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   BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86   

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BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86 (https://dejure.org/1988,714)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1988 - 2 C 10.86 (https://dejure.org/1988,714)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1988 - 2 C 10.86 (https://dejure.org/1988,714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einstellung eines Beamten - Religionszugehörigkeit - Auswahl gleich geeigneter Bewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einstellung - Religionszugehörigkeit - Berücksichtigung bei der Einstellung von Lehrern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    BBG § 8; GG Art. 33 Abs. 2, Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 81, 22
  • NJW 1989, 921
  • MDR 1990, 500
  • NVwZ 1989, 467 (Ls.)
  • DVBl 1989, 758
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86
    Um besondere Fälle, die eine hiervon abweichende Betrachtung gebieten könnten, wie die Tätigkeit als Religionslehrer oder als Lehrer an Bekenntnisschulen (vgl. dazu BVerfGE 6, 309 ; 41, 29 ; BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]), handelt es sich hier nicht.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86
    Um besondere Fälle, die eine hiervon abweichende Betrachtung gebieten könnten, wie die Tätigkeit als Religionslehrer oder als Lehrer an Bekenntnisschulen (vgl. dazu BVerfGE 6, 309 ; 41, 29 ; BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]), handelt es sich hier nicht.
  • BVerfG, 26.03.1957 - 2 BvG 1/55

    Reichskonkordat

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86
    Um besondere Fälle, die eine hiervon abweichende Betrachtung gebieten könnten, wie die Tätigkeit als Religionslehrer oder als Lehrer an Bekenntnisschulen (vgl. dazu BVerfGE 6, 309 ; 41, 29 ; BVerwGE 19, 252 [BVerwG 17.09.1964 - II C 121/62]), handelt es sich hier nicht.
  • BVerwG, 26.06.1986 - 2 C 41.84

    Beamtenrecht - Beförderung - Polizeidienst

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86
    Der Bewerber darf aber nicht aus unsachlichen Gründen vom Zugang zu einem öffentlichen Amt ausgeschlossen werden (vgl. z.B. Urteil des Senats vom 26. Juni 1986 - BVerwG 2 C 41.84 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.12.1963 - VI C 163.61

    Kirchlich eingesegnete Ehe einer Leherin - Fehlen der nach Konkordatsrecht und

    Auszug aus BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 10.86
    § 37 Abs. 7 NSchG ist in dieser Auslegung materiell dem Landesbeamtenrecht zuzuordnen und daher im Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht überprüfbar (§ 127 Nr. 2 BRRG: vgl. BVerwGE 17, 267 [BVerwG 13.12.1963 - VI C 163/61]; 66.291 f. m.w.N.:78, 347 ).
  • BVerwG, 04.07.2002 - 2 C 21.01

    Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf

    Der Klägerin darf deswegen die begehrte Einstellung nicht aus Gründen verwehrt werden, die auch unter Berücksichtigung der sich aus dem Lehramt ergebenden zwingenden Erfordernisse mit der durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützten Glaubensfreiheit unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 79, 69 ; Urteil des Senats vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22 ).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 AZR 590/92

    Quotenregelung zur Frauenförderung - Vereinbarkeit mit nationalem und

    Andererseits hat das Bundesverwaltungsgericht es jedoch im Hinblick auf Art. 33 Abs. 3 GG für unzulässig erachtet, bei gleich geeigneten Stellenbewerbern die Auswahl nach der Religionszugehörigkeit zu treffen (BVerwGE 81, 22).

    Das in Art. 33 Abs. 3 GG verbotene Merkmal der Zugehörigkeit zu einer Konfession sei ein solches unsachliches Kriterium (BVerwGE 81, 22, 26).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2000 - B 3 S 391/99
    Sind nämlich zwei Bewerber (im wesentlichen) gleichermaßen für die zu besetzende Stelle geeignet, so steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 81, 22 (26) [BVerwG 24.11.1988 - BVerwG 2 C 10.86] ) im Ermessen des Dienstherrn, anhand welcher sonstigen (sachlichen) Hilfskriterien er die Auswahl trifft und welches Gewicht er ihnen beimißt (vgl. auch BVerwGE 80, 123 (126) [BVerwG 25.08.1988 - BVerwG 2 C 51.86] m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, aaO.; BVerwGE 68, 109 f. [BVerwG 20.10.1983 - BVerwG 2 C 11.82] ; BVerwG, ZBR 1994, 52 [BVerwG 10.11.1993 - BVerwG 2 ER 301.93] ).

    Denn das Dienst- oder Lebensalter muß selbst dann nicht das ausschlaggebende Gewicht haben, wenn zwei Bewerber "gleich gut" bewertet worden sind (BVerwGE 81, 22 (26) [BVerwG 24.11.1988 - BVerwG 2 C 10.86] ; BVerwG, DVBl. 1986, 1156 (1157); NVwZ 1990, 974).

    Vielmehr würde ein Wertungssystem, welches trotz dieser leistungsbezogenen Unterschiede durch die schematische Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte wie der des Lebens- und Dienstalters die aus der Leistungsbewertung sich ergebende Reihenfolge umkehrt, keine Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes, sondern seine Aufgabe bedeuten (BVerwGE 81, 22 (26) [BVerwG 24.11.1988 - BVerwG 2 C 10.86] ).

  • BVerwG, 13.12.1991 - 7 C 26.90

    Ausschreibung - Chefarzt - Schwangerschaftsabbrüche

    Diese Gesichtspunkte sind die allein maßgeblichen Kriterien für die Bewerberauswahl; andere Kriterien sind nicht zulässig (BVerwGE 81, 22 (24) [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 10/86]).

    Über das Kriterium der Eignung, das je nach den Anforderungen der zu besetzenden Stelle unterschiedliche einzelne Qualifikationsmerkmale einschließt, können auch solche Gesichtspunkte für die Bewerberauswahl Bedeutung gewinnen, die für sich allein genommen die Zurückweisung eines Bewerbers nicht zu rechtfertigen vermögen (BVerwGE 81, 22 (25) [BVerwG 24.11.1988 - 2 C 10/86]; Maunz/Dürig/Herzog, GG, Art. 33 Rn. 19).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.07.2002 - B 3 S 391/99

    Zulässigkeit eines gesetzlich nicht geregelten Antrags auf Abänderung eines

    Sind nämlich zwei Bewerber (im wesentlichen) gleichermaßen für die zu besetzende Stelle geeignet, so steht es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 81, 22 (26)) im Ermessen des Dienstherrn, anhand welcher sonstigen (sachlichen) Hilfskriterien er die Auswahl trifft und welches Gewicht er ihnen beimißt (vgl. auch BVerwGE 80, 123 (126) m. w. N.; BVerwG, Beschl. v. 10.11.1993, aaO.; BVerwGE 68, 109 f.; BVerwG, ZBR 1994, 52).

    Denn das Dienst- oder Lebensalter muß selbst dann nicht das ausschlaggebende Gewicht haben, wenn zwei Bewerber "gleich gut" bewertet worden sind (BVerwGE 81, 22 (26); BVerwG, DVBl. 1986, 1156 (1157); NVwZ 1990, 974).

    Vielmehr würde ein Wertungssystem, welches trotz dieser leistungsbezogenen Unterschiede durch die schematische Berücksichtigung anderer Gesichtspunkte wie der des Lebens- und Dienstalters die aus der Leistungsbewertung sich ergebende Reihenfolge umkehrt, keine Konkretisierung des Leistungsgrundsatzes, sondern seine Aufgabe bedeuten (BVerwGE 81, 22 (26)).

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 81, 22 [BVerwG 24.11.1988 - BVerwG 2 C 10.86] ) hat der Dienstherr, wenn er bei der Beurteilung von Eignung, Leistung und Befähigung der Bewerber fehlerfrei zu der Überzeugung gelangt ist, daß zwei Bewerber gleichermaßen geeignet sind, nach seinem Ermessen darüber zu befinden, anhand welcher sonstigen (sachlichen) Kriterien er die Auswahl trifft.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 5.98

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Bestenauslese;

    Diese Kriterien haben Maßstab jeglicher Personalentscheidung im öffentlichen Dienst zu sein (BAG, Urteil vom 10. März 1982 - BAG 5 AZR 927/79 - BAGE 38, 141, 145; BVerwG, Entscheidungen vom 11. Februar 1981 - BVerwG 6 P 44.79 - BVerwGE 61, 325; 330; vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22, 24; vom 13. Dezember 1991 - BVerwG 7 C 26.90 - BVerwGE 89, 260, 265; s. auch Battis in: Sachs (Hrsg.), Grundgesetz, 2. Aufl. 1999, Art. 33 Rz. 24, 26; Lübbe-Wolff in: Dreier (Hrsg.), Grundgesetz, 1998, Art. 33 Rz. 32, 38 f.; Schmidt-Aßmann NJW 1980, 16 f.).
  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Das Bundesverwaltungsgericht geht für das Beamtenrecht davon aus, daß die Beurteilung von Eignung, Befähigung und Leistung einen Akt wertender Erkenntnis des Dienstherrn darstellt, der gerichtlich nur beschränkt überprüft werden kann (Buchholz 232, § 8 BBG Nr. 19 und 20; DVBl. 1986, 1156; BVerwGE 81, 22).
  • VG Lüneburg, 16.10.2000 - 1 A 98/00

    Auswahl; Beamter; Bekenntnis; Bekenntnispflicht; Bekleidung; Eignung;

    Denn Art. 33 Abs. 3 GG nennt ergänzend zur "Positivliste" der zulässigen Eignungskriterien - wie auch Art. 3 Abs. 3 GG und Art. 140 GG i.V.m. Art. 135 Abs. 2 WRV - "ausdrücklich das religiöse Bekenntnis als ein Kriterium, das bei der Auswahl der Bewerber nicht berücksichtigt werden darf" (BVerwG, Urteil vom 24.11.1988 - 2 C 10.86 - BVerwGE 81, 22), und zwar besonders dann nicht, wenn es sich bei der Schule, für welche die Bewerberin in Betracht kommt, um eine solche "für Schüler aller Bekenntnisse und Weltanschauungen (vgl. § 3 Abs. 1 NSchG) handelt" (BVerwGE 81, 25), so wie das in Niedersachsen jedoch der Fall ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.1990 - 12 B 2298/90

    Stellenbesetzung; bevorzugte Beförderung von Frauen bei gleicher Eignung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 24. November 1388 - 2 c 10.86 -, BVerwGE 81, 22, ausdrücklich betont, daß bei einer Auswahlentscheidung zwischen zwei gleicher.
  • BVerwG, 09.09.1999 - 6 P 4.98

    Weiterbeschäftigung, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Bestenauslese,

  • OLG Stuttgart, 02.05.2008 - Not 2/08

    Notarbestellung: Persönliche Eignung für das Notaramt

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

  • OVG Niedersachsen, 11.08.1995 - 5 M 7720/94

    Polizeivollzugsdienst; Beförderung; Richtlinien; Quote; Frauenförderung

  • OVG Brandenburg, 21.03.1995 - 2 A 81/94

    Ablehnung der Bewerbung zur Berufung in ein Soldatenverhältnis auf Zeit;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.02.1991 - 2 B 10005/91

    Richterernennung; Beteiligung des Präsidialrats; Mitwirkungsrecht; Einstweilige

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.1999 - B 3 S 412/98
  • VG Minden, 29.06.2005 - 11 K 2952/04

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Beschränkung des Geltungsbereichs eines

  • OVG Niedersachsen, 19.10.1994 - 13 L 3892/93

    Zuweisung einer konfessionslosen Lehrkraft; Grundschule, öffentliche katholische;

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