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   BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13   

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https://dejure.org/2016,16397
BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 (https://dejure.org/2016,16397)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 (https://dejure.org/2016,16397)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 (https://dejure.org/2016,16397)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 36 Abs 2 AufenthG 2004, Art 8 MRK
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung schwieriger, bislang ungeklärter Fragen ins PKH-Verfahren - hier: Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte iSd § 36 Abs 2 AufenthG 2004 bzgl der ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Beruhen der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage auf Erteilung eines Visums auf der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 36 Abs. 2, GG Art. 6 Abs. 1, EMRK Art. 8, GG Art. 19 Abs. 4
    Sicherung des Lebensunterhalts, Visumsverfahren, Familienzusammenführung, Prozesskostenhilfe, Kindeswohl, außergewöhnliche Härte, faktischer Inländer, Familieneinheit, Familiennachzug

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von PKH unter Vorverlagerung schwieriger, bislang ungeklärter Fragen ins PKH-Verfahren - hier: Vorliegen einer außergewöhnlichen Härte iSd § 36 Abs 2 AufenthG 2004 bzgl der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Beruhen der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage auf Erteilung eines Visums auf der ...

  • rechtsportal.de

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem aufenthaltsrechtlichen Verfahren; Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes; Beruhen der Beurteilung der Erfolgsaussichten der Klage auf Erteilung eines Visums auf der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe in aufenthaltsrechtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1341
 
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Wird zitiert von ... (90)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Jedoch überschreiten die Fachgerichte ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Ob demnach von einer außergewöhnlichen Härte auszugehen ist, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (BVerwGE 147, 278 ).

    Auf all diese Aspekte, insbesondere die tatsächliche Integration der Familie des Beschwerdeführers und die Frage, ob der ältesten Tochter ein erstmaliger und dauerhafter Aufenthalt in Nigeria noch zumutbar gewesen wäre (vgl. EGMR, Urteil vom 24. November 2009 - 182/08 -, InfAuslR 2010, S. 178 und aus der deutschen Rechtsprechung zu den oftmals schwierigen Abgrenzungsfragen BVerwGE 147, 278 und OVG Saarland, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 B 19/15 -, juris, Rn. 6) beziehungsweise inwieweit - wovon das Verwaltungsgericht ausging - ein Verbleib in Deutschland ohne Vater rechtlich möglich war, wäre in einem Hauptsacheverfahren näher einzugehen gewesen.

  • EGMR, 24.11.2009 - 182/08
    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Auf all diese Aspekte, insbesondere die tatsächliche Integration der Familie des Beschwerdeführers und die Frage, ob der ältesten Tochter ein erstmaliger und dauerhafter Aufenthalt in Nigeria noch zumutbar gewesen wäre (vgl. EGMR, Urteil vom 24. November 2009 - 182/08 -, InfAuslR 2010, S. 178 und aus der deutschen Rechtsprechung zu den oftmals schwierigen Abgrenzungsfragen BVerwGE 147, 278 und OVG Saarland, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 B 19/15 -, juris, Rn. 6) beziehungsweise inwieweit - wovon das Verwaltungsgericht ausging - ein Verbleib in Deutschland ohne Vater rechtlich möglich war, wäre in einem Hauptsacheverfahren näher einzugehen gewesen.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. dazu auch BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 17.02.2014 - 2 BvR 57/13

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung in einem Verfahren, in dem sie anwaltlich vertreten sind, zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 57/13 -, juris, Rn. 10).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.06.1997 - 1 B 236.96

    Ausländerrecht - Begriff der außergewöhnlichen Härte in § 22 AuslG

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Zwar ist der Begriff der außergewöhnlichen Härte dem Grunde nach in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. schon zur Vorgängervorschrift BVerwG, Beschluss vom 25. Juni 1997 - 1 B 236/96 -, juris, Rn. 8).
  • OVG Saarland, 26.03.2015 - 2 B 19/15

    Aufenthaltserlaubnis; Trennung von Tochter als außergewöhnliche Härte

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2016 - 2 BvR 748/13
    Auf all diese Aspekte, insbesondere die tatsächliche Integration der Familie des Beschwerdeführers und die Frage, ob der ältesten Tochter ein erstmaliger und dauerhafter Aufenthalt in Nigeria noch zumutbar gewesen wäre (vgl. EGMR, Urteil vom 24. November 2009 - 182/08 -, InfAuslR 2010, S. 178 und aus der deutschen Rechtsprechung zu den oftmals schwierigen Abgrenzungsfragen BVerwGE 147, 278 und OVG Saarland, Beschluss vom 26. März 2015 - 2 B 19/15 -, juris, Rn. 6) beziehungsweise inwieweit - wovon das Verwaltungsgericht ausging - ein Verbleib in Deutschland ohne Vater rechtlich möglich war, wäre in einem Hauptsacheverfahren näher einzugehen gewesen.
  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Dass dessen Erteilung an hohe Hürden gebunden ist und die Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte voraussetzt, wofür die höchstrichterliche Rechtsprechung verlangt, dass der schutzbedürftige Familienangehörige ein eigenständiges Leben nicht führen kann, sondern auf die Gewährung familiärer Lebenshilfe dringend angewiesen ist, und dass diese Hilfe in zumutbarer Weise nur in Deutschland erbracht werden kann (vgl. BVerwGE 147, 278 ; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, juris, Rn. 13), findet in der Prognose des Verwaltungsgerichtshofs jedoch keinen Niederschlag.

    Eine außergewöhnliche Härte kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände festgestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15/12 -, juris, Rn. 12; Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 9.12 -, juris, Rn. 23; Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, § 36 AufenthG Rn. 16 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.2017 - 11 S 2301/16

    Einstweiliger Rechtsschutz - zum Anspruch auf Erteilung einer Ausbildungsduldung

    Mit Blick auf die geltenden verfassungsrechtlichen Maßstäbe (vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 04.08.2016 - 1 BvR 380/16 -, juris Rn. 11 ff., vom 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, 1264 und vom 20.06.2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274) sind auch hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne des Prozesskostenhilferechts gegeben.
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Schwierige, bislang ungeklärte Rechts- und Tatsachenfragen dürfen nicht im Prozesskostenhilfeverfahren entschieden werden, sondern müssen auch von Unbemittelten einer prozessualen Klärung in einem Verfahren, in dem sie anwaltlich vertreten sind, zugeführt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 1695/15 -, www.bverfg.de, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, www.bverfg.de, Rn. 12 m.w.N.).
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