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   BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83   

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BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83 (https://dejure.org/1985,1451)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1985 - 2 C 12.83 (https://dejure.org/1985,1451)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 (https://dejure.org/1985,1451)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Ernennung - Anderer Bewerber - Rücknahme - Laufbahnbewerber - Beamtenverhältnis - Berufung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Lehrbefähigung - Laufbahnbewerber - anderer Bewerber: Begriffe; Landespersonalausschuß, Mitwirkung; Rücknahme einer Ernennung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 71, 330
  • NVwZ 1985, 903
  • DVBl 1985, 1237
  • DÖV 1985, 921
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 31.78

    Nichtigkeit einer Beamtenernennung wegen mangelnder Mitwirkung des

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Die Rücknahmegründe des § 14 Abs. 1 Nr. 1 LBG und des § 14 Abs. 2 LBG schließen sich nicht aus, sondern stehen selbständig nebeneinander (vgl. hierzu Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - ).

    Wie sich im einzelnen aus den Urteilen des erkennenden Senats vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (a.a.O.) und - BVerwG 2 C 32.79 - (Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 2) zu der entsprechenden Rechtslage in Niedersachsen (dort führt die fehlende Mitwirkung zur Nichtigkeit der Ernennung) ergibt, betrifft diese Vorschrift auch die Ernennung eines anderen Bewerbers ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung des Landespersonalausschusses, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Ernennungsbehörde die Einstellungsvoraussetzungen eines Laufbahnbewerbers als erfüllt ansah.

    Nach den Vorschriften über Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe oder - wie im vorliegenden Falle - in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden, wer nach Erfüllung der für die Laufbahn geforderten Vorbildung die Befähigung für die Laufbahn in der dafür vorgeschriebenen Weise, im Regelfall durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung, erworben hat (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - ; §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 8 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a), 20 ff. LBG; §§ 3, 11 ff. der Verordnung der Landesregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Land Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. Februar 1971 u.a. (geändert durch Verordnung vom 9. Juli 1974 ).

    Besondere Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind nur andere Vorschriften als Laufbahnvorschriften (vgl. auch hierzu die Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

    Der erkennende Senat hat in den bereits mehrfach angeführten Entscheidungen vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.78 - die Frage, ob nach dem Sinn und Zweck der auf Grund der Ermächtigung des § 10 BRRG erlassenen landesrechtlichen Regelungen die dort vorgesehenen Sanktionen auch eintreten, wenn der Landespersonalausschuß die Befähigung des anderen Bewerbers nicht feststellen kann, weil ein anderer Bewerber in die Laufbahn nicht eingestellt, bzw. nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden darf, ausdrücklich offengelassen.

    Sie soll u.a. verhindern, daß eine zwar fehlerhafte, aber grundsätzlich heilbare Ernennung eines anderen Bewerbers ohne Einschaltung des Landespersonalausschusses zurückgenommen wird, dem es grundsätzlich obliegt, den Schwebezustand zu beenden (vgl. auch hierzu Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 32.79

    Beamter - Ernennungsbehörde - Einstellungsvoraussetzungen - Laufbahnbewerber -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Wie sich im einzelnen aus den Urteilen des erkennenden Senats vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - (a.a.O.) und - BVerwG 2 C 32.79 - (Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 2) zu der entsprechenden Rechtslage in Niedersachsen (dort führt die fehlende Mitwirkung zur Nichtigkeit der Ernennung) ergibt, betrifft diese Vorschrift auch die Ernennung eines anderen Bewerbers ohne die gesetzlich vorgeschriebene Mitwirkung des Landespersonalausschusses, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Ernennungsbehörde die Einstellungsvoraussetzungen eines Laufbahnbewerbers als erfüllt ansah.

    Besondere Rechtsvorschriften in diesem Sinne sind nur andere Vorschriften als Laufbahnvorschriften (vgl. auch hierzu die Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

    Sie soll u.a. verhindern, daß eine zwar fehlerhafte, aber grundsätzlich heilbare Ernennung eines anderen Bewerbers ohne Einschaltung des Landespersonalausschusses zurückgenommen wird, dem es grundsätzlich obliegt, den Schwebezustand zu beenden (vgl. auch hierzu Urteile vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.79 - ).

  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Sie sind vielmehr befugt und verpflichtet, gegebenenfalls auch andere Rechtsvorschriften heranzuziehen, soweit dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesensgehalt oder Ausspruch verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 7, 17 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57]; 10, 202 ; 64, 356 ).
  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 32.78

    Körperschaftsbildung - Übernahme von Wahlbeamten - Qualifikationsmerkmale -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Der erkennende Senat hat in den bereits mehrfach angeführten Entscheidungen vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - und - BVerwG 2 C 32.78 - die Frage, ob nach dem Sinn und Zweck der auf Grund der Ermächtigung des § 10 BRRG erlassenen landesrechtlichen Regelungen die dort vorgesehenen Sanktionen auch eintreten, wenn der Landespersonalausschuß die Befähigung des anderen Bewerbers nicht feststellen kann, weil ein anderer Bewerber in die Laufbahn nicht eingestellt, bzw. nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden darf, ausdrücklich offengelassen.
  • BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59

    Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Sie sind vielmehr befugt und verpflichtet, gegebenenfalls auch andere Rechtsvorschriften heranzuziehen, soweit dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesensgehalt oder Ausspruch verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 7, 17 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57]; 10, 202 ; 64, 356 ).
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 61.65

    Besoldungsansprüche eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Nach den Vorschriften über Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe oder - wie im vorliegenden Falle - in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nur berufen werden, wer nach Erfüllung der für die Laufbahn geforderten Vorbildung die Befähigung für die Laufbahn in der dafür vorgeschriebenen Weise, im Regelfall durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung, erworben hat (BVerwGE 32, 148 [BVerwG 11.06.1969 - VI C 61/65]; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 31.78 - ; §§ 6 Abs. 1 Nr. 3, 8 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a), 20 ff. LBG; §§ 3, 11 ff. der Verordnung der Landesregierung über die Laufbahnen der Beamten und Richter im Land Baden-Württemberg in der Fassung vom 15. Februar 1971 u.a. (geändert durch Verordnung vom 9. Juli 1974 ).
  • BVerwG, 08.05.1958 - IV C 108.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1985 - 2 C 12.83
    Sie sind vielmehr befugt und verpflichtet, gegebenenfalls auch andere Rechtsvorschriften heranzuziehen, soweit dadurch der Verwaltungsakt nicht in seinem Wesensgehalt oder Ausspruch verändert oder die Rechtsverteidigung des Betroffenen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 7, 17 [BVerwG 08.05.1958 - IV C 108/57]; 10, 202 ; 64, 356 ).
  • BVerwG, 23.04.2015 - 2 C 35.13

    Beamter; Einstellung; Anstellung; Ernennung; Nichtigkeit; Feststellung der

    Anderer Bewerber im Sinne des § 10 NBG a.F. ist jeder Bewerber, der nicht Laufbahnbewerber ist (BVerwG, Urteile vom 22. Mai 1980 - 2 C 31.78 - Buchholz 237.6 § 18 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 5 und vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 71, 330 ).
  • VG Weimar, 26.10.1999 - 4 K 323/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Beförderung; Beteiligung des

    Maßgeblich ist allein, ob nach dem objektiv gegebenen Sachverhalt bei zutreffender rechtlicher Würdigung eine Beförderung ohne oder - wie hier - nur unter Mitwirkung des Landespersonalausschusses zulässig war (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, ZBR 1981, 67, 68; DVBl. 1985, 1237, 1238 sowie die Beschlüsse des erkennenden Gerichts vom 15. Januar 1998 4 E 1307/97.We und 4 E 1308/97.We und Urteil vom 3. August 1999 4 K 2032/97.We ; vgl. in der Lit.: Schütz, Beamtenrecht NRW, Teil C, § 11 Rdz. 5, S. 5 m. w. N.; Maneck/Schirrmacher, Hessisches Bedienstetenrecht, Teilausgabe IV, 30. Erg.-Lfg. März 1999, HBG § 13 Rdz. 21 ff.; Günther, DÖD 1990, 281, 289).

    Aus welchen Gründen im Einzelnen die Mitwirkung unterblieben ist, ist unbeachtlich (BVerwG, DVBl. 1985, 1237, 1239; so auch die vorgenannten Entscheidungen der Kammer, wie vor).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.06.2007 - 1 L 62/07

    Zur Einstellung eines Beamten bei negativer Laufbahnbefähigungsfeststellung

    Laufbahnbewerber ist nicht schon, wer die für die Laufbahn vorgeschriebene oder übliche Vorbildung besitzt; nach den Vorschriften über Laufbahnbewerber kann in das Beamtenverhältnis auf Probe oder auf Lebenszeit nur berufen werden, wer nach Erfüllung der für die Laufbahn geforderten Vorbildung die Befähigung für die Laufbahn in der dafür vorgeschriebenen Weise, im Regelfall durch Vorbereitungsdienst und Laufbahnprüfung, erworben hat (vgl.: BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969 - Az.: VI C 61.65 -, BVerwGE 32, 148; Urteil vom 11. Juni 1985 - Az.: 2 C 12.83 -, BVerwGE 71, 330 [m. w. N.]).
  • VG Hannover, 09.11.2022 - 2 A 431/22

    Anderer Bewerber; Begründung; Landespersonalausschuss

    Eine Heilungsmöglichkeit dient dem Schutz des Beamten vor nachteiligen Folgen etwaiger Fehler der Behörde und der Rechtsklarheit (BVerwG, Urt. v. 11.6.1985 - 2 C 12.83 -, juris Rn. 20).
  • VG Gelsenkirchen, 15.11.2006 - 1 K 2055/04

    Bewerber, anderer, Beamter, Laufbahn, Aufstieg, Landespersonalausschuss,

    BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 6 C 52.78 - BVerwGE 66, 207, 210; Urteil vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 70, 330, 332; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst: OVG NRW, Urteil vom 20. Juli 1977 - 1 A 843/76 - ZBR 1978, 172.
  • VG Gelsenkirchen, 23.08.2012 - 12 K 3435/11

    Landespersonalausschuss NRW, Befähigungsnachweis, anderer Bewerber, Beiladung

    BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 6 C 52.78 - BVerwGE 66, 207, 210; Urteil vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 70, 330, 332; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst: OVG NRW, Urteil vom 20. Juli 1977 - 1 A 843/76 - ZBR 1978, 172.
  • VG Gelsenkirchen, 14.09.2010 - 12 K 1157/10

    Anderer Bewerber, Landespersonalausschuss, Befähigung, Beurteilungsspielraum,

    BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1982 - 6 C 52.78 - BVerwGE 66, 207, 210; Urteil vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 - BVerwGE 70, 330, 332; vgl. für Angestellte im öffentlichen Dienst: OVG NRW, Urteil vom 20. Juli 1977 - 1 A 843/76 - ZBR 1978, 172.
  • VG Dessau, 03.08.2005 - 1 A 2065/03
    Laufbahnbewerber ist nämlich nur derjenige, der die laufbahnrechtlich vorgeschriebene Vorbildung besitzt und die Befähigung für die Laufbahn auf dem dafür vorgeschriebenen Weg erwirbt (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juni 1969 - VI C 61.65 -, BVerwGE 32, 148, 152 [BVerwG 11.06.1969 - BVerwG VI C 61.65] ; Urteil vom 11. Juni 1985 - 2 C 12.83 -, BVerwGE 71, 330, 332 [BVerwG 11.06.1985 - 2 C 12.83] ; GKÖD, Band I, K § 7 Rz. 23).
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