Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,362
BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67 (https://dejure.org/1971,362)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1971 - II C 136.67 (https://dejure.org/1971,362)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1971 - II C 136.67 (https://dejure.org/1971,362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstufung eines Unfalls während des Kuraufenthalts eines Beamten als Dienstunfall - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstunfalls nach dem Bundesbeamtengesetz (BBG) - Anerkennung eines erlittenen Unfalls als Dienstunfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 135 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 139
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 13.03.1959 - 2 RU 167/57

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    Daher fehle es bereits in tatsächlicher Hinsicht an Umständen, die nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. März 1959 (BSGE 9, 222) dazu führen könnten, daß ein Kuraufenthalt sozialrechtlich unter Versicherungsschutz steht.

    Bei dem Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSGE 9, 222) übersieht die Revision, daß § 548 der Reichsversicherunrsordnung in der Fassung vom 30. April 1963 (BGBl. I S. 241) - RVO - weiter gefaßt ist als § 135 Abs. 1 BBG; während § 548 RVO als Arbeitsunfall einen "bei" einer der in den §§ 539, 540 und 543 bis 545 RVO bezeichneten Tätigkeiten erlittenen Unfall definiert, setzt § 135 Abs. 1 BBG einen Unfall voraus, der sich "in Ausübung" des Dienstes ereignet hat.

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    "In Ausübung des Dienstes" ereignet sich ein Unfall dann, wenn zwischen dem Unfall und den Dienstverrichtungen des Beamten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang festzustellen ist (vgl. BVerwGE 17, 59 [65, 66]; 20, 347 [350]; 21, 307 [308]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber mit dieser Alternativvoraussetzung für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall nur diejenigen Fälle erfassen wollte, in denen die nach der gesetzlichen Definition des § 135 Abs. 1 BBG den Dienstunfall kennzeichnende Kausalkette zwischen dem auf äußerer Einwirkung beruhenden plötzlichen örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis und dem Eintritt des Körperschadens zwar während der Erfüllung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten begonnen, aber erst nach deren Abschluß ihr Ende gefunden hat; auch in diesen Fällen muß daher ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten feststellbar sein (BVerwGE 17, 59 [63]; 21, 307 [309]).

  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 39.63

    Begriff des Dienstunfalls - Unterbrechung des mit dem Dienst zusammenhängenden

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    "In Ausübung des Dienstes" ereignet sich ein Unfall dann, wenn zwischen dem Unfall und den Dienstverrichtungen des Beamten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang festzustellen ist (vgl. BVerwGE 17, 59 [65, 66]; 20, 347 [350]; 21, 307 [308]).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß der Gesetzgeber mit dieser Alternativvoraussetzung für die Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall nur diejenigen Fälle erfassen wollte, in denen die nach der gesetzlichen Definition des § 135 Abs. 1 BBG den Dienstunfall kennzeichnende Kausalkette zwischen dem auf äußerer Einwirkung beruhenden plötzlichen örtlich und zeitlich bestimmbaren Ereignis und dem Eintritt des Körperschadens zwar während der Erfüllung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten begonnen, aber erst nach deren Abschluß ihr Ende gefunden hat; auch in diesen Fällen muß daher ein enger, unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Unfall und der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten feststellbar sein (BVerwGE 17, 59 [63]; 21, 307 [309]).

  • BVerwG, 04.02.1966 - II C 65.63

    Operation eines Berufssoldaten auf dienstlichen Befehl als Dienstunfall

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    Gleichwohl könnte ausnahmsweise auch die Durchführung einer genehmigten Kur in einer von einer Fürsorgeeinrichtung des Dienstherrn betriebenen Kuranstalt "Ausübung des Dienstes" im Sinne des § 135 Abs. 1 BBG sein, und zwar wenn der Dienstherr die Durchführung der Kur ausdrücklich oder doch zumindest zweifelsfrei erkennbar anstelle der eigentlichen Amtsobliegenheiten des Beamten zum Bestandteil der von ihm wahrzunehmenden Dienstobliegenheiten erhoben hätte, wie dies z.B. im Rahmen eines Wehrdienstverhältnisses bei der Abkommandierung eines Soldaten zu einem Lazarett- oder Kuraufenthalt der Fall ist (vgl. z.B. BVerwGE 23, 201 [205, 208/209]).
  • BVerwG, 17.03.1965 - VI C 82.62

    Begriff "in Ausübung militärischen Dienstes" im Kriegsunfallrecht - Zuordnung der

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    "In Ausübung des Dienstes" ereignet sich ein Unfall dann, wenn zwischen dem Unfall und den Dienstverrichtungen des Beamten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang festzustellen ist (vgl. BVerwGE 17, 59 [65, 66]; 20, 347 [350]; 21, 307 [308]).
  • BVerwG, 28.01.1960 - II C 79.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    Daß sieh der Beamte stets dann in Ausübung des Dienstes befunden habe, wenn er sich zur Zeit und am Ort des schädigenden Ereignisses auf Grund dienstlicher Weisung aufhielt, deren Rechtsgrundlage das im Beamtenrecht geregelte Unterstellungsverhältnis war, habe das Bundesverwaltungsgericht lediglich zur Unterscheidung vom militärischen Dienst ausgeführt (zu vgl. BVerwGE 10, 128).
  • BVerwG, 16.05.1963 - II C 27.60

    Bestehen eines Anspruchs auf Gewährung von Unfallhinterbliebenenversorgung -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1971 - II C 136.67
    Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung mit Recht § 135 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung vom 1. Oktober 1961 (BGBl. I S. 1802) - BBG - zugrunde gelegt; denn die hier entscheidungserhebliche Frage, ob ein Dienstunfall vorliegt, ist nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt des Unfalls galt (ebenso ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. BVerwGE 16, 103 [104]).
  • BVerwG, 29.10.2009 - 2 C 134.07

    Dienstunfall; Körperschaden; Angriff; Zielgerichtetheit; Motiv; Beamter;

    Der Körperschaden ist auch nicht "infolge des Dienstes" eingetreten, da auch diese Tatbestandsalternative voraussetzt, dass die den Schaden verursachende Kausalkette in Gang gesetzt wird, während der Beamte im Dienst ist (Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwG 2 C 136.67 - BVerwGE 37, 139 ).
  • BVerwG, 29.08.2013 - 2 C 1.12

    Dienstunfall; Dienstzeit und Dienstort; Grippeschutzimpfung; dienstliche

    Mit dem Merkmal "infolge des Dienstes" werden die Fälle erfasst, in denen die den Dienstunfall kennzeichnende Kausalkette zwischen dem den Schaden auslösenden Ereignis und dem Eintritt des Körperschadens zwar während der Erfüllung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten begonnen, aber erst nach deren Abschluss ihr Ende gefunden hat (Urteile vom 28. Januar 1971 - BVerwG 2 C 136.67 - BVerwGE 37, 139 = Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 42 S. 27 und vom 29. Oktober 2009 - BVerwG 2 C 134.07 - BVerwGE 135, 176 = Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 22, jeweils Rn. 14).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 10.70

    Dienstunfallschutz beim Abholen von Bezügen - Ausführung einer notwendigen

    Schon deshalb kann für die Auslegung dieses engeren beamtenrechtlichen Dienstunfallbegriffs die auf die weitere sozialversicherungsrechtliche Definition des Arbeitsunfalls abstellende Rechtsprechung der Sozialgerichte, insbesondere des Bundessozialgerichts nicht herangezogen werden (vgl. BVerwGE 37, 139 [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67] [141/142]; ferner Bulla, Der Dienst- und Arbeitsunfall als Institut des Allgemeinen Verwaltungsrechts, 1970 S. 184/185).

    Mit der Frage, wann ein Unfall "in Ausübung oder infolge des Dienstes" (vgl. § 135 Abs. 1 BBG) eingetreten ist, haben sich die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts in einer Reihe von Entscheidungen befaßt (vgl. u.a. BVerwGE 17, 59; 20, 347 [BVerwG 16.03.1965 - III C 122/64]; 37, 139 [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67]; 37, 203 [BVerwG 12.02.1971 - VI C 15/66]; vgl. ferner Urteile vom 19. April 1967 - BVerwG VI C 96.63 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 32 = ZBR 1968, 84] und neuerdings die Urteile vom 22. November 1971 - BVerwG VI C 34.68 - [Buchholz 232 § 135 Nr. 45 = ZBR 1972, 119] und - BVerwG VI C 49.69 - [Buchholz 232 § 135 Nr. 44 = ZBR 1972, 118]).

    Von diesem Rechtsstandpunkt aus betrachtet ist die Empfangnahme von Gehalt und sonstigen Bezügen zwar eine Folge des Beamtenverhältnisses; sie dient aber - was letztlich auch vom Berufungsgericht eingeräumt wird - primär eigenwirtschaftlichen Interessen des Beamten und hat mit seinen konkreten dienstlichen Aufgaben und der Wahrnehmung seiner typischen dienstlichen Obliegenheiten ebensowenig zu tun, wie beispielsweise ein vom Dienstherrn genehmigter Kuraufenthalt (vgl. hierzu BVerwGE 37, 139 [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67] [142]).

    Nach der Entscheidung BVerwGE 37, 139 (141) [BVerwG 28.01.1971 - II C 136/67] reicht selbst eine "möglicherweise in erster Linie im dienstlichen Interesse" betriebene Einrichtung, von der der Beamte Gebrauch macht, nicht aus, um in den dienstunfallgeschützten Bereich einbezogen zu werden.

    Auch in diesen Fällen muß ein "enger, unmittelbarer Zusammenhang" zwischen dem Unfall und der Wahrnehmung der Dienstobliegenheiten des Beamten feststellbar sein (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. u.a. BVerwGE 17, 59 [62/63]; 21, 307 [309]; 37, 139 [143]; 37, 203 [208/209]).

  • VG Hannover, 24.11.2022 - 2 A 460/22

    Dienstunfall; Impfschaden

    Mit dem Merkmal "infolge des Dienstes" werden die Fälle erfasst, in denen die den Dienstunfall kennzeichnende Kausalkette zwischen dem den Schaden auslösenden Ereignis und dem Eintritt des Körperschadens zwar während der Erfüllung der Dienstobliegenheiten durch den Beamten begonnen, aber erst nach deren Abschluss ihr Ende gefunden hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1971 - II C 136.67 - und vom 29. Oktober 2009 - 2 C 134.07 - zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 29. August 2013 - 2 C 1.12 -, sämtlich juris).
  • BVerwG, 17.10.1991 - 2 C 8.91

    Soldatenversorgung - Dienstunfall - Truppenärztliche Versorgung

    Der Kläger habe die für seine Dienstunfähigkeit kausale Hepatitis-Infektion auch nicht infolge des Dienstes erlitten, denn dies sei nur dann der Fall, wenn der Körperschaden zwar auf einem Unfall während des Dienstes beruhe, aber erst nach dessen Ablauf äußerlich erkennbar werde (vgl. BVerwGE 37, 139).

    In Ausübung des Dienstes in diesem Sinne ereignet sich ein Unfall dann, wenn zwischen dem Unfall und den Dienstverrichtungen ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang festzustellen ist (vgl. BVerwGE 37, 139 f. m.w.N.).

    Demgemäß hat der Senat weder die vom Dienstherrn genehmigte Kur eines Bundesbahnbeamten in einem von der Bundesbahnversicherungsanstalt betriebenen Sanatorium als Teil des Dienstes des Beamten angesehen (BVerwGE 37, 139 ) noch den Aufenthalt eines zu einem Lehrgang abgeordneten Beamten außerhalb der Lehrveranstaltungen in einer vom Dienstherrn bereitgehaltenen Gemeinschaftsunterkunft (Urteil vom 25. März 1976 - BVerwG 2 C 28.74 - ).

  • VGH Hessen, 21.07.1998 - 2 UE 4924/96

    Keine Anerkennung eines Kraftsporttrainings in einem Fitneß-Studio als

    Erforderlich ist das Bestehen eines örtlichen und zeitlichen Zusammenhangs zwischen Dienst und Unfallereignis (vgl. hierzu BVerwGE 37, 139).

    Soweit sich die Rechtsprechung bisher mit dem Begriff der dienstlichen Veranstaltung auseinandergesetzt hat, hat sie stets betont, daß es sich bei dienstlichen Veranstaltungen um kollektive, mithin für alle Beamten des Dienstherrn oder einer Behörde oder für einen bestimmten Beamtenkreis geschaffene Maßnahmen oder Einrichtungen des Dienstherrn handelt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1971 - BVerwGE 37, 139, 140; Stegmüller, Schmalhofer, Bauer, Beamtenversorgungsgesetz, Erläuterung Nr. 9 zu § 31 BeamtVG, Teilziff. 1.4.1; OVG Nordrhein Westfalen, Urteil vom 8. Januar 1986 - DÖD 1986, 273).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.1998 - 4 S 1103/96

    Anerkennung als Dienstunfall: Körperschaden bei ärztlicher Untersuchung

    "In Ausübung des Dienstes" ereignet sich ein Unfall dann, wenn zwischen dem Unfall und den Dienstverrichtungen des Beamten ein unmittelbarer räumlicher und zeitlicher Zusammenhang festzustellen ist (vgl. BVerwGE 37, 139, 140, mit weiteren Nachweisen).

    Ausnahmsweise kann aber auch eine solche Untersuchung "Ausübung des Dienstes" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG sein, und zwar dann, wenn der Dienstherr die Durchführung der Untersuchung ausdrücklich oder doch zumindest zweifelsfrei erkennbar anstelle der eigentlichen Amtsobliegenheiten des Beamten zum Bestandteil der von ihm wahrzunehmenden Dienstobliegenheiten erhoben hat (vgl. BVerwGE 37, 139, 141).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2020 - 1 A 992/15

    Anspruch auf Anerkennung eines Ereignisses als einem Dienstunfall

    vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 1971 - 2 C 136.67 -, juris, Rn. 25 (noch zu § 135 Abs. 1 BBG a. F.), und vom 29. Oktober 2009 - 2 C 134.07 -, juris, Rn. 14; ferner etwa Brockhaus, in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, Loseblatt (Stand: Dezember 2019), Teil D, § 31 Rn. 56.
  • VG Düsseldorf, 03.12.2007 - 13 K 5390/05

    Dienstunfall Dienstzeit Benachrichtigung plötzliches Ereignis

    Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 , BVerwGE 17, 59 (66); vom 17. März 1965 - VI C 82.62 , BVerwGE 20, 347 (351 f.); und vom 28. Januar 1971 - II C 136.67 , BVerwGE 37, 139 (140); Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 31 Rdn. 7 Anm. 1.1.

    Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. Oktober 1963 - II C 10.62 , BVerwGE 17, 59 (63); Urteil vom 28. Januar 1971 - II C 136.67 , BVerwGE 37, 139 (143); Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 31 Rdn. 7 Anm. 2; im Ergebnis ebenso Schütz/Maiwald, a.a.O., § 31 BeamtVG Rdn. 57: Ereignis muss sich als unmittelbare Folge des Dienstes darstellen.

  • BVerwG, 21.06.1982 - 6 C 90.78

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung eines Unfalls als Dienstunfall - Frage

    Denn die hier zu entscheidende Frage, ob ein Unfall als Dienetunfall anzusehen ist, ist nach dem Recht zu beurteilen, das im Zeitpunkt des Unfalls Galt (BVerwGE 16, 103 [104]; 19, 44 [45]; 37, 139 [140]).
  • VG Minden, 30.08.2012 - 4 K 2809/10

    Anerkennung eines Unfalls auf dem Weg zu einer polizeiärztlich veranlassten

  • BVerwG, 26.01.1987 - 2 B 8.87

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Vom Dienstherrn genehmigte Kur als

  • OVG Niedersachsen, 13.05.2016 - 5 LA 150/15

    Dienst; Schwerbehinderte; Schwerbehindertenvertretung; Vertrauensperson

  • BVerwG, 06.07.1972 - VI B 20.72

    Voraussetzungen für die Annahme eines Unfalls "in Ausübung oder infolge des

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2001 - 10 A 10635/01
  • BVerwG, 24.06.1980 - 6 B 27.79

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VG München, 23.02.2010 - M 5 K 07.4338

    Dienstunfall; Teilanriss des Armhebermuskels; degenerative Vorschäden

  • OVG Hamburg, 24.02.1989 - Bf I 96/85

    Unfallruhegehalt; Soldatenversorgung; Bluttransfusion; Hepatitis A; Verunreinigte

  • VG Potsdam, 28.11.2018 - 2 K 4745/16

    Anerkennung eines Dienstunfalls nach dem Brandenburgischen

  • VG München, 25.06.2013 - M 5 K 11.2207

    Dienstunfall; posttraumatische Belastungsstörung; Unfall; Eingangskriterium;

  • VG München, 16.11.2010 - M 5 K 08.5491
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.12.1995 - 3 L 26/95

    Sonderkur; Polizeivollzugsbeamter; Dienstliche Veranstaltung; Dienstobliegenheit

  • VG München, 19.01.2010 - M 5 K 09.4343

    Beamtenversorgungsrecht; Unfallruhegehalt; Kausalität von Dienstunfall für

  • VG Saarlouis, 22.03.2011 - 2 K 474/10

    Anerkennung eines während einer Sanatoriumsbehandlung erlittenen Unfalls als

  • VG München, 08.02.2011 - M 5 K 10.3387

    Dienstunfall; Tinnitus; Kausalität; Frequenz des Ohrgeräuschs

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht