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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3426
BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07 (https://dejure.org/2009,3426)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2009 - 2 C 129.07 (https://dejure.org/2009,3426)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 (https://dejure.org/2009,3426)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    LBG (NRW) § 88; BVO (NRW) § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 Nr. 2; GG Art. 33 Abs. 5 GG
    Beihilfefähigkeit; Angemessenheit; Krankenhausaufenthalt; Privatklinik; Pflegesätze; Behandlungsvertrag; Krankenhauswahl; Krankenhauspflegesätze; Fürsorgegrundsatz; zivilrechtliche Berechtigung von Forderungen; Zurückverweisung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    LBG (NRW) § 88
    Angemessenheit; Behandlungsvertrag; Beihilfefähigkeit; Fürsorgegrundsatz; Krankenhausaufenthalt; Krankenhauspflegesätze; Krankenhauswahl; Pflegesätze; Privatklinik; Zurückverweisung; zivilrechtliche Berechtigung von Forderungen

  • Wolters Kluwer

    Orientierung der Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung an der nach dem Behandlungsvertrag geschuldeten Vergütung; Zusammenfassung der Verpflichtung des Dienstherrn zur Gewährung von Beihilfe im Rahmen der medizinischen Gebotenheit zum Begriff der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 67
  • NVwZ-RR 2009, 609
  • DÖV 2009, 636
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.03.2003 - IV ZR 278/01

    Zur Erstattungsfähigkeit von Pauschalvergütungen reiner Privatkliniken in der

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Ohne Belang ist deshalb die vom Oberverwaltungsgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 12. März 2003 - IV ZR 278/01 - BGHZ 154, 154), wonach zur Ermittlung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen der Vergütung einer Privatklinik und deren Leistungen nicht auf die Vergütungssätze von Krankenhäusern abzustellen ist, die nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und der Bundespflegesatzordnung bemessen werden.
  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvR 613/06

    Keine Verletzung von Art 33 Abs 5 GG oder Art 3 Abs 1 GG durch Beschränkung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, die Beihilfevorschriften so auszugestalten, dass diese Wahl für den Beamten immer wirtschaftlich neutral ausfällt (vgl. zur Vorsorgefreiheit: BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 613/06 - ZBR 2008, 318 ), selbst wenn die Fürsorgepflicht es gebietet, dass der Beamte bei einer vertretbaren Auslegung gebührenrechtlicher Bestimmungen nicht das Risiko eingehen muss, entweder eine rechtliche Auseinandersetzung über eine zweifelhafte Rechtsposition zu führen oder den an sich auf die Beihilfe entfallenden Anteil des zweifelhaften Rechnungsbetrags selbst zu tragen (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 2 C 24.07

    Alimentation; allgemeiner Gleichheitssatz; Angemessenheit;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Auch der erkennende Senat hat betont, der Dienstherr sei nur gehalten, eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall zu gewährleisten (Urteil vom 28. Mai 2008 - BVerwG 2 C 24.07 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 126 Rn. 23 = ZBR 2009, 41 ).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 15.94

    Arztrecht - Behandlungsmethoden - Wissenschaftliche Anerkennung

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Der Gesetzgeber hat aber das öffentliche Interesse an einer effektiven und sparsamen Verwendung von Steuergeldern, die zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht zur Verfügung stehen (vgl. Urteil vom 29. Juni 1995 - BVerwG 2 C 15.94 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 15), zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 10.95

    Beamtenrecht: Volle Überprüfbarkeit der ärztlichen Gebührenansätze im Rahmen der

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Der Senat hat gerade zum vorliegend maßgeblichen nordrhein-westfälischen Beihilferecht entschieden, dass die Anerkennung als angemessen auch in diesem Fall nur grundsätzlicher Natur und sie von der Annahme getragen ist, dass ärztliche Hilfe in aller Regel nur nach Maßgabe dieser Gebührenordnungen zu erlangen ist (Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 2 C 10.95 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 12).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Vielmehr erschließt sich der Begriff angemessener Aufwendungen aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, Beihilfe nur zu Krankenhausleistungen gewähren zu müssen, die sich auf das Maß des medizinisch Gebotenen beschränken (BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225 ).
  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07
    Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, die Beihilfevorschriften so auszugestalten, dass diese Wahl für den Beamten immer wirtschaftlich neutral ausfällt (vgl. zur Vorsorgefreiheit: BVerfG, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 BvR 613/06 - ZBR 2008, 318 ), selbst wenn die Fürsorgepflicht es gebietet, dass der Beamte bei einer vertretbaren Auslegung gebührenrechtlicher Bestimmungen nicht das Risiko eingehen muss, entweder eine rechtliche Auseinandersetzung über eine zweifelhafte Rechtsposition zu führen oder den an sich auf die Beihilfe entfallenden Anteil des zweifelhaften Rechnungsbetrags selbst zu tragen (Urteil vom 20. März 2008 - BVerwG 2 C 19.06 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 18).
  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 7.19

    Keine analoge Anwendung der Nr. 6100 und Nr. 6140 GOZ für die Eingliederung eines

    Die Angemessenheit von Aufwendungen im Anwendungsbereich beihilferechtlicher Vorschriften richtet sich auch dann nach dem Gebührenrecht für Ärzte und Zahnärzte, wenn die Beihilfevorschriften - wie hier jedenfalls im maßgeblichen Zeitraum - nicht ausdrücklich auf die Gebührenordnungen verweisen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 30. Mai 1996 - 2 C 10.95 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 12 S. 18 und vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 33 Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 874/12

    Beihilfeausschluss von Aufwendungen für Leistungen privater Krankenhäuser

    Denn der Gesetzgeber hat das öffentliche Interesse an einer effektiven und sparsamen Verwendung von Steuergeldern, die zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht zur Verfügung stehen, bei seiner Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dementsprechend anerkannt, dass in den Beihilfevorschriften Regelungen getroffen werden können, mit denen bei Behandlungen in Krankenhäusern, die die Bundespflegesatzverordnung oder das Krankenhausentgeltgesetz nicht anwenden, die Beihilfefähigkeit der Kosten für Leistungen auf die Höhe der Aufwendungen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO; Beschluss vom 19.08.2009 - 2 B 19.09 - USK 2009 - 157 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO NW bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 BhV).

    Die Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung orientiert sich nicht an der Vergütung, die der Beamte nach dem Behandlungsvertrag schuldet (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO).

    Der Begriff "angemessene Aufwendungen" erschließt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.2009, aaO) vielmehr aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, Beihilfe zu einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall gewähren zu müssen.

    68 Auf der Grundlage dieser Ausführungen kann für den Regelfall angenommen werden, dass die Pflegesätze der Krankenhäuser der sog. Maximalversorgung, in denen eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Krankheitsfall gewährleistet wird, im beihilferechtlichen Sinne angemessen sind (so auch BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO und Beschluss vom 19.08.2009, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2011 - 2 S 1214/11 - Juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn für den Beamten eine besondere Therapieform medizinisch erforderlich ist, die gleichwertig in einem Krankenhaus der Maximalversorgung nicht erbracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO und Beschluss vom 19.08.2009, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.12.2012 - 2 S 1000/12

    Beihilferechtliche Angemessenheit eines pauschalierten Tagessatzes einer

    Denn der Gesetzgeber hat das öffentliche Interesse an einer effektiven und sparsamen Verwendung von Steuergeldern, die zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht zur Verfügung stehen, bei seiner Entscheidung maßgeblich zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dementsprechend anerkannt, dass in den Beihilfevorschriften Regelungen getroffen werden können, mit denen bei Behandlungen in Krankenhäusern, die die Bundespflegesatzverordnung oder das Krankenhausentgeltgesetz nicht anwenden, die Beihilfefähigkeit der Kosten für Leistungen auf die Höhe der Aufwendungen für Krankenhäuser der Maximalversorgung begrenzt wird (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO; Beschluss vom 19.08.2009 - 2 B 19.09 - USK 2009 - 157 zu § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVO NW bzw. § 6 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 BhV).

    Die Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung orientiert sich nicht an der Vergütung, die der Beamte nach dem Behandlungsvertrag schuldet (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO).

    Der Begriff "angemessene Aufwendungen" erschließt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.2009, aaO) vielmehr aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, Beihilfe zu einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall gewähren zu müssen.

    64 Auf der Grundlage dieser Ausführungen kann für den Regelfall angenommen werden, dass die Pflegesätze der Krankenhäuser der sog. Maximalversorgung, in denen eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Krankheitsfall gewährleistet wird, im beihilferechtlichen Sinne angemessen sind (so auch BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO und Beschluss vom 19.08.2009, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2011 - 2 S 1214/11 - Juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn für den Beamten eine besondere Therapieform medizinisch erforderlich ist, die gleichwertig in einem Krankenhaus der Maximalversorgung nicht erbracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO und Beschluss vom 19.08.2009, aaO).

  • VG Hamburg, 12.10.2012 - 21 K 3385/10

    Beihilferechtliche Angemessenheit von Aufwendungen für stationäre

    Die Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung orientiert sich nicht nach der Vergütung, die nach dem Behandlungsvertrag geschuldet ist (BVerwG, Beschl. v. 19.8.2009, 2 B 19/09, juris; BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris).

    Vielmehr erschließt sich der Begriff angemessener Aufwendungen aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, Beihilfe nur zu Krankenhausleistungen gewähren zu müssen, die sich auf das Maß des medizinisch Gebotenen beschränken (BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris).

    Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, die Beihilfevorschriften so auszugestalten, dass die Wahl des Krankenhauses durch den Beamten immer für den Beamten wirtschaftlich neutral ausfällt (BVerwG, Beschl. v. 19.8.2009, 2 B 19/09, juris; BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris).

    Die Begrenzung auf diese Kosten als angemessene Aufwendungen ist aber nur dann zulässig, wenn dort eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung gewährleistet wäre (BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.8.2011, 2 S 1214/11, juris).

    Einiges spricht dafür, dass dies bei Universitätskliniken als Kliniken der sogenannten Maximalversorger regelmäßig der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris).

    Eine Inanspruchnahme von Privatkliniken ist danach nicht ausgeschlossen, das zum Vergleich herangezogene Therapieangebot anderer Kliniken muss aber in seiner konkreten Ausgestaltung nicht identisch sein (BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.8.2011, 2 S 1214/11, juris).

    Die Gleichwertigkeit der medizinisch notwendigen Therapie reicht vielmehr aus (BVerwG, Urt. v. 22.1.2009, 2 C 129/07, juris; VGH Mannheim, Urt. v. 11.8.2011, 2 S 1214/11, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer

    Vielmehr erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht, wenn er eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225, juris Rn. 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 17.10.2011 - 2 C 14.10 - juris Rn. 14; Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 129/07 - BVerwGE 133, 67, juris Rn. 9; Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 - juris Rn. 23).

    Zwar wäre es unzulässig, die Erstattung von Aufwendungen auszuschließen, wenn im Einzelfall eine für den Beihilfeberechtigten oder die berücksichtigungsfähige Person medizinisch notwendige Maßnahme ausschließlich in einer Privatklinik, nicht dagegen in einem Krankenhaus i.S.v. § 26 Abs. 1 BBhV a.F. durchgeführt werden könnte (vgl. Senat, Urteil vom 21.12.2012 - 2 S 1000/12 - juris Rn. 64; BVerwG, Beschluss vom 19.08.2009, aaO Rn. 7; Urteil vom 22.01.2009, aaO Rn. 12).

    Eine Ausnahme gilt nur für den bereits unter 1. b) erwähnten Einzelfall, in dem eine für den Betroffenen medizinisch notwendige Maßnahme ausschließlich in einer Privatklinik, nicht dagegen in einem Krankenhaus i.S.v. § 26 Abs. 1 BBhV a.F. durchgeführt werden kann (vgl. Senat, Urteil vom 21.12.2012, aaO Rn. 64; BVerwG, Beschluss vom 19.08.2009, aaO Rn. 7; Urteil vom 22.01.2009, aaO Rn. 12).

    Denn der Gesetz- und Verordnungsgeber hat das öffentliche Interesse an einer effektiven und sparsamen Verwendung von Steuergeldern, die zur Erfüllung der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht zur Verfügung stehen, bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO Rn. 9).

    Der Verordnungsgeber hat bei der Festlegung des Höchstbetrages das öffentliche Interesse an einer effektiven und sparsamen Verwendung von Steuergeldern zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO Rn. 9).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2013 - 2 S 2287/12

    Beihilfe für Leistungen privater Krankenhäuser

    Die Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung orientiert sich nicht an der Vergütung, die der Beamte nach dem Behandlungsvertrag schuldet (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67).

    Der Begriff der "angemessenen Aufwendungen" erschließt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 22.01.2009, aaO) vielmehr aus der verfassungsrechtlichen Verpflichtung des Dienstherrn, Beihilfe zu einer medizinisch zweckmäßigen und ausreichenden Versorgung im Krankheitsfall gewähren zu müssen.

    Auf der Grundlage dieser Ausführungen kann für den Regelfall angenommen werden, dass die Pflegesätze der Krankenhäuser der sog. Maximalversorgung, in denen eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung der Bevölkerung im Krankheitsfall gewährleistet wird, im beihilferechtlichen Sinne angemessen sind (so auch BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO und Beschluss vom 19.08.2009, aaO; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 11.08.2011 - 2 S 1214/11 - juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn für den Beamten eine besondere Therapieform medizinisch erforderlich ist, die gleichwertig in einem Krankenhaus der Maximalversorgung nicht erbracht werden kann (BVerwG, Urteil vom 22.01.2009, aaO und Beschluss vom 19.08.2009, aaO).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2009 - 3 A 1795/08

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das "Gesetz zur Erhebung von § 4 Abs. 1

    BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - 2 C 129.07 -, juris.

    BVerwG, Urteil vom 22.1.2009 - 2 C 129.07-, a. a. O.

    BVerwG, Urteile vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 -, a. a. O., und vom 22.1.2009 - 2 C 129.07 -, juris.

    zu dieser Verpflichtung BVerfG, Beschluss vom 7.11.2002 - 2 BvR 1053/98 -, a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 26.6.2008 - 2 C 2.07 -., a. a. O., und vom 22.1.2009 - 2 C 129.07 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2009 - 3 A 1833/08

    Beihilfefähigkeit von Hyaluronsäure zur Behandlung von Gonarthrose und

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07-, a .a. O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, a. a. O., und vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 -, juris.

    vgl. zu dieser Verpflichtung BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -., a. a. O., und vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - 3 A 1776/08

    Vereinbarkeit des Gesetzes zur Erhebung von § 4 Abs. 1 Nr. 7 und Anl. 2 BVO NRW

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 -, juris.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07-, a .a. O.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -, a. a. O., und vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 -, juris.

    vgl. zu dieser Verpflichtung BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 -, a. a. O.; BVerwG, Urteile vom 26. Juni 2008 - 2 C 2.07 -., a. a. O., und vom 22. Januar 2009 - 2 C 129.07 -, juris.

  • BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10

    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung

    Ein Verweis auf Kosten, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus, das nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnet, entstanden wären, konkretisiert in zulässiger Weise den Begriff der angemessenen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Eigenvorsorge und zumutbarer Selbstbehalte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Ganzen: Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 33 Rn. 9 m.w.N.).

    Deshalb entspricht es in der Regel dem Grundsatz der Angemessenheit, wenn der Dienstherr bei Krankenhausleistungen die Erstattung auf die Höhe der Entgelte eines Krankenhauses der Maximalversorgung "begrenzt", weil solche Krankenhäuser in der Regel eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung gewährleisten (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 a.a.O. Rn. 12).

    b) Handelt es sich nicht um eine geplante medizinische, sondern um eine Notfallbehandlung, etwa aufgrund eines Unfalls, reicht es für eine Begrenzung der Aufwendungen nach dem Grundsatz der Angemessenheit nicht aus, dass in dem von der Beihilfestelle herangezogenen Vergleichskrankenhaus eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung - theoretisch - gewährleistet gewesen wäre (zu diesem Erfordernis vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 16.07.2020 - 5 C 6.19

    Überraschungsurteil im Hinblick auf die Darlegungs- und

  • BVerwG, 19.08.2009 - 2 B 19.09

    Beihilfe gem. § 6 Abs. 1 Nr. 6 S. 2 Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) für

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2011 - 1 A 527/08

    Erteilung einer Kostenzusage für eine Beihilfe zu der beabsichtigten beidseitigen

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.2015 - 2 S 1075/14

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein Hörgerät - Höchstbetrag

  • VG Aachen, 10.03.2017 - 7 K 2150/15

    Linsenversorgung; Katarakt; Mulitfokallinse; Beihilfe; Erforderlichkeit;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2021 - 1 A 46/17

    Anspruch auf Beihilfe für Aufwendungen für mehrfache stationäre Aufenthalte in

  • OVG Saarland, 09.11.2022 - 1 A 129/21

    Beihilfe für die Verlängerung einer Anschlussheilbehandlung in einem Sanatorium

  • BVerwG, 05.03.2021 - 5 C 8.19

    Angemessenheit einer zahnärztlichen Gebührenforderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2022 - 1 A 258/21

    Beihilfe; Ausschluss; Angehörige; Behandler; Fürsorge

  • VG Düsseldorf, 04.05.2010 - 26 K 6029/09

    Beihilfeberechtigung für krankheitsbedingte Aufwendungen eines Beamten und seiner

  • VG Saarlouis, 30.09.2021 - 2 K 1936/19

    HPV-Schutzimpfung, Schutzimpfungsempfehlung, STIKO, Krankenhausbehandlung,

  • VG Münster, 05.07.2018 - 5 K 3011/16
  • VGH Baden-Württemberg, 11.08.2011 - 2 S 1214/11

    Angemessenheit der Kosten einer stationären Behandlung; Einbau eines künstlichen

  • VG Köln, 29.07.2011 - 19 K 5224/10

    Beihilfe; Muttermale; computergestützte Bilddokumentation; Dermogenius;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2018 - 1 A 822/16

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen eines Beihilfeberechtigten für die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2018 - 1 A 2510/16

    Gewährung von Beihilfe für die Behandlung eines Kindes in einer Privatklinik;

  • OVG Hamburg, 16.02.2021 - 5 Bf 501/19

    Beihilfeanspruch hinsichtlich der Aufwendungen für eine stationäre

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2016 - 1 A 1661/15

    Gewährung von Beihilfeleistungen zu Aufwendungen für die Behandlung eines Beamten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - 3 A 1938/07
  • VG Köln, 14.05.2018 - 19 K 7840/16

    Rechtmäßige Ablehung der Bewilligung einer Bewilligung einer Beihilfe für die

  • VG Gelsenkirchen, 18.11.2016 - 3 K 1277/13

    Privatklinik, Vergleichskrankenhaus, Klinik der Maximalversorgung, Fallpauschale,

  • VG Düsseldorf, 28.01.2016 - 26 K 8856/13
  • VG Düsseldorf, 13.09.2019 - 26 K 12868/17
  • VG Münster, 12.12.2018 - 5 K 1107/18
  • VG Düsseldorf, 12.02.2010 - 26 K 3534/09

    Beihilfe Implantate Implantatgestützter Zahnersatz Freiendlücke einseitige

  • VG Münster, 06.01.2015 - 5 K 1816/14

    Beihilfefähigkeit von Kontaktlinsen für einen Hochschulprofessor

  • VG Köln, 08.07.2013 - 19 K 6644/12

    Durchführung einer Vergleichsberechnung bei Gewährung weiterer Beihilfe zu den

  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1467/11

    Beihilfeanspruch bei Notfalleinweisung in ein Privatkrankenhaus; alternative

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 3 A 6/07

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen bzgl. der Kosten für eine vom Arzt angeordnete

  • VG Arnsberg, 13.09.2019 - 13 K 3192/18
  • VG Köln, 15.11.2011 - 19 K 4365/10

    Begrenzung des beihilfefähigen Aufwands auf 1.400,00 EUR für ein Hörgerät je Ohr

  • VG Saarlouis, 09.02.2010 - 3 K 737/09
  • VG München, 05.07.2018 - M 5 K 16.3011

    Beihilfe für die Anschaffung, die Ausbildung und den Unterhalt eines Anfallswarn-

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.12.2007 - 2 B 82.07 (2 C 129.07)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21445
BVerwG, 11.12.2007 - 2 B 82.07 (2 C 129.07) (https://dejure.org/2007,21445)
BVerwG, Entscheidung vom 11.12.2007 - 2 B 82.07 (2 C 129.07) (https://dejure.org/2007,21445)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 2 B 82.07 (2 C 129.07) (https://dejure.org/2007,21445)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Zulassung der Revision bei Geeignetheit der Klärung einer Rechtsfrage; Bestimmung der Angemessenheit von Aufwendungen für medizinisch notwendige Krankenhausbehandlungen in Privatkliniken als klärungsbedürftige Rechtsfrage

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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.01.2008 - 2 C 129.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,77220
BVerwG, 10.01.2008 - 2 C 129.07 (https://dejure.org/2008,77220)
BVerwG, Entscheidung vom 10.01.2008 - 2 C 129.07 (https://dejure.org/2008,77220)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - 2 C 129.07 (https://dejure.org/2008,77220)
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