Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 03.08.2005

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05   

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BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05 (https://dejure.org/2006,128)
BVerwG, Entscheidung vom 15.06.2006 - 2 C 14.05 (https://dejure.org/2006,128)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 (https://dejure.org/2006,128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; 2. BesÜV § 4; BGB § 197 a. F.
    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet; Verjährung von Besoldungsansprüchen; Verzicht auf die Einrede der Verjährung.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Anforderung; Anspruch; Ausbildung; Beamter; Befähigung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet; Besoldung; Besoldungsabsenkung; Bundesgebiet; Dienstbezüge; Einrede; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung; Laufbahn; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Anspruchs auf den ruhegehaltfähigen Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge gemäß § 4 Abs. 1 der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit Deutschlands (2. BesÜV); Definition des Begriffs ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; 2. BesÜV § 4; ; BGB § 197 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1; 2. BesÜV § 4; BGB § 197 (a.F.)
    Erwerb von Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet bei zumindest hälftigem Anteil an Gesamtausbildung - unzulässige Einrede der Verjährung bei behördlicherseits veranlasster Unterlassung verjährungshemmender Schritte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Beamte im Beitrittsgebiet erhalten auch dann den Zuschuss zur Besoldung, wenn sie die Laufbahnvoraussetzungen nur teilweise im bisherigen Bundesgebiet erworben haben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2006, 568
 
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Der Dienstherr ist nicht nur berechtigt, sondern nach dem Grundsatz der sparsamen Haushaltsführung (vgl. §§ 58, 59 Landeshaushaltsordnung Mecklenburg-Vorpommern) grundsätzlich auch verpflichtet, gegenüber Besoldungs- und Versorgungsansprüchen die Einrede der Verjährung geltend zu machen (vgl. Urteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256 m.w.N.; Beschluss vom 30. Juni 1992 - BVerwG 2 B 23.92 - Buchholz 239.1 § 35 BeamtVG Nr. 3 S. 1 ).

    Stellt die Verjährungseinrede aber keine unzulässige Rechtsausübung dar, kann sie nicht wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ermessensfehlerhaft sein (vgl. Urteil vom 25. November 1982 a.a.O. S. 259 f.).

  • BVerwG, 11.03.1999 - 2 C 24.98

    Kein "Mobilitäts-Zuschuß" für Ost-Beamte

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Nicht entscheidend ist hingegen die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit (vgl. dazu im Einzelnen Urteil vom 11. März 1999 a.a.O.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).

  • BVerfG, 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten "Ostbesoldung"

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).

  • BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 27.95

    Beamtenrecht: Zuschuß zur abgesenkten Beamtenbesoldung im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Seit dem 1. Oktober 1995 gehört die Klägerin zu dem in § 1 und § 2 Abs. 1 der 2. BesÜV bestimmten Personenkreis und erhält abgesenkte Dienstbezüge gemäß § 73 BBesG i.V.m. §§ 1, 2 der 2. BesÜV, die gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - BVerfGE 107, 257 unter Hinweis auf den Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218 ff.; Kammerbeschluss vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG, Urteile vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 27.95 - BVerwGE 101, 116 und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 24.98 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 3 S. 6).

    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. Urteile vom 25. April 1996 a.a.O. S. 118, vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 5.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 8 S. 17, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 69.03 - ZBR 2005, 39, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 70.03 - LKV 2005, 68).

  • BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00

    Zur Gewährung eines die abgesenkte Besoldung im Beitrittsgebiet ergänzenden

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. Urteile vom 25. April 1996 a.a.O. S. 118, vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 5.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 8 S. 17, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 69.03 - ZBR 2005, 39, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 70.03 - LKV 2005, 68).
  • BAG, 24.02.2000 - 6 AZR 611/98

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Der Beklagte war auch nicht ausnahmsweise verpflichtet, die Klägerin darüber zu unterrichten, dass ihr möglicherweise und im Widerspruch zu der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteile vom 24. Februar 2000 - 6 AZR 611/98 - AP Nr. 71 zu § 611 BGB Dienstordnungs-Angestellte = ZTR 2001, 46 und vom 26. Juli 2001 - 6 AZR 401/99 - ZTR 2002, 239 ) aufgrund der (Kammer-)Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein Anspruch auf den ruhegehaltfähigen Zuschuss zustehen könnte.
  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 5.00

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. Urteile vom 25. April 1996 a.a.O. S. 118, vom 27. Februar 2001 - BVerwG 2 C 5.00 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 8 S. 17, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 69.03 - ZBR 2005, 39, vom 25. Mai 2004 - BVerwG 2 C 70.03 - LKV 2005, 68).
  • BVerwG, 12.06.2002 - 9 C 6.01

    Herstellung von Überführungsbauwerken; kreuzungsrechtliches

    Auszug aus BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
    Die Klägerin hat damit Anspruch auf den von ihr begehrten ruhegehaltfähigen Zuschuss zur Ergänzung ihrer Dienstbezüge gemäß § 4 Abs. 1 der 2. BesÜV und in entsprechender Anwendung der §§ 291, 288 BGB (vgl. Urteil vom 12. Juni 2002 - BVerwG 9 C 6.01 - BVerwGE 116, 312 m.w.N.) auch auf Prozesszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit der rückständigen Beträge.
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 69.03

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

  • BVerwG, 30.04.1981 - 2 C 26.78

    Richtlinien über dienstliche Beurteilungen - Erlaß von Beurteilungsrichtlinien -

  • BAG, 26.07.2001 - 6 AZR 401/99

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • BVerwG, 29.10.1992 - 2 C 19.90

    Beurlaubung anlässlich einer Entsendungsverfügung zur NATO; Ruhen des deutschen

  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

  • BVerwG, 02.02.1995 - 2 C 19.94

    Nachforderungen - Nutzungsentgeld - Rechtsmißbrauch - Verjährungseinrede -

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 10.83

    Beamteter Hochschullehrer; Nutzungsentgelt; Nebentätigkeit; Verjährung

  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

    Die Gewährung der abgesenkten Bezüge gemäß § 73 BBesG iVm. §§ 1, 2 der 2. BesÜV begegnet gegenwärtig noch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfG 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - BVerfGE 107, 218; 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Er entstammt dem Laufbahnrecht und umfasst sämtliche Vor- und Ausbildungsvoraussetzungen, die die spezifisch fachbezogene Vorbildung für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben der jeweiligen Laufbahn vermitteln (vgl. BVerwG 27. Februar 2001 - 2 C 5.00 - Buchholz 240 BBesG § 73 Nr. 8 = ZTR 2001, 334; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Dadurch werden dem Anwendungsbereich des § 4 der 2. BesÜV auch Beamte zugeordnet, die ihre Kindheit und Jugend bis zum Abitur im Beitrittsgebiet verbracht haben und sich nur vorübergehend und unter Beibehaltung ihres Lebensmittelpunktes im Beitrittsgebiet zur Ausbildung in das bisherige Bundesgebiet begeben haben (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Es kommt maßgeblich darauf an, ob der Beamte, Richter oder Soldat die als Befähigungsvoraussetzungen bestimmten Ausbildungen und Prüfungen an einem Ort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland außerhalb der Grenzen der in Art. 3 EV genannten Länder und Landesteile oder im Ausland absolviert hat (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Die Gleichwertigkeit der Vor- und Ausbildungen im bisherigen Bundesgebiet und dem Beitrittsgebiet wird ohne Weiteres wie zB in §§ 13 ff., 122 BRRG vorausgesetzt (vgl. Senat 10. Februar 2005 - 6 AZR 515/04 - ZTR 2005, 445; BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    Die dienstrechtliche Verbindung eines Bediensteten zu einer Behörde oder einem Dienstherrn mit Gebietshoheit ist nicht entscheidend (BVerwG 11. März 1999 - 2 C 24.98 - ZBR 1999, 272; 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

    § 4 der 2. BesÜV stellt nicht auf den früheren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt ab (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - aaO).

    Vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG wäre es nicht zu rechtfertigen, dass diejenigen, die die Befähigungsvoraussetzungen gänzlich im ehemaligen Bundesgebiet erworben haben, in den Genuss des Zuschusses gelangen, während diejenigen, die Ausbildungs- oder Prüfungsteile von nachrangigem Gewicht im Beitrittsgebiet abgelegt haben, davon ausgeschlossen sind (BVerwG 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - ZBR 2006, 347).

  • BVerwG, 23.10.2018 - 5 C 9.17

    Abfrage eines Verzichts auf Reisekosten für eine Klassenfahrt kann gegen den

    Der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein qualifiziertes Fehlverhalten des Dienstherrn voraus, das zwar nicht immer schuldhaft zu sein braucht, das aber unter gebotener Berücksichtigung der gesamten Umstände des Einzelfalles das Verhalten als gegen Treu und Glauben verstoßend und damit als unzulässig erscheinen lässt (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. November 1982 - 2 C 32.81 - BVerwGE 66, 256 und vom 15. Juni 2006 - 2 C 14.05 - Buchholz 240 § 73 BBesG Nr. 12 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 10.03.2010 - 14 BV 08.2444
    Im vorliegenden Fall kann offen bleiben, ob der verfahrensgegenständliche Anspruch des Klägers bereits im Jahr 2002 i.S.v. § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB entstanden war, denn jedenfalls die subjektiven Voraussetzungen nach § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB lagen beim Kläger - wie das Verwaltungsgericht zutreffend entschieden hat - frühestens mit der Bekanntgabe der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 (BVerfGE 107, 257), wahrscheinlich aber sogar erst mit der Bekanntgabe der Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (Az. 2 C 14.05 = ZBR 2006, 347; Az. 2 C 17.05 = LKV 2007, 85; Az. 2 C 25/05 = DVBl. 2006, 1382) vor.

    bb) Im vorliegenden Fall wurde die Rechtslage frühestens durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 (BVerfGE 107, 257) geklärt (ebenso ThürOVG vom 29.10.2009 Az. 2 KO 893/07), wahrscheinlich aber erst durch die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juni 2006 (a.a.O.).

    Vor diesem Hintergrund kam des Bundesverwaltungsgericht in den Entscheidungen vom 15. Juni 2006 (a.a.O.) zu dem Ergebnis, dass die Befähigungsvoraussetzungen auch dann als im bisherigen Bundesgebiet oder im Ausland erworben gelten müssten, wenn der dort durchgeführte Teil der fachspezifischen Ausbildung und der Abschlussprüfung zeitlich mindestens die Hälfte der Gesamtausbildung ausgemacht habe.

    Damit kann offen bleiben, ob im vorliegenden Fall nicht sogar maßgeblich auf die objektive Kenntnisnahmemöglichkeit in Bezug auf die Änderung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch die Entscheidungen vom 15. Juni 2006 (a.a.O.) abzustellen wäre, denn auch in diesem Fall wären die Ansprüche für das Jahr 2002 nicht verjährt.

    Der Anspruch auf die Prozesszinsen ergibt sich aus der entsprechenden Anwendung der §§ 291, 288 BGB (vgl. z.B. BVerwG vom 15.6.2006 ZBR 2006, 347).

    b) Die Beklagte war schließlich auch nicht gehindert, sich (auch) bezüglich der Ansprüche für die Jahre 1998 bis 2001 auf die Verjährung zu berufen (vgl. nur BVerwG vom 15.6.2006 ZBR 2006, 347 m.w.N.).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Einrede der Verjährung durch die Beklagte gegenüber dem Kläger unzulässig wäre, weil der Kläger durch ein qualifiziertes Fehlverhalten der Beklagten veranlasst worden wäre, verjährungshemmende Schritte zu unterlassen (vgl. BVerwG vom 15.6.2006 ZBR 2006, 347), sind weder substantiiert vorgetragen noch sonst ersichtlich.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.08.2005 - 2 C 14.05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,66394
BVerwG, 03.08.2005 - 2 C 14.05 (https://dejure.org/2005,66394)
BVerwG, Entscheidung vom 03.08.2005 - 2 C 14.05 (https://dejure.org/2005,66394)
BVerwG, Entscheidung vom 03. August 2005 - 2 C 14.05 (https://dejure.org/2005,66394)
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Volltextveröffentlichung

  • Bundesverwaltungsgericht

    Anforderung; Anspruch; Ausbildung; Beamter; Befähigung; Befähigungsvoraussetzungen; Beitrittsgebiet; Besoldung; Besoldungsabsenkung; Bundesgebiet; Dienstbezüge; Einrede; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und im Beitrittsgebiet; Gleichbehandlung; Laufbahn; ...

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