Rechtsprechung
   BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,209
BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94 (https://dejure.org/1996,209)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 (https://dejure.org/1996,209)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 (https://dejure.org/1996,209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Verjährung - Rückgriff - Haftung - Rechtsweg - Zehnjährigen Verjährungsfrist - Schadensersatzanspruch - Dienstherr - Beginn - Kenntnis - Kenntnis von Schaden undPerson - Haftungsbeschränkung für Beamte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen Mitarbeiter aus einem nicht zustande gekommenen Beamtenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 280
  • NJW 1996, 2175
  • NVwZ 1996, 1027 (Ls.)
  • DVBl 1996, 1135
  • DÖV 1997, 129
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (94)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 24.06.1982 - 2 C 91.81

    Verschwiegenheitspflicht - Beamter - Verfassungsrang - Dienstvorgesezter -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Maßgebend ist danach, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Beamtenrecht hat (ständ. Rechtspr. u.a. BVerwGE 50, 301 [304] = Buchholz 232 § 90 Nr. 20 und BVerwGE 66, 39 [41]).

    Entsprechendes gilt für Klagen aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis, die sich auf Vorgänge nach dessen Beendigung beziehen (vgl. BVerwGE 50, 301 [304] und BVerwGE 66, 39 [41]).

  • BVerwG, 08.04.1976 - II C 15.74

    Personalakten - Entfernung von Vorgängen - Pflicht zur Amtshilfe

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Maßgebend ist danach, daß der geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Beamtenrecht hat (ständ. Rechtspr. u.a. BVerwGE 50, 301 [304] = Buchholz 232 § 90 Nr. 20 und BVerwGE 66, 39 [41]).

    Entsprechendes gilt für Klagen aus einem bereits beendeten Beamtenverhältnis, die sich auf Vorgänge nach dessen Beendigung beziehen (vgl. BVerwGE 50, 301 [304] und BVerwGE 66, 39 [41]).

  • BVerwG, 13.05.1993 - 2 C 1.92

    Beamtenrecht - Verjährung - Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch des Dienstherrn unterliegt unabhängig von der dreijährigen Verjährungsfrist auch der allein an die Begehung der Handlung anknüpfenden zehnjährigen Verjährungsfrist (Fortführung der Rechtsprechung des Urteils vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - [Buchholz 237.1 Nr. 2]).«.

    Bei der Klageerweiterung durch den Schriftsatz vom 25. Januar 1988 auf 165 393, 65 DM war die selbständig neben der dreijährigen Verjährungsfrist stehende, allein auf die Begehung der Handlung abstellende zehnjährige Verjährungsfrist (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Mai 1993 - BVerwG 2 C 1.92 - [Buchholz 237.1 Art. 85 Nr. 2 = ZBR 1993, 335]) abgelaufen die mit der Rückgabe des Sicherheitseinbehalts am 29. Dezember 1976 begann.

  • BVerwG, 09.03.1989 - 2 C 21.87

    Verjährungsbeginn - Schadensersatzansprüche des Dienstherrn - Kenntnisnahme -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Der Dienstherr hat die für den Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist von Schadensersatzansprüchen maßgebliche Kenntnis, wenn der einzelne Amtsträger, der zuständig und verantwortlich ist, durch Einberufung des zuständigen Kollegialorgans und Herbeiführung seiner Beschlußfassung (hier: Rat einer Gemeinde) die Durchsetzung des Anspruches vorzubereiten und einzuleiten, Kenntnis von Schaden und Person des Ersatzpflichtigen dergestalt hat, daß aufgrund der ihm bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg geltend gemacht werden kann (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 9. März 1989 - BVerwG 2 C 21.87 - [BVerwGE 81, 301]).

    Der Dienstherr hat die erforderliche Kenntnis - auf das Kennenmüssen kommt es nicht an - von dem Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen, wenn das Organ oder die Stelle, die nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Heranziehung des Beamten zum Schadensersatz oder sonst innerbehördlich zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns der Beamten berufen ist (vgl. BVerwGE 81, 301 [304 ff.] = Buchholz 232 § 78 Nr. 38 m.w.N. und Urteil vom 15. August 1989 - BVerwG 6 C 21.87 - [Buchholz 236.1 § 24 Nr. 14]), aufgrund der ihr bekannten Tatsachen gegen einen bestimmten Beamten eine Schadensersatzklage mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann.

  • BVerwG, 25.01.1968 - II C 5.65

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Verletzung der gerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Als geltendes günstigeres Recht ist sie auf - wie hier - zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens noch nicht abgewickelte, vorher eingetretene Schadensfälle anzuwenden (vgl. entsprechend BVerwGE 19, 243 [248] und Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - [Buchholz 232 § 78 Nr. 8 = ZBR 1968, 184]).

    Eine Verletzung der Grundsätze der (materiellen) Beweislast kann nur dann in Betracht kommen, wenn der Tatrichter von dem Vorliegen einer Tatsache nicht überzeugt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1968 - BVerwG 2 C 5.65 - [Buchholz 232 § 78 Nr. 8], Beschluß vom 18. März 1992 - BVerwG 2 B 126.91 - [ZBR 1992, 250, 251]).

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Ein Verstoß gegen Denkgesetze liegt nur dann vor, wenn ein Schluß aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten gezogene Schluß sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (ständ. Rechtspr., vgl. u.a. BVerwGE 47, 330 [361] und Urteil vom 19. Januar 1990 - BVerwG 4 C 28.89 - [Buchholz 310 § 108 Nr. 225]).
  • BVerwG, 11.02.1988 - 1 B 136.87

    Innerstaatliche Fluchtalternative - Abschiebungsandrohung - Neue maßgebliche

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - [Buchholz 402.24 § 13 Nr. 9]).
  • BVerwG, 26.04.1988 - 9 C 271.86

    Rechtsanwalt - Wiedereinsetzung - Fristversäumnis - Falsche Telefaxnummer -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt (ständ. Rechtspr. BVerwG, vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 17]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - [Buchholz 310 § 60 Nr. 155]).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Im übrigen verletzt ein Gericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht, wenn es von Beweiserhebungen absieht, die ein durch einen Rechtsanwalt vertretener Beteiligter nicht förmlich beantragt (ständ. Rechtspr. BVerwG, vgl. u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 Nr. 17]; Urteil vom 26. April 1988 - BVerwG 9 C 271.86 - [Buchholz 310 § 60 Nr. 155]).
  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 C 50.80

    Umfang der Ansprüche eines Beamten auf gerichtlichen Rechtsschutz bei einer

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94
    Die verfahrensrechtliche Aufklärungspflicht gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner eigenen materiellen Rechtsauffassung, die er seinem Urteil zugrunde legt, ankommt; ob diese Rechtsauffassung zutrifft, ist keine Frage der Aufklärungspflicht, sondern des anzuwendenden materiellen Rechts (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1982 - BVerwG 2 C 50.80 - [NJW 1983, 187, 189] und Beschluß vom 11. Februar 1988 - BVerwG 1 B 136.87 - [Buchholz 402.24 § 13 Nr. 9]).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

  • BVerwG, 22.02.1990 - 2 C 13.87

    Ernennungszuständigkeit für Lehrer in Baden-Württemberg - Grenzen der

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • BVerwG, 15.08.1989 - 6 C 21.87

    Soldatengesetz - Dienstherr - Vorgesetzter - Schadensbestimmungen - Haftung

  • BVerwG, 24.08.1994 - 11 C 14.93

    Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung in öffentlich-rechtlichem

  • BVerwG, 18.03.1992 - 2 B 126.91

    Beamtenrecht - Verwaltungsgerichtliches Verfahren auf Gewährung eines

  • BGH, 22.05.1984 - VI ZR 228/82

    Unterbrechung der Verjährung durch Erhebung einer Teilleistungsklage

  • BGH, 19.02.1975 - VIII ZR 144/73

    Aufklärungspflicht beim Vertrieb kosmetischer Präparate

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 176/87

    Begriff der Schadenseinheit

  • BGH, 05.05.1988 - VII ZR 119/87

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

  • BVerwG, 19.01.1967 - VI C 73.64

    Klage auf eine zugesagte Ernennung zum Beamten oder auf Schadensersatz wegen

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 147.61

    Dienstunfall

  • BGH, 18.03.1976 - VII ZR 35/75

    Unterbrechung der Verjährung der Gewährleistungsansprüche durch Erhebung einer

  • BVerwG, 27.02.1969 - II C 95.65

    Gewährung eines Unterhaltsbeitrages - Versorgung von Beamten auf Lebenszeit

  • VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

    Diese Frage unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht insoweit nicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2010 - 2 C 12.94 -, juris, Rdnr. 26).
  • BGH, 15.08.2019 - III ZR 18/19

    Remonstrationspflicht als Amtspflicht hinsichtlich Obliegenheit eines Beamten

    Bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, zu denen auch Klagen auf Einstellung in das Beamtenverhältnis gehören (BVerwGE 100, 280, 283 mwN; Eck in Schütz/Maiwald aaO § 54 BeamtStG Rn. 25; Burkholz in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, 15. Upd. 5/2019, § 54 Rn. 16), erlässt gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BRRG und dem am 1. April 2009 in Kraft getretenen, gleichlautenden § 54 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG den Widerspruchsbescheid die oberste Dienstbehörde.
  • VG Köln, 10.09.2020 - 19 K 4769/18

    WCCB-Skandal in Bonn: Ehemalige Oberbürgermeisterin und ehemaliger Stadtdirektor

    Ein Schadensersatzanspruch des Dienstherrn gegen seine Beamten - wie der hier streitige - beurteilt sich nach der Rechtslage zum Zeitpunkt seiner Entstehung, vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.1996 - 2 C 12.94 - juris, Rn 23.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht