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   AG Dachau, 07.02.2016 - 2 C 1259/15   

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https://dejure.org/2016,11703
AG Dachau, 07.02.2016 - 2 C 1259/15 (https://dejure.org/2016,11703)
AG Dachau, Entscheidung vom 07.02.2016 - 2 C 1259/15 (https://dejure.org/2016,11703)
AG Dachau, Entscheidung vom 07. Februar 2016 - 2 C 1259/15 (https://dejure.org/2016,11703)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    AG Dachau verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstützungskasse mit völlig verkorkster Begründung zur Zahlung restlicher Sachverständigenkosten mit Urteil vom 7.2.2016 - 2 C 1259/15 -.

 
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  • BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung

    Auszug aus AG Dachau, 07.02.2016 - 2 C 1259/15
    Entgegen den Ausführungen der Beklagtenpartei hat der BGH in seiner Entscheidung vom 22.07.2014 (Az: VI ZR 357/13) gerade nicht bestätigt, dass die Ingenieurtätigkeit mit dem Grundgehalt abgegolten sei und überdies nur tatsächlich angefallene Nebenkosten geltend gemacht werden können.
  • LG München II, 12.03.2013 - 8 S 4628/12
    Auszug aus AG Dachau, 07.02.2016 - 2 C 1259/15
    Sieht man als üblich solche Honorarsätze an, die durch eine Befragung ermittelt wurden, wie beispielsweise die Befragung der Sachverständigen durch die BSVK und überprüft den hiesigen Fall anhand der dort niedergelegten Werte, ergibt sich kein Mißverhältnis (vergleiche Urteil des Landgerichts München II vom 12.03.2013 - 8 S 4628/12).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Dachau, 07.02.2016 - 2 C 1259/15
    Hierbei kommt es maßgeblich bei der Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten darauf an, ob sich die Sachverständigenkosten nach den anzuwendenden Schadens rechtlichen Gesichtspunkten im Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen halten (vergleiche BGH VI ZR 67/06).
  • OLG München, 12.03.2015 - 10 U 579/15

    Erstattungsfähigkeit von KFZ-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Dachau, 07.02.2016 - 2 C 1259/15
    Voraussetzung hierfür sei weiter die Darlegung der üblichen Satze für die Nebenkosten, jedenfalls bezogen auf das nähere Umfeld und auf welchem Weg die Sätze für den Geschädigten ohne Marktanalyse und ohne Kostenvoranschläge unproblematisch unabhängig vom Rückgriff auf Umfragen von Sachverständigenverbänden ersichtlich gewesen sein müsse (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.03.2015 - 10 U 579/15).
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