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   BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19   

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BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19 (https://dejure.org/2019,1089)
BVerfG, Entscheidung vom 22.01.2019 - 2 BvR 93/19 (https://dejure.org/2019,1089)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 (https://dejure.org/2019,1089)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 1 GG; § 192 BGB
    Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf rechtliches Gehör; Abwarten eines von dem Antragsteller selbst benannten Zeitpunkts; hinreichende Bestimmbarkeit der Monatsmitte)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, StPO
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens - Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen - "Monatsmitte" hinreichend bestimmt

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Verletzung von GG Art. 103 Abs. 1 durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens; Angemessenheit einer Zuwartefrist von einem Monat

  • Anwaltsblatt

    Art 103 GG
    Gericht durfte nach einem Monat Warten auf Begründung entscheiden

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens - Zuwartefrist von einem Monat vorliegend angemessen - "Monatsmitte" hinreichend bestimmt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1
    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Verletzung von GG Art. 103 Abs. 1 durch eine gerichtliche Entscheidung ohne Abwarten einer angekündigten Begründung des Rechtsschutzbegehrens; Angemessenheit einer Zuwartefrist von einem Monat

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer ankündigt, muss auch liefern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gerichtliche Entscheidung - ohne Abwarten auf eine angekündigte Begründung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG
    Gericht durfte nach einem Monat Warten auf Begründung entscheiden

Besprechungen u.ä.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 103 GG
    Gericht durfte nach einem Monat Warten auf Begründung entscheiden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 1060
  • AnwBl 2019, 301
  • AnwBl Online 2019, 409
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Die Frage, welche Frist angemessen ist, kann nicht abstrakt generell bestimmt werden, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, juris, Rn. 4).

    Es durfte daher davon ausgehen, dass keine Begründung mehr erfolgen würde, und in der Sache entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, juris, Rn. 4).

    b) Zu einer Nachfrage oder Fristsetzung war das Gericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, juris, Rn. 5).

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).

    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann auch die im Verfahren über die Anhörungsrüge ergangene Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - wie der Beschwerdeführer selbst ausgeführt hat - nicht auf einem etwaigen Gehörsverstoß beruhen (zum Erfordernis des Beruhens vgl. BVerfGE 60, 313 ; 86, 133, ).

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Da im Ausgangsverfahren keine Gehörsverletzung erfolgte, ist auszuschließen, dass die Einbeziehung unberücksichtigt gebliebenen Vortrags des Beschwerdeführers im Ergebnis zu einer anderen, für ihn günstigeren Entscheidung im Anhörungsrügeverfahren geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).
  • BVerfG, 23.10.1992 - 1 BvR 1232/92

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei gerichtliche Entscheidung nach

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    b) Zu einer Nachfrage oder Fristsetzung war das Gericht von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, juris, Rn. 4; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, juris, Rn. 5).
  • BVerfG, 12.06.1968 - 2 BvR 31/68

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.11.1963 - 2 BvR 301/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei vorbehaltener

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.07.1958 - 1 BvR 113/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; stRspr).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Bei dieser Sach- und Rechtslage kann auch die im Verfahren über die Anhörungsrüge ergangene Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - wie der Beschwerdeführer selbst ausgeführt hat - nicht auf einem etwaigen Gehörsverstoß beruhen (zum Erfordernis des Beruhens vgl. BVerfGE 60, 313 ; 86, 133, ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19
    Da im Ausgangsverfahren keine Gehörsverletzung erfolgte, ist auszuschließen, dass die Einbeziehung unberücksichtigt gebliebenen Vortrags des Beschwerdeführers im Ergebnis zu einer anderen, für ihn günstigeren Entscheidung im Anhörungsrügeverfahren geführt hätte (vgl. BVerfGE 62, 392 ; 89, 381 ).
  • BSG, 14.10.2020 - B 4 AS 188/20 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - gesetzlicher Richter - Berufungsverfahren -

    Die Setzung einer Äußerungsfrist ist zweckmäßig, aber nicht zwingend (BSG vom 29.8.2006 - B 13 R 37/06 B - SozR 4-1500 Nr. 5 RdNr 6 zur Anhörung nach § 153 Abs. 4 SGG; vgl allgemein auch BVerfG [K] vom 22.1.2019 - 2 BvR 93/19 - juris RdNr 5) .
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19

    Anhörungsrüge - Haftungsbescheid für Gewerbesteuer

    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).

    Was eine angemessene Zeit ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 4, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1532/20

    Versagung von Eilrechtsschutz im beschleunigten Verfahren gemäß § 36 Abs. 3 AsylG

    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfGE 4, 190 ; 8, 89 ; 17, 191 ; 24, 23 ; 60, 313 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 15.10.2020 - 20 NE 20.2270

    Erfolgloser Eilantrag gegen Einreise-Quarantäneverordnung; Gehörsrüge

    Das Gericht war daher gehalten, entweder eine Frist für die Begründung zu setzen oder, wenn es davon absieht, mit einer ablehnenden Entscheidung angemessene Zeit zu warten (stRspr, vgl. nur BVerfG, B.v. 22.1.2019 - 2 BvR 93/19 - NJW 2019, 1060 - juris Rn. 2 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - L 19 AS 2551/17

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Bevollmächtigter im

    Setzt dabei eine Behörde einem Rechtsanwalt zur Vorlage der Vollmacht eine Frist und kündigt die Zurückweisung des Widerspruchs im Fall der fehlenden Vorlage an, so muss sie diese Frist abwarten, bevor sie entscheidet; sie ist jedoch zu einer Nachfrage, Fristsetzung oder dergleichen mehr grundsätzlich nicht verpflichtet, auch nicht von Verfassungs wegen (vgl. in diesem Zusammenhang: Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 - und vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, jeweils Juris).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2022 - 88-IV-21

    Verfassungsbeschwerde betreffend ein Bußgeldverfahren wegen einer

    Entscheidet es vor Ablauf der Frist oder sonst angemessener Zeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 - juris Rn. 2 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 1968, BVerfGE 24, 23 [25]; Beschluss vom 7. Juli 1955, BVerfGE 4, 190 [192]; st. Rspr.).
  • VGH Bayern, 20.05.2020 - 8 CS 20.772

    Vollstreckung einer wasserrechtlichen Anordnung zur Prüfung von Öltanks

    Die Frage, welche Frist hierbei angemessen ist, kann nicht abstrakt generell bestimmt werden, sondern hängt vom konkreten Einzelfall ab (BVerfG, B.v. 22.1.2019 - 2 BvR 93/19 - NJW 2019, 1060 = juris Rn. 4).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.12.2020 - L 19 AS 559/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Beschwerde über Nichtzulassung der Berufung -

    15 Kündigt ein Antragsteller an, weitere Unterlagen dem Gericht vorzulegen und setzt das Gericht hierzu keine Frist, so muss es eine angemessene Zeit warten, bevor es entscheidet; zu einer Nachfrage, Fristsetzung oder dergleichen mehr ist es von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Kammerbeschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 - und vom 23. Oktober 1992 - 1 BvR 1232/92 -, jeweils Juris).
  • VGH Bayern, 02.12.2019 - 4 C 19.2081

    Keine Überraschungsentscheidung trotz fehlender Frist zur Beschwerdebegründung

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. zuletzt BVerfG, B.v. 22.1.2019 - 2 BvR 93/19 - NJW 2019, 1060 Rn. 2 m.w.N.) muss ein Gericht, wenn sich ein Beschwerdeführer ausdrücklich die Begründung seines Rechtsschutzbegehrens vorbehalten hat, entweder eine Frist für die Begründung setzen oder mit einer nicht stattgebenden Entscheidung eine angemessene Zeit warten (vgl. auch Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 147 Rn. 5 m.w.N.); entscheidet es vor Ablauf der Frist oder einer angemessenen Wartezeit, ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
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