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   BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09   

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https://dejure.org/2011,5278
BVerfG, 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 (https://dejure.org/2011,5278)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 (https://dejure.org/2011,5278)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2011 - 2 BvR 983/09 (https://dejure.org/2011,5278)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 20 RDG, § 3 RDG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...

  • Wolters Kluwer

    Pflicht zur Gewährleistung der Herbeiholung einer umgehenden gerichtlichen Entscheidung gegen strafvollzugsrechtliche Disziplinarmaßnahmen aus dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen der Rechtsschutzgewährleistung an die Gewährung von Eilrechtsschutz bzgl einer strafvollzugsrechtlichen Disziplinarmaßnahme - strenger Gesetzesvorbehalt für Disziplinarmaßnahmen - hier: disziplinarische Ahndung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Strafgefangenen wegen des Schreibenlassens einer Strafanzeige durch einen Mitgefangenen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 2348
  • StV 2013, 449
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LG Braunschweig, 30.04.2020 - 11 O 3092/19

    Abgasskandal; Inkassodienstleistungserlaubnis; Forderungen nach ausländischem

    Indes: Abgesehen davon, dass dieses Ergebnis - worauf noch einzugehen sein wird - nicht zwingend sein muss, wäre dies der Konzeption des § 3 RDG - einem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt - geschuldet und - an der Verfassungsmäßigkeit von § 3 RDG bestehen keine Zweifel (hierzu jeweils zum Rechtsberatungsgesetz: Inkasso I Rn. 30 zur Rechtfertigung des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt; Inkasso II Leitsatz lit. 3d), Rn. 9 zur grundsätzlichen Verfassungsmäßigkeit des Rechtsberatungsgesetzes sowie Rn. 11 und 15 zum Verbot mit Erlaubnisvorbehalt; Zu § 3 RDG: BVerfG Beschl. v. 22.3.2011 - 2 BvR 983/09, BeckRS 2011, 49813, beck-online: "Das in § 3 RDG statuierte, nach § 20 RDG bußgeldbewehrte Verbot, jenseits gesetzlicher oder gesetzlich fundierter Erlaubnisnormen außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zu erbringen, richtet sich nicht an denjenigen, dem die Leistung erbracht wird; dieser soll durch die Norm gerade geschützt werden.
  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 19/14 R

    (Vertrags[zahn]arzt - Honorarkürzung wegen fehlendem Fortbildungsnachweis -

    Disziplinarverfahren unterliegen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG (vgl BVerfG Beschluss vom 22.3.2011 - 2 BvR 983/09 = StV 2013, 449, Juris RdNr 11; BVerfGE 26, 186, 203 f; BVerfGE 45, 346, 351; BVerwGE 93, 269, 273 f) .
  • OLG Hamm, 09.09.2014 - 1 Vollz (Ws) 356/14

    Verbale Auseinandersetzung; Disziplinarmaßnahme

    Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).
  • OLG Celle, 22.10.2014 - 1 Ws 413/14

    Disziplinarmaßnahme bei unerlaubter Abgabe eines Schriftstückes unter Gefangenen

    Insoweit geht auch der Einwand des Antragstellers in seiner Rechtsbeschwerde, die Auffassung der Kammer sei mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in StV 2013, 449 unvereinbar, fehl.
  • VG Hamburg, 01.12.2020 - 14 K 1946/18

    Fahrverbot für ein Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg;

    Es gilt im Disziplinarrecht ein strenger Gesetzesvorbehalt; Disziplinarmaßnahmen dürfen daher nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.3.2011, 2 BvR 983/09, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.11.2020 - 1 Vollz (Ws) 418/20

    Disziplinarmaßnahmen bei verbalen Auseinandersetzungen mit Mitgefangenen Maßstab

    Dabei gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, dass Disziplinarmaßnahmen dem strengen Gesetzesvorbehalt des Art. 103 Abs. 2 GG unterliegen; sie dürfen nur auf der Grundlage einer gesetzlichen Regelung verhängt werden, die das disziplinarisch zu ahndende Verhalten in für die Normadressaten vorhersehbarer Weise vorab bestimmt (BVerfG, Beschl. v. 22.03.2011 - 2 BvR 983/09 = BeckRS 2011, 49813).
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