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   BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09   

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BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09 (https://dejure.org/2010,3508)
BVerwG, Entscheidung vom 16.12.2010 - 2 C 11.09 (https://dejure.org/2010,3508)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 (https://dejure.org/2010,3508)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2, Art. 48 Abs. 2; BBG a. F. § 89a; AbgG § 2 Abs. 2
    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Mandat; Abgeordnete; Wiederaufnahme des Dienstes; Benachteiligungsverbot; Leistungsgrundsatz; Grundsatz der Bestenauslese; Auswahlentscheidung; belastbare Prognose; Tatsachengrundlage; ...

  • openjur.de

    Nachzeichnung; fiktive Fortschreibung; dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Mandat; Abgeordnete; Wiederaufnahme des Dienstes; Benachteiligungsverbot; Leistungsgrundsatz; Grundsatz der Bestenauslese; Auswahlentscheidung; belastbare Prognose; Tatsachengrundlage; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 33 Abs. 2, Art. 48 Abs. 2
    Abgeordnete; Auswahlentscheidung; Benachteiligungsverbot; Grundsatz der Bestenauslese; Leistungsentwicklung; Leistungsgrundsatz; Mandat; Nachzeichnung; Regelbeurteilung; Tatsachengrundlage; Wiederaufnahme des Dienstes; belastbare Prognose; berufliche Entwicklung; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 AbgG BY, Art 33 Abs 2 GG, Art 48 Abs 2 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 33 Abs 3 BLV vom 12.02.2009
    Anspruch auf fiktive Fortschreibung der letzten Regelbeurteilung

  • Wolters Kluwer

    Belastbare Tatsachengrundlage als Voraussetzung für die fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen; Vorliegen einer belastbaren Tatsachengrundlage bei einem Zeitraum von weniger als 16 Jahren zwischen dem für die aktuelle Beurteilung anzusetzenden Stichtag und der ...

  • rewis.io

    Anspruch auf fiktive Fortschreibung der letzten Regelbeurteilung

  • ra.de
  • rewis.io

    Anspruch auf fiktive Fortschreibung der letzten Regelbeurteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Belastbare Tatsachengrundlage als Voraussetzung für die fiktive Fortschreibung vergangener Beurteilungen; Vorliegen einer belastbaren Tatsachengrundlage bei einem Zeitraum von weniger als 16 Jahren zwischen dem für die aktuelle Beurteilung anzusetzenden Stichtag und der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fiktive Fortschreibung dienstlicher Beurteilungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 8
  • NVwZ-RR 2011, 371
  • DÖV 2011, 490
 
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Wird zitiert von ... (87)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.09.2006 - 2 C 13.05

    Beförderung freigestellter Personalratsmitglieder; Benachteiligungsverbot für -;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Ein derartiges Verbot zugunsten von freigestellten Personalratsmitgliedern korrespondiert mit einem Anspruch, wegen der Unmöglichkeit der Beurteilung ihrer Personalratstätigkeit die letzte dienstliche Beurteilung fiktiv fortzuschreiben (vgl. Urteil vom 21. September 2006 - BVerwG 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 = Buchholz 237.8 § 12 RhPLBG Nr. 1 für freigestellte Personalratsmitglieder).

    Im Fall der Klägerin sind die Grenzen einer Pflicht zur fiktiven Fortschreibung einer vergangenen Beurteilung überschritten, weil diese eine belastbare Tatsachengrundlage voraussetzt (vgl. Urteil vom 21. September 2006 a.a.O. S. 338 f.).

    Werden während des Beurteilungszeitraumes keine dienstlichen Leistungen erbracht, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten, so kann der Dienstherr Benachteiligungen der betroffenen Beamten dadurch ausschließen, dass er die Fortschreibung vergangener Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges des freigestellten Beamten vorsieht; hierbei kann er auch dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden Leistungssteigerung im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 ; Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 35 und vom 21. September 2006 a.a.O. S. 337 f.).

    Die Verlässlichkeit einer Prognose über die voraussichtliche Leistungsentwicklung eines freigestellten Beamten ist umso höher, je länger und je qualifizierter dieser vor der Freistellung dienstliche Aufgaben erledigt hat, je kürzer dies zurückliegt und je eher diese Aufgaben mit denjenigen des angestrebten Beförderungsamtes oder -dienstpostens vergleichbar sind (vgl. Urteil vom 21. September 2006 a.a.O. S. 338 f. zu freigestellten Personalratsmitgliedern).

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    a) Es kann dahinstehen, ob das Behinderungsverbot des Art. 48 Abs. 2 GG, der über Art. 28 Abs. 1 GG auch die Länder verpflichtet (BVerfG, Beschluss vom 5. Juni 1998 - 2 BvL 2/97 - BVerfGE 98, 145 ), für den Bundestag ein allgemeines verfassungsrechtliches Gebot konkretisiert und alle Benachteiligungen erfasst, die gerade wegen der Ausübung des Mandats erfolgen.
  • BVerwG, 10.04.1997 - 2 C 38.95

    Erfordernis eines vorherigen Antrags an den Dienstherrn vor Schadenersatzklage

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Werden während des Beurteilungszeitraumes keine dienstlichen Leistungen erbracht, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten, so kann der Dienstherr Benachteiligungen der betroffenen Beamten dadurch ausschließen, dass er die Fortschreibung vergangener Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges des freigestellten Beamten vorsieht; hierbei kann er auch dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden Leistungssteigerung im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 ; Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 35 und vom 21. September 2006 a.a.O. S. 337 f.).
  • BVerwG, 21.11.1989 - 1 DB 8.89

    Abgeordneter - Bundesbeamter - Unerlaubtes Fernbleiben - Dienstabbruch zwecks

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Werden während des Beurteilungszeitraumes keine dienstlichen Leistungen erbracht, die Grundlage einer Beurteilung sein könnten, so kann der Dienstherr Benachteiligungen der betroffenen Beamten dadurch ausschließen, dass er die Fortschreibung vergangener Beurteilungen durch eine fiktive Nachzeichnung des beruflichen Werdeganges des freigestellten Beamten vorsieht; hierbei kann er auch dem Gesichtspunkt einer zu erwartenden Leistungssteigerung im Rahmen des Vertretbaren Rechnung tragen (vgl. Beschluss vom 7. November 1991 - BVerwG 1 WB 160.90 - BVerwGE 93, 188 ; Urteile vom 10. April 1997 - BVerwG 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 35 und vom 21. September 2006 a.a.O. S. 337 f.).
  • BVerwG, 09.12.1998 - 2 B 85.98

    Neutralitätspflicht staatlicher Organe gegenüber politischen Parteien und

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Das Berufungsgericht geht im Ergebnis zu Recht davon aus, dass die angegriffene Regelbeurteilung nach Maßgabe der eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle dienstlicher Beurteilungen (vgl. Urteil vom 24. November 2005 - BVerwG 2 C 34.04 - BVerwGE 124, 356 = Buchholz 232.1 § 41a BLV Nr. 1 S. 2) nicht zu beanstanden ist.
  • BVerwG, 10.05.1984 - 1 D 7.83

    Beamtenrecht - Verfassungstreue - Parteiämter - Kandidatur - DKP - Politische

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Unabhängig davon, ob man den Anwendungsbereich des verfassungsrechtlichen Behinderungsverbotes auf Maßnahmen beschränkt sieht, die darauf zielen, die Übernahme oder Ausübung des Mandats zu erschweren oder unmöglich zu machen (vgl. zu Art. 48 Abs. 2 GG BVerfG, Beschluss vom 21. September 1976 - 2 BvR 350/75 - BVerfGE 42, 312 ; sowie BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1984 - BVerwG 1 D 7.83 - BVerwGE 76, 157 ; Beschlüsse vom 21. November 1989 - BVerwG 1 DB 8, 89 - BVerwGE 86, 211 und vom 9. Dezember 1998 - BVerwG 2 B 85.98 - Buchholz 11 Art. 38 GG Nr. 4), oder ob man es als allgemeines Diskriminierungsverbot in einem weiteren Sinne versteht, gibt es nur das Ergebnis, nämlich die Abwendung oder Beseitigung der Behinderung vor.
  • BVerwG, 16.10.2008 - 2 A 9.07

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Soldaten; Bundesnachrichtendienst;

    Auszug aus BVerwG, 16.12.2010 - 2 C 11.09
    Nach Art. 33 Abs. 2 GG sollen dienstliche Beurteilungen Grundlage für künftige Auswahlentscheidungen sein und daher eine möglichst lückenlose Leistungsnachzeichnung gewährleisten (Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 A 9.07 - Buchholz 11 Art. 87a GG Nr. 6 Rn. 36 ).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.11.2018 - 21 Sa 1643/17

    Benachteiligung wegen einer Schwerbehinderung - interne Stellenausschreibung -

    Abgesehen davon, dass es für eine fiktive Fortschreibung der Beurteilung des Klägers aus dem Jahr 2001 - wie das Arbeitsgericht zu Recht festgestellt hat - an einer belastbaren Tatsachengrundlage fehlt ( näher zur fiktiven Fortschreibung einer Beurteilung BVerwG 16. Dezember 2010 - 2 C 11/09 - Rn. 8 ff. ), ist der Kläger seinerzeit auch nur mit der Gesamtnote "C" beurteilt worden.
  • BVerwG, 23.01.2020 - 2 C 22.18

    Regelmäßig kein Anspruch eines vom Dienst ganz freigestellten

    Lässt sich eine belastbare Prognose nicht treffen, liegt in dem gleichwohl gewährten Anspruch oder in der zugunsten des Personalratsmitglieds gleichwohl getroffenen Maßnahme eine unzulässige Bevorzugung (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3 Rn. 9 f.; Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 9 und vom 30. Juni 2014 - 2 B 11.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 76 Rn. 13).

    Damit wird prognostiziert, wie der Beamte voraussichtlich zu beurteilen wäre, wäre er im Beurteilungszeitraum nicht freigestellt und hätte er seine Leistungen wie vergleichbare Kollegen fortentwickelt (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. April 1997 - 2 C 38.95 - Buchholz 236.1 § 3 SG Nr. 16 S. 35, vom 21. September 2006 - 2 C 13.05 - BVerwGE 126, 333 Rn. 17 und vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3 Rn. 9).

    Die aus den bisherigen Leistungen abgeleitete Prognose ist aber umso weniger belastbar, je länger der Zeitraum, in dem kein Dienst geleistet wird, im Vergleich zum Zeitraum tatsächlicher Dienstleistung andauert (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 - Buchholz 232.1 § 33 BLV Nr. 3 Rn. 11).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2018 - 1 A 206/17

    Fortbildungsmaßnahme Qualifizierungsmaßnahme Dienstliche Beurteilung Fiktive

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010- 2 C 11.09 -, juris, Rn. 9, m. w. N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010- 2 C 11.09 -, juris, Rn. 10.

    Er macht insoweit geltend: Die von der Beklagten aufgestellte Achtjahresfrist weiche deutlich von der durch das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Dezember 2010- 2 C 11.09 - angeführten Frist von sechszehn Jahren ab und sei im Lichte des Art. 33 Abs. 2 GG und des besonderen Benachteiligungsverbots auch für Beamte bei den Postnachfolgeunternehmen rechtlich bedenklich.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010- 2 C 11.09 -, juris, Rn. 10.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010- 2 C 11.09 -, juris, Rn. 11.

    Allgemein zu dem Gesichtspunkt der Vergleichbarkeit in diesem Sinne: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris, Rn. 11. Speziell zu zur begrenzenden Wirkung der veränderten Anforderungen an die dienstliche Tätigkeit in der Laufbahn des technischen Fernmeldedienstes für den Nachzeichnungszeitraum vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 12 L 2885/16 -, juris, Rn. 21 ff., insb.

    - BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2010- 2 C 11.09 -, juris, Rn. 11 - ausgeführt, dass die der letzten Beurteilung der Klägerin vor der Beurlaubung zugrunde liegenden tatsächlichen Erkenntnisse "jedenfalls bei einem Zeitraum von- wie hier - fast 16 Jahren zwischen dem Beginn der Beurlaubung und der Wiederaufnahme des Dienstes" keine tragfähige Grundlage für eine verlässliche Prognose über die voraussichtliche Leistungsentwicklung vermittelten.

    Allein der Umstand, dass die Frage nach dem maximal zulässigen Zeitraum fiktiver Fortschreibung nicht anhand abstrakt festgelegter fester Grenzen, sondern abhängig von den maßgeblichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu beantworten ist, vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015- 2 B 40.14 -, juris, Rn. 31, unter Verweis auf sein Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris, Rn. 10 f., lässt diese Frage noch nicht als komplex erscheinen.

    BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015- 2 B 40.14 -, juris, Rn. 31, unter Verweis auf sein Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 C 11.09 -, juris, Rn. 10 f.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.02.2009 - 2 C 11.09   

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BVerwG, 05.02.2009 - 2 C 11.09 (https://dejure.org/2009,75696)
BVerwG, Entscheidung vom 05.02.2009 - 2 C 11.09 (https://dejure.org/2009,75696)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Februar 2009 - 2 C 11.09 (https://dejure.org/2009,75696)
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