Rechtsprechung
   BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2816
BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02 (https://dejure.org/2002,2816)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2002 - 2 BvR 855/02 (https://dejure.org/2002,2816)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 (https://dejure.org/2002,2816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Frist - Gegenvorstellung - Einlegung - Fristunterbrechung - Unterbrechung - Außerordentliche Beschwerde

  • Judicialis

    StPO § 33 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 S. 1; StPO § 310 Abs. 2
    Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung einer Beschwerde im Ermittlungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 575
  • NVwZ 2003, 599 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 28.09.1999 - 2 BvR 1897/95

    Ermittlungsrichter ist für Beschränkungen im Rahmen von Beugehaft nicht zuständig

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Im Gegensatz zu einem Antrag nach § 33 a StPO gehört der formlose Rechtsbehelf der Gegenvorstellung grundsätzlich nicht zum Rechtsweg gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG (vgl. nur Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273).

    Mit dieser Zielsetzung war sie nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - Juris).

  • BVerfG, 24.08.1998 - 2 BvR 2195/97

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Mit dieser Zielsetzung war sie nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - Juris).
  • BVerfG, 04.06.1992 - 2 BvR 838/92

    Fristbeginn für die Verfassungsbeschwerde bei Gegenvorstellung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Mit dieser Zielsetzung war sie nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - Juris).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ), also dort, wo es gilt, grobes prozessuales Unrecht wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Wege der fachgerichtlichen Selbstkontrolle zu beseitigen.
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 964/82

    Richter - Revision - Beschwerdeführer - Entscheidung - Wiederaufnahmeantrag -

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ), also dort, wo es gilt, grobes prozessuales Unrecht wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Wege der fachgerichtlichen Selbstkontrolle zu beseitigen.
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ), also dort, wo es gilt, grobes prozessuales Unrecht wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Wege der fachgerichtlichen Selbstkontrolle zu beseitigen.
  • BVerfG, 03.05.1999 - 2 BvR 564/99
    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Mit dieser Zielsetzung war sie nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1999 - 2 BvR 564/99 - Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 1998 - 2 BvR 2195/97 - und vom 4. Juni 1992 - 2 BvR 838/92 - Juris).
  • BVerfG, 28.03.1985 - 1 BvR 1245/84

    Sozialgerichtsverfahren - Sofortvollzug - Krankenversicherung - Kassenarzt -

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2002 - 2 BvR 855/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat eine Gegenvorstellung nur ausnahmsweise dann als fristwahrend anerkannt, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 63, 77 ; 69, 233 ; 73, 322 ), also dort, wo es gilt, grobes prozessuales Unrecht wegen der Verletzung des rechtlichen Gehörs oder des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter im Wege der fachgerichtlichen Selbstkontrolle zu beseitigen.
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    Bei zweifelhafter Rechtslage muss der Anwalt so handeln, wie es bei einer für seinen Mandanten ungünstigen Entscheidung zur Wahrung seiner Belange erforderlich ist (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575 f.; BGH, NJW 1991, S. 2709 f.).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZB 1/11

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist:

    Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BVerfG NJW 2003, 575 und NJW 2008, 2167; BGH, Beschluss vom 3. November 2010 aaO Rn. 20; Musielak/Grandel, ZPO 9. Aufl. 2012 § 233 Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 6 S 1870/15

    Zustellung eines verwaltungsgerichtlichen Beschlusses im Wege der

    Darüber hinaus hätte es in diesem Fall der Bevollmächtigten der Antragstellerin oblegen, mit ihrem Beschwerdeschriftsatz vom 07.09.2015 einen (vorsorglichen) Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen (vgl. zu den diesbezüglichen Sorgfaltsanforderungen eines Rechtsanwaltes: BVerfG, Beschluss vom 27.09.2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, 575).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1313/04

    Fristbeginn zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde

    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).

    Mit dieser Zielsetzung waren sie nicht geeignet, die am 26. Mai 2004 abgelaufene Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575 m.w.N.).

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6 W 39/21

    Rechtsirrtum im Bescherdeverfahren - Umdeutung einer sofortigen Beschwerde in

    Erst Recht und zumindest ist vom Rechtsanwalt zu verlangen, dass er die - hier gegebene und anders als die Einlegung mehrerer Rechtsmittel nicht einmal mit Kostennachteilen verbundene - zumutbare Möglichkeit nutzt, ein einziges Rechtsmittel vorsorglich dort einzulegen, wo es die Frist jedes aufgrund zweifelhafter Rechtslage als statthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsmittels wahrt (siehe auch BVerfG, NJW 2003, 575).
  • BVerfG, 25.03.2013 - 1 BvR 539/13

    Wegen Nichteinhaltung der Frist des § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG unzulässige

    Ein Rechtsirrtum, wie ihn die Beschwerdeführer damit geltend machen, rechtfertigt nur in Ausnahmefällen die Annahme fehlenden Verschuldens (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, juris Rn. 6).
  • BVerfG, 04.10.2004 - 2 BvR 1314/04
    Unbeschadet der Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30. April 2003 (vgl. BVerfGE 107, 395 ff.) kann eine Gegenvorstellung lediglich dann als fristwahrend gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG angesehen werden, wenn mit ihr die Verletzung von Prozessgrundrechten durch das letzterkennende Gericht gerügt wird (vgl. BVerfGE 73, 322 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 28. September 1999 - 2 BvR 1897/95 u.a. -, NJW 2000, S. 273; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575).

    Mit dieser Zielsetzung waren sie nicht geeignet, die am 26. Mai 2004 abgelaufene Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde neu in Lauf zu setzen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 27. September 2002 - 2 BvR 855/02 -, NJW 2003, S. 575 m.w.N.).

  • BGH, 08.05.2012 - VI ZB 2/11

    Anwaltsregress bei falscher Ermittlung der Beschwer!

    Besteht Unsicherheit, welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hat der Rechtsanwalt jeden ernsthaft in Betracht zu ziehenden Rechtsbehelf zu ergreifen (vgl. BVerfG NJW 2003, 575 und NJW 2008, 2167; BGH, Beschluss vom 3. November 2010 aaO Rn. 20; Musielak/Grandel, ZPO 9. Aufl. 2012 § 233 Rn. 44).
  • OLG Stuttgart, 22.06.2010 - 5 U 71/10

    Wiedereinsetzung: Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung; Versäumung der

    Bei zweifelhafter Rechtslage musste der Beklagtenvertreter so handeln, wie es bei einer für den Beklagten ungünstigen Entscheidung zur Wahrung von dessen Belangen erforderlich war (vgl. auch BVerfG, Bs. v. 27.09.2002, 2 BvR 855/02, NJW 2003, 575; BGH, Bs. v. 24.01.1990, XII ZB 143/89, NJW 1991, 2709, 2710) und von zwei in Betracht kommenden Fristen die kürzere wählen (BGH, Bs. v. 17.10.2000, X ZR 41/00, GRUR 2001, 271, 272).
  • LSG Bayern, 28.01.2015 - L 15 SF 208/14

    Keine Wiedereinsetzung bei Fristunkenntnis bzw. Hoffnung auf erneute Heranziehung

    Nach ständiger Rspr. des BVerfG begründet ein Rechtsirrtum grundsätzlich, von seltenen Ausnahmefällen abgesehen, einen Wiedereinsetzungsgrund nicht (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 27.09.2002, Az.: 2 BvR 855/02, und vom 25.03.2013, Az.: 1 BvR 539/13).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht