Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.01.2018

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   BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18   

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https://dejure.org/2018,40740
BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,40740)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,40740)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,40740)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, §§ 74 ff AsylVfG 1992, § 74 Abs 1 Halbs 1 AsylVfG 1992, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren; Unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 S 1 GG) im fachgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren durch unzureichende Prüfung der Erfolgsaussichten der Hauptsache bei Berührung einer höchst strittigen Rechtsfrage (hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (31)

  • VG Augsburg, 09.01.2018 - Au 8 S 17.35702

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Januar 2018 - Au 8 S 17.35702 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 Satz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts Augsburg vom 9. Januar 2018 - Au 8 S 17.35702 - wird aufgehoben.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    Möchten die Gerichte sich in solchen Fällen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, müssen sie die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (vgl. BVerfGK 5, 237 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, S. 95 ).

    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist; andernfalls ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGK 5, 237 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    Indem das Verwaltungsgericht von der Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung ausgegangen sei, ohne sich eingehend mit der gegenteiligen und überwiegenden Auffassung und insbesondere mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. April 2017 (- A 9 S 333/17 -, juris, Rn. 28 ff.) auseinanderzusetzen, habe das Gericht die Reichweite der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verkannt.

    Andere Verwaltungsgerichte (VG Augsburg, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - Au 7 S 14.50321 -, juris, Rn. 19 ff.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 24. Juni 2016 - 3a K 4187/15.A -, juris, Rn. 15 ff., und Beschluss vom 30. Januar 2017 - 15a L 3029/16.A -, juris, Rn. 5 ff.; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 28. Juni 2016 - 22 K 4119/15.A -, juris, Rn. 44 f.; VG Hannover, Beschluss vom 15. September 2016 - 3 B 4870/16 -, juris, Rn. 12; VG Meiningen, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 5 E 21517/16 Me -, juris) sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - A 9 S 333/17 -, juris, Rn. 28 ff.) waren dagegen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rechtsbehelfsbelehrung missverständlich und damit unrichtig sei.

  • VG Berlin, 24.01.2017 - 21 K 346.16

    Asylrecht: Keine Fehlerhaftigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Hinweis, das die

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    Mehrere Verwaltungsgerichte (VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2016 - 15 B 5090/16 -, juris, Rn. 5 ff.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 15. November 2016 - 14a L 2496/16.A -, juris, Rn. 20 ff.; VG Berlin, Beschlüsse vom 24. Januar 2017 - 21 K 346.16 A -, juris, Rn. 21 f., und vom 16. November 2016 - 6 L 1249/16.A -, juris, Rn. 15; VG des Saarlandes, Urteil vom 19. Dezember 2016 - 3 K 2501/16 -, juris; VG Hamburg, Beschluss vom 11. Januar 2017 - 4 AE 94/17 -, juris, Rn. 10) und das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 16. November 2017 - 1 LA 68/17 -, juris, Rn. 11 ff.) hatten entschieden, die Rechtsbehelfsbelehrung sei richtig.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    a) Die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes verlangt grundsätzlich die Möglichkeit eines Eilverfahrens, wenn andernfalls dem Betroffenen eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten droht, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ).
  • VG Wiesbaden, 24.11.2017 - 7 K 3150/16
    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    In den Folgemonaten bis zum Erlass der angegriffenen Entscheidung wurde die Diskussion jedoch weitergeführt (vgl. u.a. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. November 2017 - 7 K 3150/16.WI.A -, juris; VG München, einerseits Beschluss vom 30. Oktober 2017 - M 9 S 17.52830 -, juris, andererseits Beschluss vom 15. September 2017 - M 18 K 17.30390 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 5 L 378/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 34 L 1400.17 A -, juris), und die zuständigen Obergerichte ließen sowohl im Freistaat Bayern als auch in Schleswig-Holstein die Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen zu.
  • VG Berlin, 20.10.2017 - 34 L 1400.17

    Asylrecht: Ablehnung seines Asylantrags und gleichzeitig angedrohte Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    In den Folgemonaten bis zum Erlass der angegriffenen Entscheidung wurde die Diskussion jedoch weitergeführt (vgl. u.a. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. November 2017 - 7 K 3150/16.WI.A -, juris; VG München, einerseits Beschluss vom 30. Oktober 2017 - M 9 S 17.52830 -, juris, andererseits Beschluss vom 15. September 2017 - M 18 K 17.30390 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 5 L 378/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 34 L 1400.17 A -, juris), und die zuständigen Obergerichte ließen sowohl im Freistaat Bayern als auch in Schleswig-Holstein die Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen zu.
  • OVG Sachsen, 05.01.2018 - 5 A 1306/17

    Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -, juris) und das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 5. Januar 2018 - 5 A 1306/17.A -, juris) hatten die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage zugelassen.
  • VG München, 30.10.2017 - M 9 S 17.52830

    Keine Unrichtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung bei Zusatz "in deutscher Sprache

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    In den Folgemonaten bis zum Erlass der angegriffenen Entscheidung wurde die Diskussion jedoch weitergeführt (vgl. u.a. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. November 2017 - 7 K 3150/16.WI.A -, juris; VG München, einerseits Beschluss vom 30. Oktober 2017 - M 9 S 17.52830 -, juris, andererseits Beschluss vom 15. September 2017 - M 18 K 17.30390 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 5 L 378/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 34 L 1400.17 A -, juris), und die zuständigen Obergerichte ließen sowohl im Freistaat Bayern als auch in Schleswig-Holstein die Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen zu.
  • VG München, 15.09.2017 - M 18 K 17.30390

    Verletzung von Art. 3 EMRK bei Abschiebung eines alleinerziehenden Elternteils

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2018 - 2 BvR 80/18
    In den Folgemonaten bis zum Erlass der angegriffenen Entscheidung wurde die Diskussion jedoch weitergeführt (vgl. u.a. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. November 2017 - 7 K 3150/16.WI.A -, juris; VG München, einerseits Beschluss vom 30. Oktober 2017 - M 9 S 17.52830 -, juris, andererseits Beschluss vom 15. September 2017 - M 18 K 17.30390 -, juris; VG Cottbus, Beschluss vom 19. Oktober 2017 - 5 L 378/17.A -, juris; VG Berlin, Beschluss vom 20. Oktober 2017 - 34 L 1400.17 A -, juris), und die zuständigen Obergerichte ließen sowohl im Freistaat Bayern als auch in Schleswig-Holstein die Berufung gegen erstinstanzliche Entscheidungen zu.
  • BVerfG, 14.12.2017 - 2 BvR 1872/17

    Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Vorabentscheidungsersuchen an den

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 1 LA 68/17

    Fehlerfreiheit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die Klage "in

  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 13a ZB 17.30882

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen grundsätzlicher Bedeutung

  • VG Cottbus, 19.10.2017 - 5 L 378/17

    Dublin-Verfahren - Klagefrist - Abfassung des Rechtsbehelfs in deutscher Sprache

  • VG Gelsenkirchen, 30.01.2017 - 15a L 3029/16

    Rechtsbehelfsbelehrung: Klagefrist; schriftlich; Bundesamt; unrichtiger Zusatz;

  • VG Düsseldorf, 28.06.2016 - 22 K 4119/15

    Rechtsbehelfsbelehrung; unrichtig; Schriftform; Niederschrift; Urkundsbeamter

  • VG Hamburg, 11.01.2017 - 4 AE 94/17

    Der Bestandteil der Rechtsbehelfsbelehrung, die Klage müsse in deutscher Sprache

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

  • VG Hannover, 15.09.2016 - 3 B 4870/16

    Bundesamt; Jahresfrist; Rechtsbehelfsbelehrung

  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2016 - 14a L 2496/16

    Anhörung; Einstellung; Nichtbetreiben; Somalia; Zustellung; Antragsfrist;

  • VG Oldenburg, 20.10.2016 - 15 B 5090/16

    Keine Fehlerhaftigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung mit dem Hinweis, dass die

  • VG Berlin, 16.11.2016 - 6 L 1249.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Gelsenkirchen, 24.06.2016 - 3a K 4187/15

    Asylrecht; Rechtsbehelfsbelehrung

  • VG Augsburg, 03.12.2014 - Au 7 S 14.50321

    (Keine) Versäumung der Antragsfrist

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

  • VG Meiningen, 21.12.2016 - 5 E 21517/16
  • VG Saarlouis, 19.12.2016 - 3 K 2501/16
  • BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 932/20

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz im sozialgerichtlichen

    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - , Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8).

    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).

    Das Gericht hat in solchen Fällen allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen (vgl.BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 11).

    Insbesondere kann eine "abschließende" Prüfung eine - zumindest knappe - Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 14).

  • BVerfG, 08.07.2020 - 1 BvR 1094/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8).

    Ist eine der drohenden Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m.w.N.; stRspr).

    Das Gericht hat in solchen Fällen allerdings in den Blick zu nehmen, dass sich eine solche Prüfung im Eilverfahren auf die Möglichkeiten des Rechtsschutzsuchenden auswirkt, die Entscheidungsfindung im Hauptsacheverfahren und im Rahmen prozessrechtlich vorgesehener Rechtsmittelverfahren zu beeinflussen (vgl.BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 11).

    Insbesondere kann eine "abschließende" Prüfung eine - zumindest knappe - Auseinandersetzung mit dem Meinungsstand erfordern (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 11; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2019 - 2 BvR 1556/17 -, Rn. 14).

  • SG Landshut, 24.10.2019 - S 11 AY 64/19

    Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Eilrechtsschutz

    Eine Verletzung dieser grundgesetzlichen Gewährleistung, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, haben die Gerichte zu verhindern [...]." Ergänzend hierzu hat das Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluss vom 20. November 2018 (Az. 2 BvR 80/18) ausgeführt: "Möchten die Gerichte sich in solchen Fällen an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, müssen sie die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen ([...]).
  • VG München, 22.08.2023 - M 10 S 23.50852

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Klageerhebung zu Protokoll des

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Ablehnung des Antrags nach § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO ungeachtet sich stellender komplexer Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren die Rechtsweggarantie eines Antragstellers aus Art. 19 Abs. 4 GG in rechtlich unzulässiger Weise abschneiden kann (BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8, mit Verweis auf § 80 AsylG).

    Die in der überwiegenden Rechtsprechung wiederholt anzutreffende Argumentation, es lägen nicht einmal Anhaltspunkte für das Vorliegen systemischer Mängel im kroatischen Asylsystem vor bzw. der Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens wäre erst dann widerlegt, wenn Kettenabschiebungen von Dublin-Rückkehrern in faktischer Hinsicht eindeutig (d.h. sinngemäß durch Strengbeweismittel) nachgewiesen seien, dürfte die Darlegungsanforderungen für die Widerlegung des Grundsatzes des gegenseitigen Vertrauens - jedenfalls in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - unter Berücksichtigung der oben genannten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, B.v. 2.8.2023 - 2 BvR 593/23 - juris Rn. 11; B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16; B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8; B.v. 21.4.2016 - 2 BvR 273/16 - juris Rn. 14) wohl überspannen.

    Eine (unterstellte) verzögerte Überstellung der Antragstellerin nach Kroatien wäre insoweit - auch vor dem Hintergrund der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG - als weniger schwerwiegend anzusehen und damit eher hinzunehmen als der (potenzielle) Eintritt irreversibler Tatsachen im Kontext der absoluten Rechtspositionen aus Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16; B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.03.2022 - L 18 AS 232/22

    Arbeitslosengeld II - Unionsbürger ohne materielles Aufenthaltsrecht als dem der

    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8).

    Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung Rechnung tragende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2022 - L 19 AS 929/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer ohne

    Wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr beseitigt werden können, darf sich das Gericht nur dann an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren, wenn es die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen kann (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn 8 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 -, Rn 11, beide juris).

    Ist eine der drohende Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren hingegen nicht möglich, ist eine Folgenabwägung vorzunehmen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 -, Rn. 15 m. w. N.; vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, Rn. 8 und vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - , Rn 11, jeweils juris).

  • VG München, 17.07.2023 - M 10 S 23.50684

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Abschiebungsanordnung, Offene

    Dabei ist auch in den Blick zu nehmen, dass die Ablehnung des Antrags nach § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO ungeachtet sich stellender komplexer Rechts- oder Tatsachenfragen im Hauptsacheverfahren die Rechtsweggarantie eines Antragstellers aus Art. 19 Abs. 4 GG in rechtlich unzulässiger Weise abschneiden kann (BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8, mit Verweis auf § 80 AsylG).

    Eine (unterstellte) verzögerte Überstellung des Antragstellers nach Kroatien wäre insoweit - auch vor dem Hintergrund der Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG - als weniger schwerwiegend anzusehen und damit eher hinzunehmen als der (potenzielle) Eintritt irreversibler Tatsachen im Kontext der absoluten Rechtspositionen aus Art. 4 GRCh bzw. Art. 3 EMRK (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2019 - 2 BvR 1380/19 - juris Rn. 16; BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2022 - L 18 AS 12/22

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Unionsbürger -

    Eine solche abschließende Prüfung kommt allerdings nur in Betracht, wenn eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren möglich ist (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8).

    Ist eine der drohenden - vorliegend im Hinblick auf das sog Gegenwärtigkeitsprinzip existenzsichernder Leistungen letztlich irreparable - Grundrechtsverletzung entsprechende Klärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, ist eine Folgenabwägung durchzuführen (vgl BVerfG, Beschluss vom 27. Juli 2016 - 1 BvR 1241/16 - juris - Rn 11; Beschluss vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 - juris - Rn 8; Beschluss vom 14. März 2019 - 1 BvR 169/19 - juris - Rn 15 mwN; stRspr).

  • VG Minden, 10.12.2019 - 10 L 336/19

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Folgeantrag

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18 -, juris Rn. 8, sowie vom 25. Februar 2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 21; Hailbronner, Ausländerrecht, § 36 AsylG Rn. 43 (Stand: März 2015).
  • VGH Bayern, 17.02.2023 - 15 CS 23.95

    Erfolgloser Eilantrag gegen Nutzungsuntersagung für Vergnügungsstätte

    Der vom Antragsteller angeführten Änderung dieses Prüfungsmaßstabs wegen erheblicher Grundrechtseingriffe bedarf es an dieser Stelle nicht, da die Grundrechtssensibiliät im Rahmen der Folgenabwägung bzw. des besonderen Vollzugsinteresses zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.11.2018 - 2 BvR 80/18 - juris Rn. 8; VGH BW, B.v. 10.12.2013 - 6 S 2112/13 - juris Rn. 29; Schoch in Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, § 80 VwGO Rn. 201).
  • BVerfG, 01.08.2019 - 2 BvR 1556/17

    Zu den Anforderungen der Rechtsschutzgarantie an die Handhabung hoch streitiger

  • VGH Bayern, 10.12.2020 - 20 CE 20.2868

    Einzelfall der Befreiung eines Schülers von der "Maskenpflicht"

  • VG Minden, 26.03.2019 - 10 L 1297/18

    Abschiebungsandrohung Asylverfahren Ausreisefrist Bleiberecht Informationspflicht

  • VG München, 19.10.2023 - M 10 S 23.51041

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Bulgarien), Abschiebungsanordnung, Gewalterfahrung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2020 - 12 S 2380/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen drohende Abschiebung nach Ablehnung eines

  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

  • VGH Bayern, 23.11.2020 - 6 CE 20.2357

    Eilantrag auf vorläufige Fortsetzung der Laufbahnausbildung nach

  • VG München, 19.10.2023 - M 10 S 23.51033

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Belgien), Abschiebungsanordnung, Verwandtschaftliche

  • LSG Sachsen, 17.09.2019 - L 3 AL 19/19

    Anspruch auf vorläufige Leistungen für den Lebensunterhalt nach § 2 AsylbLG unter

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - L 14 AS 260/22

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - darlehensweise Übernahme von

  • VG München, 28.06.2023 - M 10 S 23.50657

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Abschiebungsanordnung, Systemische Mängel

  • VG München, 20.06.2023 - M 10 S 23.50598

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Kroatien), Abschiebungsanordnung, Offene

  • VG München, 12.10.2023 - M 10 S 23.51021

    Dublin-Verfahren (Zielstaat, Tschechien), Abschiebungsanordnung, Geltendmachung

  • VG München, 01.02.2023 - M 10 S 22.50541

    Dublin-Verfahren (Zielstaat Slowenien), Hinreichende Anhaltspunkte für

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,975
BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,975)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,975)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2018 - 2 BvR 80/18 (https://dejure.org/2018,975)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,975) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bezüglich der Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 74 ff AsylVfG 1992, § 58 Abs 2 S 1 VwGO
    Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass einer einstweiligen Anordung hinsichtlich Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr wegen der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Abschiebung eines Flüchtlings)

  • rewis.io

    Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Erlass einer einstweiligen Anordung hinsichtlich Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr wegen der unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung (hier: Abschiebung eines Flüchtlings)

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer eA zur einstweiligen Aussetzung der Abschiebung des Antragstellers: offene Erfolgsaussichten in der Hauptsache bei fachgerichtlicher Versagung von Eilrechtsschutz unter Entscheidung einer strittigen Rechtsfrage (Wirksamkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung über ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde - und die einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Bayern, 22.08.2017 - 13a ZB 17.30882

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
    Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung spricht, dass mehrere erstinstanzliche Gerichte sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17) die Gegenauffassung vertreten und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dieser Frage die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
    Für die Richtigkeit dieser Rechtsauffassung spricht, dass mehrere erstinstanzliche Gerichte sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Urteil vom 18. April 2017 - 9 S 333/17) die Gegenauffassung vertreten und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dieser Frage die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hat (Beschluss vom 22. August 2017 - 13a ZB 17.30882 -).
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2018 - 2 BvR 80/18
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ).
  • BGH, 24.06.2020 - XIII ZB 20/19

    Beruhen der vollziehbaren Ausreisepflicht eines Betroffenen auf einer

    Der Betroffene ist dennoch nicht nach Afghanistan abgeschoben worden, weil er gegen die Verweigerung des Eilrechtsschutzes Verfassungsbeschwerde bei dem Bundesverfassungsgericht eingelegt und dieses mit einer einstweiligen Anordnung vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) die Abschiebung des Betroffenen untersagt hat.

    Eine gefestigte Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in Fällen, in denen der Bescheid des Bundesamtes mit der hier verwendeten Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist, gab es bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Eilantrag des Betroffenen im Verfassungsbeschwerdeverfahren vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris) nicht.

    Diese Entscheidung sowie die abschließende Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Betroffenen hat das Bundesverfassungsgericht nämlich damit begründet, dass die für die Gewährung des Eilrechtsschutzes zuständigen Verwaltungsgerichte richtigerweise Eilrechtsschutz hätten gewähren müssen, weil die Rechtsfrage in der Verwaltungsgerichtsbarkeit umstritten war und dem Betroffenen durch die Abschiebung erhebliche Nachteile drohten (Beschlüsse vom 22. Januar 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 5 f. und vom 20. November 2018 - 2 BvR 80/18, juris Rn. 8, 10).

  • VG Berlin, 09.02.2018 - 34 K 1401.17

    Versäumung der Klagefrist bei Zustellung an die nicht im Ausländerzentralregister

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem stattgebenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Januar 2018 (2 BvR 80/18, juris Rn. 5 ff.), welches einen Gehörsverstoß in einem Fall annahm, in dem das Verwaltungsgericht die Frage der Richtigkeit der Rechtsbehelfsbelehrung im Rahmen eines unanfechtbaren Beschlusses im Eilverfahren abweichend von der oben zitierten obergerichtlichen Rechtsprechung bejaht hatte, ohne sich mit den seiner Rechtsauffassung entgegenstehenden oder diese in Frage stellenden Rechtsprechung in der Begründung seines Beschlusses auseinanderzusetzen oder diese überhaupt zu erwähnen.
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