Rechtsprechung
BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90 |
Erschleichender Anwalt
Art. 5 Abs. 1 GG, Tatsachenbehauptung, § 193 StGB, 'starke Ausdrücke', Verhältnismäßigkeit, Art. 2 GG, Rechtsstaatsprinzip
Volltextveröffentlichungen (3)
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Persönlicher Ehrenschutz und Parteivortrag im Zivilrechtsstreit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ehre - Unterlassen - Tatsache - Bestrafung - Beweisen
Verfahrensgang
- AG Bad Kreuznach, 30.12.1988 - 6 Js 10592/87
- LG Bad Kreuznach, 30.10.1989 - 6 Js 10592/87
- OLG Koblenz, 25.06.1990 - 1 Ss 149/90
- BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Papierfundstellen
- NJW 1991, 2074
- StV 1991, 458
Wird zitiert von ... (87) Neu Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
1. a) Die Mitteilung einer Tatsache ist durch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit geschützt, weil und soweit sie Voraussetzung der Bildung von Meinungen ist, welche Art. 5 Abs. 1 GG in seiner Gesamtheit gewährleistet (vgl. BVerfGE 61, 1 [8], 65, 1 [41]).Die bewußte Behauptung unwahrer Tatsachen steht dagegen nicht mehr unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]).
Würde das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 61, 1 [9]).
Da sonach eine bewußt unwahre Tatsachenbehauptung nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 61, 1 [8]), steht das Vorbringen des Beschwerdeführers unter dem Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG .
- BVerfG, 06.11.1968 - 1 BvR 501/62
GEMA
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Allerdings setzt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auch der Zulässigkeit solcher Äußerungen Grenzen, die in einem gerichtlichen Verfahren gemacht werden (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]).Sie konnte, was die angegriffenen Entscheidungen nicht hinreichend beachtet haben, eine ähnlich scharfe Erwiderung rechtfertigen (vgl. BVerfGE 24, 278 [286]).
- BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81
Standesrichtlinien
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Nicht entscheidend kann sein, ob er seine Kritik anders hätte formulieren können, denn grundsätzlich unterliegt auch die Form der Meinungsäußerung der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 76, 171 [192]).Diese Ausführungen, die der Beschwerdeführer in einem anhängigen Rechtsstreit zur Kenntnis des Gerichts und seines früheren Bevollmächtigten als Kläger, nicht aber gegenüber Außenstehenden gemacht hatte, durften nicht schon wegen der von dem Beschwerdeführer gewählten Ausdrucksform beanstandet werden (vgl. BVerfGE 76, 171 [192]).
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Für den Umfang der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung ist namentlich die Intensität der in Frage stehenden Grundrechtsbeeinträchtigung von Bedeutung (vgl. BVerfGE 43, 130 [135 f.], 61, 1 [6]; 67, 213 [222 f.]).Einzelne Fehler in der Berücksichtigung verfassungsrechtlicher Wertentscheidungen bei der Anwendung und Auslegung der strafrechtlichen Vorschriften können ebensowenig außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 42, 163 [169]; 67, 213 [223]).
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Für den Umfang der verfassungsgerichtlichen Nachprüfung ist namentlich die Intensität der in Frage stehenden Grundrechtsbeeinträchtigung von Bedeutung (vgl. BVerfGE 43, 130 [135 f.], 61, 1 [6]; 67, 213 [222 f.]).Der mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachte Grundrechtseingriff ist schwerwiegend, weil ihm Vorbringen eines Beteiligten in einem durch den Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) geprägten gerichtlichen Verfahren zugrunde liegt (vgl. BVerfGE 43, 130 [136], 67, 213 [223]).
- BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 473/60
Mißbrauch des Ablehnungsrechts - Voraussetzungen für die Annahme eines …
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Danach ist mißbräuchliches Vorbringen nicht durch § 193 StGB gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 11, 343 [348]). - BGH, 08.10.1981 - III ZR 190/79
Begründung von Nebenpflichten durch den Anwaltsvertrag - Kündigung des …
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Der Beschwerdeführer mußte darlegen und beweisen, die Kündigung des Nebenklägers nicht durch eigenes vertragswidriges Verhalten herbeigeführt zu haben (vgl. BGH, NJW 1982, S. 437 f.). - BGH, 24.11.1970 - VI ZR 70/69
Abgrenzung einer Tatsachenbehauptung von einem Werturteil - Schutz der …
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Abgesehen von bewußt unwahren Tatsachenbehauptungen gilt dies in Anlehnung an die zivilgerichtliche Rechtsprechung für ehrverletzende Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Ausführung oder Verteidigung der geltend gemachten Rechte stehen oder deren Unhaltbarkeit ohne weiteres auf der Hand liegt (vgl. BGH, NJW 1971, S. 284 f.). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
Er umfaßt die Befugnis, sich zur Rechtslage zu äußern, Anträge zu stellen und Ausführungen zu machen (vgl. BVerfGE 64, 135 [143 f.]). - BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 963/90
b) Die Beziehung zwischen dem Grundrecht der freien Meinungsäußerung und den dieses begrenzenden "allgemeinen Gesetzen" (Art. 5 Abs. 2 GG ) ist nicht als einseitige Beschränkung der Geltungskraft des Grundrechts durch diese Gesetze aufzufassen, es findet vielmehr eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, daß die "allgemeinen Gesetze" zwar dem Wortlaut nach dem Grundrecht Schranken setzen, ihrerseits aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und so in ihrer das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.], 12, 113 [124 f.]; 68, 226 [231]). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung - …
- BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83
Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 163/72
Herabsetzende Werturteile
- BVerfG, 25.02.1987 - 1 BvR 1086/85
Verfassungswidrige Schadensersatzpflicht bei redlicher aber erfolgloser …
- BVerfG, 23.06.1990 - 2 BvR 674/88
Verfassungsrechtliche Anforderungen die strafrechliche Bewertung von im …
- BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvR 180/17
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Werturteile; …
Handelt es sich bei der Äußerung um eine Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, so sind bei der Anwendung des § 193 StGB auch die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 -, NJW 2000, S. 3196 ). - BAG, 08.05.2014 - 2 AZR 249/13
Außerordentliche Kündigung - Drohung
(1) Parteien dürfen zur Verteidigung ihrer Rechte schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 29. August 2013 - 2 AZR 419/12 - Rn. 37 mwN) . - BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03
Bauernfängerei
Das Interesse des Äußernden daran, seine Rechtsverfolgung oder -verteidigung in einem anhängigen oder künftigen Verfahren führen oder vorbereiten zu können, ohne sich damit einem Ehrenschutzverfahren auszusetzen, ist nicht betroffen, wenn er mit solchen Beschränkungen für eine Verfolgung seiner Angelegenheit außerhalb eines Verfahrens durch öffentliche Angriffe, Rundschreiben und ähnliches belastet wird (…Senatsurteil vom 17. Dezember 1991 - VI ZR 169/91 - aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 5. Mai 1981 - VI ZR 184/79 - NJW 1981, 2117, 2118; BVerfG, NJW 1991, 2074, 2075).
- BGH, 27.02.2018 - VI ZR 86/16
Heranziehen der Grundsätze über das fehlende Rechtsschutzbedürfnis von …
Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Sache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (BVerfG, NJW 1991, 2074, 2075). - BVerfG, 28.03.2000 - 2 BvR 1392/96
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 S 1 GG) sowie des Anspruchs auf ein …
Dies gilt auch für den Prozess (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).Würde das tatsächliche Element als ausschlaggebend angesehen, so könnte der grundrechtliche Schutz der Meinungsfreiheit wesentlich verkürzt werden (vgl. BVerfGE 61, 1 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Handelt es sich bei der Äußerung um eine Stellungnahme in einem gerichtlichen Verfahren, die der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung dient, so sind bei der Anwendung des § 193 StGB auch die Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Missbräuchliche Einlassungen, die in keinem inneren Zusammenhang zur Verteidigung stehen oder offenbar unhaltbar sind, sind nicht gemäß § 193 StGB gerechtfertigt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ); auch bei Formalbeleidigungen geht der Persönlichkeitsschutz regelmäßig der Meinungsfreiheit vor (BVerfGE 93, 266 ; 99, 185 ).
Ihm muss es - ohne die Gefahr strafrechtlicher Konsequenzen - möglich sein, in einem rechtsstaatlichen Verfahren jene Handlungen vorzunehmen, die nach seiner von gutem Glauben bestimmten Sicht geeignet sind, sich im Prozess zu behaupten (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Deshalb darf die in einem Zivilprozess vorgetragene Behauptung einer ehrverletzenden Tatsache, die nicht der Stimmungsmache gegen einen anderen Prozessbeteiligten dient, sondern aus der Sicht der Partei als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann, nicht schon deshalb strafrechtlich geahndet werden, weil sich später nicht aufklären lässt, ob die Behauptung wahr ist (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Art und Weise der Einlassung des Beschuldigten muss auf die Ehre des Betroffenen Rücksicht nehmen, wobei die Anforderungen an Meinungsäußerungen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG wiederum nicht überspannt werden dürfen (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 -, NJW 1991, S. 29 und vom 11. AApril 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
Die Gerichte haben nicht im Einzelnen festgestellt, dass die Äußerung des Beschwerdeführers unverhältnismäßig sei (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 -, NJW 1991, S. 2074 ).
- BAG, 24.03.2011 - 2 AZR 674/09
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Darüber hinaus ist mit Blick auf eine prozessuale Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074) .Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - aaO; BAG 23. Februar 2010 - 2 AZR 554/08 - Rn. 32, AP KSchG 1969 § 9 Nr. 61 = EzA KSchG § 9 nF Nr. 58) .
In einem solchen "Kampf um das Recht" war ihm grundsätzlich auch die Behauptung ehrverletzender Tatsachen erlaubt, soweit es aus seiner Sicht hierauf ankommen konnte (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074) .
- BAG, 23.02.2010 - 2 AZR 554/08
Auflösungsantrag des Arbeitgebers
Darüber hinaus ist gerade im Rahmen einer prozessualen Auseinandersetzung zu berücksichtigen, dass Parteien zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf das rechtliche Gehör (Art. 103 GG) alles vortragen dürfen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe, NJW 1991, 2074).Auch dürfen die Parteien nicht leichtfertig Tatsachenbehauptungen aufstellen, deren Unhaltbarkeit ohne Weiteres auf der Hand liegt (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - aaO).
- BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 1404/04
Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch verfehlte …
Mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) und dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) ist es unvereinbar, wenn redliche Äußerungen in einem Zivilprozess oder die redliche Wahrnehmung staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten im Strafverfahren aus Gründen des Ehrenschutzes zu straf- oder zivilrechtlichen Nachteilen führen, weil die Behauptung sich später im Prozess oder nach behördlicher Prüfung als unrichtig oder unaufklärbar erweist (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Oktober 2001 - 1 BvR 1372/01 - NZM 2002, S. 61;… 25. September 2006 - 1 BvR 1898/03 - NJW-RR 2007, S. 840 ).Nicht geschützt sind freilich missbräuchliche Äußerungen, die in keinem inneren Zusammenhang mit dem verfolgten berechtigten Anliegen stehen oder wissentlich unwahre oder leichtfertig unhaltbare Behauptungen aufstellen (vgl. BVerfGE 74, 257 ;… Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ;… Beschluss der 2. Kammerdes Ersten Senats vom 2. Juli 2001 - 1 BvR 2049/00 - NJW 2001, S. 3474 ;… Beschluss der 1. Kammerdes Ersten Senats vom 28. August 2003 - 1 BvR 2194/02 - NJW 2004, S. 354 ).
Handelt es sich um eine Äußerung in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren, haben die Fachgerichte bei Anwendung des § 193 StGB auch die aufgezeigten Auswirkungen des Rechtsstaatsprinzips zu berücksichtigen (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammerdes Zweiten Senats vom 23. Juni 1990 - 2 BvR 674/88 - NJW 1991, S. 29; 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - NJW 1991, S. 2074 ;… Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 28. März 2000 - 2 BvR 1392/96 - NJW 2000, S. 3196 ).
- BAG, 29.08.2013 - 2 AZR 419/12
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Sonderkündigungsschutz eines Wahlbewerbers - …
Parteien dürfen zur Verteidigung von Rechten schon im Hinblick auf den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) alles vortragen, was als rechts-, einwendungs- oder einredebegründender Umstand prozesserheblich sein kann (BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe) .In einem solchen "Kampf um das Recht" war dem Kläger auch die Behauptung möglicherweise ehrverletzender Tatsachen erlaubt, soweit es aus seiner Sicht darauf ankommen konnte (vgl. BVerfG 11. April 1991 - 2 BvR 963/90 - zu C II 3 der Gründe; BAG 24. März 2011 - 2 AZR 674/09 - Rn. 29) .
- OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01
Kontokündigung gegen eine politische Partei
Der Rechtfertigungsgrund der Wahrnehmung berechtigter Interessen gemäß § 193 StGB ist im Lichte des Art. 5 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Anspruch auf ein faires Verfahren auszulegen (vgl. nur BVerfG, NJW 1991, 29f.; NJW 1991, 2074ff.; NJW 2000, 3196ff.).Nicht entscheidend ist dabei, ob er seine Kritik anders hätte formulieren können, da die Form der Meinungsäußerung grundsätzlich der durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Selbstbestimmung unterliegt (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075).
Unter Berücksichtigung dieses Ausgangspunktes stellen bloße Werturteile stets geschützte Meinungsäußerungen dar und zwar auch dann, wenn Elemente des Wertens mit Elementen der Tatsachenmitteilung verbunden sind (BVerfG, NJW 1991, 2074ff., 2075; NJW 2000, 3196ff., 3196, 3198).
- OLG Hamm, 28.03.2022 - 8 U 73/20
Verfahren über Schadensersatzansprüche eines Immobilienunternehmers gegen eine …
- BVerfG, 25.09.2006 - 1 BvR 1898/03
Keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Einschränkung des …
- LAG Hamm, 21.02.2008 - 8 Sa 1736/07
Urteil in Reimform; Verfahrensmangel; ehrverletzende Äußerung im Prozess; …
- OLG Celle, 27.03.2015 - 31 Ss 9/15
Fehlende Strafbarkeit der Bezeichnung eines Richters als "Lügner" oder …
- BayObLG, 13.07.2001 - 1St RR 75/01
Vorwurf der Rechtsbeugung als Meinungsäußerung
- OLG Frankfurt, 20.12.2005 - 20 W 298/04
Wohnungseigentumsverfahren: Anspruch auf Unterlassung ehrkränkender Äußerungen im …
- LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 333/19
Verhaltensbedingte Kündigung wegen wahrheitswidrigen Vortrags im …
- BVerfG, 10.03.2009 - 1 BvR 2650/05
Verletzung der Meinungsfreiheit (Art 5 Abs 1 GG) einer Rechtsanwältin durch …
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
- LAG Düsseldorf, 24.09.2012 - 9 Sa 1014/12
Wirksamkeit von verhaltensbedingten Kündigungen; Verbrauch von Kündigungsgründen; …
- OLG Hamm, 06.02.2007 - 2 Ss 589/06
Schon ein verbales Drohen mit Faustrecht kann strafbar sein
- BVerfG, 28.08.2003 - 1 BvR 2194/02
Widerruf ehrverletzender Äußerungen im Rahmen einer Beschwerde an die …
- BVerfG, 13.04.2007 - 1 BvR 3174/06
Ahndung von ungebührlichem Verhalten (§ 178 GVG) in Gerichtsverhandlung ohne …
- OLG Bremen, 26.08.1999 - Ss 16/99
Ausgestaltung der Aufhebung eines Urteils im strafrechtlichen Revisionsverfahren; …
- BSG, 09.02.2011 - B 6 KA 49/10 B
Vertragszahnärztliche Versorgung - Wiederzulassung nach vorangegangener …
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 306/22
Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Abfindungshöhe - Gehaltserhöhung - …
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56/99
Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Festsetzung von Ordnungsgeld …
- LAG Rheinland-Pfalz, 31.07.2008 - 10 Sa 169/08
Verhaltsbedingte Kündigung - Rufschädigung - Meinungsäußerungsfreiheit
- VerfGH Thüringen, 23.06.2021 - VerfGH 25/18
Verfassungsbeschwerde
- OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04
Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines …
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.01.2017 - 5 TaBV 8/16
Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen Prozessbetrugs und …
- VerfG Brandenburg, 16.11.2000 - VfGBbg 49/00
Im Hinblick auf den Grundsatz der Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- VGH Baden-Württemberg, 09.05.1994 - 7 S 2294/92
Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten: Mitverantwortung des …
- LG Hamburg, 25.03.2022 - 309 S 75/19
- KG, 11.01.2010 - 1 Ss 470/09
Beleidigung: Wahrnehmung berechtigter Interessen durch überspitzte Ausführungen …
- BayObLG, 22.08.1994 - 4St RR 81/94
- LAG Hessen, 14.09.2010 - 3 Sa 243/10
Außerordentliche Kündigung - Vergleich mit Drittem Reich - Beleidigung - …
- LAG Hamm, 18.01.2017 - 2 Sa 879/16
Arbeitsnehmerkündigung - Abmahnerfordernis
- LAG Köln, 01.03.2016 - 12 Sa 835/15
Zulässigkeit und Begründetheit eines Auflösungsantrags im Rahmen eines …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 05.03.2021 - 2 AGH 5/20
Anwaltliches Berufsrecht
- OLG Hamm, 07.05.2007 - 2 Ss 171/07
Strafantrag; Strafverfolgungsbegehren; Auslegung; Beleidigung; Bewertung einer …
- LAG Berlin-Brandenburg, 06.08.2015 - 26 Sa 849/15
Kündigung eines im Bereich der Munitionsbergung und Kampfmittelberäumung tätigen …
- ArbG Stuttgart, 15.04.2015 - 26 Ca 947/14
Verhaltensbedingte Kündigung des Arbeitgebers - Diskriminierung - Urlaubsentgelt
- LAG Hessen, 12.05.2011 - 5 Sa 1863/10
Außerordentliche Kündigung - grobe Beleidigung gegenüber Vorgesetztem - …
- LG Bielefeld, 05.07.2021 - 6 O 354/20
- KG, 01.09.2008 - 1 Ss 120/08
Beleidigung: Bezeichnung von Richtern am Kammergericht als eine Art Hilfstruppe …
- AGH Saarland, 12.08.2002 - AGH 2/02
Rechtsanwalt, Beleidigung, Wahrnehmung berechtigter Interessen, § 193 StGB
- VG Saarlouis, 13.01.2023 - 3 K 60/22
Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht eines Bürgers und der …
- BGH, 08.04.2004 - 4 StR 576/03
Strafschärfende Berücksichtigung von Angriffen auf die Glaubwürdigkeit eines …
- OLG Jena, 04.07.2001 - 1 Ss 157/01
Berufung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen bei haltloser Beleidigung des …
- OLG München, 19.12.2000 - 21 W 3174/00
Ehrverletzender Parteivortrag
- LG Hagen, 17.06.2019 - 6 O 150/18
Aufschrift auf Bestell-Button
- OLG Oldenburg, 14.04.2008 - Ss 131/08
Verwirklichung des äußeren und inneren Tatbestands der Beleidigung durch eine …
- OLG München, 30.05.2001 - 21 U 1997/00
Veröffentlichung und Verbreitung von Bildnissen eines Verstorbenen ; …
- VerfGH Berlin, 20.12.1999 - VerfGH 56 A/99
Festsetzung von Ordnungsmitteln wegen Ungebühr vor Gericht gem GVG § 178 als …
- LAG Hessen, 06.03.2012 - 19 Sa 1342/11
Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - freier …
- OLG Oldenburg, 26.05.2011 - 1 Ss 84/11
Üble Nachrede: Anforderungen an die Urteilsgründe bei Verurteilung wegen …
- LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2014 - 3 Sa 556/14
Auflösungsantrag des Arbeitnehmers
- KG, 20.09.1996 - 1 Ss 204/96
- LAG Düsseldorf, 22.08.2023 - 3 TaBV 10/23
Passivvertretung des Betriebsrats im Mehrschichtenbetrieb; außerordentliche …
- VG Augsburg, 03.07.2017 - Au 7 K 16.327
Kein Anspruch auf Widerruf bzw. Unterlassen einer Meinungsäußerung
- OLG Karlsruhe, 13.05.2015 - 6 U 124/14
- LAG Thüringen, 26.11.2013 - 7 Sa 444/12
Fristlose Kündigung wegen rufschädigenden Äußerungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 13.10.2016 - 5 Sa 271/16
Betriebsbedingte Kündigung - Arbeitsplatzwegfall - Darlegungslast des …
- OLG Koblenz, 07.10.2009 - 2 Ss 130/09
Strafverfahren wegen Beleidigung: Prüfung der Reichweite grundgesetzlich …
- LAG Hamm, 06.06.2013 - 15 Sa 823/12
Kündigung wegen Vertragsverstößen
- LAG Köln, 28.11.2012 - 3 Sa 561/12
Hilfsweiser Auflösungsantrag
- OLG Stuttgart, 29.09.2010 - 9 U 37/10
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführeranstellungsvertrags: Zurückweisung der …
- OVG Saarland, 29.03.2007 - 1 Q 46/06
Widerruf ehrverletzender Äußerungen
- OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 W 63/18
Privilegierung von Äußerungen im Auftrag eines Haftpflichtversicherers
- LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 169/14
Verpflichtung zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit; fehlende …
- LAG Sachsen, 06.02.2023 - 2 Sa 170/21
Entgeltfortzahlung - gesetzlicher Feiertag - rechtswidriges Dienstplanschema - …
- VerfGH Berlin, 01.09.2006 - VerfGH 107 A/06
Aus Subsidiaritäts- und Substantiierungsgründen unzulässige Verfassungsbeschwerde …
- OLG Hamm, 10.01.2006 - 4 Ss 468/05
Beleidigung in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Pressegesetz NRW
- AGH Nordrhein-Westfalen, 03.06.2016 - 2 AGH 28/15
Anwaltsgerichtliches Ermittlungsverfahren, Einlassung, Verteidigung, …
- OLG Hamm, 30.09.1991 - 6 U 134/91
Ehrenschutzklagen gegenüber kränkenden Äußerungen - Zulässigkeit
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 2 Ss 418/09
- KG, 25.10.2007 - 1 Ss 425/04
- OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 2 U 61/01
Einstweilige Verfügung: Unterlassungsanspruch eines Patienten gegen seinen Arzt …
- VG Frankfurt/Main, 19.05.2011 - 9 L 4647/10
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren um Auswahlentscheidung
- LG Potsdam, 05.06.2003 - 27 Ns 173/02
- LBerG Heilberufe Bayern, 20.11.2000 - LBG-Ä 10/00
- LG Berlin, 28.07.2009 - 7 O 29/09
- OLG Jena, 03.08.2007 - 1 Ss 11/07
Beleidigung
- OLG Rostock, 10.03.2008 - 1 Ss 48/08
- AnwG Celle, 12.11.2003 - AnwG II-24/03
- BayObLG, 12.12.1995 - 5St RR 88/95