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   BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79   

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https://dejure.org/1979,29
BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79 (https://dejure.org/1979,29)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.1979 - 2 BvR 84/79 (https://dejure.org/1979,29)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 1979 - 2 BvR 84/79 (https://dejure.org/1979,29)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 554b Abs. 1 ZPO; Art. 20 Abs. 3 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 103 Abs. 1; ZPO § 554b
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 50, 287
  • NJW 1979, 1161
 
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Wird zitiert von ... (211)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.08.1978 - 2 BvR 831/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Nichtannahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
    Nach dem Beschluß des Senats vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76 - (EuGRZ 1979, S 9) ist § 554b Abs. 1 ZPO im Lichte der Verfassung dahin auszulegen, daß die Annahme einer Revision ohne grundsätzliche Bedeutung nur dann abgelehnt werden darf, wenn das Rechtsmittel im Endergebnis keine Aussicht auf Erfolg hat.

    Am 21. Dezember 1978 hat der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs ohne weitere Begründung "gemäß § 554b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 9. August 1978 - 2 BvR 831/76)" beschlossen, die Revision nicht anzunehmen.

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (BVerfGE 6, 32 (44); 40, 276 (286)) beruht auf der Erwägung, daß dem Betroffenen aus rechtsstaatlichen Gründen eine sachgemäße Verteidigung seiner Rechte ermöglicht werden muß.
  • BVerfG, 16.01.1979 - 2 BvR 1148/76

    Verfassungsrechtliche Grenzen bei der Nichtannahme der Revision - § 554b Abs. 1

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
    Der Senat hat ferner in seinem Beschluß vom 16. Januar 1979 - 2 BvR 1148/76 - (EuGRZ 1979, S 98) ausgeführt, daß eine Revision im Endergebnis auch dann keinen Erfolg verspreche, wenn zwar an sich auf Grund revisionsrechtlich relevanter Fehler die Aufhebung des angegriffenen Urteils und die Zurückverweisung der Sache geboten wäre, dies jedoch nicht zu einem anderen Ergebnis des Rechtsstreits führen würde.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (BVerfGE 6, 32 (44); 40, 276 (286)) beruht auf der Erwägung, daß dem Betroffenen aus rechtsstaatlichen Gründen eine sachgemäße Verteidigung seiner Rechte ermöglicht werden muß.
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    c) Selbst wenn es sich nicht ausschließen lässt, dass Urteilsgründe, die mit Rücksicht auf die erforderliche Geheimhaltung hinsichtlich zentraler Feststellungen einer detaillierten Begründung entbehren, eine Verteidigung der Rechte des Unterlegenen im Rechtsmittelverfahren erschweren (zur Bedeutung der Begründung in dieser Hinsicht vgl. BVerfGE 50, 287 ), führt auch dies nicht zu einem entscheidenden Argument gegen ein "in camera"-Verfahren in der Hauptsache.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Nur eine vollständige Begründung ermöglicht dem von der Durchsuchung Betroffenen eine sachgerechte Verteidigung seines Grundrechts aus Art. 13 Abs. 1 GG und dem Gericht die von Verfassungs wegen gebotene effektive Kontrolle der Anordnung (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 50, 287 ).
  • BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11

    Zum unerlaubten Filesharing im Internet

    Darin liegt kein Widerspruch zu dem Grundsatz, dass letztinstanzliche Entscheidungen von Verfassungs wegen nicht begründet zu werden brauchen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 104, 1 ; stRspr).
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