Rechtsprechung
BVerfG, 11.06.2019 - 2 BvR 916/19 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
Art. 20 Abs. 3 GG; § 118 Abs. 3 StVollzG; § 41 Abs. 1 Satz 3 StVollzG MV
Strafvollzugsrecht (unzulässige Beschränkung des Rechtsschutzes bei Forderung einer Fahrtkostenpauschale zur Einlegung der Rechtsbeschwerde) - openjur.de
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 19 Abs 4 GG, §§ 108 ff StVollzG, §§ 116ff StVollzG, § 108 StVollzG, § 116 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden - hier: Unzulässigkeit der ...
- Wolters Kluwer
Zumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung hinsichtlich Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden - hier: Unzulässigkeit der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1-2; StVollzG § 118 Abs. 3
Zumutbarkeit der Rechtswegerschöpfung hinsichtlich Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung - datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss: Möglichkeit der Einlegung einer Rechtsbeschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle (§ 118 Abs 3 Alt 2 StVollzG) darf nicht von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale in abschreckender Höhe abhängig gemacht werden - hier: Unzulässigkeit der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BVerfG, 18.02.2020 - 2 BvR 981/19
Strafvollzugsrecht (unzulässige Beschränkung des Rechtsschutzes bei Forderung …
Die Kammer weist jedoch darauf hin, dass es der aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden Rechtsschutzgarantie nicht genügen dürfte, wenn - wie der Beschwerdeführer vorträgt - die einzige für Strafgefangene bestehende Möglichkeit, eine den Anforderungen des § 118 Abs. 3 Strafvollzugsgesetz genügende Rechtsbeschwerde ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes einzulegen, von der Zahlung einer Fahrtkostenpauschale abhängig gemacht wird und diese geeignet ist, von der Inanspruchnahme des Rechtsschutzes abzuschrecken (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2019 - 2 BvR 916/19 -, Rn. 2). - OLG Rostock, 24.09.2019 - 20 Ws 149/19
Strafvollzug in Mecklenburg-Vorpommern: Anforderung einer …
Es verstößt gegen die aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitende Rechtsschutzgarantie, wenn die einzige für den Betroffenen bestehende Möglichkeit, die Rechtsbeschwerde ohne Rechtsanwalt zur Niederschrift der Geschäftsstelle (§ 118 Abs. 3 letzte Alt. StVollzG) zu begründen, von der Zahlung oder der Kostenübernahmeerklärung einer auf § 41 Abs. 1 S. 3 StVollzG M-V gestützten Fahrkostenpauschale abhängig gemacht wird und diese geeignet ist, von der Inanspruchnahme des Rechtsschutzes abzuschrecken (BVerfG, Beschluss vom 11.06.2019, Aktenzeichen 2 BvR 916/19, Randnummer 2, juris).