Rechtsprechung
   BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,3854
BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13 (https://dejure.org/2015,3854)
BVerwG, Entscheidung vom 22.01.2015 - 2 C 14.13 (https://dejure.org/2015,3854)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 (https://dejure.org/2015,3854)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,3854) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    BBesG 2002 § 57; BBesG § 54; GAD §§ 13, 27; VwGO § 139 Abs. 3
    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Repräsentationsaufgaben; Statusamt; Funktionsamt; Mietobergrenze; Revisionsbegründung.

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG 2002 § 57
    Anerkennung; Funktionsamt; Mietobergrenze; Mietzuschuss; Notwendigkeit; Repräsentationsaufgaben; Revisionsbegründung; Statusamt; Wohnraum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 BBesG 2002, § 54 BBesG, § 13 GAD, § 27 GAD
    Mietzuschuss bei Repräsentationspflichten und nachziehenden Familienangehörigen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 57 BBesG 2002, § 54 BBesG, § 13 GAD, § 27 GAD
    Mietzuschuss bei Repräsentationspflichten und nachziehenden Familienangehörigen

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung der Notwendigkeit des im Ausland gemieteten Wohnraums im Rahmen einer Entscheidung über die Gewährung eines Mietzuschusses

  • rewis.io

    Mietzuschuss bei Repräsentationspflichten und nachziehenden Familienangehörigen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 54 Abs. 1 S. 1; BBesG § 57 Abs. 1 S. 1
    Anerkennung der Notwendigkeit des im Ausland gemieteten Wohnraums im Rahmen einer Entscheidung über die Gewährung eines Mietzuschusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mietzuschuss bei Repräsentationspflichten und nachziehenden Familienangehörigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 385
  • DÖV 2015, 488
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07

    Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13
    Es ist Sache des Auswärtigen Amtes und unterliegt seinem Letztentscheidungsrecht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ), festzulegen, welches Repräsentationsniveau bei dienstlich veranlassten Empfängen in der Privatwohnung als angemessen und "notwendig" angesehen wird.

    Uneingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt dagegen die Frage, ob bei der Anerkennung der Notwendigkeit des Wohnraums die subjektiven Rechte des Beamten ausreichend berücksichtigt worden sind (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 - BVerfGE 129, 1 ).

  • BVerwG, 21.08.1979 - 6 C 5.78
    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13
    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BBesG 2002, § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - Buchholz 235 § 57 BBesG 1975 Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 2; BT-Drs. 4/1337 S. 3 ; BT-Drs. 11/6543 S. 9 ).
  • BVerwG, 03.03.1998 - 9 C 20.97

    Revisionsbegründung - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt § 139 Abs. 3 VwGO für die Revisionsbegründung eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • BVerwG, 25.09.1987 - 6 C 26.85

    Besoldungsrecht - Soldat - Mietzuschuß - Ausländischer Dienstort - Nebenkosten

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13
    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 BBesG 2002, § 1 Abs. 2 Nr. 6 BBesG; BVerwG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 2 C 56.09 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 1 Rn. 8 ff.) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21. August 1979 - 6 C 5.78 - Buchholz 235 § 57 BBesG 1975 Nr. 1 S. 5 und vom 25. September 1987 - 6 C 26.85 - Buchholz 240 § 57 BBesG Nr. 3 S. 2; BT-Drs. 4/1337 S. 3 ; BT-Drs. 11/6543 S. 9 ).
  • BVerwG, 12.06.2006 - 5 C 26.05

    Asylberechtigter; Auslegung; Billigkeit; Einbürgerungsgebühr;

    Auszug aus BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 14.13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verlangt § 139 Abs. 3 VwGO für die Revisionsbegründung eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwG, Urteil vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 m.w.N.; Beschluss vom 12. Juni 2006 - 5 C 26.05 - NJW 2006, 3081).
  • BVerwG, 20.03.2019 - 4 C 5.18

    Allgemeines Wohngebiet; Antrag; Begründung; Bezugnahme; Gebietsversorgung;

    Dies verlangt eine Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffes und eine damit verbundene sachliche Auseinandersetzung mit den die Entscheidung des Berufungsgerichts tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (BVerwG, Urteile vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 und vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 - Buchholz 310 § 139 Abs. 3 VwGO Nr. 9 Rn. 19).
  • VGH Bayern, 01.07.2016 - 3 ZB 13.611

    Kurzfristig "dienstfrei" für Beamten

    1.1 Der vom Beamten geschuldete Dienst besteht in der Pflicht, in einem bestimmten Zeitraum an einem bestimmten Ort die jeweils übertragenen Dienstobliegenheiten zu erfüllen (BVerwG, U.v. 24.4.1980 - II C 26.77 - juris Rn. 23; U.v. 1.4.2004 - 2 C 14.13 - juris Rn. 17).

    Diese legt den konkreten Umfang der Dienstleistungspflicht in zeitlicher Hinsicht fest (BVerwG, U.v. 1.4.2004 a. a. O. Rn. 13).

    Allerdings bleibt das Arbeitszeitvolumen der vollzeitbeschäftigten Beamten in Höhe von 42 Stunden gleich, unabhängig davon, ob sie feste Arbeitszeiten einzuhalten haben (§ 8 AzV), ob sie von einer gleitenden Arbeitszeit Gebrauch machen dürfen (§ 7 AzV), ob sie zur Tages- oder Nachtzeit oder ob sie in Wechselschichten arbeiten (§ 9 AzV) oder ob sie Dienst an Sonn- und Feiertagen zu verrichten haben (BVerwG, U.v. 1.4.2004 a. a. O. Rn. 14).

    Die Dienstleistungspflicht wird durch den von der Dienstleitung erstellten Dienstplan nach Ort und Zeit konkretisiert (BVerwG, U.v. 1.4.2004 a. a. O. Rn. 17).

    Die Ausgangs-, Verrechnungs- und Saldowerte besitzen ausschließlich rechnerische, aber keine rechtlich konstitutive Bedeutung; verbindlich sind allein die normativen Vorgaben der Arbeitszeitvorschriften (BVerwG, U.v. 1.4.2004 a. a. O. Rn. 15).

  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Verlangt wird eine sachliche Auseinandersetzung mit den die angefochtene Entscheidung tragenden Gründen, aus der hervorgeht, warum der Revisionskläger diese Begründung als nicht zutreffend erachtet (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 3. März 1998 - 9 C 20.97 - BVerwGE 106, 202 und vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 - Buchholz 310 § 139 Abs. 3 VwGO Nr. 9 Rn. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2021 - 7 A 11663/20

    Auslandsmietzuschuss als Einkommen

    Dementsprechend ordnet § 27 Abs. 2 Satz 2 GAD an, dass der aus eigenen Mitteln zu bestreitende Anteil der Wohnkosten die durchschnittlichen Aufwendungen für Wohnzwecke im Inland nicht übersteigen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14/13 -, juris, Rn. 10).

    Aus diesem Grund knüpft § 54 Abs. 1 Satz 1 BBesG an die Anerkennung der Notwendigkeit des Wohnraums die dienstrechtlich gebotene Folge, dass hierdurch verursachte Kosten vom Dienstherrn getragen werden müssen (vgl. Plog/Wiedow, BBG, Kommentar zum BBesG, Stand Juni 2018, § 54 Rn. 51), da, soweit Anforderungen an die Wohnung dienstlich veranlasst sind, es gegen das in Art. 33 Abs. 5 GG verankerte Alimentationsprinzip verstieße, wenn der Beamte diese selber tragen müsste (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14/13 -, juris, Rn. 13).

  • VG Osnabrück, 20.07.2016 - 3 A 28/14

    Mietzuschüsse bei Auslandsverwendung eines Polizeibeamten

    Mit der Tatbestandsvoraussetzung "als notwendig anerkannt" wird der Bewilligung des Mietzuschusses eine Zwischenentscheidung der Verwaltung über die Notwendigkeit des Wohnraums vorgeschaltet (BVerwG, Urteil vom 22.01.2015 - 2 C 14/13 -, juris, Rn. 11).

    Sinn und Zweck des zur Auslandsbesoldung gehörenden Mietzuschusses (vgl. § 52 Abs. 1 S. 2 BBesG) ist es, die durch die teilweise sehr hohe Wohnungsmiete im Ausland entstehenden Mehrbelastungen des Beamten auszugleichen; der im Ausland Dienst leistende und deshalb auch dort wohnende Beamte soll nur eine dem im Inland Dienst leistenden und wohnenden Beamten vergleichbare Mietbelastung selbst zu tragen haben (BVerwG, Urteile vom 21.08.1979 - 6 C 5.78 -, juris, Rn. 25; Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., Rn. 10).

    Der Beamte darf nicht gezwungen sein, auf die für die sonstige private Lebensführung bestimmten Besoldungsbestandteile zurückzugreifen (BVerwG, Urteil vom 22.01.2015, a. a. O., Rn. 10).

  • BVerwG, 22.01.2015 - 2 C 13.13

    Mietzuschuss; Wohnraum; Notwendigkeit; Anerkennung; Mietspiegel; Mietobergrenze;

    Hinsichtlich der Anerkennung der Notwendigkeit des Wohnraums kommt der Verwaltung ein - allerdings durch das Alimentationsprinzip (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzter - Entscheidungsspielraum zu (vgl. hierzu im anderen Verfahren des Klägers: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 - Rn. 12 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 1 A 1663/15

    Bewilligung einer Ausstattungspauschale eines Soldaten anlässlich einer

    vgl. zu diesem Gedanken auch: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 -, juris, Rn. 13, und (vorausgehend) Urteil des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2012 - 1 A 2628/09 -, juris, Rn. 60, m. w. Nachw. (jeweils im Zusammenhang mit der Gewährung eines erhöhten Mietkostenzuschusses aufgrund der Wahrnehmung dienstlich veranlasster repräsentativer Verpflichtungen im privaten Wohnbereich).
  • VG Minden, 12.11.2018 - 12 K 3474/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. November 2012 - 2 B 2/12 -, juris Rn. 11; BVerwG, Urteile vom 24. April 1980 - II C 26.77 - juris Rn. 23 und vom 1. April 2004 - 2 C 14.13 - juris Rn. 17; Bayerischer VGH, Beschluss vom 01. Juli 2016 - 3 ZB 13.611 -, juris Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2017 - 1 A 2736/15

    Weitere Gewährung einer Ausstattungspauschale bei einem erneuten Umzug des

    vgl. zu diesem Gedanken auch: BVerwG, Urteil vom 22. Januar 2015 - 2 C 14.13 -, juris, Rn. 13, und (vorausgehend) Urteil des erkennenden Senats vom 5. Dezember 2012 - 1 A 2628/09 -, juris, Rn. 60, m. w. Nachw. (jeweils im Zusammenhang mit der Gewährung eines erhöhten Mietkostenzuschusses aufgrund der Wahrnehmung dienstlich veranlasster repräsentativer Verpflichtungen im privaten Wohnbereich).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht