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   BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16   

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BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16 (https://dejure.org/2017,39861)
BVerfG, Entscheidung vom 04.10.2017 - 2 BvR 821/16 (https://dejure.org/2017,39861)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 2 BvR 821/16 (https://dejure.org/2017,39861)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 109 StVollzG; § 112 Abs. 1 Satz 1 StVollzG; § 121 Abs. 1 StVollzG; § 464b StPO
    Erstattung von Schreibauslagen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren (allgemeiner Gleichheitssatz; Willkürverbot; Bindung an Recht und Gesetz; Begründungserfordernis auch für letztinstanzliche Entscheidungen bei Abweichung vom eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm; ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Willkürverbots durch Versagung der Kostenerstattung für Schreibpapier und Schreibmaschinenfarbbänder im Rahmen mehrerer strafvollzugsrechtlicher Verfahren unter bloßem Hinweis auf "Allgemeinkosten"

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 467 Abs 1 StPO, § 109 StVollzG, § 109 ff StVollzG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung von Büromaterial bei der Erstattung notwendiger Auslagen eines Strafgefangenen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Kostenerstattung für ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung von Büromaterial bei der Erstattung notwendiger Auslagen eines Strafgefangenen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Kostenerstattung für ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung von Büromaterial bei der Erstattung notwendiger Auslagen eines Strafgefangenen im strafvollzugsrechtlichen Verfahren - hier: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) durch Versagung der Kostenerstattung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 624 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 22).

    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder der krassen Missdeutung einer Norm beruht (vgl. BVerfGE 87, 273 ).

    Dabei kann von einer willkürlichen Missdeutung des Inhalts einer Norm nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 22).

  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    Zwar gebe es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keinen allgemeinen Grundsatz, dass sämtliche Auslagen erstattet werden müssten (unter Hinweis auf BVerfGE 68, 237).
  • BVerfG, 18.11.1980 - 1 BvR 194/78

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Ablehnung eines Antrags auf Zulassung

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    d) Das Fehlen der Begründung einer gerichtlichen Entscheidung kann dazu führen, dass ein Verfassungsverstoß nicht auszuschließen und die Entscheidung deshalb aufzuheben ist, weil erhebliche Zweifel an ihrer Rechtmäßigkeit bestehen (vgl. BVerfGE 55, 205 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 -, juris, Rn. 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 -, juris, Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 -, juris, Rn. 33).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    Hinzukommen muss, dass Rechtsanwendung oder Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 04.10.2017 - 2 BvR 821/16
    a) Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsrechtliches Eingreifen gegenüber den Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 2630/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen

    Ein verfassungsrechtliches Eingreifen kommt unter dem Gesichtspunkt des in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegten Willkürverbots allerdings dann in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr), wenn die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar erscheinen und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Oktober 2017 - 2 BvR 821/16 -, Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.01.2018 - 11 S 87/17

    Verwertung eines im Strafprozess gegenüber dem Strafgericht abgegebenen

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung auf schweren Rechtsanwendungsfehlern wie der Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Norm oder der krassen Missdeutung einer Norm beruht (BVerfG, Beschluss vom 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88 -, BVerfGE 87, 273 (279); Beschluss vom 04.10.2017 - 2 BvR 821/16 -, juris Rn. 15).
  • OLG Karlsruhe, 11.07.2019 - 1 Ws 170/19

    Kostenfestsetzungsverfahren bei gerichtlichen Entscheidungen nach

    Damit ist für die Kosten und Auslagen, die ein Beteiligter einem anderen Beteiligten zu erstatten hat, wozu gemäß § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO auch die Gebühren und die nach § 91 Abs. 2 ZPO zu erstattenden Auslagen eines Rechtsanwalts gehören, das Kostenfestsetzungsverfahren nach § 464b StPO anzuwenden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 04. Oktober 2017 - 2 BvR 821/16 -, juris; Kamann/Spaniol in AK-StVollzG, 6. Aufl. 2012, § 121 Rn. 18).
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