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   BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13   

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BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13 (https://dejure.org/2013,16390)
BVerfG, Entscheidung vom 30.06.2013 - 2 BvR 85/13 (https://dejure.org/2013,16390)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13 (https://dejure.org/2013,16390)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 257c Abs. 5 StPO
    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Rechtsstaatsprinzip; faires Verfahren; Aussagefreiheit; Belehrung; "Altfälle"; objektiver Verfassungsverstoß); Revision (Verfahrensrüge; Beruhen; konkrete Feststellungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Bedeutung der Belehrung des Angeklagten gem § 257c Abs 5 StPO in Bezug auf eine Verständigung im Strafprozess

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 257c Abs 5 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Bedeutung der Belehrung des Angeklagten gem § 257c Abs 5 StPO in Bezug auf eine Verständigung im Strafprozess - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verkennung der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht - Fehlen ...

  • Wolters Kluwer

    Notwendigkeit einer Belehrung über die nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht im Zusammenhang mit einer Belehrung anlässlich einer strafrechtlichen Verständigung; Anforderungen an eine Belehrung bei einer strafrechtlichen Verständigung unter dem Blickwinkel ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zur Bedeutung der Belehrung des Angeklagten gem § 257c Abs 5 StPO in Bezug auf eine Verständigung im Strafprozess - hier: Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verkennung der grundlegenden Bedeutung der Belehrungspflicht - Fehlen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 257c Abs. 5; StGB § 324 Abs. 1; StGB § 326
    Notwendigkeit einer Belehrung über die nur eingeschränkte Bindungswirkung für das Gericht im Zusammenhang mit einer Belehrung anlässlich einer strafrechtlichen Verständigung; Anforderungen an eine Belehrung bei einer strafrechtlichen Verständigung unter dem Blickwinkel ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 20, 347
  • NStZ-RR 2013, 315
  • StV 2013, 674
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13
    Die Belehrungspflicht sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a. - keine bloße Ordnungsvorschrift, sondern eine zentrale rechtsstaatliche Sicherung des Grundsatzes des fairen Verfahrens und der Selbstbelastungsfreiheit.

    Hiermit wollte der Gesetzgeber die Fairness des Verständigungsverfahrens sichern und - wie sein Hinweis auf das Ziel der Ermöglichung einer autonomen Einschätzung (vgl. Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung, BTDrucks 16/12310, S. 15) bestätigt - zugleich die Autonomie des Angeklagten im weiten Umfang schützen (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11; zitiert nach juris, Rn. 99).

    Hierzu müssen vom Revisionsgericht konkrete Feststellungen getroffen werden (vgl. BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10, 2 BvR 2883/10, 2 BvR 2155/11; zitiert nach juris, Rn. 125 ff.).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13
    In Fällen, in denen der Bundesgerichtshof dem Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts nur im Ergebnis, nicht aber in der Begründung folgt, entspricht es der allgemeinen Übung der Strafsenate, der Bezugnahme auf § 349 Abs. 2 StPO die eigene Rechtsauffassung anzufügen; unterbleibt dies, kann davon ausgegangen werden, dass der Rechtsauffassung des Generalbundesanwalts beigetreten werden soll (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 30.06.2013 - 2 BvR 85/13
    Für die Feststellung einer Grundrechtsverletzung durch das Bundesverfassungsgericht ist allein die objektive Verfassungswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich; es kommt nicht darauf an, ob die Grundrechtsverletzung den Fachgerichten vorwerfbar ist oder nicht (vgl. BVerfGE 128, 326 ).
  • BVerfG, 30.06.2014 - 2 BvR 792/11

    Verwerfung der Revision in Strafsachen auch ohne mündliche Verhandlung möglich

    Ohne einen solchen Zusatz kann davon ausgegangen werden, dass sich das Revisionsgericht die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zu Eigen gemacht hat (vgl. BVerfGK 5, 269 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13 -, juris, Rn. 25).
  • BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 294/22

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der

    Ergänzt das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft in seiner Entscheidung nicht, kann davon ausgegangen werden, dass es sich die Rechtsauffassung der Staatsanwaltschaft zu eigen gemacht hat (vgl. BVerfGK 5, 269 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13 -, Rn. 25; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juni 2014 - 2 BvR 792/11 -, Rn. 17; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. Februar 2004 - 2 StR 116/03 -, juris, Rn. 1; Beschluss vom 10. August 2010 - 3 StR 229/10 -, juris, Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.09.2016 - 2 BvR 890/16

    Die Verwertung des Schweigens zum Nachteil des Angeklagten hindert die

    Der Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit ist zum einen im Rechtsstaatsprinzip verankert und wird von dem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG umfasst (vgl. BVerfGE 80, 109 ; 109, 279 ; 110, 1 ; 133, 168 ; vgl. aus der Kammerrechtsprechung BVerfGK 14, 295 ; 20, 347 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juli 1995 - 2 BvR 326/92 -, juris, Rn. 32; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Februar 1997 - 2 BvR 122/97 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13 -, juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvR 656/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die Anordnung der Abschiebungshaft ohne

    Sofern das Haftgericht überhaupt von einer Benachrichtigung absehen darf, hat es einen nicht anwaltlich vertretenen Festgehaltenen mit Blick auf den subjektiven Rechtscharakter des Art. 104 Abs. 4 GG zuvor jedenfalls über die es treffende Benachrichtigungspflicht zu informieren und zu fragen, wen es als Angehörigen oder als Vertrauensperson benachrichtigen könnte (vgl. BVerfGE 133, 168 ; BVerfGK 8, 303 ; 20, 60 ; 20, 347 ).
  • BGH, 12.12.2013 - 3 StR 210/13

    "Protokollrüge" (fehlende Protokollierung der Belehrung im Rahmen einer

    Soweit das Bundesverfassungsgericht davon ausgegangen ist, dass ein Urteil regelmäßig auf einem Verstoß gegen "Transparenz- und Dokumentationspflichten" des Verständigungsverfahrens beruhe (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 u.a., NJW 2013, 1058, 1067 (Rn. 97 ff.); Beschluss vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, NStZ-RR 2013, 315, 316), war jeweils nicht allein die fehlende oder fehlerhafte spätere Protokollierung Entscheidungsgegenstand, sondern zumindest auch die Nichtbeachtung einer vor dem Urteilsspruch gegenüber Verfahrensbeteiligten bestehenden Transparenzpflicht an sich.
  • BGH, 10.02.2015 - 4 StR 595/14

    Belehrung über die eingeschränkte Bindungswirkung einer Verständigung;

    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich gebotenen Beruhensmaßstabs (vgl. zuletzt BVerfG, Beschlüsse vom 30. Juni 2013 - 2 BvR 85/13, StV 2013, 674, und vom 25. August 2014 - 2 BvR 2048/13, NJW 2014, 3506; nachfolgend hierzu BGH, Beschluss vom 5. November 2014 - 5 StR 253/13) kann der Senat die Ursächlichkeit des Belehrungsfehlers für das Geständnis nicht ausnahmsweise ausschließen: Der Angeklagte hat die ihm zur Last gelegte Tat auf der Grundlage der Verständigung eingeräumt, was ihm - so das Landgericht - "im Hinblick auf seine Persönlichkeit und angesichts seines bisherigen Verhaltens im Verlauf des Verfahrens ersichtlich schwer gefallen ist." Auf sein Eingeständnis, er habe es für möglich gehalten, dass der Geschädigte sich in der Tatnacht in der - von ihm in Brand gesetzten - Wohnung aufgehalten habe, hat das Schwurgericht u.a. die Annahme des Tötungsvorsatzes gestützt.
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 2-IV-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Störung von

    Im Schweigen des Senats auf die Ausführungen der Revisionsbegründung werde deren Ungeeignetheit zur Entkräftung des Antrags der Generalstaatsanwaltschaft offenbart (Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).

    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft zu eigen macht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).

  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Fügt - wie hier - ein Revisionsgericht seiner Verwerfung der Revision gemäß § 349 Abs. 2 StPO keine eigene Rechtsauffassung an, indiziert dies vielmehr, dass es sich die Rechtsauffassung der Generalstaatsanwaltschaft aus der Revisionsgegenerklärung zu eigen macht (SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 32-IV-16; Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 2-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2013, StV 2013, 674 [675]).
  • OLG Rostock, 05.08.2013 - 1 Ss 86/12

    Strafverfahren: Folgen fehlender Belehrung des Angeklagten in Bezug auf eine

    Auf entsprechende Verfassungsbeschwerde des Angeklagten hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 30.06.2013 - 2 BvR 85/13 - (in juris eingestellt) festgestellt, dass der Senatsbeschluss vom 06.12.2012 sowie das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 04.06.2012 den Beschwerdeführer in seinem Recht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren verletzen und gegen die Selbstbelastungsfreiheit verstoßen (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG) und deshalb den Senatsbeschluss - dem Tenor zufolge einschränkungslos - aufgehoben und die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.
  • OLG Hamm, 29.12.2015 - 2 RVs 47/15

    Verständigung, informelle, Zulässigkeit

    Auch bei einem (hier ebenfalls festgestellten) Verstoß gegen die Belehrungspflicht nach § 257 c Abs. 5 StPO ist im Rahmen der revisionsgerichtlichen Prüfung regelmäßig davon auszugehen, dass das Prozessverhalten des Angeklagten und damit auch das Urteil auf dem Unterlassen der Belehrung beruht (vgl. BVerfGE 133, 168, 225 unter Rdnr. 99; EuGRZ 2014, 650; NStZ-RR 2013, 315).
  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 4 ORs 4 Ss 16/23

    Straßenverkehrsgefährdung, grob verkehrswidrig, rücksichtslos, Urteilsgründe

  • BGH, 16.10.2018 - 3 StR 357/18

    Verletzung der Belehrungspflicht bei der Verständigung (negative Beweiskraft des

  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 19-IV-23

    Statthaftigkeit und Begründung der Verfassungsbeschwerde

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 132-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 32-IV-16
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 101-IV-15
  • OLG Dresden, 27.03.2018 - 1 Ws 55/18
  • OLG Dresden, 20.06.2018 - 1 Ws 55/18
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