Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.05.2019

Rechtsprechung
   BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19   

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BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,42780)
BVerfG, Entscheidung vom 20.11.2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,42780)
BVerfG, Entscheidung vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,42780)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 102 StPO; § 110 StPO; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 184b StGB; § 184c StGB
    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger (Wohnungsgrundrecht; Anforderungen an den Tatverdacht; Besitz und Verbreitung jugendpornographischer Schriften; keine hinreichende Verdachtsgrundlage bei Versendung von Bilddateien einer bereits ...

  • Bundesverfassungsgericht

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend Wohnungsdurchsuchung sowie Sicherstellung und Auswertung der dabei aufgefundenen technischen Geräte und Datenträger

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung (§ 102 StPO) verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit und unzureichender Begründung eines Auffindeverdachts das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 2 GG) - zudem Verletzung des ...

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung (§ 102 StPO) verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit und unzureichender Begründung eines Auffindeverdachts das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 2 GG) - zudem Verletzung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Durchsuchungsanordnung (§ 102 StPO) verletzt bei mangelnder Verhältnismäßigkeit und unzureichender Begründung eines Auffindeverdachts das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Art 13 Abs 1, Abs 2 GG) - zudem Verletzung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung im KiPo-Verfahren: Kein Anfangesverdacht bei verjährtem Besitz von KiPo

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 384
  • StV 2020, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
    Das Gewicht des Eingriffs verlangt auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen (BVerfGE 44, 353 ; 115, 166 ; BVerfGK 2, 290 ; 5, 84 ).

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Januar 2015 - 2 BvR 2419/13 -, Rn. 17).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Oktober 2013 - 2 BvR 389/13 -, Rn. 17).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
    In diese grundrechtlich geschützte persönliche Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (BVerfGE 42, 212 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Schließlich muss der jeweilige Eingriff in angemessenem Verhältnis zu der Schwere der Straftat und der Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 44 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03

    Ermittlungsrichterliche Durchsuchungsanordnung nach StPO § 102 und § 103 und

    Auszug aus BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19
    Deshalb ist die mit einer Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht verbundene Belastung durch die Entziehung des Besitzes an Art. 14 Abs. 1 GG zu messen und, sofern Daten betroffen sind, am Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG, während Art. 13 Abs. 1 GG nicht mehr tangiert wird (vgl. BVerfGE 113, 29 ; 124, 43 ; BVerfGK 1, 126 ).
  • LG Karlsruhe, 26.11.2021 - 16 Qs 90/21

    Strafbarkeit der Fälschung von Corona-Antigentests

    Ein Anfangsverdacht besteht, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Wahrscheinlichkeit vorliegen, dass eine bestimmte Straftat bereits begangen und nicht nur straflos vorbereitet worden ist (BVerfG, Beschluss vom 20.11.2019 - 2 BvR 31/19, NJW 2020, 384).
  • BVerfG, 27.07.2020 - 2 BvR 2132/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 -, juris, Rn. 24 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf verfahrenserhebliche Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (vgl. BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, Rn. 25).
  • BVerfG, 30.11.2021 - 2 BvR 2038/18

    Vorläufige Sicherstellung von Datenträgern und Unterlagen zum Zwecke der

    Die angegriffenen Beschlüsse des Amtsgerichts Münster vom 2. Mai 2018 und des Landgerichts Münster vom 18. Juni 2018 treffen keine endgültige Beschlagnahmeanordnung im Sinne des § 98 StPO, sondern sind als Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung zur Durchsicht analog § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auszulegen (vgl. BVerfGE 124, 43 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. -, juris, Rn. 36; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 12, 22; BGH, Beschluss vom 5. August 2003 - StB 7/03 -, juris, Rn. 8).

    c) Da das Verfahren im Stadium der Durchsicht noch einen Teil der Durchsuchung bildet, kommt es für die Rechtmäßigkeit der richterlichen Bestätigung einer vorläufigen Sicherstellung darauf an, ob die Voraussetzungen einer Durchsuchung zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Durchsicht vorliegen (vgl. BVerfGK 1, 126 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. -, juris, Rn. 39; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18 -, Rn. 25).

    Insbesondere kann dahinstehen, dass der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde weder eine Grundrechtsverletzung durch die Besitzentziehung nach Art. 14 Abs. 1 GG noch einen nicht gerechtfertigten Eingriff in seine informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geltend macht (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a. -, juris, Rn. 37) und insbesondere nicht dazu vorträgt, ob und gegebenenfalls welche seiner persönlichen Daten und nicht lediglich solche der Partnerschaftsgesellschaft von der Sicherstellung betroffen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2018 - 2 BvR 1562/17 -, Rn. 39, 44-46, 52).

  • BGH, 30.03.2023 - StB 58/22

    Durchsuchung bei Beschuldigten (Anfangsverdacht); Durchsuchung bei anderen

    bb) Da die Durchsicht der sichergestellten Asservate noch Teil der Durchsuchung ist (BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39; vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 2248/00, NJW 2002, 1410, 1411; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 110 Rn. 10), ist ihre Zulässigkeit weiter davon abhängig, dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnungsdurchsuchung gemäß §§ 102, 103 StPO zum Zeitpunkt der Durchsicht gegeben waren (BVerfG, Beschlüsse vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19 u.a., NJW 2020, 384 Rn. 39; vom 20. September 2018 - 2 BvR 708/18, NJW 2018, 3571 Rn. 25; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 65. Aufl., § 110 Rn. 10).
  • BVerfG, 29.07.2020 - 2 BvR 1188/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

    Sein Eingreifen ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfachrechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§ 152 Abs. 2, § 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (BVerfGE 18, 85 ; 95, 96 ; 115, 166 ; BVerfGK 5, 25 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 24).

    Hierbei sind auch die Bedeutung des potentiellen Beweismittels für das Strafverfahren sowie der Grad des auf die verfahrenserheblichen Informationen bezogenen Auffindeverdachts zu bewerten (BVerfGE 115, 166 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 25).

    Entscheidungen über Anhörungsrügen - zu denen auch Entscheidungen nach § 311a StPO zählen - können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 43 m.w.N.).

    Da der nicht zur Entscheidung angenommene Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist, sind die Auslagen in vollem Umfang zu erstatten (vgl. BVerfGE 86, 90 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 46 m.w.N.).

  • BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19

    Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger

    Gegen diese Entscheidungen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 31/19.

    Die Ausführungen des Beschwerdeführers gingen insoweit von einem fehlerhaften Ausgangspunkt aus, wenn ausgeführt werde, das Zuwarten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 31/19 führe zu keinen Nachteilen.

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 43 m.w.N.).
  • BVerfG, 16.12.2021 - 2 BvR 2099/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer Konkurrentenstreitsache und unzulässige

    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten und sich nicht darin erschöpfen, dass sie einer Beschwer durch die mit der Anhörungsrüge angegriffenen Entscheidung nicht abhelfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 43 mw.N., und vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 26.01.2022 - 2 BvR 10/22

    Verwerfung von Ablehnungsgesuchen und Nichtannahme von Verfassungsbeschwerden

    Entscheidungen über Anhörungsrügen können nur dann mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn sie eine eigenständige Beschwer enthalten und sich nicht darin erschöpfen, dass sie einer Beschwer durch die mit der Anhörungsrüge angegriffene Entscheidung nicht abhelfen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2019 - 2 BvR 31/19, 2 BvR 886/19 -, juris, Rn. 43 m.w.N., und vom 28. April 2021 - 2 BvR 1451/18 -, Rn. 9).
  • BVerfG, 16.09.2022 - 1 BvR 1807/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde von Eltern gegen Sorgerechtsentziehung wegen des

  • BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 1844/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung

  • BVerfG, 09.05.2019 - 2 BvQ 46/19

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Durchsicht

  • BGH, 20.05.2021 - StB 21/21

    Ermittlungsrichterliche Bestätigung der vorläufigen Sicherstellung eines

  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • KG, 23.12.2021 - 5 Ws 261/21

    Durchsicht eines im Haftraum eines Untersuchungshäftlings befindlichen, zu

  • BGH, 23.08.2023 - StB 47/23

    Dringender Tatverdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im

  • BVerwG, 02.09.2022 - 2 WDB 6.22

    Teilweise begründete Beschwerde gegen truppendienstrichterliche

  • VG Magdeburg, 16.01.2020 - 8 B 38/20

    Verwaltungsrechtsweg bei Rechtsstreit um Anordnung von Wohnungsdurchsuchungen bei

  • BVerwG, 10.07.2022 - 2 WDB 11.21

    Zur Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bei unklarem Anfangsverdacht

  • VerfGH Saarland, 23.03.2022 - Lv 18/21
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.06.2023 - VerfGH 58/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Wohnungsdurchsuchung

  • BVerwG, 13.12.2022 - 2 WDB 8.22

    Durchsuchung wegen des Verdachts des Diebstahls privater und dienstlicher

  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2023 - 3 I 1.23
  • KG, 26.08.2021 - 5 Ws 169/21

    Nachholung des rechtlichen Gehörs, Rechtsmittel, Verletzung des rechtlichen

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19   

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BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,15755)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2019 - 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,15755)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 2 BvR 886/19 (https://dejure.org/2019,15755)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; § 32 Abs. 1 BVerfGG; § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB; § 102 StPO; § 110 StPO; § 184b StGB
    Einstweilige Anordnung gegen die Auswertung sichergestellter Datenträger (Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; mögliche Verletzung mangels hinreichender Tatsachengrundlage für einen Anfangsverdacht; Folgenabwägung; überwiegendes Interesse am Schutz ...

  • Burhoff online

    Durchsuchung, dringender Tatverdacht, Besitz und Verbreiten kinderpornographischer Schriften

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 110 StPO
    Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren - Folgenabwägung

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung und Auswertung von bei einer Person i.R.e. Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Datenträgern i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • Wolters Kluwer

    Sicherstellung und Auswertung von bei einer Person i.R.e. Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Datenträgern i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des...

  • rewis.io

    Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren - Folgenabwägung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sicherstellung und Auswertung von bei einer Person i.R.e. Wohnungsdurchsuchung aufgefundenen Datenträgern i.R.e. Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Verbreitung, des Erwerbs und Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer eA im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Einstweilige Untersagung der Auswertung von Gegenständen und Sichtung Daten, die im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt worden waren - Folgenabwägung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Dringender Tatverdacht im "KiPo"-Verfahren: Zweifel des BVerfG?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).

  • BVerfG, 20.11.2019 - 2 BvR 31/19

    Wohnungsdurchsuchung und Auswertung sichergestellter Datenträger

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Gegen diese Entscheidungen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde unter dem Aktenzeichen 2 BvR 31/19.

    Die Ausführungen des Beschwerdeführers gingen insoweit von einem fehlerhaften Ausgangspunkt aus, wenn ausgeführt werde, das Zuwarten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dem Verfahren 2 BvR 31/19 führe zu keinen Nachteilen.

  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.06.2016 - 2 BvR 637/09

    Zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Denn dieses Recht gewährleistet gerade die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (vgl. BVerfGE 142, 234 m.w.N.; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 121, 1 ; 134, 138 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2019 - 2 BvR 886/19
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 121, 1 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13

    Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58

    Volksbefragung

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