Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 06.04.1976

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,227
BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1977,227)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.1977 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1977,227)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 1977 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1977,227)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,227) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Gemeindegetränkesteuer in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 44, 216
  • NJW 1977, 1769 (Ls.)
  • DB 1978, 1867
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Beschwerdeführer kann als Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, er sei aufgrund von Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen worden, die formell und materiell nicht der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)).

    Das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG , nur aufgrund solcher Bestimmungen zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)), ist nicht verletzt.

    Es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen oder auch die nachträgliche Änderung einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung ist (BVerfGE 9, 3 (12); 14, 245 (249)).

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Auch vermöge die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juni 1975 (BVerfGE 40, 56 ) zur Verfassungsmäßigkeit der Vergnügungssteuer, nach der das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2a GG einen anderen Inhalt habe als das des Art. 105 Abs. 2 iVm Art. 72 Abs. 1 GG , nicht zu überzeugen.

    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 4. Juni 1975 (BVerfGE 40, 56 ) eingehend begründet, daß die herkömmlichen örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern nicht mit bundesrechtlich geregelten Steuern gleichartig im Sinne dieser Vorschrift sind.

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Beschwerdeführer kann als Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, er sei aufgrund von Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen worden, die formell und materiell nicht der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)).

    Das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG , nur aufgrund solcher Bestimmungen zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)), ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 995/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit einer Fremdenverkehrsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Beschwerdeführer kann als Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG rügen, er sei aufgrund von Rechtsvorschriften zur Steuer herangezogen worden, die formell und materiell nicht der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)).

    Das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 1 GG , nur aufgrund solcher Bestimmungen zur Steuer herangezogen zu werden, die formell und materiell der Verfassung gemäß sind (vgl BVerfGE 9, 3 (11); 19, 206 (215f); 42, 223 (227)), ist nicht verletzt.

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Die Getränkesteuer ist keine "Berufssteuer" (vgl BVerfGE 16, 147 (186f)).
  • BVerfG, 25.07.1962 - 2 BvL 4/62

    Blankettstrafgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Es ist anerkannt, daß das nachträgliche Erlöschen oder auch die nachträgliche Änderung einer Ermächtigung ohne Einfluß auf den Rechtsbestand einer ordnungsgemäß erlassenen Rechtsverordnung ist (BVerfGE 9, 3 (12); 14, 245 (249)).
  • VerfGH Bayern, 04.04.1975 - 20-VII-73

    Stellungnahme des Bayerischen Senats

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auf seine Entscheidung vom 4. April 1975 (Vf 20-VII-73) zum Bayerischen Vergnügungssteuergesetz hingewiesen.
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.1977 - 2 BvR 812/74
    Zu den herkömmlichen Steuern in diesem Sinne gehören jedenfalls die bei Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes am 1. Januar 1970 üblicherweise bestehenden örtlichen Verbrauchsteuern und Aufwandsteuern (BVerfGE 40, 52 (55)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,790
BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1976,790)
BVerfG, Entscheidung vom 06.04.1976 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1976,790)
BVerfG, Entscheidung vom 06. April 1976 - 2 BvR 812/74 (https://dejure.org/1976,790)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,790) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 19
    Voraussetzungen für die Besorgnis der Befangenheit bei einem Bundesverfassungsrichter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 42, 88
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60

    Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
    Die frühere dienstliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein niemals die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl BVerfGE 2, 295 (297); 11, 1 (3)).
  • BVerfG, 25.01.1955 - 1 BvR 522/53

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassunsgrichters

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
    Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich; sie sind nicht geeignet, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu begründen (BVerfGE 4, 143 (144)).
  • BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51

    Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
    Die frühere dienstliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein niemals die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl BVerfGE 2, 295 (297); 11, 1 (3)).
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74, 2 BvL 16/73 -, die die Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen und der hessischen Vergnügungssteuer zum Gegenstand hatten, dargelegt, daß die herkömmlichen, dh jedenfalls die beim Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes am 1.1.1970 üblicherweise bestehenden örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern mit bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG sind.
  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvL 16/73

    Begriff der "Gleichartigkeit" im Bereich der konkurrierenden Steuergesetzgebung

    Auszug aus BVerfG, 06.04.1976 - 2 BvR 812/74
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Beschlüssen vom 4. Juni 1975 - 2 BvR 824/74, 2 BvL 16/73 -, die die Verfassungsmäßigkeit der nordrhein-westfälischen und der hessischen Vergnügungssteuer zum Gegenstand hatten, dargelegt, daß die herkömmlichen, dh jedenfalls die beim Inkrafttreten des Finanzreformgesetzes am 1.1.1970 üblicherweise bestehenden örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern mit bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG sind.
  • BVerfG, 11.10.2011 - 2 BvR 1010/10

    Befangenheitsantrag gegen den Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr.

    Berechtigte Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters werden ferner nicht dadurch begründet, dass er im verfassungsgerichtlichen Verfahren auf rechtliche Bedenken gegen das Vorbringen eines Beteiligten hinweist (BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 2 BvR 54/04

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter - Zum

    Die frühere richterliche Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts kann für sich allein nicht die Besorgnis seiner Befangenheit rechtfertigen (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 42, 88 ; 43, 126 ).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 2 BvC 11/19

    Ablehnung des Richters Müller wegen seines früheren politischen Engagements in

    Weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 18. Februar 2016 - 2 BvC 69/14 -, Rn. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. August 2009 - 2 BvR 343/09 -, Rn. 15) - kann eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass mit dem Berichterstatterschreiben nur rechtliche Hinweise im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung gegeben werden (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 15. August 2017 - 2 BvC 67/14 -, Rn. 3) und dabei nur auf die aus der Sicht des Berichterstatters wesentlichen Fragen eingegangen werden muss, hingegen nicht auf jedwede Argumentation.

    Ein solcher Hinweis des Richters Müller, der der rechtlichen Klärung dient, liegt im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärung und ist nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 142, 182 ).

  • BVerfG, 02.02.2016 - 2 BvC 26/14

    Unbegründeter Antrag auf Richterablehnung

    Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2).

    Die frühere Tätigkeit eines Richters des Bundesverfassungsgerichts vermag für sich allein die Besorgnis seiner Befangenheit nicht zu rechtfertigen (vgl. BVerfGE 42, 88 ).

  • BVerfG, 06.10.2020 - 2 BvC 32/19

    Ordnungsgemäße Besetzung des Zweiten Senats, Unzulässigkeit mehrerer

    Weder aus der bloßen vorhergehenden Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ) noch aus dessen Parteizugehörigkeit (vgl. BVerfGE 11, 1 ; 43, 126 ) kann eine Besorgnis der Befangenheit abgeleitet werden.

    Solche im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffenen Maßnahmen sind üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ).

  • BVerfG, 18.02.2016 - 2 BvE 6/15

    Erfolgloses Organstreitverfahren betreffend den Einsatz bewaffneter deutscher

    Die im Berichterstatterschreiben gegebenen rechtlichen Hinweise liegen im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung und sind daher ebenfalls nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. August 2011 - 2 BvE 3/11 -, juris, Rn. 2).
  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 10.06.2014 - VGH N 29/14

    Besorgnis der Befangenheit eines mitwirkenden Richters am Verfahren wegen

    So wie die bloße Zugehörigkeit zum Bereich der Verwaltung als solche noch nicht zwangsläufig an der nötigen Distanz und Unabhängigkeit der richterlichen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz hinsichtlich der von ihnen zu beurteilenden verfassungsrechtlichen Streitigkeiten zweifeln lässt (VerfGH RP, Beschluss vom 2. Dezember 2003 - VGH B 13/03 -, AS 31, 85 [ 96 ] ), gilt dies erst recht für eine Tätigkeit, die nicht neben dem Richteramt ausgeübt wird, sondern zeitlich vor der Ernennung zum Richter ausgeübt wurde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 1953 - 1 BvR 344/51 -, BVerfGE 2, 299 [ 300 ] ; vom 6. April 1976 - 2 BvR 812/74 -, BVerfGE 42, 88 [ 90 ] ; vom 7. Dezember 1976 - 1 BvR 460/72 -, BVerfGE 43, 126 [ 128 ] ).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 2 BvC 64/19

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose

    Der Beschwerdeführer verkennt, dass es sich bei dem Berichterstatterschreiben nur um rechtliche Hinweise handelt, die im Hinblick auf § 26 Abs. 3 Satz 3 EuWG in Verbindung mit § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgt sind (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).

    cc) Soweit der Beschwerdeführer pauschal auf die frühere politische Tätigkeit des Berichterstatters verweist, kann aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit gerade nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 42, 88 ).

  • BVerfG, 26.03.2021 - 2 BvC 55/19

    Ablehnungsgesuch gegen den Richter Müller offensichtlich unzulässig und

    Es gibt seine vorläufige Rechtsauffassung in sachlicher Form wieder und ist als im Rahmen einer zulässigen richterlichen Aufklärungstätigkeit getroffene Maßnahme üblich und nicht geeignet, eine Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; 154, 312 ).

    Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit und die Parteizugehörigkeit des Richters Müller verweist, kann weder aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters (vgl. BVerfGE 42, 88 ; 142, 302 ) noch aus der Zugehörigkeit zu einer politischen Partei (vgl. BVerfGE 2, 295 ; 11, 1 ; 43, 126 ; 141, 182 ) - ob aktiv wahrgenommen oder ruhend (vgl. BVerfGE 154, 312 ) - eine Besorgnis der Befangenheit ohne Weiteres abgeleitet werden.

  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvC 25/19

    Offensichtlich unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter Müller und weitere

    Soweit der Beschwerdeführer auf die frühere politische Berufstätigkeit des Richters Müller verweist, kann aus der bloßen vorhergehenden amtlichen Tätigkeit eines Richters eine Besorgnis der Befangenheit nicht abgeleitet werden (vgl. BVerfGE 42, 88 ).

    Bei einem Berichterstatterschreiben handelt es sich um rechtliche Hinweise, die im Hinblick auf § 24 Satz 2 BVerfGG im Interesse einer sachgerechten Verfahrensgestaltung erfolgen (vgl. BVerfGE 4, 143 ; 42, 88 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 29. September 2016 - 2 BvC 52/14 -, Rn. 3).

  • BVerfG, 28.11.2023 - 2 BvC 17/23

    Verworfene Wahlprüfungsbeschwerden und unzulässige Ablehnungsgesuche

  • BVerfG, 15.08.2017 - 2 BvC 67/14

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 19.08.2011 - 2 BvE 3/11

    Zurückweisung eines Befangenheitsantrags gegen einen Verfassungsrichter -

  • BVerfG, 31.03.2020 - 2 BvC 19/19

    Ablehnung des Richters Müller hinsichtlich Entscheidung über

  • BVerfG, 26.02.2007 - 2 BvC 6/04

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 21.04.2016 - 2 BvC 36/14

    Ablehnung des BVR Müller unbegründet

  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 16/15

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

  • BVerfG, 26.02.2007 - 2 BvC 1/06

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters

  • BVerfG, 29.09.2016 - 2 BvC 52/14

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

  • BVerfG, 17.09.2019 - 2 BvC 15/18

    Erfolgloses Ablehnungsgesuch und Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 10.06.2021 - 2 BvC 61/19

    Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig und Wahlprüfungsbeschwerde erfolglos

  • BVerfG, 24.06.2019 - 2 BvC 37/18

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde unter Hinweis auf das

  • BVerfG, 29.09.2022 - 2 BvC 10/20

    Offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuche und erfolglose

  • BVerfG, 22.01.2020 - 2 BvC 52/19

    Verwerfung einer Wahlprüfungsbeschwerde und eines offensichtlich unzulässigen

  • BVerfG, 15.06.2020 - 2 BvC 51/19

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und einer Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvC 5/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde und unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 21.09.2017 - 2 BvC 29/14

    Unzulässiges Ablehnungsgesuch und erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde

  • BVerfG, 08.01.2021 - 2 BvC 13/19

    Ablehnungsgesuch und Wahlprüfungsbeschwerde verworfen

  • LG Stuttgart, 01.02.2018 - 19 O 114/17

    Richterablehnung: Befangenheitsgrund bei Nichtahndung eines Verstoßes gegen die

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.09.2007 - L 13 B 123/07
  • VGH Bayern, 25.08.2008 - 13 S 08.1369

    Ablehnung von Mitgliedern des Spruchausschusses

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht