Rechtsprechung
BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 6 Abs. 2 EMRK; Art. 5 Abs. 3 EMRK; § 121 StPO; § 122 StPO
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen Haftprüfung (Begriff des "wichtigen Grundes"; Beschleunigungsgrundsatz; verzögerte Einholung eines notwendigen Sachverständigengutachtens; Unterlassen von Ermittlungshandlungen über Monate hinweg; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 2 Abs 2 S 2 durch Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft unter Verkennung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen
- Wolters Kluwer
Verfassungsgemäßheit der Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen Haftprüfung; Darlegungspflicht bezüglich der ein Urteil noch nicht zulassenden besonderen Schwierigkeiten oder des besonderen Umfangs der Ermittlungen oder eines anderen ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StPO § 121
Auswirkungen des Beschleunigungsgebots in Haftsachen - rechtsportal.de
GG Art. 2 Abs. 2 S. 2 ; StPO § 121
Folgen des Beschleunigungsgebots in Haftsachen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Freilassung eines Untersuchungsgefangenen wegen Verfahrensverzögerung
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Rüffel für bayerische Justizbehörden - Sie verzögerten ein psychiatrisches Gutachten: Untersuchungshäftling ist freizulassen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Freilassung eines Untersuchungsgefangenen wegen Verfahrensverzögerung
- juraforum.de (Kurzinformation)
Freilassung eines Untersuchungsgefangenen wegen Verfahrensverzögerung
- 123recht.net (Pressemeldung, 14.6.2007)
Karlsruhe entlässt mutmaßlichen Verbrecher aus U-Haft
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 24.04.2007 - 1 Ws 248/07
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07
Papierfundstellen
- BVerfGK 11, 286
- StV 2007, 644
Wird zitiert von ... (17)
- OLG Brandenburg, 07.12.2022 - 1 Ws 139/22 Je nach Sachlage kann bereits eine vermeidbare Verfahrensverzögerung von wenigen Wochen mit dem Beschleunigungsgebot in Haftsachen unvereinbar sein (vgl. BVerfG StV 2007, 644; OLG Naumburg StV 2007, 364; Senat StraFo 2013, 505; jeweils m.w.Nachw.).
- OLG Hamm, 27.12.2011 - 3 Ws 424/11
Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Strafhaft in anderer Sache ohne Notierung von …
Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich dabei gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, NJW 2006, 652; StV 2007, 644; StV 2008, 421).Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
- OLG Naumburg, 30.03.2020 - 1 Ws HE 4/20
Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen der aktuellen Gefährdungslage durch …
Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich dabei gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, Beschl. v. 5. Dezember 2005, 2 BvR 1964/05, NJW 2006, 672; Beschl. v. 15. Februar 2007, 2 BvR 2563/06, StV 2007, 366; Beschl. v. 6. Juni 2007, 2 BvR 971/07, StV 2007, 644; Beschl. v. 11. Juni 2008, 2 BvR 806/08, StV 2008, 421; jeweils zitiert nach juris).
- OLG Düsseldorf, 16.09.2009 - 3 Ws 362/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
Der in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfene Tat herbeizuführen (vgl. BVerfGE 36, 264; StV 2007, 254; StV 2007, 644; StV 2008, 421).Nur dann ist dem besonderen Beschleunigungsgebot in Haftsachen ausreichend Rechnung getragen (vgl. BVerfG StV 2000, 321; StV 2000, 322; StV 2006, 81; StV 2006, 73, 76; StV 2007, 254; StV 2007, 644; StV 2008, 421).
Das besondere Beschleunigungsgebot in Haftsachen umfasst das gesamte Strafverfahren (vgl. BVerfGE StV 2005, 220; StV 2007, 644).
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 148/13
Anforderungen an die Umsetzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen im Rahmen …
Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich dabei gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, NJW 2006, 652; StV 2007, 644; StV 2008, 421).Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73;… Senat, a.a.O.; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001, 35; StV 2006, 481).
- VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung …
Deren Zweck ist nicht seine Bestrafung, sondern die Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 16, für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21).Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (…vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).
- OLG Hamm, 01.03.2012 - 3 Ws 37/12
Zulässigkeit eines Abwartens auf Entscheidungen in strafgerichtlichen …
Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, NJW 2006, 652; StV 2007, 644; StV 2008, 421).Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644).
- OLG Hamm, 13.06.2013 - 3 Ws 161/13
Beschleunigungsgrundsatz, Haftsache, Terminsplanung, Urlaub
Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich dabei gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, NJW 2006, 652; StV 2007, 644; StV 2008, 421).Dabei kann selbst bei schwersten Tatvorwürfen die Verletzung des Beschleunigungsgrundsatzes die Aufhebung des Haftbefehls erfordern (BVerfG, StV 2006, 73; StV 2007, 644) Diese Grundsätze bedingen eine auf den Einzelfall bezogene Analyse des Verfahrensablaufs, wobei Untersuchungshaftverfahren mit der größtmöglichen Beschleunigung durchzuführen sind und grundsätzlich Vorrang vor der Erledigung anderer Strafverfahren haben (BVerfG, StV 2006, 73;… Senat, a.a.O.; OLG Hamm, StraFo 2001, 32 = wistra 2001.35; StV 2006, 481).
- OLG Naumburg, 12.04.2012 - 1 Ws 142/12
Untersuchungshaft: Verletzung des Beschleunigungsgebots durch verspätete …
Das Gewicht des Freiheitsanspruchs des Untersuchungsgefangenen verstärkt sich dabei gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse des Staates mit zunehmender Dauer der Untersuchungshaft (BVerfG, NJW 2006, 652; StV 2007, 644; StV 2008, 421). - BGH, 13.04.2021 - AK 29/21
Haftfortdauer über sechs Monate im Verfahren wegen Verdachts der …
Anhaltspunkte dafür, dass die Verzögerung vermeidbar gewesen ist und sich der zusätzliche Aufklärungsbedarf etwa erst später ergeben hat, liegen nicht vor (vgl. zu einer verspäteten Gutachtenbeauftragung BVerfG, Beschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07, BVerfGK 11, 286, 295 f.). - VerfGH Sachsen, 27.02.2009 - 11-IV-09
- OLG Stuttgart, 12.09.2007 - 4 Ws 305/07
Untersuchungshaft: Anordnung der Haftfortdauer bei einem umfangreichen und …
- KG, 15.01.2018 - 161 HEs 62/17
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus: …
- VG Frankfurt/Main, 15.10.2007 - 5 G 3109/07
NPD-Demonstration am 20. Oktober 2007
- KG, 28.10.2013 - 4 Ws 132/13
Fortdauer der Untersuchungshaft: Aufhebung eines Haftbefehls bei Verstoß gegen …
- OLG Hamm, 17.05.2011 - 1 Ws 218/11
Beschleunigung in Haftsachen; Nichterholung eines Schuldfähigkeitsgutachtens …
- OLG Brandenburg, 09.03.2016 - 1 Ws 18/16
Anforderungen an die Beschleunigung des Verfahrens