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   BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85   

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https://dejure.org/1987,1541
BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85 (https://dejure.org/1987,1541)
BVerfG, Entscheidung vom 16.06.1987 - 2 BvR 911/85 (https://dejure.org/1987,1541)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 (https://dejure.org/1987,1541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Kontrolle einer Verurteilung wegen unerlaubten Aufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Völkerrecht - Flüchtlinge - Rechtstellung - Ausländer - Wiedereinreise

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 1459 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 1068
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 16.06.1987 - 2 BvR 911/85
    Da jedoch das vom Beschwerdeführer gemäß § 11 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3 AsylVfG angestrengte Eilverfahren jedenfalls seit dem 23. März 1984 - in einer den Anforderungen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Mai 1984 (BVerfGE 67, 43 ) genügenden Art und Weise - unanfechtbar abgeschlossen war, war das dem Beschwerdeführer als Asyl(erst)antragsteller kraft Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zukommende, gesetzlich abgesicherte Recht zum einstweiligen Aufenthalt im Bundesgebiet zumindest ab diesem Zeitpunkt erloschen (BVerfGE, a.a.O., 43 f., 56 ff.).
  • BVerfG, 08.12.2014 - 2 BvR 450/11

    Strafrechtliche Verurteilung wegen Gebrauchens unechter Personaldokumente bei der

    Dabei ist das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit im Sinne von § 121 BGB zu verstehen, so dass die Meldung bei der Behörde "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen hat (vgl. Dienelt, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, § 95 AufenthG, Rn. 8; siehe auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 -, juris, Rn. 6).
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 15.88

    Voraussetzungen für die Erteilung eines Reiseausweises an Staatenlose nach Art.

    Die Notwendigkeit einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ergibt sich nicht nur aus der sprachlichen Formulierung "rechtmäßig aufhalten", die zutreffend die nach dem Vertragstext verbindliche (BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - NVwZ 1987, 1068 ) englische und französische Formulierung "lawfully staying" bzw "residant regulierement" wiedergibt, sondern vor allem aus einem Vergleich zwischen Art. 28 Satz 1 und Satz 2 StlÜbk.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2018 - 13 PA 12/18

    Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären

    Dabei ist das Tatbestandsmerkmal der Unverzüglichkeit im Sinne von § 121 BGB zu verstehen, so dass die Meldung bei der Behörde "ohne schuldhaftes Zögern" zu erfolgen hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2014 - 2 BvR 450/11 -, juris Rn. 58; Beschl. v. 16.6.1987 - 2 BvR 911/85 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 48.89

    Ausländer - Beförderung asylsuchender Ausländer - Untersagung bei fehlender

    Das steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen im Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - (NVwZ 1987, 1068), wonach Asylbewerbern die Einholung eines Sichtvermerks nur auferlegt werden darf, wenn ihnen dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
  • BVerwG, 16.07.1996 - 1 C 30.93

    Ausländerrecht: Entstehen und Rechtsfolgen der Staatenlosigkeit

    Die Notwendigkeit einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ergibt sich nicht nur aus der sprachlichen Formulierung "rechtmäßig aufhalten", die zutreffend die nach dem Vertragstext verbindliche (BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - NVwZ 1987, 1068 [BVerfG 16.06.1987 - 2 BvR 911/85] zur Genfer Konvention) englische und französische Formulierung "lawfully staying" bzw. "residant regulierement" wiedergibt, sondern vor allem aus einem Vergleich zwischen Art. 28 Satz 1 und Satz 2 StlÜbk.
  • BVerwG, 14.04.1992 - 1 C 45.89

    Verfassungsrechtliche und völkerrechtliche Vereinbarkeit des § 18 Abs. 5 S. 1

    Das steht nicht im Widerspruch zu den Ausführungen im Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - (NVwZ 1987, 1068 [BVerfG 16.06.1987 - 2 BvR 911/85] ), wonach Asylbewerbern die Einholung eines Sichtvermerks nur auferlegt werden darf, wenn ihnen dies im Einzelfall möglich und zumutbar ist.
  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 51.88

    Ausländerrecht: Voraussetzung für die Erteilung eines Reiseausweises an

    Die Notwendigkeit einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ergibt sich nicht nur aus der sprachlichen Formulierung "rechtmäßig aufhalten", die zutreffend die nach dem Vertragstext verbindliche (BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - NVwZ 1987, 1068 [BVerfG 16.06.1987 - 2 BvR 911/85]) englische und französische Formulierung "lawfully staying" bzw "résidant réguliereremt" wiedergibt, sondern vor allem aus einem Vergleich zwischen Art. 28 Satz 1 und Satz 2 StlÜbk.
  • VG Köln, 03.12.1991 - 12 K 1129/91

    Erlaß eines Beförderungsverbotes; Einreise von Ausländern auf dem Luftweg;

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  • VG Köln, 06.12.1988 - 12 K 4813/87
    BVerfG, Beschluß vom 16. Juni 1987-2 BvR 911/85-,NVwZ 1987, Seite 1068; Maunz-Dürig-Herzog-Scholz, a.a.O., Seite 120; Helmut Quaritsch, Arbeitsverbot und Sichtvermerk, in Festschrift für Wolfgang Zeidler, Seite 957 ff. (972).

    Selbst wenn zum Institut des Asylrechts gehört, daß nicht alle Zugangswege zum Bundesgebiet - mithin zum Asylort-versparrt werden, vgl. hierzu BVerfG, Beschluß vom 16. Juni 1987 a.a.O., dem Verfolgten somit nicht die Möglichkeit genommen werden darf, die Grenze der Bundesrepublik Deutschland zu erreichen, um sein-dort erst zur Entstehung kommendes-Asylrecht geltend zu machen, führt § 18 Abs. 5 AuslG nicht zu einem Eingriff in den Wesensgehalt von Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG.

  • BVerwG, 16.10.1990 - 1 C 30.90

    Anspruch eines Staatenlosen auf Erteilung eines Reiseausweises - Übereinkommen

    Die Notwendigkeit einer gewissen Aufenthaltsverfestigung ergibt sich nicht nur aus der sprachlichen Formulierung "rechtmäßig aufhalten", die zutreffend die nach dem Vertragstext verbindliche (BVerfG, Kammerbeschluß vom 16. Juni 1987 - 2 BvR 911/85 - NVwZ 1987, 1068 [BVerfG 16.06.1987 - 2 BvR 911/85] ) englische und französische Formulierung "lawfully staying" bzw "résidant régulièrement" wiedergibt, sondern vor allem aus einem Vergleich zwischen Art. 28 Satz 1 und Satz 2 StlÜbk.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.02.1992 - 11 S 3104/91

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis zwecks Familienzusammenführung und

  • OLG Stuttgart, 22.12.2000 - 4 Ss 662/00

    Meldung des Ausländers bei Behörden - Unverzüglichkeit - Hinauszögerung nach

  • BayObLG, 02.10.1998 - 4St RR 131/98

    Strafbarkeit der illegalen Überschreitung der "grünen" Grenze durch einen

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.1992 - 13 S 2535/92

    Zur Ausreisepflicht eines Asylbewerbers, dessen Asylantrag bestandskräftig als

  • VG Sigmaringen, 10.11.1993 - A 9 K 10615/92

    Ehegatten eines Asylsuchenden und leibliche oder ihnen rechtlich gleichgestellte

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