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   BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,2574
BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92 (https://dejure.org/1992,2574)
BVerfG, Entscheidung vom 06.08.1992 - 2 BvR 89/92 (https://dejure.org/1992,2574)
BVerfG, Entscheidung vom 06. August 1992 - 2 BvR 89/92 (https://dejure.org/1992,2574)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Entscheidung über den Urlaubsantrag eines Strafgefangenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsstaatsprinzip - Strafvollzug - Rechtsschutz - Zugang zu Rechtsbehörden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1380
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92
    Nur wenn dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt wird, kann das Bundesverfassungsgericht korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).

    Willkür setzt voraus, daß eine fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; 59, 95 [97]; 74, 102 [127] m.w.N.).

  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92
    Willkür setzt voraus, daß eine fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; 59, 95 [97]; 74, 102 [127] m.w.N.).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92
    Nur wenn dabei spezifisches Verfassungsrecht verletzt wird, kann das Bundesverfassungsgericht korrigierend eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92
    Denn das Rechtsstaatsprinzip verbietet es dem Richter, das Verfahrensrecht so auszulegen und anzuwenden, daß den Beteiligten der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Rechtsbehelfs- und Rechtsmittelinstanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (vgl. BVerfGE 77, 275 [284] m.w.N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 06.08.1992 - 2 BvR 89/92
    Willkür setzt voraus, daß eine fehlerhafte Anwendung des einfachen Rechts bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]; 59, 95 [97]; 74, 102 [127] m.w.N.).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 76/05 B

    Einschränkung des Rechts über die Berufung durch Beschluss ohne mündliche

    Objektiv willkürlich ist es daher zB, im Widerspruch zu diesen verfassungsrechtlichen Grundgedanken dem Sachvortrag eines Beteiligten in einem Rechtsbehelfsverfahren entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beizulegen, die zur Zurückweisung des Rechtsbehelfs als unzulässig führen müsste, während bei sachdienlicher Auslegung ohne Weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre (vgl BVerfG, Beschluss vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92 - NJW 1993, 1380, 1381).
  • BVerfG, 06.02.2020 - 2 BvR 1719/19

    Zuteilung eines ehrenamtlichen Besuchers im Strafvollzug (grundrechtlicher

    Die Fachgerichte sind verpflichtet, auslegungsfähige Anträge nicht daran scheitern zu lassen, dass die Rechtslage unübersichtlich ist, und die Anträge sachdienlich auszulegen (vgl. BVerfGE 96, 44 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92 -, Rn. 18 ff.; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1198/08 -, Rn. 18).

    Dem Beschwerdeführer obliegt nach § 109 Abs. 2 StVollzG zwar eine Darlegungslast dahingehend, dass sein Antrag auf gerichtliche Entscheidung eine Rechtsverletzung als möglich erscheinen lässt, wobei die Anforderungen aber nicht überspannt werden dürfen und der Antrag sachdienlich auszulegen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92 -, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. August 2008 - 2 BvR 1198/08 -, Rn. 18).

  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 1198/08

    Effektiver Rechtsschutz (Auslegung des Rechtsschutzziels); Beschwerdeverfahren

    Unter anderem darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92 -, NJW 1993, S. 1380 ).
  • OLG Köln, 26.05.2003 - 16 Wx 185/03

    Keine Verpflichtung zur persönlichen Beschwerdeeinlegung durch den Mittellosen im

    Auch geht es nicht an, einem nicht eindeutigen Begehren eines Beteiligten eine Auslegung beizumessen, die dazu führt, dass ihm eine bei sachdienlicher Auslegung - siehe dazu unten - durchaus mögliche Sachentscheidung abgeschnitten wird (vgl. BVerfG NJW 1993, 1380).
  • BSG, 15.08.2018 - B 13 R 66/18 B

    Verfahrensrüge im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

    Objektiv willkürlich ist es daher zB, im Widerspruch zu diesen verfassungsrechtlichen Grundgedanken dem Sachvortrag eines Beteiligten in einem Rechtsbehelfsverfahren entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beizulegen, die zur Feststellung führt, dass der Rechtsstreit durch Klage- bzw Berufungsrücknahme erledigt ist, während bei sachdienlicher Auslegung ohne Weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre (vgl BVerfG Beschluss vom 6.8.1992 - 2 BvR 89/92 - NJW 1993, 1380, 1381 - Juris RdNr 20).
  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 18/15 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Objektiv willkürlich ist es daher zB, im Widerspruch zu diesen verfassungsrechtlichen Grundgedanken dem Sachvortrag eines Beteiligten in einem Rechtsbehelfsverfahren entgegen Wortlaut und erkennbarem Sinn eine Bedeutung beizulegen, die zur Feststellung führt, dass der Rechtsstreit durch Klagerücknahme erledigt ist, während bei sachdienlicher Auslegung ohne Weiteres eine Sachentscheidung möglich wäre (vgl BVerfG Beschluss vom 6.8.1992 - 2 BvR 89/92 - NJW 1993, 1380, 1381) .
  • OLG Koblenz, 16.11.2015 - 14 W 701/15

    Gerichtsvollzieherkosten: Entstehung einer Einigungsgebühr bei Beauftragung der

    Ein Rechtsschutzbegehren ist jedoch stets so auszulegen, dass der Rechtsmittelführer sein Ziel auf zulässigem Wege erreichen kann (BVerfG NJW 1993, 1380).
  • LAG Hamm, 28.09.2017 - 5 Ta 473/17

    Sofortige Beschwerde; Auslegung

    Daher darf einem Rechtsschutzsuchenden der Zugang zu einer gerichtlichen Sachentscheidung nicht aufgrund einer Auslegung seines Rechtsschutzgesuchs verwehrt werden, die dem erkennbar verfolgten Rechtsschutzziel zuwiderläuft (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 26. August 2008, 2 BvR 1198/08, juris unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92, NJW 1993, S. 1380 ).
  • VerfG Brandenburg, 19.02.2009 - VfGBbg 7/09

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährleistung effektiven

    Ob der Antrag nach § 114 StVollzG im Einzelnen zulässig und begründet ist, ist eine Frage des sogenannten einfachen Recht, dessen Auslegung und Anwendung den Fachgerichten obliegt (zu den Anforderungen an eine sachdienlichen Auslegung des Sachvortrags eines Beteiligten im Rechtsbehelfsverfahren vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. August 1992 - 2 BvR 89/92 -, NJW 1993, 1380 f.).
  • LAG Hamm, 19.10.2015 - 5 Ta 395/15

    Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe wegen Nichteinhaltung der

    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet es, den Zugang zu Rechtsbehelfsverfahren nicht in unzumutbarer Weise zu erschweren (BVerfG NJW 1993, 1380).
  • LAG Hamm, 29.01.2013 - 5 Ta 35/13

    Anforderungen an die Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen die Aufhebung der

  • LAG Schleswig-Holstein, 20.07.2011 - 3 Ta 117/11

    Prozesskostenhilfe, Nachprüfungsverfahren, Aufhebung der Bewilligung der PKH,

  • LSG Sachsen, 08.12.2005 - L 2 U 17/02

    Anerkennung einer Herzkrankheit als Berufskrankheit (BK); Gewährung einer

  • BSG, 24.06.1998 - B 9 SB 2/98 R

    Amtsermittlungspflicht - Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht -

  • LAG Hamm, 20.09.2022 - 5 Ta 51/22

    Wiedereinsetzungsantrag gegen Aufhebungsentscheidung; notwendige Auslegung einer

  • SG Hannover, 08.10.2007 - S 45 AS 831/07
  • SG Hannover, 02.08.2007 - S 45 AS 758/07
  • SG Hannover, 02.08.2007 - S 45 AS 748/07
  • VerfG Brandenburg, 17.09.2009 - VfGBbg 16/09

    Sachdienliche Auslegung; Anträge; anwaltlich vertretener Beschwerdeführer

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2021 - L 9 AS 542/21

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verwerfung der Berufung - Antrag auf Durchführung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2013 - L 2 R 2/13
  • SG Karlsruhe, 20.05.2021 - S 12 R 395/19

    Wortlautgrenze im Rahmen der Auslegung fachkundig formulierter Klageanträge nach

  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 13/07
  • SG Neuruppin, 03.05.2020 - S 26 AS 2209/16
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