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   BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90   

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https://dejure.org/1991,2809
BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90 (https://dejure.org/1991,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.1991 - 2 BvR 776/90 (https://dejure.org/1991,2809)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 1991 - 2 BvR 776/90 (https://dejure.org/1991,2809)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Pflicht zur Vorlage an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unterstützungskasse - Einheitswert bei Betriebsvermögen - Bewertung - Betriebliche Schuld

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2077
  • WM 1992, 332
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Eine Grundrechtsverletzung kann in einem solchen Fall nur angenommen werden, wenn Auslegungsfehler erkennbar sind, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]).
  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]).
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63

    S-Urteil des Bundesfinanzhofes

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]).
  • BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60

    Rechtsweg

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt indessen keinen Schutz gegen Akte der Rechtsprechung (BVerfGE 15, 275 [280]; 49, 329 [340 f.]).
  • BVerfG, 03.10.1961 - 2 BvR 4/60

    Bayerische Feiertage

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Das gilt auch, wenn das Gericht, dem vorzulegen ist, nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (BVerfGE 13, 132 [143]; 18, 441 [447]; 19, 38 [43]; 23, 288 [319]).
  • BFH, 18.05.1984 - III R 38/79

    Betriebsvermögen - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens -

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Der Bundesfinanzhof hatte sich bereits in der vom Finanzgericht in Bezug genommenen Entscheidung (BFH III R 38/79 vom 18.5.1984, BStBl. 1984 II, S. 741) eingehend mit der im Ausgangsverfahren streitigen Frage auseinandergesetzt, ob die Anwartschaften, die durch § 1 BetrAVG auch für Versorgungsleistungen begründet werden, die durch Unterstützungskassen erbracht werden sollen, bei der Feststellung des Einheitswerts des Trägerunternehmens als betriebliche Schuld abzugsfähig sind.
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Art. 19 Abs. 4 GG gewährt indessen keinen Schutz gegen Akte der Rechtsprechung (BVerfGE 15, 275 [280]; 49, 329 [340 f.]).
  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn die Rechtsanwendung so fehlerhaft erscheint, daß sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 67, 90 [94]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 23.10.1991 - 2 BvR 776/90
    Eine Verletzung des Gleichheitssatzes kann in diesem Zusammenhang nur angenommen werden, wenn die Rechtsanwendung so fehlerhaft erscheint, daß sie bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 54, 117 [125]; 67, 90 [94]).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BFH, 07.02.2018 - XI K 1/17

    Zum Prüfungsmaßstab bei gerügtem Verstoß gegen den gesetzlichen Richter durch

    b) Dies gilt auch bei einer Verletzung der Vorlagepflicht an den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes (vgl. Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 119 FGO Rz 116); denn dieser ist gesetzlicher Richter i.S. des Art. 101 GG für die von ihm zu entscheidenden Rechtsfragen (vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. September 1988  1 BvR 1074/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1989, 2613; vom 23. Oktober 1991  2 BvR 776/90, NJW 1992, 2077, Rz 6).
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