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   BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77   

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BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77 (https://dejure.org/1980,78)
BVerfG, Entscheidung vom 15.04.1980 - 2 BvR 842/77 (https://dejure.org/1980,78)
BVerfG, Entscheidung vom 15. April 1980 - 2 BvR 842/77 (https://dejure.org/1980,78)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Frage der Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit i. S. v. Art. 116 Abs. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen Staatsangehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • zaoerv.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entwicklungslinien in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu völkerrechtlichen Fragen (Helmut Steinberger; ZaöRV 1988, 1)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 54, 53
  • NJW 1980, 2797
  • MDR 1980, 966
  • MDR 1980, 996
 
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Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.02.1968 - 2 BvR 557/62

    Ausbürgerung von Juden im nationalsozialistischen Recht

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Die Ausbürgerung des Beschwerdeführers sei unter Anlegung der vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98) entwickelten Maßstäbe als von Anfang an nichtig zu erachten, weil sie allein auf Grund der jüdischen Abstammung erfolgt sei und daher gegen das für alle Bereiche des Rechts geltende Willkürverbot verstoßen habe.

    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).

    So hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß die Elfte Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 (RGBl. I S 722), mit der im Ausland lebenden Juden die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde, in krassem Widerspruch zu fundamentalen Prinzipien der Gerechtigkeit stand (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).

    b) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung vom 14. Februar 1968 (BVerfGE 23, 98 [106]) aus der Erkenntnis, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren können, für die dort in Rede stehende Verordnung die Folgerung gezogen, daß sie als von Anfang an nichtig zu erachten sei.

    Auch sie ist im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Rassengesetzgebung und dem politischen Ziel des damaligen Regimes zu sehen, das deutsche und europäische Judentum zu verfolgen (BVerfGE 23, 98 [105 ff.]).

    Die Diskriminierung, die in der willkürlichen Ausbürgerung jüdischer Mitbürger lag, sollte indes nicht dadurch wiedergutgemacht werden, daß sich der deutsche Staat neuerlich über den Willen der Betroffenen hinwegsetzte, sondern allein dadurch, daß er ihren Willen nunmehr respektierte (vgl. BVerfGE 23, 98 [107]).

    Es ist der Sinn des Art. 116 Abs. 2 GG, die politisch, rassisch und religiös Verfolgten nicht gegen ihren Willen an der deutschen Staatsangehörigkeit festzuhalten (vgl. BVerfGE 23, 98 [108 ff.]).

    Für diejenigen Verfolgten, die eine fremde Staatsangehörigkeit nicht erworben haben, liegt die Bedeutung des Art. 116 Abs. 2 GG darin, daß die Bundesrepublik Deutschland sie nicht als Deutsche betrachtet, solange sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Wohnsitzbegründung oder Antragstellung geltend machen (BVerfGE 23, 98 [108]).

    g) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß Art. 116 Abs. 2 GG nur in den Fällen anzuwenden ist, in denen der Verfolgte nach dem 8. Mai 1945 die Möglichkeit hat oder hatte, seinen Willen zu bekunden und damit den einen oder den anderen der in Art. 116 Abs. 2 GG genannten Tatbestände zu erfüllen (BVerfGE 23, 98 [111 f.]).

  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvR 532/56

    Wohnsitz im Sinne des Art. 116 II 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    c) Art. 116 Abs. 2 GG dient der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts im Bereich des Staatsangehörigkeitsrechts (BVerfGE 8, 81 [86, 88]).

    Diese Auslegung findet in der Rechtsordnung keine Stütze, verstößt gegen den vom Bundesverfassungsgericht ausgesprochenen Grundsatz, der Wiedergutmachung dienende Vorschriften des Grundgesetzes nicht einengend zu Lasten des Verfolgten auszulegen (BVerfGE 8, 81 [86]), sie steht im Widerspruch zur Erkenntnis der Nichtigkeit der Ausbürgerung, ist durch Interessen der Rechtssicherheit nicht geboten und verkehrt die Schutzfunktion des Antragserfordernisses ins Gegenteil.

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    So wie die rechtlich Bedeutung der Erlaubnis in der Aufhebung einer vorübergehenden Rechtsausübungssperre liegt (vgl. BVerfGE 20, 150 [155]), aktualisiert sich die Staatsangehörigkeit mit der "Wiedereinbürgerung".
  • BVerwG, 08.03.1977 - 1 C 68.76

    Anforderungen an die Wiedereinbürgerung eines ehemaligen deutschen

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Damit wird der Verfolgte in Wiedergutmachungsabsicht vor die Wahl gestellt, entweder auf die ihm als Deutschen auch für die Vergangenheit zustehenden Rechte verzichten zu müssen oder für die Zukunft seine amerikanische Staatsbürgerschaft preiszugeben; ein Ergebnis, das als absurd bezeichnet werden muß (Renck, JZ 1979, 752 [753]; DÖV 1979, 875 [876]).
  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Es kann die angegriffenen Akte der öffentlichen Gewalt vielmehr von Amts wegen unter jedem in Betracht kommenden verfassungsrechtlichen Gesichtspunkt prüfen (BVerfGE 17, 252 [258]; 31, 314 [333]; 42, 312 [325 f.]).
  • BVerfG, 21.01.1953 - 1 BvR 520/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Rechtsstellung nach G131

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Die zunächst gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 1975 gerichtete Verfassungsbeschwerde ist inzwischen jedenfalls dadurch zulässig geworden, daß der Beschwerdeführer das Revisionsverfahren beim Bundesverwaltungsgericht durchgeführt hat (BVerfGE 2, 105 [109]).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Der Beschwerdebegründung ist aber zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer auch den im gerichtlichen Verfahren aufrechterhaltenen Teil des Bescheids der Stadt K. vom 16. Juli 1970, in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 18. November 1970 gefunden hat, sowie die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Juli 1971 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 1975 für verfassungswidrig hält und mit der Verfassungsbeschwerde angreifen will (vgl. BVerfGE 6, 386 [387]; ferner BVerfGE 3, 377 [379]).
  • BVerfG, 07.05.1957 - 1 BvR 289/56

    Haushaltsbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    Der Beschwerdebegründung ist aber zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer auch den im gerichtlichen Verfahren aufrechterhaltenen Teil des Bescheids der Stadt K. vom 16. Juli 1970, in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid der Regierung von Unterfranken vom 18. November 1970 gefunden hat, sowie die Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichts Würzburg vom 21. Juli 1971 und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Juli 1975 für verfassungswidrig hält und mit der Verfassungsbeschwerde angreifen will (vgl. BVerfGE 6, 386 [387]; ferner BVerfGE 3, 377 [379]).
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77
    In diesem Sinne hat das Bundesverfassungsgericht erkannt, daß Geltungsanordnungen des nationalsozialistischen Regimes der Gültigkeit als Recht entbehren, wenn sie fundamentalen Erfordernissen der Gerechtigkeit so offensichtlich widersprachen, daß der Richter, der sie als Rechtens beachten wollte, Unrecht statt Recht spräche (vgl. BVerfGE 3, 58 [119]; 6, 132 [198]; 23, 98 [106]).
  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • BVerfG, 15.05.1963 - 2 BvR 106/63

    Rechtswegerschöpfung bei Mängeln im finanzgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvF 1/68

    2. Rundfunkentscheidung

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