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   AG Dachau, 12.08.2011 - 2 C 1423/10   

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https://dejure.org/2011,64630
AG Dachau, 12.08.2011 - 2 C 1423/10 (https://dejure.org/2011,64630)
AG Dachau, Entscheidung vom 12.08.2011 - 2 C 1423/10 (https://dejure.org/2011,64630)
AG Dachau, Entscheidung vom 12. August 2011 - 2 C 1423/10 (https://dejure.org/2011,64630)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Mobilfunkvertrag: Anscheinsbeweis für die Zurechnung von Entgelten zum Anschluss des Kunden

  • kanzlei.biz

    1800 vermeintliche Anrufe während dem Lenken eines Linienbusses - Einzelverbindungsnachweis gerade kein Beweis

  • Betriebs-Berater

    Einzelverbindungsnachweise begründen keinen Anscheinsbeweis

  • beck.de PDF

    §§ 45i III, 96 III, 97 TKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 611 Abs. 1 BGB
    Ein verkürzter Einzelverbindungsnachweis ist kein Beweis für tatsächlich geführte Telefonate

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einzelverbindungsnachweise begründen keinen Anscheinsbeweis

  • n-tv.de (Pressemeldung, 13.10.2011)

    Streit um Handyrechnung: Anbieter muss Beweise bringen

Papierfundstellen

  • MMR 2011, 736
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Papenburg, 30.10.2008 - 4 C 247/08

    Neues Urteil zum Nachweis von Telekommunikationsentgelten

    Auszug aus AG Dachau, 12.08.2011 - 2 C 1423/10
    Ein pauschales Schreiben für eine unbestimmte Vielzahl von Reklamationen, aus dem nicht hervorgeht, wer, wann und mit welchen Mitteln die Richtigkeit der Erfassung und Berechnung überprüft hat ist dafür nicht ausreichend (AG Papenburg, Urteil vom 30.10.2008, Az.: 4 C 247/08).
  • BGH, 24.06.2004 - III ZR 104/03

    Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von

    Auszug aus AG Dachau, 12.08.2011 - 2 C 1423/10
    Grundsätzlich trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Inanspruchnahme einer Leistung der Klägerin durch den Beklagten die Klägerin selbst (BGH, Urteil vom 24.06.2004, III ZR 104/03).
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