Rechtsprechung
BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundrechtsschutz - Meinungsfreiheit - Eheliche Privatsphäre - Briefe eines Untersuchungsgefangenen - Ehegatte - Anhaltung von Briefen - Strafverfahren - Richter
Verfahrensgang
- OLG Köln, 12.12.1975 - 2 Ws 914/75
- BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Papierfundstellen
- BVerfGE 42, 234
- NJW 1976, 1629
- MDR 1977, 115
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 11.04.1973 - 2 BvR 701/72
Untersuchungsgefangene
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Für den Fall des Briefverkehrs eines Untersuchungsgefangenen mit seinem Ehegatten hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. April 1973 ausgeführt, daß dem Grundrechtsschutz im Bereich der ehelichen Privatsphäre besondere Bedeutung zukommt (BVerfGE 35, 35 (40)). - BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für …
Auszug aus BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76
Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen sind, wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, bei einer den Grundrechten Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO nur dann zulässig, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 (9f)).
- BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von …
Der Bundesminister der Justiz hat namens der Bundesregierung erklärt, daß er angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 35, 35 und 42, 234) von einer Stellungnahme absehe.Der die Briefkontrolle ausübende Richter hat indessen zu berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 (10); 42, 234 (236)).
Wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, erfährt das durch Art. 2 Abs. 1 GG verbürgte Gebot der Achtung der Entfaltungsfreiheit im privaten Lebensbereich durch die Verfassungsgarantie von Ehe und Familie eine besondere Verstärkung (BVerfGE 42, 234 (236)).
In beiden Fällen wurden die angegriffenen Entscheidungen der Oberlandesgerichte als mit dem Grundrecht des Untersuchungsgefangenen aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes unvereinbar aufgehoben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).
(3) Im Ausschluß von der Beförderung eines Briefes, den der Untersuchungsgefangene an seine Frau richtet und in dem er die in seinem Verfahren tätigen Richter beleidigt, hat der Zweite Senat einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht des Gefangenen auf "Meinungsäußerungsfreiheit im Bereich der ehelichen Privatsphäre" (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) gesehen (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234).
Die Senatsmehrheit stützt diese Ansicht auf eine Passage der Beschlußbegründung, in der das Oberlandesgericht die bisherige Rechtsprechung des Zweiten Senats zum Anhalten von Briefen, die Untersuchungsgefangene an ihre Ehegatten schreiben (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234), auf den vorliegenden Fall nicht für anwendbar hält; denn "im Verhältnis eines längst erwachsenen Untersuchungsgefangenen zu seinen E l t e r n (komme) dem freien brieflichen Kontakt im Hinblick auf das verfassungskräftige Gebot der Achtung der Intimsphäre (nicht) eine gleiche Bedeutung zu, wie sie in den genannten Entscheidungen für die e h e l i c h e P r i v a t s p h ä r e anerkannt worden ist".
- BVerfG, 26.04.1994 - 1 BvR 1689/88
Briefüberwachung
Schließlich ist der Kreis möglicher Vertrauenspersonen nicht auf Ehegatten (BVerfGE 35, 35; 42, 234) oder Eltern (BVerfGE 57, 170) beschränkt. - BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvR 2118/01
Dolmetscherkosten im Strafverfahren
Grundsätzlich ist zudem das Recht auf unüberwachten und unkontrollierten Briefverkehr zu gewährleisten (zu Art. 2 Abs. 1: vgl. BVerfGE 35, 35 ; 35, 311 ; 57, 170 ; zu Art. 10 Abs. 1 GG bei der Kontrolle ausgehender Briefe: BVerfGE 33, 1 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG: BVerfGE 33, 1 ; 42, 234 ), und schließlich ist, soweit der Briefverkehr - wie hier - den familiären Kontakt betrifft, Art. 6 Abs. 1 GG berührt (vgl. BVerfGE 57, 170 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 1996 - 2 BvR 2137/95 -, NJW 1997, S. 185).
- BVerfG, 04.02.2009 - 2 BvR 455/08
Entkleidung und Anusinspektion bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt (kein …
Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ). - BVerfG, 19.05.2015 - 2 BvR 1170/14
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anwendung der Stichtagsregelung des § …
Ist der Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 GG nicht eröffnet, besteht Raum für eine Anwendung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 42, 234 ; 57, 170 ). - BVerfG, 15.11.2022 - 2 BvR 1139/22
Überwachung von Telefonaten während der Untersuchungshaft (schwerwiegender …
Das Gericht muss deshalb stets prüfen, ob für das Vorliegen einer solchen Gefahr im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ). - BVerfG, 23.11.2006 - 1 BvR 285/06
Verletzung von Art 5 Abs 1 S 1 und Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 GG durch …
In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist anerkannt, dass auch schriftliche Äußerungen von Strafgefangenen, deren Post der Briefkontrolle unterliegt, dem Schutz der Vertrauensbeziehung unterfallen können (vgl. BVerfGE 90, 255 ; vgl. auch BVerfGE 35, 35 ; 42, 234 ; 57, 170 ). - BVerfG, 30.10.2014 - 2 BvR 1513/14
Für die Anordnung von Beschränkungen gemäß § 119 StPO müssen konkrete …
Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ). - BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Für das Vorliegen einer solchen Gefahr müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ).Ebensowenig wie eine Gefahr für die Ordnung in der Anstalt ohne konkrete Anhaltspunkte einfach unterstellt werden darf (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ), kann es aber zulässig sein, naheliegende schonendere Mittel der Gefahrenabwehr ohne konkrete Anhaltspunkte für ihre Untauglichkeit zugunsten schärferer Instrumente zu verwerfen.
- BVerfG, 24.06.1996 - 2 BvR 2137/95
Anhalten eines Briefes eines Untersuchungsgefangenen mit beleidigendem Inhalt
Wie der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts aber bereits ebenfalls entschieden hat, muß der die Briefkontrolle ausübende Richter berücksichtigen, daß bei einer den Grundrechten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung tragenden Auslegung von § 119 Abs. 3 StPO Beschränkungen gegenüber Untersuchungsgefangenen nur dann zulässig sind, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Störung der Anstaltsordnung vorliegen (BVerfGE 35, 5 [10]; 42, 234 [236]; 57, 170 [177]).Dies hat der Zweite Senat bereits wiederholt für den Briefverkehr zwischen Ehegatten (BVerfGE 35, 35 ; 42, 234) und Eltern und Kindern (BVerfGE 57, 170 ) anerkannt.
Die allgemeinen Schmähungen gehen nicht über das hinaus, was ein den Postverkehr kontrollierender Richter an Unmutsäußerungen hinzunehmen hat, wenn er Briefe zwischen Ehegatten oder Kindern und Eltern prüft (vgl. nur etwa die Äußerungen, die den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 35, 35 ; 42, 234; 57, 170 zugrunde liegen).
- BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07
Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des …
- BSG, 03.11.1993 - 1 RK 42/92
Krankenversicherung - Kostenübernahme - Schreibtelefon - Gehörlosigkeit - …
- BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft …
- VerfGH Bayern, 27.06.2011 - 27-VII-10
Beamtenrechtlicher Entlassungsschutz während Mutterschutz- und Elternzeit
- OLG Düsseldorf, 27.10.2015 - 3 Ws 231/15
Besuchserlaubnis für ebenfalls inhaftierten Ehepartner
- OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 3 Ws 343/13
Beschwerdeberechtigung bei Versagung der Besuchserlaubnis für einen …
- OLG Koblenz, 05.12.2013 - 13 UF 793/13
Volljährigenadoption: Grundsatz der gemeinschaftlichen Annahme durch ein Ehepaar
- BVerfG, 25.05.1992 - 2 BvR 566/92
Anspruch auf den gesetzlichen Richter und auf rechtliches Gehör im Strafverfahren
- VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07
Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt …
- OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 179/04
Besuchsüberwachung statt Besuchsverbot bei Verdunkelungsgefahr durch …
- VerfGH Berlin, 29.08.2003 - VerfGH 54/03
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2651/94
Einschränkungen des Briefverkehrs im Strafvollzug
- VerfGH Sachsen, 26.05.2008 - 96-IV-07
- OLG Rostock, 28.04.2004 - I Ws 184/04
Besuchsüberwachung statt Besuchverbot bei Verdunkelungsgefahr durch …
- OLG Dresden, 05.04.2016 - 3 Ws 30/16
- OLG Düsseldorf, 25.11.2013 - 3 Ws 343/13 Js 2193/11
Beschwerdeberechtigung bei Versagung der Besuchserlaubnis für einen …