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   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10   

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https://dejure.org/2010,9812
BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10 (https://dejure.org/2010,9812)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 C 1.10 (https://dejure.org/2010,9812)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 C 1.10 (https://dejure.org/2010,9812)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG § 42 Abs. 1 Satz 1; Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B (Anlage I zum Bundesbesoldungsgesetz) Nr. 5
    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Lehrtätigkeit an einer Schule; Lehroffizier; herausgehobene Funktion; Flugsicherheit; gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss

  • openjur.de

    Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; Lehrtätigkeit an einer Schule; Lehroffizier; herausgehobene Funktion; Flugsicherheit; gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Flugsicherheit; Lehroffizier; Lehrtätigkeit an einer Schule; Stellenzulage; flugzeugtechnisches Personal; gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss; herausgehobene Funktion

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Vorbem 5 BBesO A/B, § 42 Abs 1 S 1 BBesG, Art 3 Abs 1 GG
    Stellenzulage für flugtechnisches Personal

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf die Stellenzulage nach Nr. 5 Abs. 1a der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B nur bei eigenverantwortlichen einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistenden Beamten und Soldaten

  • rewis.io

    Stellenzulage für flugtechnisches Personal

  • ra.de
  • rewis.io

    Stellenzulage für flugtechnisches Personal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; BBesG § 42 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf die Stellenzulage nach Nr. 5 Abs. 1a der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B nur bei eigenverantwortlichen einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistenden Beamten und Soldaten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Stellenzulage für flugzeugtechnisches Personal

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.12.2008 - 2 C 51.07

    Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst; Tarifverträge wesentlich gleichen

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10
    Eine erweiternde Auslegung der Zulage für flugzeugtechnisches Personal auf die vom Kläger ausgeübte Lehrtätigkeit unter Hinweis auf die Regelung in Nr. 5a Abs. 1 der Vorbemerkungen ist angesichts der strikten Gesetzesbindung des Besoldungsrechts (§ 2 Abs. 1 BBesG) ausgeschlossen (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79 und vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 51.07 - Buchholz 240 § 28 BBesG Nr. 22 Rn. 8).
  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 34.02

    Besoldung kinderreicher Beamter; Gesetzesbindung der Besoldung;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10
    Eine erweiternde Auslegung der Zulage für flugzeugtechnisches Personal auf die vom Kläger ausgeübte Lehrtätigkeit unter Hinweis auf die Regelung in Nr. 5a Abs. 1 der Vorbemerkungen ist angesichts der strikten Gesetzesbindung des Besoldungsrechts (§ 2 Abs. 1 BBesG) ausgeschlossen (Urteile vom 17. Juni 2004 - BVerwG 2 C 34.02 - BVerwGE 121, 91 = Buchholz 11 Art. 33 Abs. 5 GG Nr. 79 und vom 17. Dezember 2008 - BVerwG 2 C 51.07 - Buchholz 240 § 28 BBesG Nr. 22 Rn. 8).
  • Drs-Bund, 17.03.1966 - BT-Drs V/450
    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 1.10
    Um diesem Missstand abzuhelfen, ersuchte der Ausschuss die Bundesregierung, eine Zulage für Soldaten in Strahlflugzeugverbänden und -schulen zu schaffen, die als Elektronik-Fachpersonal und als Fachpersonal bei der Wartung und Instandsetzung von Strahlflugzeugen verwendet wurden (Bericht und Empfehlung des Verteidigungsausschusses, BTDrucks V/450, S. 8).
  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1635

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    a) Eine zulageberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - juris Rn. 7).

    Anspruchsberechtigt sind solche Soldaten und Beamte, die als flugzeugtechnisches Personal im Bereich der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden und für die technische Sicherheit des Geräts verantwortlich sind (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - a.a.O. Rn. 12).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.1634

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    a) Eine zulageberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - juris Rn. 7).

    Anspruchsberechtigt sind solche Soldaten und Beamte, die als flugzeugtechnisches Personal im Bereich der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden und für die technische Sicherheit des Geräts verantwortlich sind (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - a.a.O. Rn. 12).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

  • VGH Bayern, 18.05.2015 - 14 B 14.2599

    Zulage für flugzeugtechnisches Personal

    a) Eine zulageberechtigende Verwendung als flugzeugtechnisches Personal liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur vor, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - juris Rn. 7).

    Anspruchsberechtigt sind solche Soldaten und Beamte, die als flugzeugtechnisches Personal im Bereich der Wartung und Instandsetzung von Luftfahrzeugen verwendet werden und für die technische Sicherheit des Geräts verantwortlich sind (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - a.a.O. Rn. 14; U.v. 28.10.2010 - 2 C 3.10 - a.a.O. Rn. 12).

    c) Die Zulage für flugzeugtechnisches Personal steht Beamten der Bundeswehr und Soldaten mithin nur dann zu, wenn der Soldat oder Beamte durch seine Tätigkeit am Fluggerät eigenverantwortlich einen unmittelbaren Beitrag zur Flugsicherheit leistet oder er solche Personen bei dieser Tätigkeit anleitet und beaufsichtigt und die diesbezügliche Tätigkeit einen besonders umfangreichen Teil ihrer Gesamtaufgaben ausmacht und daher ihrem Dienstposten bzw. Aufgabenbereich das Gepräge gibt (BVerwG, U.v. 28.10.2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 9; BayVGH, U.v. 23.11.2010 - 14 B 09.313 - juris Rn. 38).

  • BVerwG, 13.10.2020 - 2 C 11.20

    Berechnung der Höchstgrenze des Kindererziehungsergänzungszuschlags

    Es ist anerkannt, dass eine Gesetzesauslegung nicht zu einem Ergebnis führen darf, bei dem die gesetzliche Regelung keinerlei Anwendungsbereich mehr hätte oder dieser auf relativ wenige Fälle beschränkt wäre (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2010 - 2 C 1.10 - Buchholz 240.1 BBesO Nr. 34 Rn. 14 und vom 27. März 2012 - 2 C 46.10 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 23 Rn. 15; Beschluss vom 29. Juni 2015 - 2 B 53.14 - Buchholz 237.6 § 25 NdsLBG Nr. 3 Rn. 8).
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 3.10

    Bewilligung einer Zulage für flugzeugtechnisches Personal eines Lehroffiziers für

    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 2010-10-28, 2 C 1/10, das vollständig dokumentiert ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 3175/19

    Rechtsschutz eines Soldaten oder Beamten wegen Einstellung von Stellenzulagen

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 1.10 -, juris, Rn. 10, m. w. N; ferner etwa Schmidt, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: November 2022, BBesG Anlage I Vorbem. Nr. 5a zu den BBesO A/B Rn. 80, m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.2011 - 1 A 2825/09

    Bei Verwendung als verantwortlicher Luftfahrzeugführer mit

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2008 - 2 BvR 380/08 -, ZBR 2009, 126 = juris, Rn. 8 f., vom 3. Dezember 2000 - 2 BvR 1501/96 -, DÖD 2001, 87 = juris, Rn. 8, Urteil vom 6. Oktober 1983 - 2 BvL 22/80 -, BVerfGE 65, 141 = juris, Rn. 30 f.; BVerwG, Urteile vom 28. Oktober 2010 2 C 1.10 -, juris, Rn. 15, und vom 12. Juni 1984 6 C 94.83 -, Buchholz 235 § 42 BBesG Nr. 6 = juris, Rn. 24.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 3176/19

    Rechtsschutz eines Soldaten oder Beamten wegen Einstellung von Stellenzulagen

    vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 1.10 -, juris, Rn. 10, m. w. N; ferner etwa Schmidt, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: November 2022, BBesG Anlage I Vorbem. Nr. 5a zu den BBesO A/B Rn. 80, m. w. N.
  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 2.10

    Einbeziehung von sich in einer Ausbildung des flugzeugtechnischen Personals

    Parallelentscheidung zu dem Urteil, BVerwG, 2010-10-28, 2 C 1/10, das vollständig dokumentiert ist.
  • VG München, 17.08.2012 - M 1 S 12.3377

    Entziehen der Fahrerlaubnis wegen Erreichens von 18 Punkten; Eintritt der

    Diese Regelung kann weder durch analoge Anwendung noch im Wege einer verfassungskonformen Auslegung auf Fälle eines Fahrerlaubnisverzichtes erstreckt werden (BVerwG vom 3.3.2011 2 C 1/10 juris RdNr. 11 ff.).
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