Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 07.09.2009

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   BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06   

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BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 (https://dejure.org/2009,783)
BVerfG, Entscheidung vom 12.05.2009 - 2 BvR 890/06 (https://dejure.org/2009,783)
BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2009 - 2 BvR 890/06 (https://dejure.org/2009,783)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Eine staatliche Regelung, durch die ein religiöser Landesverband mit der Verwaltung der von einem Bundesland bereitgestellten finanziellen Förderung beauftragt wird, ist mit Art 4 GG dann unvereinbar, wenn dadurch das Gebot staatlicher Neutralität verletzt wird - Hier: ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften; Voraussetzungen an die Bestätigung des Status als Körperschaft des öffentlichen Rechts i.S.d. Art. 140 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 141 Weimarer Reichsverfassung (WRV); ...

  • Judicialis

    GG Art. 3; ; GG Art. 4; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 137; ; WRV Art. 141; ; Vf Bbg Art. 38; ; JüdGemBbgG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Gewährung staatlicher Mittel an Religionsgesellschaften

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzielle Förderung konkurrierender jüdischer Gemeinden

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Regelung zur staatlichen finanziellen Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg verfassungswidrig

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Bevorzugung Jüdischer Gemeinde in Brandenburg verfassungswidrig // Land muss Konservative gleichermaßen finanziell unterstützen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 123, 148
  • NVwZ 2009, 1217
  • DVBl 2009, 986
  • DÖV 2009, 680
 
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Wird zitiert von ... (104)Neu Zitiert selbst (36)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 7 C 7.01

    Staatskirchenrecht; Rechtsweg zu staatlichen Gerichten; Anwendung staatlichen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Zu keinem anderen Ergebnis führe auch das Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 (BVerwGE 116, 86), dessen Gegenstand die der brandenburgischen Regelung vergleichbare sachsen-anhaltische Förderbestimmung bilde.

    Bei der Frage, welche Eigenschaften ein Zusammenschluss von Juden aufweisen müsse, um als jüdische Gemeinde zu gelten, die von Verfassungs wegen an der Förderung zu beteiligen sei, könne auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Februar 2002 zurückgegriffen werden, nach dem zur jüdischen Gemeinschaft im Sinne des dort gegenständlichen Vertrages jede Gemeinde gehöre, die sich selbst als jüdische Gemeinde verstehe und unbeschadet der jeweiligen Art des Glaubensverständnisses innerhalb des Judentums Aufnahme und Anerkennung gefunden habe (BVerwGE 116, 86 ).

    Dieser weist darauf hin, dass er sich in seinem Urteil vom 28. Februar 2002 (BVerwGE 116, 86) nicht ausdrücklich mit der Frage befasst habe, ob Verfassungsgrundsätze es verbieten, die Verteilung von Staatsleistungen an Religionsgemeinschaften einer Religionsgemeinschaft als staatliche Aufgabe zur selbstständigen Erledigung zu übertragen.

    Nach ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck ist diese Regelung so zu verstehen, dass damit eine abschließende Regelung der Förderung jüdischer Gemeinden in Brandenburg getroffen und darüber hinausgehende Ansprüche aller jüdischen Gemeinden gegen das Land ausgeschlossen werden sollten (ebenso für Art. 13 des - früheren - Vertrages des Landes Sachsen-Anhalt mit der jüdischen Gemeinschaft in Sachsen-Anhalt BVerwGE 116, 86 ).

    Die Vergabe vom Land bereitgestellter Mittel verliert durch die Übertragung auf den Landesverband nicht ihren Charakter als hoheitliche Aufgabe und wird nicht dadurch zur eigenen Angelegenheit und zum Gegenstand des Selbstbestimmungsrechts des Landesverbandes, dass die Mittel diesem zunächst vollständig zufließen (vgl. auch BVerwGE 116, 86 ).

  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Damit soll unter anderem erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte aber ausnahmsweise verneint, wenn sie dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist, weil dies offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ).

    Das Durchlaufen des Rechtswegs ist zwar in der Regel auch dann zu verlangen, wenn das Gesetz keinen Auslegungs-, Ermessens- oder Beurteilungsspielraum offen lässt, der es den Fachgerichten erlauben würde, die geltend gemachte Grundrechtsverletzung kraft eigener Entscheidungskompetenz zu vermeiden (vgl. BVerfGE 72, 39 ; 79, 1 ).

    Obwohl in derartigen Fällen die vorherige fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigenfalls dazu führen kann, dass die ihm nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist eine solche Prüfung regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht ohne die Fallanschauung der Fachgerichte auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 79, 1 ; 86, 382 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Aus dem Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, der sich aus einer Zusammenschau der Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, Abs. 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV ableiten lässt, folgt, dass der Staat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten hat (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1 ).

    Wo er mit Religionsgesellschaften zusammenarbeitet oder sie fördert, darf dies nicht zu einer Identifikation mit bestimmten Religionsgesellschaften oder zu einer Privilegierung bestimmter Bekenntnisse führen (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ; 108, 282 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher in Entscheidungen zur Kirchensteuer, zum Körperschaftsstatus und zum Kopftuch im Schulunterricht den Bedeutungsgehalt des Art. 137 Abs. 1 WRV dahin ausgelegt, dass er die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen verwehre (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 108, 282 ).

  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1995/94

    Saarländisches Pressegesetz

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Danach ist die Verfassungsbeschwerde eines von der angegriffenen Rechtsnorm selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffenen Grundrechtsträgers unzulässig, wenn er in zumutbarer Weise Rechtsschutz durch die Anrufung der Fachgerichte erlangen kann (vgl. BVerfGE 68, 319 ; 71, 305 ; 74, 69 ; 97, 157 ).

    Damit soll unter anderem erreicht werden, dass das Bundesverfassungsgericht nicht auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage weitreichende Entscheidungen trifft (vgl. BVerfGE 79, 1 ; 97, 157 ).

    Obwohl in derartigen Fällen die vorherige fachgerichtliche Prüfung für den Beschwerdeführer günstigenfalls dazu führen kann, dass die ihm nachteilige gesetzliche Regelung gemäß Art. 100 Abs. 1 GG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt wird, ist eine solche Prüfung regelmäßig geboten, um zu vermeiden, dass das Bundesverfassungsgericht ohne die Fallanschauung der Fachgerichte auf ungesicherter Tatsachen- und Rechtsgrundlage entscheiden muss (vgl. BVerfGE 8, 222 ; 79, 1 ; 86, 382 ; 97, 157 ).

  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Die angegriffene Norm kann vielmehr unter jedem in Betracht kommenden Gesichtspunkt auf ihre verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit hin geprüft werden (stRspr; vgl. BVerfGE 99, 100 ; 102, 370 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Bedeutung des kirchlichen Vermögens für die Entfaltung der Selbstbestimmung im Sinne von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV hingewiesen (vgl. BVerfGE 66, 1 ; 99, 100 ).

    Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 2 WRV hat dabei die Aufgabe, den durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG und durch Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 WRV zugesagten Schutz der Stellung und der Freiheit der Kirchen in ihren sächlichen Grundlagen zu gewährleisten (vgl. BVerfGE 99, 100 ).

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflicht zur Anrufung der Fachgerichte aber ausnahmsweise verneint, wenn sie dem Beschwerdeführer nicht zumutbar ist, weil dies offensichtlich sinn- und aussichtslos wäre (vgl. BVerfGE 55, 154 ; 79, 1 ; 102, 197 ).

    Die Sinn- und Aussichtslosigkeit kann auch darin bestehen, dass der Misserfolg eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens von vornherein feststeht, weil die Norm der Verwaltung keinen Ermessens- oder Beurteilungsspielraum einräumt (vgl. BVerfGE 102, 197 ).

    Jedenfalls unter diesen Bedingungen ist die vorherige Ausschöpfung des Rechtswegs dem Beschwerdeführer zu 1. auch im Hinblick auf einen in zeitlicher und tatsächlicher Hinsicht effektiven Rechtsschutz nicht zumutbar (vgl. auch BVerfGE 102, 197 ).

  • BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02

    Kopftuch Ludin

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Wo er mit Religionsgesellschaften zusammenarbeitet oder sie fördert, darf dies nicht zu einer Identifikation mit bestimmten Religionsgesellschaften oder zu einer Privilegierung bestimmter Bekenntnisse führen (vgl. BVerfGE 30, 415 ; 93, 1 ; 108, 282 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher in Entscheidungen zur Kirchensteuer, zum Körperschaftsstatus und zum Kopftuch im Schulunterricht den Bedeutungsgehalt des Art. 137 Abs. 1 WRV dahin ausgelegt, dass er die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen verwehre (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 108, 282 ).

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Aus dem Grundsatz der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates, der sich aus einer Zusammenschau der Art. 4 Abs. 1, Art. 3 Abs. 3, Art. 33 Abs. 3, Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 136 Abs. 1, Abs. 4 und Art. 137 Abs. 1 WRV ableiten lässt, folgt, dass der Staat auf eine am Gleichheitssatz orientierte Behandlung der verschiedenen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu achten hat (vgl. BVerfGE 19, 1 ; 19, 206 ; 24, 236 ; 93, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher in Entscheidungen zur Kirchensteuer, zum Körperschaftsstatus und zum Kopftuch im Schulunterricht den Bedeutungsgehalt des Art. 137 Abs. 1 WRV dahin ausgelegt, dass er die Einführung staatskirchlicher Rechtsformen verwehre (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 93, 1 ; 108, 282 ).

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn der Vertrag Regelungen enthält, die unmittelbar in die Rechtssphäre des Einzelnen eingreifen (vgl. BVerfGE 6, 290 ; 40, 141 ; 84, 90 ).

    Für das Zustimmungsgesetz zu dem hier vorliegenden Vertrag muss Entsprechendes gelten, da durch das Gesetz ähnlich wie bei völkerrechtlichen Verträgen der Inhalt des Vertrages in Gesetzesrang erhoben wird (vgl. zu völkerrechtlichen Verträgen BVerfGE 6, 290 ).

  • BVerfG, 13.12.1983 - 2 BvL 13/82

    Konkursausfallgeld

    Auszug aus BVerfG, 12.05.2009 - 2 BvR 890/06
    Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Bedeutung des kirchlichen Vermögens für die Entfaltung der Selbstbestimmung im Sinne von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV hingewiesen (vgl. BVerfGE 66, 1 ; 99, 100 ).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00

    Brandenburgisches Hochschulgesetz

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

  • BVerfG, 22.10.1980 - 1 BvR 262/80

    Kündigungsschutz für werdende Mütter bei Versäumung der Anzeigefrist

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1998 - 11 A 7238/95

    Stellplatzpflicht und Nachbarschutz

  • BVerwG, 24.08.1987 - 4 B 129.87

    Zuständigkeit - Verkehrsminister - Eisenbahnkreuzung - Anordnungsbehörde -

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

  • BVerfG, 31.03.1971 - 1 BvR 744/67

    Mitgliedschaftsrecht

  • BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85

    Erziehungszeitengesetz

  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

  • BVerfG, 07.11.1979 - 2 BvR 513/74

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Liquidationsrechts von Chefärzten

  • BVerfG, 05.02.1991 - 2 BvR 263/86

    Bahá'í

  • BVerwG, 17.03.1998 - 4 B 25.98

    Nichtzulassung der Revision; Beschwerde; unzulässige oder unbegründete Berufung;

  • BVerfG, 24.06.1992 - 1 BvR 1028/91

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung auch bei Drohen

  • BVerfG, 12.12.1984 - 1 BvR 1249/83

    Bundesärzteordnung

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

  • OVG Brandenburg, 10.05.2005 - 1 A 744/03

    Bewilligung von staatlichen Leistungen an jüdische Gemeinden für das Jahr 2000 im

  • VG Potsdam, 27.06.2003 - 12 K 4144/00
  • BVerfG, 04.06.1985 - 2 BvR 1703/83

    Loyalitätspflicht

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

  • BVerfG, 27.01.2015 - 1 BvR 471/10

    Ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen ist mit der

    Es erstreckt sich nicht nur auf die innere Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, das heißt einen Glauben zu haben, zu verschweigen, sich vom bisherigen Glauben loszusagen und einem anderen Glauben zuzuwenden, sondern auch auf die äußere Freiheit, den Glauben zu bekunden und zu verbreiten, für seinen Glauben zu werben und andere von ihrem Glauben abzuwerben (vgl. BVerfGE 12, 1 ; 24, 236 ; 105, 279 ; 123, 148 ).
  • BVerfG, 13.02.2020 - 2 BvR 739/17

    Gesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

    a) Zustimmungsgesetze zu völkerrechtlichen Verträgen können mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden, wenn der Vertrag Regelungen enthält, die unmittelbar in die Rechtssphäre des Einzelnen eingreifen (vgl. BVerfGE 6, 290 ; 40, 141 ; 84, 90 ; 123, 148 ).

    Auch wenn die Zustimmung zu einem völkerrechtlichen Vertrag in aller Regel nicht teilbar ist, weil das Zustimmungsgesetz grundsätzlich eine mit dem völkerrechtlichen Vertrag nicht trennbare Einheit bildet und beide insoweit einen einheitlichen Angriffsgegenstand darstellen (vgl. BVerfGE 103, 332 ), schließt dies eine am Rechtsschutzbegehren orientierte inhaltliche Beschränkung des Verfahrensgegenstands im Hinblick auf die in Bezug genommenen Regelungen des Übereinkommens nicht aus (vgl. BVerfGE 14, 1 ; 123, 148 ; 142, 234 ).

  • BVerfG, 22.10.2014 - 2 BvR 661/12

    Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen

    Über ihre Funktion als Beeinflussungsverbot (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 108, 282 ) und als Identifikationsverbot (vgl. BVerfGE 19, 206 ; 24, 236 ; 30, 415 ; 33, 23 ; 93, 1 ; 108, 282 ; 123, 148 ) hinaus verwehrt es die Pflicht zur weltanschaulichen Neutralität dem Staat auch, Glauben und Lehre einer Kirche oder Religionsgemeinschaft als solche zu bewerten (vgl. BVerfGE 33, 23 ; 108, 282 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 890/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25280
BVerfG, 07.09.2009 - 2 BvR 890/06 (1) (https://dejure.org/2009,25280)
BVerfG, Entscheidung vom 07.09.2009 - 2 BvR 890/06 (1) (https://dejure.org/2009,25280)
BVerfG, Entscheidung vom 07. September 2009 - 2 BvR 890/06 (1) (https://dejure.org/2009,25280)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25280) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde auf 250.000 EUR

  • Judicialis

    RVG § 37 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfahren der Verfassungsbeschwerde auf 250.000 EUR

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

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