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   BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11   

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BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11 (https://dejure.org/2011,11013)
BVerfG, Entscheidung vom 27.09.2011 - 2 BvR 86/11 (https://dejure.org/2011,11013)
BVerfG, Entscheidung vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 (https://dejure.org/2011,11013)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, Art 96 Abs 2 S 2 BG BY 2008, Art 96 Abs 3 S 5 BG BY 2008, Art 96 Abs 3 S 7 BG BY 2008, Art 96 Abs 3 S 8 BG BY 2008
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht - hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG - Rüge der Verletzung weiterer ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 33 Abs 5 GG, Art 96 Abs 2 S 2 BG BY 2008, Art 96 Abs 3 S 5 BG BY 2008, Art 96 Abs 3 S 7 BG BY 2008, Art 96 Abs 3 S 8 BG BY 2008
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht - hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG - Rüge der Verletzung weiterer ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde eines Beamten wegen Verletzung des Eigentumsrechts wegen Minderung der auszuzahlenden Beihilfe um eine Eigenbeteiligung; Anspruch eines Beamten auf lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen für eine Krankenbehandlung aus der Fürsorgepflicht für ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht - hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG - Rüge der Verletzung weiterer ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Regelungen zur Eigenbeteiligung im Beihilferecht - hier: Eigenbeteiligung gem Art 96 des Bayerischen Beamtengesetzes (juris: BG BY) - keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG - Rüge der Verletzung weiterer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde eines Beamten wegen Verletzung des Eigentumsrechts wegen Minderung der auszuzahlenden Beihilfe um eine Eigenbeteiligung; Anspruch eines Beamten auf lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen für eine Krankenbehandlung aus der Fürsorgepflicht für ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 49
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11
    a) Die Gewährung von krankheitsbedingten Unterstützungsleistungen findet ihre Grundlage in der durch Art. 33 Abs. 5 GG statuierten Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 106, 225 ).

    Dementsprechend besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen oder gar von solchen Beihilfen in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ).

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfGE 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ; vgl. auch BVerfGE 83, 89 ).

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11
    a) Die Gewährung von krankheitsbedingten Unterstützungsleistungen findet ihre Grundlage in der durch Art. 33 Abs. 5 GG statuierten Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfGE 83, 89 ; 106, 225 ).

    Dementsprechend besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen oder gar von solchen Beihilfen in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ).

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfGE 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ; vgl. auch BVerfGE 83, 89 ).

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11
    Dementsprechend besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen oder gar von solchen Beihilfen in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ).

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfGE 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ; vgl. auch BVerfGE 83, 89 ).

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11
    Dementsprechend besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen oder gar von solchen Beihilfen in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11
    Dementsprechend besteht auch keine verfassungsrechtliche Verpflichtung, den Beamten und Versorgungsempfängern für Krankheitsfälle und vergleichbare Belastungen Unterstützung gerade in Form von Beihilfen oder gar von solchen Beihilfen in einer bestimmten Höhe zu gewähren (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; 106, 225 ; BVerfGK 13, 278 ).
  • BVerfG, 21.04.1964 - 2 BvR 203/62

    Vordienstzeiten

    Auszug aus BVerfG, 27.09.2011 - 2 BvR 86/11
    Hinsichtlich der Beihilfeminderung als solcher geht Art. 33 Abs. 5 GG als speziellere Grundgesetzbestimmung dem Art. 14 GG vor (vgl. BVerfGE 17, 337 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2014 - 10 A 10492/14

    Beamtenrecht-Beihilfe für Hörgeräte

    Eigenbehalte bis zu diesen Belastungsgrenzen werden im Hinblick auf die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht als bedenklich angesehen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 -, Rn. 11; BayVGH, Urteil vom 23. September 2010 - 14 BV 09.1186 -, Rnr. 11, juris).
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 860/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfG 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 905/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfG 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 21.01.2014 - 3 AZR 947/11

    DO-Angestellte - Versorgung bei Fusion von Krankenkassen

    Eine in Ergänzung der zumutbaren Eigenvorsorge lückenlose Erstattung jeglicher Aufwendungen verlangt die Fürsorgepflicht dagegen nicht (BVerfG 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 - Rn. 10 mwN) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2017 - L 8 R 395/13
    Die Gewährung von krankheitsbedingten Unterstützungsleistungen für ihre Beamte findet ihre Grundlage in der durch Art. 33 Abs. 5 GG statuierten Fürsorgepflicht des Dienstherrn (vgl. BVerfG, Beschluss v. 27.09.2011, 2 BvR 86/11, NVwZ-RR 2012, 49 f.; BVerfGE 106, 225 [232]).
  • VG Neustadt, 06.12.2017 - 1 K 305/17

    Beihilfe für heilpraktische Behandlung - Tiefenhyperthermie - Infusionen mit

    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass die Beamtin nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für sie unabwendbar sind, denen sie sich also nicht entziehen kann und die sie nicht in zumutbarer Weise aus ihrer Alimentation bestreiten kann (vgl. zur Eigenbeteiligung BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11; zur beihilferechtlichen Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14.OVG; zusammenfassend: OVG RP, Beschluss vom 11. Januar 2017, a.a.O.).
  • OVG Bremen, 16.12.2020 - 1 D 291/19

    Änderung der Bremischen Beihilfeverordnung vom 21.05.2019 - Abstandsgebot,

    (BVerfG, Beschluss vom 27.09.2011 - 2 BvR 86/11 -, Rn. 10, juris, und BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, BVerfGE 106, 225-244, Rn. 29; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.01.2012 - 2 C 24/10 -, Rn. 15, juris).
  • VGH Bayern, 14.01.2019 - 14 ZB 18.626

    Keine Auszahlung der Beihilfeleistung; Anforderungen an einen Antrag auf

    Auch Verfassungsrecht gebietet insoweit nichts anderes, zumal die Verfassungskonformität des Art. 96 Abs. 3 Satz 5 BayBG höchstgerichtlich nicht in Zweifel gezogen wird (BVerfG, B.v. 27.9.2011 - 2 BvR 86/11 - NVwZ-RR 2012, 49).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 1 A 3949/19

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bei stationären Rehabilitationsleistungen

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11 -, juris, Rn. 10; ferner OVG NRW, Urteil, vom 7. September 2017- 1 A 3019/15 -, juris, Rn. 41 bis 46, und Beschluss vom 18. Februar 2021 - 1 A 2215/18 -, juris, Rn. 27.
  • VG Neustadt, 15.11.2017 - 1 K 232/17

    Beihilfefähigkeit der von einem Heilpraktiker angewandten Tiefenhyperthermie -

    Die Beihilfe muss allein sicherstellen, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die für ihn unabwendbar sind, denen er sich also nicht entziehen kann und die er nicht in zumutbarer Weise aus seiner Alimentation bestreiten kann (vgl. zur Eigenbeteiligung: BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. September 2011 - 2 BvR 86/11; zur beihilferechtlichen Begrenzung von Kosten bei stationären Sanatoriumsbehandlungen: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Juni 2015 - 2 A 11181/14; zusammenfassend: OVG RP, Beschluss vom 11. Januar 2017, a.a.O.).
  • VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 632/14

    Zur Frage ergänzender Beihilfeleistungen für eine erforderliche Heimunterbringung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2021 - 1 A 2215/18
  • VG Bayreuth, 27.10.2015 - B 5 K 14.717

    Beihilferecht, Beschränkung, Leistung, Mitglieder, gesetzliche

  • VG Bayreuth, 07.06.2016 - B 5 K 15.405

    Beihilfebeschränkung für selbst gesetzlich krankenversicherte Kinder

  • VG München, 10.01.2012 - M 5 M 11.2655

    Erinnerung; Post- und Telekommunikationspauschale; rechtliches Gehör; Wahlrecht

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