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   BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19   

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https://dejure.org/2019,15757
BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19 (https://dejure.org/2019,15757)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.2019 - 2 BvR 750/19 (https://dejure.org/2019,15757)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 (https://dejure.org/2019,15757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Nichtannahme einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde und Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Richterablehnungsgesuchs

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen drei Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • Wolters Kluwer

    Ablehnungsgesuch gegen drei Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • rewis.io

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Richterablehnungsgesuchs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19 Abs. 1
    Ablehnungsgesuch gegen drei Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Richterablehnungsgesuchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die offensichtlich unzulässige Richterablehnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.07.2013 - 1 BvR 782/12

    Religions- oder Konfessionszugehörigkeit eines Richters zur Begründung einer

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19
    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3).

    Die Ablehnung der Richterin König und des Richters Huber ist darüber hinaus auch deshalb offensichtlich unzulässig, weil diese Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 4 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 887/09

    Unzulässigkeit eines Richterablehnungsgesuchs mangels hinreichender Begründung -

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19
    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 7 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 3).

    Die Ablehnung der Richterin König und des Richters Huber ist darüber hinaus auch deshalb offensichtlich unzulässig, weil diese Richter nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, juris, Rn. 4 und der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. April 2009 - 1 BvR 887/09 -, juris, Rn. 4).

  • BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 22.05.2019 - 2 BvR 750/19
    Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 11, 1 ; BVerfGK 8, 59 ).
  • BVerfG, 19.04.2021 - 1 BvR 2552/18

    Ablehnungsgesuche unzulässig und Verfassungsbeschwerden gegen arbeitsgerichtliche

    Die pauschale Ablehnung einer ganzen Kammer ist jedoch ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung einer Richterin, die - wie hier die Richterin Britz - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen ist (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 27.01.2022 - 1 BvR 2635/21

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme einer nicht hinreichend

    Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).

    2 BvR 750/19 (Bundesverfassungsgericht).

    Zitiert 2 BvR 750/19.

  • BVerfG, 15.09.2021 - 1 BvR 1627/21

    Verwerfung offensichtlich unzulässiger Ablehnungsgesuche und Nichtannahme einer

    Doch ist ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ebenso offensichtlich unzulässig wie die Ablehnung von Richtern und Richterinnen, die - wie hier die Richterin Britz und der Präsident Harbarth - nicht zur Mitwirkung in diesem Verfahren berufen sind (vgl. BVerfGE 46, 200 sowie BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 3. Juli 2013 - 1 BvR 782/12 -, Rn. 4, und der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 27.11.2019 - 2 BvR 2046/19

    Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung - Verwerfung offensichtlich

    Dies ist beispielsweise bei einem pauschalen Verweis darauf der Fall, dass in einem früheren Verfassungsbeschwerdeverfahren ohne Begründung zu Lasten des Beschwerdeführers entschieden wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 3).

    Die bloße Mitwirkung an einer Entscheidung in einem vorangegangenen Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann die Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters im Sinne des § 19 BVerfGG offensichtlich nicht begründen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 80/19 -, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 15.04.2020 - 2 BvR 43/20

    Ablehnungsgesuch als unzulässig verworfen und Verfassungsbeschwerde nicht

    Das gegen den Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts sowie die Richterinnen Baer und Ott gerichtete Ablehnungsgesuch ist offensichtlich unzulässig, weil sie nicht der zur Entscheidung berufenen Kammer angehören (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Januar 2018 - 2 BvR 2691/17 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Mai 2019 - 2 BvR 750/19 -, Rn. 4; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2019 - 2 BvR 80/19 -, Rn. 5).
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