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   BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80   

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https://dejure.org/1981,111
BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvR 873/80 (https://dejure.org/1981,111)
BVerfG, Entscheidung vom 08.01.1981 - 2 BvR 873/80 (https://dejure.org/1981,111)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Januar 1981 - 2 BvR 873/80 (https://dejure.org/1981,111)
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RAF-Anschlag in Heidelberg II

Vorangegangene Bestrafung wegen RAF-Mitgliedschaft, § 129 StGB, Art. 103 Abs. 3 GG, ne bis in idem, prozessualer Tatbegriff, § 264 StPO, §§ 52, 53 StGB

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozessualer Tatbegriff - Endzweck - Täter - Straftaten - Tatidentität - Doppelbestrafungsverbot

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Das Verbot paralleler strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. die (zeitlich begrenzte) Sperrwirkung der Einleitungsentscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 56, 22
  • NJW 1981, 1433
  • MDR 1981, 554
  • NStZ 1981, 230 (Ls.)
  • StV 1981, 323
  • JR 1982, 108
 
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Wird zitiert von ... (54)

  • OLG Celle, 20.04.2022 - 2 Ws 62/22

    Fall Möhlmann: Neuer Wiederaufnahmegrund in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungsmäßig

    Er garantiere nur den Kern dessen, was vorkonstitutionell als Inhalt des ne bis in indem-Grundsatzes in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.1981, 2 BvR 873/80 ­ BVerfGE 56, 22).

    Der Gesetzgeber hat hiervon auf der Grundlage seiner vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich zuerkannten Ermächtigung zur Korrektur des Schutzgehalts von Art. 103 Abs. 3 GG in Grenzbereichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 08.01.1981, 2 BvR 873/80 ­ BVerfGE 56, 22) mit der Neuregelung in § 362 Nr. 5 StPO zur Überzeugung des Senats in verfassungskonformer Weise Gebrauch gemacht.

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    aa) "Tat" im Sinne des Art. 103 Abs. 3 GG ist der geschichtliche - und damit zeitlich und sachverhaltlich begrenzte - Vorgang, auf welchen Anklage und Eröffnungsbeschluss hinweisen und innerhalb dessen der Angeklagte als Täter oder Teilnehmer einen Straftatbestand verwirklicht haben soll (vgl. BVerfGE 23, 191 ; 45, 434 ; 56, 22 ).
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    aa) Art. 103 Abs. 3 GG garantiert als Prozessgrundrecht (vgl. BVerfGE 56, 22 ; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2018, Art. 103 Abs. 3 Rn. 14; Nolte/Aust, in: von Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 7. Aufl. 2018, Art. 103 Rn. 183) dem verurteilten Straftäter Schutz nicht nur gegen erneute Bestrafung, sondern bereits gegen erneute Verfolgung wegen derselben Tat (vgl. BVerfGE 12, 62 ; 23, 191 ).
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