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   BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92   

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https://dejure.org/1992,6422
BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92 (https://dejure.org/1992,6422)
BVerfG, Entscheidung vom 27.05.1992 - 2 BvR 799/92 (https://dejure.org/1992,6422)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 (https://dejure.org/1992,6422)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Die aus dem kontroversen Meinungsstand resultierende Ungewißheit ist dem Beschwerdeführer zuzumuten, weil die Beschreitung des Rechtswegs nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 56, 363 [380]; 70, 180 [186]) und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine fachgerichtliche Entscheidung neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 47, 168 [175]).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Die aus dem kontroversen Meinungsstand resultierende Ungewißheit ist dem Beschwerdeführer zuzumuten, weil die Beschreitung des Rechtswegs nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 56, 363 [380]; 70, 180 [186]) und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine fachgerichtliche Entscheidung neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 47, 168 [175]).
  • OLG Braunschweig, 25.06.1976 - 1 W 9/76
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Die Gegenmeinung, die auch von dem hier vom Beschwerdeführer angerufenen Kammergericht vertreten wird, erkennt aber wegen der Möglichkeit der Nichtigkeitsklage noch einen sachlichen Grund für die Fortführung des Zwischenverfahrens über die Ablehnung an (vgl. KG, MDR 1988, 237 m.w.N.; BFHE, GS 134, 525 [531]; OLG Braunschweig, NJW 1976, 2024; Thomas/Putzo, ZPO , 17. Aufl. 1991, § 46 Nr. 3 und § 47 Nr. 3; Vollkommer, in: Zöller, ZPO , 17. Aufl. 1991, § 46 Rdnr. 18 und §§ 47 Rdnrn. 6 und 7 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 04.07.1985 - 6 W 105/85
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Zwar gilt diese Rechtsauffassung für den Fall, daß das Gericht - so wir hier - am Tage des Ergehens des Ablehnungsbeschlusses auch über die Hauptsache entschieden hat und dieses Urteil rechtskräftig ist, nicht unangefochten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1986, 1000 ; OLG Nürnberg, MDR 1965, 668; KG, FamRZ 1986, 1023 [1024 ff.]; BayOblG, NJW 1968, 802; Hartmann, in: Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO , 50. Aufl. 1992, § 42 Nr. 1 C; Günther, Entfällt das Rechtsschutzinteresse an Richterablehnung mit Entscheidung der Hauptsache, MDR 1989, 691 ff.).
  • KG, 21.06.1985 - 17 WF 614/85
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Zwar gilt diese Rechtsauffassung für den Fall, daß das Gericht - so wir hier - am Tage des Ergehens des Ablehnungsbeschlusses auch über die Hauptsache entschieden hat und dieses Urteil rechtskräftig ist, nicht unangefochten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1986, 1000 ; OLG Nürnberg, MDR 1965, 668; KG, FamRZ 1986, 1023 [1024 ff.]; BayOblG, NJW 1968, 802; Hartmann, in: Baumbach, Lauterbach, Albers, Hartmann, ZPO , 50. Aufl. 1992, § 42 Nr. 1 C; Günther, Entfällt das Rechtsschutzinteresse an Richterablehnung mit Entscheidung der Hauptsache, MDR 1989, 691 ff.).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Er hat es unterlassen, den Ausgang des beim Kammergericht Berlin anhängigen Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung seiner zwei Richter des Berufungsgerichts betreffenden Befangenheitsanträge (§§ 46 Abs. 2, 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO ) abzuwarten, obwohl ihn eine erfolgreiche Beschwerdeentscheidung zur Erhebung der Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO berechtigt mit der Folge, daß die geltend gemachten Verfassungsverstöße in einem sachnäheren Verfahren ausgeräumt werden könnten (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 77, 275 [282] st. Rspr.).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Die aus dem kontroversen Meinungsstand resultierende Ungewißheit ist dem Beschwerdeführer zuzumuten, weil die Beschreitung des Rechtswegs nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 56, 363 [380]; 70, 180 [186]) und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine fachgerichtliche Entscheidung neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 47, 168 [175]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Er hat es unterlassen, den Ausgang des beim Kammergericht Berlin anhängigen Beschwerdeverfahrens gegen die Ablehnung seiner zwei Richter des Berufungsgerichts betreffenden Befangenheitsanträge (§§ 46 Abs. 2, 567 Abs. 3 Satz 2 ZPO ) abzuwarten, obwohl ihn eine erfolgreiche Beschwerdeentscheidung zur Erhebung der Nichtigkeitsklage nach § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO berechtigt mit der Folge, daß die geltend gemachten Verfassungsverstöße in einem sachnäheren Verfahren ausgeräumt werden könnten (vgl. BVerfGE 22, 287 [290 f.]; 77, 275 [282] st. Rspr.).
  • KG, 01.12.1987 - 11 W 6384/87
    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Die Gegenmeinung, die auch von dem hier vom Beschwerdeführer angerufenen Kammergericht vertreten wird, erkennt aber wegen der Möglichkeit der Nichtigkeitsklage noch einen sachlichen Grund für die Fortführung des Zwischenverfahrens über die Ablehnung an (vgl. KG, MDR 1988, 237 m.w.N.; BFHE, GS 134, 525 [531]; OLG Braunschweig, NJW 1976, 2024; Thomas/Putzo, ZPO , 17. Aufl. 1991, § 46 Nr. 3 und § 47 Nr. 3; Vollkommer, in: Zöller, ZPO , 17. Aufl. 1991, § 46 Rdnr. 18 und §§ 47 Rdnrn. 6 und 7 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 27.05.1992 - 2 BvR 799/92
    Die aus dem kontroversen Meinungsstand resultierende Ungewißheit ist dem Beschwerdeführer zuzumuten, weil die Beschreitung des Rechtswegs nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerfGE 9, 3 [7 f.]; 56, 363 [380]; 70, 180 [186]) und die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde durch eine fachgerichtliche Entscheidung neu in Lauf gesetzt wird (vgl. BVerfGE 47, 168 [175]).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Zudem hat das Gericht übersehen, dass unanfechtbare Entscheidungen, die unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG zustandegekommen sind, nach verbreiteter Auffassung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 - Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 46 Rn. 18 b) mit der Nichtigkeitsklage analog § 579 Nr. 3 ZPO angefochten werden können.
  • BVerfG, 27.05.2020 - 2 BvR 1809/17

    Anspruch auf rechtliches Gehör durch zivilgerichtliches Urteil wegen Verstoßes

    Zwar kann der Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung der Grundsatz der Subsidiarität entgegenstehen, wenn möglicherweise ein Restitutions- oder Nichtigkeitsgrund gegeben ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 1992 - 2 BvR 40/92 -, NJW 1992, S. 1030 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 1998 - 2 BvR 189/98 -, NVwZ 1998, S. 1174 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 -, BeckRS 1992, 08135, Rn. 1).

    Gegen ein nicht mehr anfechtbares Urteil, das vor der rechtskräftigen Entscheidung über das bereits gestellte und schließlich erfolgreiche Ablehnungsgesuch ergeht, in entsprechender Anwendung von § 579 Abs. 1 Nr. 3 ZPO Nichtigkeitsklage zu erheben, ist dabei grundsätzlich trotz der Ungewissheit, die aus dem hierzu bestehenden kontroversen Meinungsstand resultiert, zumutbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Mai 1992 - 2 BvR 799/92 -, BeckRS 1992, 08135, Rn. 1 f.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 2228/06 -, NJW 2007, S. 3771 ).

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