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   BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03   

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https://dejure.org/2004,1884
BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03 (https://dejure.org/2004,1884)
BVerwG, Entscheidung vom 28.10.2004 - 2 C 13.03 (https://dejure.org/2004,1884)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Oktober 2004 - 2 C 13.03 (https://dejure.org/2004,1884)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    BUKG § 12; TGV § 2; VwVfG LSA § 48
    Bescheid über Bewilligung von Trennungsgeld; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Änderung der Sachlage; nachträglich rechtswidrig gewordener Dauerverwaltungsakt; Jahresfrist für Rücknahme; Kenntnis der Rechtswidrigkeit; Wissen um Änderung des Sachverhalts ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BUKG § 12
    Bescheid über Bewilligung von Trennungsgeld; Jahresfrist für Rücknahme; Kenntnis der Rechtswidrigkeit; Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes; Wissen um Änderung des Sachverhalts bei Verkennung der Rechtsnatur des Verwaltungsaktes; nachträglich rechtswidrig ...

  • Wolters Kluwer

    Rücknahme eines rechtswidrigen Trennungsgeldbewilligungsbescheides; Rechtswidrigkeit des Trennungsgeldbewilligungsbescheides auf Grund nicht länger uneingeschränkter Umzugsbereitschaft; Erteilung einer Umzugskostenzusage für einen Beamten; Gewährung von Trennungsgeld nur ...

  • Judicialis

    BUKG § 12; ; TGV § 2; ; VwVfG LSA § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUKG § 12; TGV § 2; VwVfG LSA § 48
    Rücknahme des Bescheids über Trennungsgeld bei fehlendem Umzugswillen des Beamten - Fristbeginn bei Irrtum der Behörde über Rechtswirkung des Bescheides

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 39 (Entscheidungsbesprechung)

    § 12 BUKG; § 2 TGV; § 48 VwVfG LSA
    Rücknahme eines Trennungsgeldbewilligungsbescheids wegen Wegfalls der Umzugsbereitschaft (RA Dr. Wolfgang Jakob; Neue Justiz 4/2005, S. 178-179)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 341
  • NJ 2005, 178
  • DVBl 2005, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.07.2000 - 10 B 4.99

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Außerdem waren seine Bemühungen nicht auf eine angemessene Wohnung gerichtet, d.h. auf eine Wohnung, die nach Lage, Größe und Zuschnitt der Räume seiner Familie ein Heim bietet, in dem diese sich entwickeln und das Familienleben sich entfalten kann (vgl. Urteil vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - BVerwGE 54, 248 ; Beschluss vom 24. Juli 2000 - BVerwG 10 B 4.99 -).

    Familiengerecht konnte im Falle des Klägers aber auch eine Wohnung sein, die nicht in dem gewünschten Stadtviertel usw. liegt (Beschluss vom 24. Juli 2000 - BVerwG 10 B 4.99 -), deren Zimmerzahl der Zahl der Familienmitglieder entspricht und zu der kein Garten gehört.

  • BVerwG, 04.08.1977 - VI A 2.73

    Anspruch auf Gewährung von Trennungsgeld seitens eines Berufssoldaten mit dem

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Außerdem waren seine Bemühungen nicht auf eine angemessene Wohnung gerichtet, d.h. auf eine Wohnung, die nach Lage, Größe und Zuschnitt der Räume seiner Familie ein Heim bietet, in dem diese sich entwickeln und das Familienleben sich entfalten kann (vgl. Urteil vom 4. August 1977 - BVerwG 6 A 2.73 - BVerwGE 54, 248 ; Beschluss vom 24. Juli 2000 - BVerwG 10 B 4.99 -).
  • BVerwG, 30.10.2003 - 2 A 1.03

    Auslandstrennungsgeld; Widerruf der Umzugskostenvergütungszusage; Kenntnis des

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Wenn das Verwaltungsgericht aus diesen unzureichenden, nicht auf das Finden einer familiengerechten und angemessenen Wohnung gerichteten Bemühungen - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30. Oktober 2003 - BVerwG 2 A 1.03 - Buchholz 261 § 14 BUKG Nr. 1 m.w.N.) - schließt, dass der Kläger jedenfalls nach dem 30. April 1995 nicht mehr oder nur noch bedingt umzugsbereit war, so ist das revisionsgerichtlich nicht zu beanstanden.
  • BVerwG, 22.09.1993 - 2 C 34.91

    Verwaltungsakt - Rücknahme - Vertrauensschutz - Kenntnis oder grob fahrlässige

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Der Verwaltungsakt wurde, als diese Umstände nach seinem Erlass entfielen, rechtswidrig (Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 S. 35; vgl. auch Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 sowie Beschluss vom 2. November 1987 - BVerwG 2 B 100.87 -) mit der Folge, dass er nach § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden konnte.
  • BVerwG, 16.11.1989 - 2 C 43.87

    Rückforderung zuviel gewährter Beihilfe - Beihilfebescheid - Rückwirkende Wegfall

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Der Verwaltungsakt wurde, als diese Umstände nach seinem Erlass entfielen, rechtswidrig (Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 S. 35; vgl. auch Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 sowie Beschluss vom 2. November 1987 - BVerwG 2 B 100.87 -) mit der Folge, dass er nach § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden konnte.
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Die Frist beginnt, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der wortgleichen Vorschrift des § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes entschieden hat, sobald die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81, 87 f.; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 201 ff.).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Die Frist beginnt, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der wortgleichen Vorschrift des § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes entschieden hat, sobald die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81, 87 f.; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 201 ff.).
  • BVerwG, 02.11.1987 - 2 B 100.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Der Verwaltungsakt wurde, als diese Umstände nach seinem Erlass entfielen, rechtswidrig (Urteil vom 22. September 1993 - BVerwG 2 C 34.91 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 78 S. 35; vgl. auch Urteil vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 sowie Beschluss vom 2. November 1987 - BVerwG 2 B 100.87 -) mit der Folge, dass er nach § 48 VwVfG LSA zurückgenommen werden konnte.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 13.03
    Die Frist beginnt, wie das Bundesverwaltungsgericht zu der wortgleichen Vorschrift des § 48 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes entschieden hat, sobald die für die Rücknahme zuständige Behörde die Rechtswidrigkeit des erlassenen Verwaltungsaktes erkannt hat und ihr die für die Rücknahmeentscheidung außerdem erheblichen Tatsachen vollständig bekannt sind (Beschluss des Großen Senats vom 19. Dezember 1984 - BVerwG Gr. Sen. 1 und 2.84 - BVerwGE 70, 356; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 47.92 - BVerwGE 92, 81, 87 f.; Urteil vom 19. Dezember 1995 - BVerwG 5 C 10.94 - BVerwGE 100, 199, 201 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2018 - 6 A 11730/17

    Widerruf einer mit Widerrufsvorbehalt genehmigten Sperrzeitverkürzung;

    Bei diesen ist der materiell-rechtlich maßgebliche Zeitpunkt für das Rechtswidrigkeitsurteil nach § 48 Abs. 1 VwVfG der Zeitpunkt der (hier fiktiven) Rücknahmeentscheidung (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2012 - 2 C 2.11 -, BVerwGE 143, 230, und vom 9. Mai 2012 - 6 C 3.11 -, BVerwGE 143, 87, sowie vom 28. Oktober 2004 - 2 C 13/03 -, NVwZ 2005, 341 f.; VGH BW, Urteil vom 24. September 2001 - 8 S 641/01 - , NVwZ-RR 2002, 621; aA Suerbaum, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, VwVfG, 1. Aufl. 2014, § 48 Rn. 48; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 48 Rn. 15a).
  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 43.08

    Ruhestandsbeamter; Ruhegehaltssatz; andere Versorgungsleistung; Bezug einer

    Ein bei Erlass rechtmäßiger Verwaltungsakt, der auf eine laufende Geldleistung gerichtet oder hierfür Voraussetzung ist, kann aufgrund einer rechtserheblichen, nach seinem Erlass eingetretenen Änderung der Sachlage rechtswidrig werden (Urteile vom 28. Juni 1982 - BVerwG 6 C 92.78 - BVerwGE 66, 65 = Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 21; vom 16. November 1989 - BVerwG 2 C 43.87 - BVerwGE 84, 111 = Buchholz 232 § 87 BBG Nr. 64 und vom 28. Oktober 2004 - BVerwG 2 C 13.03 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 110 S. 34).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.2007 - 13 S 451/06

    Wiederaufgreifensanspruch bei bestandskräftiger Ausweisungsverfügung gegen einen

    Für die damit im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG entscheidungserhebliche Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der bestandskräftig gewordenen Ausweisung des Klägers stellt der Senat auf den Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung ab; da der Kläger zu diesem Zeitpunkt freizügigkeitsberechtigt war, kann offen bleiben, inwieweit eine erst später eintretende Rechtswidrigkeit ein Rücknahmeverfahren eröffnen kann (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 1 C 13.03 -, NVwZ-RR 2005, 341; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.2001 - 8 S 641/01 -, VBlBW 2002, 208, 209).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2007 - 13 S 1045/07

    Rücknahme einer bestandskräftigen Ausweisungsverfügung; Verstoß gegen

    Zu Recht hat das Verwaltungsgericht für die im Rahmen des § 48 Abs. 1 Satz 1 LVwVfG entscheidungserhebliche Frage der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit der mangels Klageerhebung bestandskräftig gewordenen Ausweisung des Klägers auf den Zeitpunkt des Erlasses der Ausweisungsverfügung am 29.5.2000 abgestellt; da der Kläger jedenfalls zu diesem Zeitpunkt freizügigkeitsberechtigt war, konnte offenbleiben, inwieweit eine erst später eintretende Rechtswidrigkeit ein Rücknahmeverfahren eröffnen kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 1 C 13.03 -, NVwZ-RR 2005, 341; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.9.2001 - 8 S 461/01 -, VBlBW 2002, 208, 209).
  • BVerwG, 12.12.2007 - 2 B 93.07

    Rücknahme dreier Trennungsgeldbewilligungsbescheide und Rückforderung des auf

    9 2. Der Kläger hält eine Divergenz im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO für gegeben, weil das Oberverwaltungsgericht von dem Urteil des Senats vom 28. Oktober 2004 BVerwG 2 C 13.03 Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 110 = ZBR 2005, 130 abgewichen sei.

    11 Derjenige Teil der Gründe des Senatsurteils vom 28. Oktober 2004 a.a.O., auf den sich der Kläger in der Beschwerdebegründung bezieht, lautet wie folgt:.

  • BVerwG, 04.06.2020 - 2 B 26.19

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme der Anerkennung von weiteren

    Nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm ("darf nicht zurückgenommen werden") handelt es sich um einen Vertrauenstatbestand, der der Rücknahme des Verwaltungsakts selbst entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. März 1990 - 9 C 12.89 - BVerwGE 85, 79 und vom 28. Oktober 2004 - 2 C 13.03 - Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 110 S. 34); er unterliegt - im Gegensatz zur Ausübung des Ermessens (vgl. § 114 VwGO) - der vollen gerichtlichen Kontrolle.
  • LG Halle, 05.12.2003 - 1 S 176/03

    Bevollmächtigung eines Rechtsanwaltes über Autovermietung: nichtig gemäß §§ 138,

    Aufgrund der neuen zweitinstanzlichen Darlegungen des Beklagten zu einem gleichgelagerten Fall vor dem Amtsgericht Artern, in dem die hiesige Streithelferin die Anwaltskanzlei des Klägers zur Rechtsverfolgung vermittelt hatte (vgl. Protokoll der öffentlichen Sitzung des Amtsgerichtes Artern zum Az.: 2 C 13/03 vom 19.08.2003, Bl. 25, II d.A.), hatte die Kammer - im Gegensatz zum Amtsgericht - hinreichende Veranlassung, das Bestehen einer wirksamen Bevollmächtigung des Klägervertreters von Amts wegen für die Durchführung der Klage zu prüfen (vgl. auch Zöller-Vollkommer, ZPO, 24.Aufl., Rdn. 2 zu § 88 ZPO am Ende m.w.N.), so dass es auf eine ausdrückliche Rüge des Prozessgegners nicht ankam.

    Die Beklagte hat zwar erstmals mit neuem Vortrag zu Indizien für die Beteiligung der Streithelferin an einem sog. "Unfallhelferring" unter Bezugnahme auf die Aussagen des Klägers H in dessen Verfahren gegen die H-AG vor dem Amtsgericht Artern zum Aktenzeichen 2 C 13/03 am 19.08.2003 (s. Protokollabschrift Bl. 25 f., II d.A.) in der Berufungsinstanz vorgetragen.

    Im Zusammenspiel damit, dass unstreitig im Verfahren 2 C 13/03 vor dem Amtsgericht Artern der dortige Unfallgeschädigte nach Anmietung eines Autos bei der Streithelferin dieses Verfahrens ebenfalls durch die Kanzlei B & H vertreten wurde, steht mit hinreichender Sicherheit zur Überzeugung der Kammer fest, dass insoweit eine durchgängige Zusammenarbeit i.S. eines Unfallhelferringes besteht.

  • VG Stuttgart, 21.10.2009 - 11 K 3204/09

    Ausländerrecht - Meldeauflage als Sanktion

    Eine erst später eintretende Rechtswidrigkeit kann aber auch ein Rücknahmeverfahren eröffnen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.10.2004 - 1 C 13/03 - NVwZ-RR 2005, 341; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 24.09.2001 - 8 S 641/01 - VBlBW 2002, 208).
  • OLG Nürnberg, 03.09.2012 - 6 U 844/12

    Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Hauptberufung durch Beschluss

    Nach anderer Ansicht hat der erfolglose Berufungskläger nach § 97 Abs. 1 ZPO auch in einem solchen Fall die Kosten der Anschlussberufung zu tragen, jedenfalls dann, wenn die Anschlussberufung - wie hier - zur Wahrung der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO bereits erfolgt war, bevor ein gerichtlicher Hinweis nach § 522 Abs. 2 ZPO erfolgte (OLG Hamburg MDR 2003, 1251; OLG Köln OLGR 2004, 397; OLG Celle, 16. Zivilsenat, MDR 2004, 592; Thüringer OLG NJ 2005, 178; OLG Frankfurt OLGR 2006, 1095; OLG Bremen MDR 2008, 1306; OLG Hamm NJW 2011, 1520; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Mai 2012 - 1 U 102/11, zitiert nach juris; Ludwig MDR 2003, 670; Hülk/Timme MDR 2004, 14; Klose MDR 2006, 724/726; Wulf in: BeckOK ZPO, § 524 Rn. 34).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2008 - 1 A 282/07

    Festsetzung von Versorgungsbezügen einer Witwe; Abschöpfung der aus einer

    vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2004 - 2 C 13.03 - , NVwZ-RR 2005, 341 (342); OVG NRW, Urteil vom 26. August 1987 - 6 A 1910/84 -, NVwZ 1988, 1; Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 48 Rn. 53, 54, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2007 - 21 A 1301/07

    Rücknahme der ursprünglich rechtmäßigen Bewilligung einer Stellenzulage nach

  • VGH Bayern, 13.12.2021 - 14 B 20.812

    Festsetzung von Ausgleichsbezügen nach einer vorangegangenen unrichtigen Auskunft

  • BVerwG, 16.07.2009 - 2 C 44.08

    Ausnahmslose Ablehnung der Ruhegehaltfähigkeit von Vordienstzeiten des

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2013 - VfGBbg 13/12

    Besondere Zuwendung für Haftopfer; Ausschlusstatbestand; Bundesgesetz; Widerruf;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 6 B 8.09

    Soldatenrecht; Übergangsgebührnisse; Anrechnung von Erwerbseinkommen aus

  • VG Minden, 27.06.2022 - 10 K 3582/19
  • VGH Hessen, 26.02.2014 - 9 A 1373/12

    Rechtsanspruch auf Anpassungsgeld als staatliche Subvention zugunsten entlassener

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2010 - 1 A 945/08
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2011 - 4a N 34.11

    Rücknahme von Trennungsgeldbewilligungen; Umzugswilligkeit; angemessene Wohnung;

  • VGH Hessen, 20.12.2011 - 10 A 201/11

    Bestimmung der sozialrechtlichen Entgeltgeringfügigkeitsgrenze

  • VG Freiburg, 27.02.2008 - 3 K 2151/06

    Zur Rücknahme eines Bewilligungsbescheides für Trennungsgeld bei Wegfall eines

  • VG Gießen, 15.08.2023 - 10 K 804/22

    Rücknahme einer professoralen Leistungszulage

  • VG Frankfurt/Main, 12.01.2011 - 1 K 1931/10

    Rücknahme von Dauerverwaltungsakten

  • VG Saarlouis, 10.12.2010 - 3 K 306/10

    Beendigung der Rundfunkgebührenbefreiung mit Wegfall der

  • VG Bayreuth, 28.03.2023 - B 5 K 22.645

    Rücknahme einer Trennungsgeldbewilligung, Begriff des Dienstortes im

  • VG Magdeburg, 25.08.2022 - 5 A 49/21

    Rücknahme der Bewilligung eines Zuschlags bei einem Hinausschieben des Eintritts

  • VGH Bayern, 25.07.2012 - 21 BV 10.114

    Rückforderung; Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes; bayerisches

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