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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1112
BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,1112)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    AEUV Art. 267, Art. ... 288 Abs. 3; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 100 Abs. 1 Satz 1; BBesG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 2 Abs. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 1, § 40 Abs. 1 Nr. 4; RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2a, Art. 16, Art. 18; AGG § 2, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 24 Nr. 1
    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Anwendungsvorrang; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; ...

  • openjur.de

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft; Ehepartner; Familienstand; Arbeitsentgelt; unmittelbare Diskriminierung; unmittelbare Anwendbarkeit; Anwendungsvorrang; Richtlinie; Vergleichbarkeit; vergleichbare Situation; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    AEUV Art. 267, Art. 288 Abs. 3
    Anwendungsvorrang; Arbeitsentgelt; Diskriminierungsverbot; Ehepartner; Familienstand; Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; Richtlinie; Verfassungswandel; Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeitszeitpunkt; Vergleichsparameter; Vorabentscheidung; besoldungsrechtlicher ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 16 EGRL 78/2000, Art 18 EGRL 78/2000, Art 2 Abs 2a EGRL 78/2000, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009

  • Wolters Kluwer

    Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 seit des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) auch bei in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten aufgrund einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage

  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009

  • ra.de
  • rewis.io

    Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft; Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag seit Juli 2009

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 seit des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) auch bei in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten aufgrund einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ehegattenzuschlag für Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • lto.de (Kurzinformation)

    Weitgehende Gleichbehandlung von Beamten in eingetragener Lebenspartnerschaft

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft haben seit Juli 2009 Anspruch auf den so genannten Ehegattenzuschlag

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Beamte mit Lebenspartner haben seit Juli 2009 Anspruch auf den "Ehegattenzuschlag"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1466
  • FamRZ 2011, 561
  • DÖV 2011, 490
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, befinden sich seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (BVerfGE 124, 199) im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 in einer mit verheirateten Beamten vergleichbaren Lage, so dass ihnen dieser Zuschlag ab dem 1. Juli 2009 unmittelbar auf der Grundlage der Richtlinie 2000/78/EG zu gewähren ist.

    Die unterschiedliche Situation ist auch normativ nicht vergleichbar, weil der Gesetzgeber bis zu dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 - 1 BvR 1164/07 - BVerfGE 124, 199) an die typischerweise unterschiedlichen Lebensverhältnisse familienpolitische Leistungen der Förderung der Ehe anknüpfen durfte.

    Der Umstand, dass in Ehen typischerweise ein Ehepartner aus Gründen der Kinderbetreuung und -erziehung Erwerbseinbußen in Kauf nimmt, kann erst seit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009, a.a.O., nicht mehr herangezogen werden, um die normative Vergleichbarkeit der Situation von Ehegatten und Lebenspartnern in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG zu verneinen.

    Es entspreche vielmehr dem Recht der Ehegatten aus Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG, über die Art und Weise ihres ehelichen Zusammenlebens in gleichberechtigter Weise selbst zu entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2009, a.a.O. S. 229 f.).

    Die unterschiedliche Behandlung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft in § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG kann seit dem Beschluss vom 7. Juli 2009, a.a.O., nicht mehr als sachlich gerechtfertigt angesehen werden.

    Ist die normative Vergleichbarkeit erst durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009, a.a.O., hergestellt worden, so gebietet Unionsrecht eine Gewährung des Familienzuschlags nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG erst ab diesem Zeitpunkt (vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. Juni 2010 - 1 BvR 170/06 - DVBl 2010, 1098).

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 1830/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Sie trägt dem in der Lebenswirklichkeit typischerweise anzutreffenden Befund Rechnung, dass ein Ehegatten zugunsten der Betreuung und Erziehung gemeinsamer Kinder Einschränkungen bei der eigenen Erwerbstätigkeit hinnimmt und so ein erweiterter Alimentationsbedarf entsteht (BVerfG, Beschluss vom 15. Oktober 1985 - 2 BvL 4/83 - BVerfGE 71, 39 ; Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O. S. 2327; BVerwG, Urteil vom 29. September 2005 - BVerwG 2 C 44.04 - BVerwGE 125, 227 ).

    Im Hinblick auf den besonderen verfassungsrechtlichen Schutz- und Förderauftrag des Art. 6 Abs. 1 GG ist diese Zielsetzung als tragfähig angesehen worden, um die Besserstellung verheirateter Beamter zu rechtfertigen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 a.a.O.).

    Sie ist von der für Beamtenrecht zuständigen Kammer des Bundesverfassungsgerichts bestätigt worden (Kammerbeschlüsse vom 20. September 2007 - 2 BvR 855/06 - DVBl 2007, 1431 und vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008/2325).

  • BVerwG, 26.01.2006 - 2 C 43.04

    Eingetragene Lebenspartnerschaft; Familienzuschlag der Stufe 1; analoge Anwendung

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Der Bundesgesetzgeber hat in diesem Bereich von einer Gleichstellung bewusst abgesehen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 1830/06 - NJW 2008, 2325 ; BVerwG, Urteil vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 10 f.).

    Vielmehr könne er die Ehe wegen der Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG aus sachlichen Gründen privilegieren (Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 Rn. 14).

    Zwar lässt sie nach ihrem 22. Erwägungsgrund einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) werden die in Ausübung der nationalen Zuständigkeit ergangenen nationalen Vorschriften dadurch jedoch dann nicht dem Geltungsanspruch der Richtlinie 2000/78/EG entzogen, wenn die Leistungen Entgeltcharakter haben (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - NJW 2008, 1649 ; anders noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 41 = NJW 2008, 868 ).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dabei haben sie den konkreten rechtlichen Kontext, aus dem sich die Ungleichbehandlung ergibt, als Vergleichsmaßstab zugrunde zu legen (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06 - NJW 2008, 1649 - Maruko -).

    Zwar lässt sie nach ihrem 22. Erwägungsgrund einzelstaatliche Rechtsvorschriften über den Familienstand und davon abhängige Leistungen unberührt; nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) werden die in Ausübung der nationalen Zuständigkeit ergangenen nationalen Vorschriften dadurch jedoch dann nicht dem Geltungsanspruch der Richtlinie 2000/78/EG entzogen, wenn die Leistungen Entgeltcharakter haben (EuGH, Urteil vom 1. April 2008 - Rs. C-267/06, Maruko - NJW 2008, 1649 ; anders noch: BVerwG, Urteile vom 26. Januar 2006 - BVerwG 2 C 43.04 - BVerwGE 125, 79 und vom 15. November 2007 - BVerwG 2 C 33.06 - Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 41 = NJW 2008, 868 ).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 47.09

    Hinterbliebenenversorgung; Alimentation; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 56.09

    Verwendung im Ausland; Abordnung; Auslandsdienstort; Auslandstrennungsgeld;

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 52.09

    Auslandsdienstbezüge; Auslandszuschlag; Lebenspartner; eingetragene

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Dies unterscheidet die Leistung von anderen Besoldungsleistungen wie dem Auslandszuschlag, aber auch von Beihilfeleistungen, Leistungen der Hinterbliebenenversorgung und Aufwandsentschädigungen (vgl. Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - und Beschluss vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 53.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Ausrichtung der Partner (vgl. auch Urteile vom 28. Oktober 2010 - BVerwG 2 C 47.09, BVerwG 2 C 52.09, BVerwG 2 C 56.09 - jeweils zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung Buchholz vorgesehen).

  • EuGH, 15.09.1998 - C-231/96

    Edis

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Die unvollständige Umsetzung dieser Richtlinie hat zur Folge, dass die hier maßgeblichen Regelungen der Art. 1 bis 3 der Richtlinie 2000/78/EG für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 unmittelbar Anwendung finden, weil nur auf diese Weise dem Recht, das dem Kläger seit Juli 2009 aus dem Gemeinschaftsrecht erwächst, die volle Wirksamkeit verschafft werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - Rs. C-231/96, Jonkmann u.a. - EuZW 2007, 643 Rn. 41).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009 - 2 BvE 2/08 u.a. - BVerfGE 123, 267 sowie Beschluss vom 6. Juli 2010 - 2 BvR 2661/06 - DVBl 2010, 1229 ).
  • EuGH, 21.06.2007 - C-231/06

    Jonkman - Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Gesetzliches System der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 10.09
    Die unvollständige Umsetzung dieser Richtlinie hat zur Folge, dass die hier maßgeblichen Regelungen der Art. 1 bis 3 der Richtlinie 2000/78/EG für die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 unmittelbar Anwendung finden, weil nur auf diese Weise dem Recht, das dem Kläger seit Juli 2009 aus dem Gemeinschaftsrecht erwächst, die volle Wirksamkeit verschafft werden kann (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2007 - Rs. C-231/96, Jonkmann u.a. - EuZW 2007, 643 Rn. 41).
  • BVerwG, 15.11.2007 - 2 C 33.06

    Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; eingetragene Lebenspartnerschaft;

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 49.03

    Beamter der Europäischen Gemeinschaft; Minister, ruhende Versorgungsbezüge;

  • BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 56.09

    Rechtswidrigkeit eines diskriminierenden oder gleichheitswidrigen Ausschlusses

  • BVerfG, 11.06.2010 - 1 BvR 170/06

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtgewährung einer Hinterbliebenenrente bei

  • EuGH, 11.07.2002 - C-62/00

    Marks & Spencer

  • EuGH, 01.07.2010 - C-194/08

    Aufgrund ihrer Schwangerschaft beurlaubten oder auf einem anderen Arbeitsplatz

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

  • BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 855/06

    Versagung des Verheiratetenzuschlags bei eingetragener Lebenspartnerschaft

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2008 - 3 LB 13/06

    Bestehen eines Anspruches auf Familienzuschlag der Stufe I -

  • BVerwG, 01.09.2005 - 2 C 24.04

    Alimentation des barunterhaltsverpflichteten Beamten; Konkurrenz zwischen

  • BVerwG, 28.10.2010 - 2 C 53.09

    Beihilfe; Lebenspartner; Ehe; krankheitsbedingte Aufwendungen; Krankheitsfälle;

  • BSG, 13.12.2005 - B 4 RA 14/05 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch in der gesetzlichen Rentenversicherung für Partner

  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten

  • BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04

    Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen

  • BVerwG, 25.07.2007 - 6 C 27.06

    Ärzteversorgung; Hinterbliebenenversorgung; Witwe; Witwer; Lebenspartner;

  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Das Bundesministerium des Innern teilt namens der Bundesregierung mit, es habe in Umsetzung zweier Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 (- 2 C 10/09 -, NJW 2011, S. 1466 ff. sowie - 2 C 21/09 -, DVBl 2011, S. 354 ff.) die Besoldungs- und Versorgungsstellen des Bundes angewiesen, allen Besoldungs- und Versorgungsempfängern in Lebenspartnerschaften den Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG fortlaufend sowie rückwirkend seit dem 1. Juli 2009 zu gewähren.
  • VG Ansbach, 30.04.2013 - AN 1 K 13.00448

    Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Mit weiterem Beschluss vom 12. Mai 2010 - AN 1 K 10.00312 wurde das Verfahren bis zur abschließenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Verfahren Az. 2 C 10.09 ausgesetzt.

    Das Revisionsverfahren werde beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 C 10.09 geführt.

    Mit gerichtlichem Schreiben vom 3. November 2010 wurde die Klägerin unter Hinweis auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2010 - 2 C 10.09 und 2 C 21.09, wonach Beamte in eingetragener Lebenspartnerschaft erst für die Zeit ab 1. Juli 2009 einen Anspruch auf Zahlung des Familienzuschlags der Stufe 1 hätten, um Mitteilung gebeten, ob die Klage aufrechterhalten wird.

    Das ist hier der Fall, weil der Familienzuschlag gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 3 BBesG a. F. Bestandteil der Besoldung und somit Arbeitsentgelt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Buchst. c der Richtlinie ist (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10.09, Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 44, vgl. auch EuGH, Urteil vom 6.12.2012 - C-124/11 u. a., "Dittrich", NVwZ 2013, 132).

    Die Wahl des Familienstandes entspricht in der Regel der sexuellen Orientierung der Partner (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.; vgl. hierzu auch BVerfG, Beschlüsse vom 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07, BVerfGE 124, 199, und vom 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07, BVerfGE 126, 400).

    Andernfalls muss auf andere geeignete Weise und für die von der Richtlinie Begünstigten erkennbar erreicht werden, dass die sich aus der Richtlinie ergebende Rechtslage Bestandteil der Rechtsordnung des Mitgliedstaats wird (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Insbesondere aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz folgt kein selbständiger Leistungsanspruch dieser Art. Die in ihm vorgesehene Gewährung von Sekundäransprüchen - in Gestalt von Entschädigungs- und Schadensersatzansprüchen - hat nicht zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie geführt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Die maßgeblichen Richtlinienvorschriften - insbesondere Art. 1 bis 3 und 16 - sind auch inhaltlich unbedingt und hinreichend genau, so dass sie geeignet sind, unmittelbare Rechtswirkungen zu entfalten (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

    Er nimmt nicht teil an den Verfassungsgrundsätzen, die den Anwendungsvorrang des Unionsrechts in Frage stellen könnten (vgl. BVerfG, Urteil vom 30.6.2009 - 2 BvE 2/08 u.a., BVerfGE 123, 267, sowie Beschluss vom 6.7.2010 - 2 BvR 2661/06 -, DVBl 2010, 1229; BVerwG, Urteil vom 28.10.2010, a.a.O.).

  • VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10

    Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft

    Am 09.11.2010 beantragte der Kläger beim LBV unter Bezugnahme auf seinen Antrag vom 20.02.2009 und auf ein Infoschreiben des "dbb beamtenbund und tarifunion" vom 01.11.2010 die "rückwirkende Zahlung des Familienzuschlags mindestens bis zum 01.07.2009" und verwies zur Begründung dieses Anspruchs auf die Urteile des BVerwG vom 29.10.2010 (2 C 10.09 und 2 C 21.09).

    Das Gericht schließt sich aber der vom Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - unter Berufung auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 - (NJW 2010, 1439) vertretenen Rechtsauffassung an, dass einem Beamten, der in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebt, der Familienzuschlag der Stufe 1 nach § 40 Abs. 1 Nr. 1 BBesG (bzw. § 41 Abs. 1 Nr. 1 LBesGBW) seit dem 01.07.2009 unmittelbar aus der Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl L 303 vom 02.12.2000, S. 16) - Richtlinie 2000/78/EG - zusteht, um den Anwendungsvorrang des Unionsrechts sicherzustellen (vgl. ebenso VG Stuttgart, Urteil vom 16.12.2010 - 3 K 873/10 -).

    Der Ausschluss des in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Klägers vom Familienzuschlag stellt im maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung eine unmittelbare Diskriminierung nach der Richtlinie 2000/78/EG dar, auf welche sich der Kläger in Bezug auf den Familienzuschlag bzw. den ehebezogenen Teil des Familienzuschlags unmittelbar berufen kann (BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - ).

    Diese Annahmen des Bundesverfassungsgerichts, denen das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 28.10.2010 (a.a.O.) Bindungswirkung gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG beigemessen hat, entziehen der bislang anerkannten Rechtfertigung für die Ungleichbehandlung von verheirateten und in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Beamten bei der Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 die Grundlage.

    Da es nunmehr an einer tragfähigen Rechtfertigung fehlt, befinden sich die Angehörigen beider Gruppen auch in Bezug auf diese Leistung in einer vergleichbaren Situation im Sinne des Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie (BVerwG, Urteil vom 28.10.2010 -2 C 10.09 -, a.a.O.).

    Soweit der Beklagte im Widerspruchsbescheid seine Rechtauffassung mit der Bezugnahme auf die ältere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu rechtfertigen versucht, kann dem bereits deshalb nicht gefolgt werden, weil das Bundesverwaltungsgericht diese Rechtsprechung mit Urteilen vom 28.10.2010 (a.a.O.) ausdrücklich aufgegeben hat.

    Mit seinen grundlegenden Ausführungen im Beschluss vom 07.07.2009 (a.a.O.) hat der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts jedoch in einer gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG alle Gerichte und Behörden bindenden Aussage (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - ) diese bislang vertretene Differenzierung verworfen.

    Erst ab diesem Zeitpunkt unterfällt damit die Leistung dem Anwendungsbereich der Richtlinie 2000/78/EG (BVerwG, Urteile vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 bzw. 2 C 21.09 - ).

    Dass es bis zum Beschluss des Bundesverfassungsgericht vom 07.07.2009 (a.a.O.) in Bezug auf den Familienzuschlag der Stufe 1 an der normativen Vergleichbarkeit der Situation verheirateter und in Lebenspartnerschaft lebender Beamter fehlte, weshalb der Gesetzgeber bis zu diesem Zeitpunkt familienpolitische Leistungen der Förderung der Ehe anknüpfend an diese typischerweise unterschiedlichen Lebensverhältnisse gewähren durfte, hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 28.10.2010 - 2 C 10.09 - ausführlich dargelegt.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09   

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https://dejure.org/2010,5599
BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,5599)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,5599)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,5599)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Befangenheit eines Richters wegen Vetretens eines bestimmten Standpunktes und Festlegung auf diesen bereits vor der Entscheidung

  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1
    Befangenheit eines Richters wegen Vetretens eines bestimmten Standpunktes und Festlegung auf diesen bereits vor der Entscheidung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Für alle Prozessbeteiligten war klar, dass im Mittelpunkt der Diskussion die Frage stehen würde, ob die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (Rs C-267/06 - Maruko) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) gegenüber früheren Entscheidungen des beschließenden Senats und den früheren Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage zu Gunsten des Klägers geändert hatten.
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 14.08.2003 - 2 AV 4.03

    Voraussetzungen der Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit;

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 09.05.2003 - 2 AV 1.03

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Bestimmung des

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 03.04.1997 - 6 AV 1.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Für alle Prozessbeteiligten war klar, dass im Mittelpunkt der Diskussion die Frage stehen würde, ob die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 1. April 2008 (Rs C-267/06 - Maruko) und der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2009 (1 BvR 1164/07) gegenüber früheren Entscheidungen des beschließenden Senats und den früheren Kammerentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts die Rechtslage zu Gunsten des Klägers geändert hatten.
  • BVerwG, 03.11.2009 - 2 A 1.08
    Auszug aus BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 10.09
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48; vgl. auch Beschlüsse vom 3. April 1997 - BVerwG 6 AV 1.97 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 55 S. 4, vom 9. Mai 2003 - BVerwG 2 AV 1.03, 2.03 und 3.03 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 63, vom 14. August 2003 - BVerwG 2 AV 4.03 - juris und vom 3. November 2009 - BVerwG 2 A 1.08).
  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 23.09

    Befangenheitsantrag aufgrund scheinbares Vertretens eines Standpunktes durch

    Dabei folgt aus dem Beschluss des Präsidiums des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 2010, dass Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Burmeister in den bereits geladenen Verfahren BVerwG 2 C 10.09, 21.09 und 23.09 weiterhin dem 2. Senat angehört.

    Nach dem Geschäftsverteilungsplan des 2. Revisionssenats in der Fassung vom 25. März 2010 ist vorgesehen, dass in den bereits terminierten Revisionssachen BVerwG 2 C 10.09, 21.09 und 23.09, in denen Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Burmeister Berichterstatter bleibt, Richter Groepper Mitberichterstatter bleibt und Richterin Thomsen nicht mitwirkt.

  • BVerwG, 18.05.2010 - 2 C 21.09

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Verdachts vorzeitiger Festlegung

    Nach dem Geschäftsverteilungsplan des 2. Revisionssenats in der Fassung vom 25. März 2010 ist vorgesehen, dass in den bereits terminierten Revisionssachen BVerwG 2 C 10.09, 21.09 und 23.09, in denen Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. B. Berichterstatter bleibt, Richter G. Mitberichterstatter bleibt und Richterin T. nicht mitwirkt.
  • BVerwG, 10.12.2010 - 2 C 51.08

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters bei einer anderen Einschätzung zur

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Beschluss vom 18. Mai 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.04.2011 - 2 C 51.08

    Alimentation; Alimentationspflicht; Amtsangemessenheit; Anwendungssperre;

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Beschluss vom 18. Mai 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 C 51.08

    Alimentation; Alimentationspflicht; Amtsangemessenheit; Anwendungssperre;

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Beschluss vom 18. Mai 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 24.05.2011 - 6 BV 10.2465

    Ablehnungsgesuch; Besorgnis der Befangenheit; Augenschein; Ortstermin

    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (BVerwG vom 18.5.2010 Az. 2 C 10.09 RdNr. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 3.12
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48 und Beschluss vom 18. Mai 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 2 AV 4.12
    Die Besorgnis der Befangenheit ist dann gerechtfertigt, wenn aus der Sicht des Beteiligten hinreichend objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (Urteil vom 5. Dezember 1975 - BVerwG 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 = Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 48 und Beschluss vom 18. Mai 2010 - BVerwG 2 C 10.09 - juris Rn. 5 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.07.2010 - 2 C 10.09   

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BVerwG, 13.07.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,14966)
BVerwG, Entscheidung vom 13.07.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,14966)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Juli 2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,14966)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Mitwirkung eines als befangen gerügten Richters an einem Beschluss über eine Besetzungsrüge

  • rechtsportal.de

    StPO § 222b Abs. 2 S. 1
    Mitwirkung eines als befangen gerügten Richters an einem Beschluss über eine Besetzungsrüge

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.10.2010 - 2 C 10.09   

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BVerwG, 05.10.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,23620)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,23620)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 2 C 10.09 (https://dejure.org/2010,23620)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Anwendungsvorrang; Arbeitsentgelt; Diskriminierungsverbot; Ehepartner; Familienstand; Familienzuschlag der Stufe 1; Lebenspartner; Richtlinie; Verfassungswandel; Vergleichbarkeit; Vergleichbarkeitszeitpunkt; Vergleichsparameter; Vorabentscheidung; besoldungsrechtlicher ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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