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   BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08   

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https://dejure.org/2008,87
BVerfG, 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 (https://dejure.org/2008,87)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2008 - 2 BvR 784/08 (https://dejure.org/2008,87)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 (https://dejure.org/2008,87)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 6 EMRK; § 81a StPO
    Recht auf effektiven Rechtsschutz (fehlende Dokumentation der Anordnung einer Blutentnahme bei der Entscheidung über ein Verwertungsverbot); Recht auf körperliche Unversehrtheit (kein zwingendes Verwertungsverbot bei Verstoß gegen den Richtervorbehalt bei Anordnung der ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Kein Beweisverwertungsverbot bzgl des Ergebnisses einer unter Missachtung des Richtervorbehalts angeordneten Blutentnahme zur Bestimmung der Blutalkoholkonzentration

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Beweisverwertungsverbotes aufgrund einer rechtswidrigen Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei; Effektiver Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen durch die öffentliche Gewalt; Zuständigkeit der Fachgerichte zur Beurteilung der Folgen ein möglicher ...

  • blutalkohol PDF, S. 455
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Trunkenheitsfahrt - Blutentnahme und Beweisverwertungsverbot

  • Judicialis

    StPO § 81a; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4
    Umfang der gerichtlichen Nachprüfung einer ohne richterliche Anordnung erfolgten Blutentnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Blutentnahme - Verwertungsverbote im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht - Verwertungsverbote allgemein

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Hoffnung für betrunkene Fahrzeugführer: BVerfG sieht keinen Verfassungsverstoß bei Blutprobenentnahme nach Anordnung der Polizei

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

  • ra-frese.de (Kurzanmerkung)

    Überpruefung einer Blutentnahme ohne richterlichen Beschluß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 107
  • NJW 2008, 3053
  • NZV 2008, 636
 
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Wird zitiert von ... (120)

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Bedeutsam sind dabei insbesondere die Art des etwaigen Beweiserhebungsverbots und das Gewicht des in Rede stehen den Verfahrensverstoßes, das seinerseits wesentlich von der Bedeutung der im Einzelfall betroffenen Rechtsgüter bestimmt wird (vgl. BGHSt 19, 325, 329 ff.; 27, 355, 357; 31, 304, 307 ff.; 35, 32, 34 f.; 37, 30, 31 f.; 38, 214, 219 ff.; 38, 372, 373 f.; 42, 372, 377; 44, 243, 249; BGH NStZ 2007, 601, 602; BVerfG NStZ 2006, 46; NJW 2008, 3053).
  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    cc) Als Vorwirkung der grundrechtlichen Garantie gerichtlichen Rechtsschutzes (s.o. B.II.3.b)aa)) ergibt sich die Notwendigkeit, gegen den Willen des Untergebrachten ergriffene Behandlungsmaßnahmen, einschließlich ihres Zwangscharakters, der Durchsetzungsweise, der maßgeblichen Gründe und der Wirkungsüberwachung, zu dokumentieren (vgl. zu grundrechtlich begründeten Dokumentationspflichten in anderen Zusammenhängen BVerfGE 65, 1 ; 103, 142 ; BVerfGK 9, 231 ; 12, 374 ; BVerfG, Beschlüsse der  2.   Kammer des Zweiten Senats  vom19.Januar2007-2BvR1206/04-,NVwZ 2007,S.1044,undvom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2003, S. 3053 ; allg. BVerfGE 118, 168 ; zur Erforderlichkeit der Dokumentation psychiatrischer Zwangsmaßnahmen vgl. UN-Grundsätze für den Schutz von psychisch Kranken, Grundsatz 10 Abs. 2 und Grundsatz 11 Abs. 10, Abs. 11 Satz 3; Leitfaden zur Qualitätsbeurteilung in Psychiatrischen Kliniken, a.a.O., S. 58, 205; Anderl-Doliwa u.a. , a.a.O., S. 100 ; zur gebotenen Detaillierung SAMW, a.a.O., S. 18).
  • BVerfG, 09.11.2010 - 2 BvR 2101/09

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchungsbeschluss (Anfangsverdacht;

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Beweisverwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

    Die Strafgerichte gehen in gefestigter, verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Rechtsprechung davon aus, dass dem Strafverfahrensrecht ein allgemein geltender Grundsatz, demzufolge jeder Verstoß gegen Beweiserhebungsvorschriften ein strafprozessuales Verwertungsverbot nach sich zieht, fremd ist, und dass die Frage jeweils nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach der Art des Verbots und dem Gewicht des Verstoßes unter Abwägung der widerstreitenden Interessen zu entscheiden ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053; BGHSt 38, 214 ; 44, 243 ; 51, 285 ; vgl. auch Nack, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, vor § 94 Rn. 10).

    Die Beurteilung der Frage, welche Folgen ein möglicher Verstoß gegen strafprozessuale Verfahrensvorschriften hat und ob hierzu insbesondere ein Verwertungsverbot zählt, obliegt in erster Linie den zuständigen Fachgerichten (vgl. BVerfGK 4, 283 ; 9, 174 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Juli 2008 - 2 BvR 784/08 -, NJW 2008, S. 3053 ).

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