Rechtsprechung
   AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,24990
AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14 (https://dejure.org/2015,24990)
AG Ansbach, Entscheidung vom 07.07.2015 - 2 C 1377/14 (https://dejure.org/2015,24990)
AG Ansbach, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 2 C 1377/14 (https://dejure.org/2015,24990)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,24990) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • RA Kotz

    Heilpraktiker - Hinweispflicht auf schulmedizinische Behandlung bei Gesundheitsgefährdung

  • rabüro.de

    Zur Hinweispflicht des Heilpraktikers auf notwendige schulmedizinische Behandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kein Schmerzensgeld vom Heilpraktiker - Wem es schlecht geht, der muss zum Arzt gehen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Heilpraktiker-Behandlung erfolglos - Patient verlangt vom Heilpraktiker Schmerzensgeld, weil er ihn nicht an Schulmediziner zurückverwies

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 28.09.2015)

    Heilpraktiker muss nicht an Arzt zurückverweisen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Heilpraktiker muss nicht auf schulmedizinische Therapie hinweisen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 147 (Kurzinformation)

    Heilpraktiker | Haftung | Pflichtverletzungen eines Heilpraktikers: Haftungsmaßstab

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 26.04.1989 - 27 U 68/88

    Krebsbehandlung mit Interferon durch Heilpraktiker

    Auszug aus AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14
    Grundsätzlich darf ein Heilpraktiker davon ausgehen, dass ein Patient, der ohne gewünschten Erfolg in "schulmedizinischer" Behandlung war und sich nun an ihn wendet, sich bewusst von den anerkannten Methoden der "Schulmedizin" ab- und zu alternativen Behandlungen hin wendet (OLG München v. 26.04.1989, 27 U 68/88; OLG München v. 14.11.2012, 3 U 2106/11).
  • OLG München, 14.11.2012 - 3 U 2106/11

    Arzthaftungsprozess: Fehlerhafte Aufklärung und Behandlung durch einen Zahnarzt

    Auszug aus AG Ansbach, 07.07.2015 - 2 C 1377/14
    Grundsätzlich darf ein Heilpraktiker davon ausgehen, dass ein Patient, der ohne gewünschten Erfolg in "schulmedizinischer" Behandlung war und sich nun an ihn wendet, sich bewusst von den anerkannten Methoden der "Schulmedizin" ab- und zu alternativen Behandlungen hin wendet (OLG München v. 26.04.1989, 27 U 68/88; OLG München v. 14.11.2012, 3 U 2106/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht