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   BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97   

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https://dejure.org/1997,2002
BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97 (https://dejure.org/1997,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 10.06.1997 - 2 BvR 910/97 (https://dejure.org/1997,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 (https://dejure.org/1997,2002)
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Cannabis II

Allgemeines Persönlichkeitsrecht;

Art. 5 Abs. 1 GG, ziviler Ungehorsam

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Strafbarkeit von Cannabisbesitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Strafbarkeit des Besitzes von Cannabisprodukten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 498
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97
    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. März 1994 ausgesprochen, daß der Gesetzgeber mit seiner Zielsetzung, durch das derzeit geltende Betäubungsmittelgesetz die menschliche Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung im ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren, Gemeinschaftsbelange verfolgt, die vor der Verfassung Bestand haben (vgl. BVerfGE 90, 145 [174 ff.]).

    Den erheblichen Unterschieden, die die von den Straftatbeständen erfaßten Begehensweisen in bezug auf die Art und das Maß der Gefährdung der geschützten Rechtsgüter und in bezug auf den individuellen Unrechts- und Schuldgehalt aufweisen, hat der Gesetzgeber in verfassungsrechtlich zulässiger Weise durch eine Begrenzung oder Auflockerung des Verfolgungszwangs sowie durch die Vorschriften über die Rechtsfolgen der Tat Rechnung getragen (vgl. BVerfGE 90, 145 [184, 191]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar ausgesprochen, daß die Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG vor allem naheliegt, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument eine geringe Menge der im Vergleich zu anderen gängigen Betäubungsmitteln weniger gefährlichen Cannabisprodukte ausschließlich zum Eigenverbrauch besitzt, ohne eine Fremdgefährdung zu verursachen, und die Tatbestandsmerkmale des § 31a BtMG in aller Regel bei dem gelegentlichen Eigenverbrauch von Cannabisprodukten ohne Fremdgefährdung erfüllt sein werden (vgl. BVerfGE 90, 145 [189 f.]).

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97
    Der Verstoß des Beschwerdeführers gegen das Betäubungsmittelgesetz läßt sich deshalb auch nicht unter dem Gesichtspunkt des zivilen Ungehorsams als zulässige Ausübung staatsbürgerlicher Rechte bewerten (vgl. BVerfGE 73, 206 [250, 252]).
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97
    Der aus der Sicht des Bürgers zu bestimmende Wortsinn des Gesetzes als äußerste Grenze zulässiger richterlicher Interpretation (vgl. BVerfGE 71, 108 [115]) ist ersichtlich nicht überschritten.
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 200/81

    Auslegung des Waffenrechts vor dem Hintergrund des Grundsatzes "nulla poena sine

    Auszug aus BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 910/97
    Die Auslegung des Tatbestandsmerkmals Besitz verstößt nicht gegen Art. 103 Abs. 2 GG in seiner Ausprägung als spezielles Willkürverbot des Grundgesetzes für die Strafgerichtsbarkeit (vgl. BVerfGE 64, 389 [393 f.]).
  • BVerwG, 21.12.2000 - 3 C 20.00

    Religionsfreiheit; Religionsausübungsfreiheit; Cannabisprodukte; Marihuana;

    Wo insoweit im Einzelnen die Grenzen liegen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498), bedarf hier keiner Klärung.
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00

    Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel

    Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht.

    So ist heute überwiegend anerkannt, daß das Suchtpotential von Cannabis gering ist, eine Schrittmacherfunktion von Cannabis als Einstiegsdroge nicht sicher feststellbar ist und die unmittelbaren gesundheitlichen Schäden bei mäßigem Genuß von Cannabis als gering anzusehen sind (vgl. etwa BVerfG 9. März 1994 aaO 179 ff.; BVerfG 10. Juni 1997 aaO).

  • AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 387/01

    Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von

    Ausschlaggebend hierfür war letztlich, dass nach der Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts auch seinerzeit die Ergebnisse des wissenschaftlichen Meinungsstreits nach wie vor "noch keine solche Festigkeit aufweisen würden, die den Gesetzgeber von Verfassungswegen zu einer Änderung der Betäubungsrnittelregelungen zwänge" (vgl. BVerfG, NStZ 1997, 498 ).
  • OVG Saarland, 09.12.2011 - 3 A 271/10

    Versagung der Heilpraktikererlaubnis wegen Unzuverlässigkeit; Cannabiskonsum

    BVerfG, Beschlüsse vom 9.3.1994 -2 BvL 43/92 u. a.- BVerfGE 90, 145-226, vom 10.6.1997 - 2 BvR 910/97 -, juris, vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 - NJW 2004, 3620f., und vom 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris.

    BVerfG, Beschlüsse vom 10.6.1997 - 2 BvR 910/97 -, juris, vom 29.6.2004 - 2 BvL 8/02 - NJW 2004, 3620f., und vom 30.6.2005 - 2 BvR 1772/02 -, juris.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 10 S 1379/00

    Kommunale Satzungsregelung zum "Wie", nicht zum "Ob", von Überlassungspflichten

    Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm, soweit diese wertausfüllungsbedürftige Begriffe enthält, lässt die verfassungsrechtlich gebotene Bestimmtheit nicht entfallen; auch darf das Gebot der Bestimmtheit des Gesetzes nicht übersteigert werden (BVerfG, Beschl. v. 08.03.1983, BVerfGE 63, 312; Beschl. v. 10.06.1997, BVerfGE 96, 68 = NJW 1998, 50; Beschl. v. 10.06.1997, NStZ 1997, 498; Beschl. v. 06.05.1987, BVerfGE 75, 329 = NJW 1987, 3175; BVerwG, Beschl. v. 24.01.1995, NVwZ-RR 1995, 311; Schmidt-Aßmann, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 103 RdNr. 186).
  • BayObLG, 20.01.2003 - 4St RR 133/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Absehen von Strafe bei Besitz einer geringen Menge -

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass die Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG vor allem dann nahe liegt, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument eine geringe Menge der im Vergleich zu anderen gängigen Betäubungsmitteln weniger gefährlichen Cannabisprodukte ausschließlich zum Eigenverbrauch besitzt, ohne eine Fremdgefährdung zu verursachen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1582 und NStZ 1997, 498).
  • BGH, 16.02.1998 - 5 StR 7/98

    Voraussetzungen für einen Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung

    Bei derartig spezifischer Vorbelastung einen Gelegenheitskonsum zu verneinen und - im Blick auf frühere Abnehmer - eine gewisse Fremdgefährdung zu unterstellen (vgl. BVerfGE 90, 145, 189 f.; BVerfG - Kammer - NStZ 1997, 498), ist nicht ganz unvertretbar.
  • OLG Hamm, 03.09.2002 - 4 St RR 133/02
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen, dass die Anwendung des § 29 Abs. 5 BtMG vor allem dann nahe liegt, wenn ein Probierer oder Gelegenheitskonsument eine geringe Menge der im Vergleich zu anderen gängigen Betäubungsmitteln weniger gefährlichen Cannabisprodukte ausschließlich zum Eigenverbrauch besitzt, ohne eine Fremdgefährdung zu verursachen (vgl. BVerfG NJW 1994, 1582 und NStZ 1997, 498).
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