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 Wertsteigerungen bei den Aktien bis zum Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) freizustellen seien.
Im Nachgang zu dieser Änderung erklärte der Beschwerdeführer, der Änderungsbescheid entspreche den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
Hilfsweise für den Fall, dass § 17 EStG (i.d.F. des StSenkG) nicht insgesamt verfassungswidrig sein sollte, stellte er den Antrag, Wertsteigerungen bei den Aktien zwischen der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) und dessen Inkrafttreten am 1. Januar 2002 in entsprechender Anwendung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 von der Besteuerung auszunehmen.
aa) Ob Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert werden, sei eine Entscheidung politischer Gestaltung und liege innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (unter Hinweis auf BVerfGE 26, 302; 122, 210; 127, 61 ).
Zur rückwirkenden Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 25 % auf 10 % bei der Besteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 habe das Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 61 keine Gleichheitswidrigkeit im Hinblick auf Wertsteigerungen zwischen Verkündung und Inkrafttreten der neuen Rechtslage angenommen.
(d) Auch vor dem Hintergrund der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 17 EStG (in BVerfGE 27, 111; 127, 61) sei die Gesetzesbegründung nicht tragbar.
b) Ein weiterer Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz folge daraus, dass andere Steuerpflichtige ihre bis zum 31. Dezember 2001 erzielten (steuerfreien) Wertzuwächse bei einer Veräußerung noch im Jahr 2001 im Hinblick auf die bis dahin geltende Wesentlichkeitsgrenze von 10 % hätten steuerfrei stellen können, während der Beschwerdeführer entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 (82 f.) durch die Veräußerung im Jahr 2003 die bis Ende des Jahres 2001 erzielten Wertzuwächse der Besteuerung zu unterwerfen habe.
aa) Zwischen der vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung in BVerfGE 127, 61 festgestellten Ungleichbehandlung und dem verfassungsrechtlich geschützten Vertrauen bestehe ein untrennbarer Zusammenhang.
Auch gehe es anders als beim vom Bundesverfassungsgericht in BVerfGE 127, 61 entschiedenen Fall nicht um die Versteuerung jahrzehntelanger Wertsteigerungen, sondern nur um solche von maximal 14 Monaten.
Soweit sich der Beschwerdeführer schließlich unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG gegen die Steuerbarkeit von Wertzuwächsen in dem Zeitraum zwischen der Verkündung des Gesetzes am 26. Oktober 2000 und dem Inkrafttreten am 1. Januar 2002 wende, seien die dafür geltenden verfassungsrechtlichen Grundsätze mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61 geklärt.
Wegen der steuerlichen Erfassung von Wertsteigerungen zwischen der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes am 26. Oktober 2000 und dem Tag vor dessen Inkrafttreten (31. Dezember 2001) werde auf die Entscheidung in BVerfGE 127, 61 verwiesen, in der die Absenkung der Beteiligungsgrenze von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 nur am Vertrauensschutz gemessen worden sei.
Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93a Abs. 2 Buchst. a BVerfGG), weil die Maßstäbe für die Vereinbarkeit der Besteuerung privater Veräußerungen von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit Art. 3 Abs. 1 GG in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich geklärt sind (vgl. BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).
Dazu bestand für das Gericht verfahrensrechtlich schon deshalb kein Anlass, weil der Beschwerdeführer nach dem Ergehen des Änderungsbescheids, in dem das Finanzamt entsprechend dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2010 (- IV C 6-S 2244/10/10001, FMNR659000010 -, BStBl I 2011 S. 16 unter D.) den Aktienwert am Tag der Verkündung des Steuersenkungsgesetzes (26. Oktober 2000) berücksichtigt hatte, vor dem Finanzgericht mit Schriftsatz vom 4. April 2011 erklärte, der Änderungsbescheid entspreche insoweit den Grundsätzen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
Damit setzt sich der Bundesfinanzhof in Widerspruch zu der auch von ihm herangezogenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 127, 61.
In dieser Entscheidung zur Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze in § 17 EStG von 25 % auf 10 % durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat der Zweite Senat die Besteuerung von nach der alten Rechtslage steuerfreien Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt des (rückwirkenden) Inkrafttretens der Neuregelung bereits entstanden waren, aber erst danach im Wege der Veräußerung realisiert worden sind, als rechtfertigungsbedürftige Ungleichbehandlung im Verhältnis zu denjenigen Steuerpflichtigen qualifiziert, bei denen der Veräußerungsgewinn bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung entstanden war (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
Die verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung resultiert daraus, dass im Zeitpunkt der Realisation ein über den vorangegangenen Zeitraum akkumulierter Zuwachs an Leistungsfähigkeit nachholend der Besteuerung unterworfen wird, sich also die höhere Leistungsfähigkeit, auf die mit der steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns zugegriffen wird, materiell auf den gesamten Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bezieht (vgl. BVerfGE 127, 61 ).
Zutreffend hat der Beschwerdeführer weiter dargelegt, dass sich die hier zu beurteilende Absenkung der Beteiligungsgrenze von 10 % auf 1 % durch das Steuersenkungsgesetz vom 23. Oktober 2000 mit Wirkung für künftige Veranlagungszeiträume ab 2002 deshalb von der Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 unterscheidet, weil die letztgenannte Gesetzesänderung rückwirkend auf den Beginn des Veranlagungszeitraums 1999 erfolgte (vgl. BVerfGE 127, 61 ), während die verfahrensgegenständliche Aufgabe der Wesentlichkeitsgrenze zugunsten der 1 %-Grenze - wie bereits ausgeführt (…Rn. 10) - erst für künftige Veranlagungszeiträume, nämlich frühestens ab dem 1. Januar 2002 anwendbar war.
Er setzt sich jedoch nicht mit der Gegenauffassung auseinander, die einen entscheidenden Unterschied zu dem Sachverhalt, der der Entscheidung BVerfGE 127, 61 zugrunde lag, darin sieht, dass die Anteilseigner seit der Verkündung des Gesetzes am 26. Oktober 2000 wussten, dass ihre Beteiligung mit dem Beginn der zeitlichen Anwendbarkeit der verfahrensgegenständlichen Änderungen in die Steuerpflicht hineinwachsen würde.
Das Bundesverfassungsgericht hat speziell im Zusammenhang mit der Versteuerung privater Veräußerungen von Kapitalanteilen wiederholt ausgeführt, der Gesetzgeber wäre nicht gehindert, Gewinne aus jeder Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens zu besteuern (BVerfGE 27, 111 ; 127, 61 ).
Ob und inwieweit er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, ist eine Frage politischer Gestaltung (BVerfGE 127, 61 m.w.N.).
Dieser sogenannte Dualismus der Einkunftsarten liegt als historisch gewachsene Grundentscheidung innerhalb des Gestaltungsspielraums, der dem Gesetzgeber bei der Erschließung von Steuerquellen zukommt (BVerfGE 127, 61 m.w.N.).
aa) Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Frage, ob und inwieweit der Gesetzgeber Gewinne aus der Veräußerung von Gegenständen des Privatvermögens besteuert, eine solche politischer Gestaltung ist (vgl. BVerfGE 127, 61 ), ist bereits zweifelhaft, ob die Normierung einer Beteiligungsgrenze, unterhalb derer die Besteuerung von Gewinnen aus einer Anteilsveräußerung unterbleibt, überhaupt eine verfassungsrechtlich relevante Ungleichbehandlung darstellt, die der Rechtfertigung bedarf.
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Durch die Neuregelung des § 7 Satz 2 GewStG sei nachträglich in konkret verfestigte Vermögenspositionen eingegriffen worden (Berufung auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61).d) Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.ist der Auffassung, nach den Beschlüssen des Zweiten Senats vom 7. Juli 2010 (Hinweis auf BVerfGE 127, 1; 127, 31 und 127, 61) dürften Wertsteigerungen, die bis zum Zeitpunkt der Gesetzesverkündung entstanden seien, nicht der Ertragsbesteuerung unterworfen werden.
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Die unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Vertrauen ist besonders schutzwürdig, wenn die Betroffenen zum Zeitpunkt der Verkündung der Neuregelung nach der alten Rechtslage eine verfestigte Erwartung auf Vermögenszuwächse erlangt und realisiert hatten oder hätten realisieren können (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).
Die Beschwerdeführerin beanstandet als Verletzung ihres Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) insbesondere, dass ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden sei, zur Frage der Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung Stellung zu nehmen, die durch die zwischenzeitlich ergangenen Grundsatzentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) zur Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht aufgeworfen worden sei.
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
Nach Auffassung der Bundesregierung entspricht das vom Gesetzgeber gewählte Verfahren konzeptionell einer Stundung, weil damit der frühere Zuwachs an Leistungsfähigkeit nachholend der Besteuerung unterworfen werde (vgl. für die Besteuerung von Wertsteigerungen BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ).Auch wenn in den Fällen unechter Rückwirkung der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 157, 177 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).Nichts anderes gilt dabei für die insoweit besonders gelagerten, der echten Rückwirkung angenäherten Fälle, in denen für einen noch nicht abgelaufenen steuerlichen Veranlagungszeitraum rückwirkende Änderungen in Frage standen und für verfassungswidrig erklärt wurden (vgl. BVerfGE 72, 200; 127, 1; 127, 61;… BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, NJW 2013, S. 145 ff.).
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Den Beschlüssen vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) sei auch darin zu folgen, dass es nicht auf die konkrete Motivations- und Entscheidungslage der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Disposition und ihrer Umsetzung ankomme, sondern für die Frage der Verfassungsmäßigkeit die generalisierende Sicht des Gesetzgebers maßgeblich sei.
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
- BFH, 23.10.2013 - X R 3/12
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …
b) Auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des BVerfG zur unechten Rückwirkung (Beschlüsse vom 7. Juli 2010 2 BvR 748, 753, 1738/05, BVerfGE 127, 61; in BVerfGE 127, 1, und 2 BvL 1/03, 57, 58/06, BVerfGE 127, 31, sowie vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BGBl I 2012, 2344) ist nicht nur die Besteuerung der laufenden Renten, sondern auch die steuerliche Behandlung von Kapitalleistungen der berufsständischen Versorgungswerke verfassungsgemäß. - BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
Im Rahmen der Prüfung der eine Rückwirkung rechtfertigenden Gemeinwohlgründe werde der mit Blick auf die Wiederherstellung der rechtlichen und tatsächlichen steuerlichen Belastungsgleichheit gebotene Gesetzeszweck, zu erwartende Steuermindereinnahmen zu vermeiden, verworfen, obwohl dieser in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als wichtiger Gemeinwohlbelang anerkannt sei (unter Hinweis auf BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 61 ).Das Interesse des Staates, durch die Änderung von Steuergesetzen unerwartete Mindereinnahmen auszugleichen, sei ein wichtiger Gemeinwohlbelang (unter Hinweis auf BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 61 ).
b) Auch wenn in den Fällen unechter Rückwirkung der Vertrauensschutz - anders als bei der echten Rückwirkung - nicht regelmäßig Vorrang hat (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ), bedürfen die belastenden Wirkungen einer Enttäuschung schutzwürdigen Vertrauens hier stets einer hinreichenden Begründung nach den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit.
Das kann im Einzelfall bereits vor dem endgültigen Gesetzesbeschluss oder der Einbringung der konkreten Neuregelung in den Bundestag der Fall sein, etwa wenn diesen eine langjährige Auseinandersetzung und/oder nur infolge eines Redaktionsfehlers gescheiterte Reformversuche durch den Bundestag vorausgegangen sind (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ; 148, 217 ).
Die bloße Absicht, staatliche Mehreinkünfte zu erzielen, ist für sich genommen grundsätzlich noch kein den Vertrauensschutz betroffener Steuerpflichtiger überwindendes Gemeinwohlinteresse, denn dies würde bedeuten, dass der Vertrauensschutz gegenüber rückwirkenden Verschärfungen des Steuerrechts praktisch leerliefe (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit das Bundesverfassungsgericht dies anders beurteilt hat, weil mit der innerhalb eines Veranlagungszeitraums rückwirkenden Verschärfung unerwartete Mindereinnahmen oder ein sonstiger außerordentlicher Finanzbedarf aufgefangen werden sollten (vgl. BVerfGE 105, 17 ; 127, 61 ), ging es um Kosten in einer Größenordnung, wie sie in unvorhergesehenem und unvorhersehbarem Umfang zur Bewältigung der durch die Wiedervereinigung angefallenen Lasten entstanden sind (BVerfGE 105, 17 ).
Der Gesetzgeber bedarf im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion des zum Zeitpunkt des Abflusses geltenden Rechts besonderer Gründe, wenn er diesen Ausgaben nachträglich im Jahr der Leistung die steuerliche Anerkennung versagen oder diese jedenfalls mindern will (vgl. zu dem umgekehrten Fall einer nachträglichen steuerlichen Belastung eines Vermögenszuwachses BVerfGE 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).
- BFH, 05.05.2011 - IV R 32/07
Ansammlung und Abzinsung von Rückstellungen für Deponie-Rekultivierung und …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
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- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvL 2/09
Unzulässige Richtervorlage zum Entfallen eines Verlustvortrags nach einem sog. …
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- FG Düsseldorf, 16.04.2013 - 13 K 4190/11
Veräußerung einer GmbH-Beteiligung - Absenkung der Wesentlichkeitsschwelle durch …
- BFH, 22.07.2010 - IV R 29/07
§ 7 Satz 2 GewStG verfassungsgemäß - Vermeidung von Steuerumgehungen - …
- BFH, 05.04.2022 - IX R 19/20
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- BFH, 19.04.2012 - VI R 74/10
Nachweis der Zwangsläufigkeit von Aufwendungen im Krankheitsfall - Neuregelung im …
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 9/18
Zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum Betriebsvermögen …
- BFH, 11.12.2012 - IX R 7/12
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- BFH, 18.04.2012 - II R 36/10
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Erlasses von Grundsteuer wegen …
- FG Düsseldorf, 15.11.2012 - 11 K 2312/11
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- FG Düsseldorf, 30.08.2011 - 13 K 200/03
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer Beteiligung an einer …
- BFH, 10.08.2011 - I R 39/10
Verfassungswidrigkeit des § 3 SolZG 1995 n. F. in Bezug auf das …
- BFH, 24.02.2012 - IX B 146/11
Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre i. S. des § 17 Abs. 1 …
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Teilentgeltliche Übertragung aus dem Sonderbetriebsvermögen in das …
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Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 34.09
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- BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- BFH, 29.11.2012 - IV R 37/10
Abfärbewirkung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf sämtliche Einkünfte einer …
- BFH, 08.03.2011 - IV S 14/10
Bindung an die Entscheidung nach formloser Bekanntgabe der Urteilsformel an einen …
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- BFH, 07.12.2010 - IX R 70/07
Zur verfassungsrechtlich unzulässigen rückwirkenden Anwendung des § 11 Abs. 2 …
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- BFH, 20.09.2012 - IV R 36/10
Gewerbesteuerliche Mindestbesteuerung verfassungsgemäß - Zuordnung des Gewinns …
- BVerfG, 17.12.2012 - 1 BvR 488/10
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- BVerfG, 30.10.2010 - 1 BvR 1993/10
Rückwirkende Neuregelung zur Besteuerung von Wohnmobilen verfassungsgemäß
- BFH, 28.02.2013 - VI R 58/11
Lohnzahlung Dritter - Werbungskostenhöchstbetrag für häusliches Arbeitszimmer - …
- BFH, 13.04.2011 - X R 1/10
AltEinkG gilt auch für Rentennachzahlung - Erwerbsminderungsrenten - …
- FG Niedersachsen, 21.11.2013 - 6 K 366/12
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG auf ein abweichendes Wirtschaftsjahr …
- BFH, 12.03.2014 - I R 87/12
Auslegung und Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots in § 8b Abs. 3 Satz 3 und 4 …
- FG Niedersachsen, 28.02.2012 - 12 K 10250/09
Absenkung der Beteiligungsgrenze auf 1 v.H.
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
- BFH, 27.03.2012 - I R 62/08
Abzugsbeschränkung für Verluste aus stillen Beteiligungen an …
- FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 14 K 4407/10
Verfassungsmäßigkeit der Einschränkung des Werbungskostenabzugs für eine …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 558/10
Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines …
- FG Niedersachsen, 20.12.2013 - 7 K 69/12
Anforderungen an den Nachweis der Zwangsläufigkeit von Krankheitskosten nach § 64 …
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- BFH, 20.10.2010 - I R 62/08
Beitrittsaufforderung an das BMF: Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller …
- BFH, 16.06.2020 - VIII R 15/17
Zur Berücksichtigung von beschränkt abziehbaren Aufwendungen für ein häusliches …
- BFH, 18.11.2014 - IX R 30/13
Veräußerungszeitpunkt i. S. des § 17 EStG - Berücksichtigung von realisierten …
- BFH, 24.10.2012 - IX R 36/11
§ 17 Abs. 1 Satz 1 EStG (1 %-Grenze) verfassungsgemäß
- BFH, 30.06.2022 - IV R 19/18
Bewertung der Einlage einer GmbH-Beteiligung bei Ausschüttungen aus dem …
- BFH, 23.03.2011 - X R 28/09
Keine ungekürzte Abziehbarkeit der auf die Finanzierung von Umlaufvermögen …
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- FG Niedersachsen, 29.09.2010 - 6 K 64/07
EU-Rechtmäßigkeit und Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 7 Satz 3 und 4 KStG 2002
- FG Hessen, 24.03.2015 - 4 K 2179/13
Die Beteiligten streiten darüber, ob eine als Sachausschüttung bezeichnete …
- BFH, 13.04.2011 - X R 19/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 und mit …
- BFH, 15.09.2010 - X R 55/03
Verfassungsmäßigkeit des § 34 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002
- FG Berlin-Brandenburg, 02.10.2008 - 7 V 7111/07
Ernstliche Zweifel wegen Verfassungswidrigkeit der rückwirkenden Absenkung der …
- BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 333/11
Betriebliche Altersversorgung - Berechnung der Zusatzversorgung nach dem …
- BFH, 15.04.2015 - I R 54/13
Veräußerung einbringungsgeborener Anteile vor Ablauf der Sperrfrist - …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhöhung von Vorstandsvergütungen einer gesetzlichen …
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- BFH, 29.08.2012 - VIII B 45/12
Verfassungsmäßigkeit der Korrekturvorschrift des § 32a KStG - …
- FG München, 15.07.2020 - 7 K 498/19
Besteuerung von Veräußerungsgewinnen
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 8/18 R
Vertragsärztliche Vergütung - rückwirkende Beschränkung der Abrechenbarkeit einer …
- BFH, 13.04.2011 - X R 33/09
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 54/09 - Keine …
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 24.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Jahresbeitrag 2009; …
- FG München, 25.04.2013 - 5 K 3476/11
Wirksame Einspruchsrücknahme
- FG Köln, 07.10.2020 - 5 K 2290/18
Wesentliche Beteiligung - Absenkung der Beteiligungsgrenze durch das …
- LG Stuttgart, 29.07.2013 - 27 O 128/12
Zur Haftung eines Steuerberaters wegen fehlenden Hinweises auf eine anhängige …
- BFH, 14.03.2011 - I R 95/04
Ergänzung des Vorlagebeschlusses von 8. 10. 2008 I R 95/04 an das BVerfG: …
- FG Köln, 11.03.2011 - 15 K 4663/06
Erfassung eines Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen einer …
- FG Hamburg, 29.09.2016 - 1 K 3/16
Anwendbarkeit der Nichtigkeitsentscheidung des BVerfG zur Herabsetzung der …
- FG Münster, 27.10.2011 - 2 V 913/11
Steuerpflicht von Erstattungszinsen zweifelhaft!
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Berlin-Brandenburg, 12.02.2015 - 10 K 10213/13
Altersvorsorgezulage kein Bestandsschutz für Grenzgänger zur Schweiz, deren …
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2015 - 13 K 4280/13
Einheitliche --veranlagungszeitraumbezogene-- Auslegung des Begriffs der …
- BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden …
- BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 382/10
Betriebliche Altersversorgung - Ablösung eines Versorgungstarifvertrags - …
- FG München, 24.01.2012 - 13 K 543/10
Keine Verletzung des Vertrauensschutzes durch die Übergangsregelung in § 52 Abs. …
- BSG, 26.06.2019 - B 6 KA 66/17 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- OVG Niedersachsen, 14.01.2013 - 4 LA 171/11
Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht
- FG Niedersachsen, 06.07.2011 - 6 K 119/09
Rückwirkende Anwendung des § 8b Abs. 10 KStG im Jahr 2007
- OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 1 B 18.12
Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phoenix-Insolvenz; …
- BFH, 15.02.2012 - I B 7/11
Abschaffung der Mehrmütterorganschaft: verfassungskonforme Auslegung der …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- FG Münster, 02.07.2014 - 12 K 2707/10
Freistellung von Dividenden einer spanischen Komplementär-Kapitalgesellschaft an …
- BFH, 02.06.2016 - IX B 10/16
Steuerbarkeit des Gewinns aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung …
- FG Hessen, 17.10.2012 - 1 K 2343/08
Investition in eine Schuldverschreibung über eine vermögensverwaltende …
- FG Baden-Württemberg, 07.07.2011 - 3 K 4368/09
Verfassungsmäßigkeit des § 15b EStG; rückwirkende Anwendung auf eine …
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
Neues Nichtraucherschutzgesetz im Saarland ist verfassungsgemäß
- BFH, 01.10.2010 - IV R 32/07
Notwendige Beiladung des während des Klageverfahrens bzw. Revisionsverfahrens …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- FG Münster, 22.05.2019 - 7 K 1014/16
Lebensversicherung: Besteuerung - Steuerpflicht von Zinsen auf …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BFH, 23.03.2011 - X R 4/06
Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Berechnung der nicht …
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- FG Düsseldorf, 06.10.2011 - 8 K 3811/09
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von …
- FG Düsseldorf, 21.06.2011 - 8 K 2652/09
Schenkung der Muttergesellschaft als Arbeitslohn
- FG Münster, 12.06.2007 - 8 V 882/07
Erfassung eines Veräußerungsgewinns durch Einbringung von Anteilen an einer AG in …
- BFH, 06.04.2011 - IX R 29/10
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06. 04. 2011 IX R 40/10 - …
- BFH, 26.08.2010 - I B 85/10
Ermittlung von Gewinnen aus einem Wertpapiersammeldepot - entgangene Einnahmen …
- FG Nürnberg, 19.10.2022 - 3 K 1540/20
Einkommensteuer 2014 - Bewirtungsaufwendungen als Veräußerungskosten
- FG Münster, 11.03.2021 - 3 K 2647/18
Feststellung des Grundbesitzwertes für ein unbebautes Grundstück
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 829/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG München, 26.02.2013 - 11 K 446/08
Steuerliche zu erfassende Wertsteigerung bei Absenkung der Wesentlichkeitsgrenze …
- BFH, 13.04.2011 - X R 17/10
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13. 4. 2011 X R 1/10 - Besteuerung von …
- BFH, 23.03.2011 - X R 33/05
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 03. 2011 X R 28/09 - Keine …
- VGH Bayern, 01.04.2015 - 3 BV 13.49
Beamtenversorgung; Verfassungsgemäßheit des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 …
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 3371/11
Anschaffungskosten, Wertsteigerungen bis zum 31.12.2001
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 946/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- FG Düsseldorf, 05.09.2012 - 15 K 682/12
Abzugsbeschränkung der Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer - …
- FG Rheinland-Pfalz, 28.11.2012 - 2 K 2379/11
Veranlagungszeitraumbezogener Beteiligungsbegriff des § 17 Abs. 1 Satz 1 und 4 …
- FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 68/21
Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen …
- VG Halle, 13.04.2011 - 5 A 19/10
Zulässige Rückanknüpfung durch GrStG § 33, Fassung 2009
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- FG Baden-Württemberg, 14.12.2015 - 10 K 62/15
Zur rückwirkenden Herabsetzung der Beteiligungsquote in § 17 EStG - Zeitpunkt der …
- FG Münster, 06.11.2015 - 4 K 1109/14
Steuerpflicht von Ansprüchen aus Lebensversicherungen
- BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11
DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen
- BFH, 21.10.2013 - III B 147/12
Aussetzung des finanzgerichtlichen Verfahrens im Hinblick auf ein laufendes …
- FG München, 14.10.2011 - 8 K 103/11
Beginn der Spekulationsfrist bei Verschmelzung
- BFH, 18.05.2011 - X R 63/04
Betriebsveräußerung zum 31. März 1999 - Anwendung des halben Steuersatzes
- FG Düsseldorf, 30.03.2022 - 7 K 905/19
Nichtberücksichtigung eines Verlustes im Streitjahr 2010 durch Anwendung von § 14 …
- FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13
Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene …
- BFH, 11.12.2012 - IX R 34/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11. 12. 2012 IX R 7/12 - …
- FG Hamburg, 25.10.2011 - 2 K 196/10
Verfassungsmäßigkeit der Änderungen des § 34 EStG in der Fassung des StSenkG und …
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
- VG Berlin, 23.11.2016 - 4 K 359.15
Erhebung von Sonderzahlungen gegen eine Kapitalanlagengesellschaft
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19
Krankenhausentgeltrechtlicher Mehrleistungsabschlag nach § 4 Abs. 2a KHEntgG für …
- FG Köln, 14.11.2013 - 10 K 2558/11
Behandlung von weitergeleiteten Konzerndarlehen
- FG Düsseldorf, 14.02.2012 - 13 K 5851/03
Begrenzung des Verlustrücktrags auf ein Jahr durch das StEntlG verstößt für im …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- FG Köln, 28.08.2013 - 5 K 2072/11
Veräußerung/Übertragung: Wesentliche Beteiligung innerhalb der letzten fünf Jahre …
- FG Hamburg, 18.02.2013 - 6 K 43/11
Verlustfeststellung gem. § 10d EStG für 1999 - 2001
- VG Cottbus, 05.12.2018 - 6 K 1664/14
Entstehung erstmaliger Anschlussmöglichkeit bei Beitritt einer Körperschaft zu …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
(Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021
- FG Münster, 22.11.2017 - 9 K 1877/10
Prüfung des Entstehens eines Liquidationsgewinns bei erfolgte Liquidation der …
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3167/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Hessen, 18.12.2012 - 10 K 3166/09
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 i.d.F. des JStG 2007 gemäß § 52 Abs. …
- FG Baden-Württemberg, 28.12.2011 - 6 K 3822/11
Anwendbarkeit von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 auf …
- VG Cottbus, 23.08.2018 - 6 K 1730/14
Schmutzwasseranschlussbeitrag
- FG München, 16.08.2007 - 13 V 1918/07
Festsetzungsverjährungsfrist bei leichtfertiger Steuerverkürzung; Verletzung der …
- VG Cottbus, 14.09.2018 - 6 K 1174/14
Erhebung von Schmutzwasseranschlussbeiträgen für zwei selbstständige Grundstücke …
- LG Magdeburg, 15.04.2014 - 3 T 165/14
Wiederholte Abgabe einer Vermögensauskunft: Dauer der Sperrfrist für eine nach …
- VG Köln, 14.11.2005 - 18 K 8609/03
Irak, Anerkennungsrichtlinie, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgungsbegriff, …
- VG München, 30.03.2017 - M 12 K 16.4459
Rechtmäßige Anrechnung einer Rente aus der landwirtschaftlichen Alterskasse auf …
- LG Konstanz, 28.04.2014 - 62 T 106/13
Abnahme der Vermögensauskunft gegen einen Schuldner
- FG Köln, 23.01.2013 - 4 K 741/11
Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig
- FG Düsseldorf, 17.06.2011 - 16 K 2791/09
Anspruch eines Richters auf Berücksichtigung von Aufwendungen für sein häusliches …
- FG Hessen, 12.09.2005 - 11 K 3284/04
Auflösung; GmbH; Fortsetzungsbeschluss; Überschuldung - Auflösung einer …
- FG Thüringen, 21.02.2019 - 3 K 401/18
Auf der Grundlage des Strafbefreiungserklärungsgesetzes an das Finanzamt gezahlte …
- FG München, 24.10.2013 - 11 K 1190/11
Besteuerung des wegen des Verzichts auf ein Optionsrecht auf Übertragung von …
- FG Köln, 28.03.2012 - 7 K 199/09
Nachzahlung von Renten aus der Zeit vor Geltung des Alterseinkünftegesetzes
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2014 - 1 N 101.12
Zulassung der Berufung; Entschädigungseinrichtung der …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- LG Gera, 20.05.2014 - 5 T 615/13
Geltung der dreijährigen Sperrfrist gemäß § 903 ZPO (eidesstattliche …
Rechtsprechung
BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfeststellung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Wolters Kluwer
Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit auf 200.000 EUR
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de
RVG § 37 Abs. 2 S. 2
Festsetzung des Gegenstandswertes einer anwaltlichen Tätigkeit auf 200.000 EUR - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (2)
- bundesrat.de
(Verfahrensmitteilung)
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00 FG Nürnberg - 15.09.2003 - IV 229/02 FG Nürnberg - 25.09.2003 - AZ: IV 229/02
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 748/05
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
b) Der Beschwerdeführer in dem Verfahren 2 BvR 753/05 war mit Anteilen zu 20.000 DM an einer GmbH beteiligt, deren Stammkapital sich auf 150.000 DM belief.Der Beschwerdeführer in dem Verfahren 2 BvR 753/05 hält überdies die zehnprozentige Beteiligungsgrenze als solche für gleichheitswidrig.
- BFH, 14.02.2006 - VIII B 107/04
Steuerpflicht der Veräußerung einer Auslandsbeteiligung in 2001 gem. § 17 EStG …
Soweit der Antragsteller auf das aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Rückwirkungsverbot verweist, hat der Senat hierzu mit Urteil vom 1. März 2005 VIII R 92/03 (BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. beim BVerfG 2 BvR 753/05) eingehend Stellung genommen. - BFH, 06.04.2009 - IX B 204/08
AdV-Beschwerde: keine verfassungsrechtlichen Zweifel zur erneuten Herabsetzung …
Zum einen bestünden mit Blick auf die anhängigen Verfassungsbeschwerden (Az.: 2 BvR 753/05 und 2 BvR 1738/05) verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Herabsenkung der Wesentlichkeitsgrenze von 10% auf 1% durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG 2001/2002) vom 23. Oktober 2000 (BGBl. I 2000, 1433, BStBl I 2000, 1428).Zwar stellt sich die verfassungsrechtliche Problematik der erneuten Herabsetzung der Beteiligungsgrenze bei § 17 EStG durch das Steuersenkungsgesetz (von 10% auf 1%) im Grundsatz ähnlich dar wie in den beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 753/05 (gegen BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398) und 2 BvR 1738/05 (…gegen BFH-Urteil vom 10. August 2005 VIII R 22/05, BFH/NV 2005, 2188), die sich zur Herabsetzung der Beteiligungsgrenze von 25% auf 10% verhalten.
- FG Hamburg, 24.09.2012 - 2 K 31/11
Körperschaftsteuererhöhungsbetrag nach § 38 KStG 2002 n. F. ist nicht …
a) Das BVerfG hat auch in seiner neueren Rechtsprechung trotz der geäußerten Kritik an der Unterscheidung zwischen der verfassungsrechtlich regelmäßig unzulässigen echten Rückwirkung und der unechten Rückwirkung festgehalten (vgl. BVerfG-Beschlüsse vom 07.07.2010, 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BStBl II 2011, 77; 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05, BStBl. II 2011, 87;… 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, BFH/NV 2010, 1968).Eine unechte Rückwirkung ist mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes daher nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei der Gesamtwürdigung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (BVerfG, Beschlüsse vom 07.07.2010 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05; BvR 753/05, 2 BvR 1738/05;… 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06, a. a. O, m. w. N.).
- FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03
Zurechnung einer nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG) bei der …
Der erkennende Senat ist in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2005 9 K 1514/02 K, F (DStRE 2005, 712, EFG 2005, 1225; Rev. eingelegt, Az. BFH: I R 33/05) den Rechtsausführungen des IX. Senats des BFH gefolgt und hält hieran - auch an der Unterscheidung zwischen echter und unechter Rückwirkung - fest (so auch BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 92/93, BFHE 209, 285, BStBl II 2005, 398; Verfassungsbeschwerde eingelegt, Az. BVerfG 2 BvR 753/05). - BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
cc) Soweit sich der Kläger auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung in den BVerfG-Entscheidungen vom 07.07.2020 - 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05 --Rückwirkung im Steuerrecht I-- (BVerfGE 127, 1) und 2 BvR 748/05, 2 BvR 753/05, 2 BvR 1738/05 --Rückwirkung im Steuerrecht II-- (BVerfGE 127, 61) beruft, beziehen sich die Entscheidungen auf die Einbeziehung vormals nicht steuerbarer Wertsteigerungen in die Steuerbarkeit. - BFH, 29.05.2009 - IX B 23/09
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums - Rückwirkung der Genehmigung eines …
Der (bloße) Hinweis der Klägerin auf das beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) anhängige Verfahren 2 BvR 753/05 und den Beschluss des FG Berlin-Brandenburg vom 2. Oktober 2008 7 V 7111/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 33), die die Jahre 1999 und 2001 betreffen, reicht für eine Zulassung der Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO nicht aus (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. März 2006 IV B 2/05, BFH/NV 2006, 1283; vom 27. November 2007 V B 171/07, [...]). - FG Münster, 12.06.2007 - 8 V 882/07
Erfassung eines Veräußerungsgewinns durch Einbringung von Anteilen an einer AG in …
Sie meinen, an der durch das FA zugrunde gelegten Rechtsansicht des VIII. Senats des BFH (vgl. BFH-Urteile vom 01.03.2005 VIII R 25/02 BStBl. II 2005, 436, Verfassungsbeschwerde eingelegt: BVerfG 2 BvR 748/05; vom 01.03.2005 VIII R 92/03 BStBl. II 2005, 398, Verfassungsbeschwerde eingelegt: BVerfG 2 BvR 753/05;… vom 10.08.2005 VIII R 22/05 BFH/NV 2005, 2188, Verfassungsbeschwerde eingelegt: BVerfG 2 BvR 1738/05) bestünden begründete rechtliche Zweifel, die eine AdV erforderlich machen würden.an der FAG in die I GmbH auf die vom VIII. Senat des BFH in seinen Urteilen vom 01.03.2005 VIII R 25/02 BStBl. II 2005, 436 (Verfassungsbeschwerde eingelegt: 2 BvR 748/05) und VIII R 92/03 BStBl. II 2005, 398 (Verfassungsbeschwerde eingelegt: 2 BvR 753/05) und vom 10.08.2005 VIII R 22/05 BFH/NV 2005, 2188 (Verfassungsbeschwerde eingelegt: 2 BvR 1738/05) vertretenen Rechtsgrundsätzen.
- FG Münster, 05.11.2008 - 8 V 2419/08
"Veräußerung" einer wesentlichen Beteiligung im Privatvermögen
Die Beschwerde wird im Hinblick auf die noch anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahren 2 BvR 753/05 (gegen BFH-Urteil vom 1. März 2005 VIII R 92/03, BFHE 209, 285 , BStBl II 2005, 398 ) und 2 BvR 1738/05 (…gegen BFH-Urteil vom 10. August 2005 VIII R 22/05, BFH/NV 2005, 2188 ) gem. § 128 Abs. 3 i.V.m. § 115 Abs. 2 Nr. 1 und 2 FGO zugelassen.
Rechtsprechung
BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 748/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - rewis.io
- ra.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 19.03.2002 - 1 K 63/00 FG Nürnberg - 15.09.2003 - IV 229/02 FG Nürnberg - 25.09.2003 - AZ: IV 229/02
- FG Nürnberg, 15.09.2003 - IV 229/02
- FG Niedersachsen, 14.02.2005 - 3 K 679/04
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 25/02
- BFH, 01.03.2005 - VIII R 92/03
- BFH, 10.08.2005 - VIII R 22/05
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
- BFH, 25.11.2010 - IX R 47/10
- BVerfG, 17.02.2011 - 2 BvR 753/05
- BVerfG, 05.05.2011 - 2 BvR 748/05