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   BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07, 2 C 20.07   

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BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07, 2 C 20.07 (https://dejure.org/2008,1218)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.2008 - 2 C 15.07, 2 C 20.07 (https://dejure.org/2008,1218)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07, 2 C 20.07 (https://dejure.org/2008,1218)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    BBesG §§ 2, 6 Abs. 1; BeamtVG § 3; LBG NRW §§ 78b, 78d
    Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; dienstliche Belange; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; ermäßigte Arbeitszeit; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BBesG §§ 2, 6 Abs. 1
    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; Umfang der Teilzeitbeschäftigung; Versorgung; Zumutbarkeit; dienstliche ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen eines Anspruchs eines nordrhein-westfälischen Beamten bzw. verbeamteten Lehrers auf Widerruf der Teilzeitbewilligung i.R. eines sog. Sabbatjahres wegen Erkrankung - Voraussetzungen eines Anspruchs eines nach dem Blockmodell teilzeitbeschäftigten ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Beamter in Teilzeitbeschäftigung - Änderung bei Unzumutbarkeit

  • Judicialis

    BBesG § 2; ; BBesG § 6 Abs. 1; ; BeamtVG § 3; ; LBG NRW § 78b; ; LBG NRW § 78d

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Altersteilzeit; Änderung der Teilzeitbeschäftigung; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; dienstliche Belange; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; ermäßigte Arbeitszeit; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; ...

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung - Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell und Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzumutbare Beamtenteilzeit

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Änderung der Teilzeitbeschäftigung

  • hotstegs-recht.de (Pressemitteilung)

    Änderung der Teilzeitbeschäftigung in Nordrhein-Westfalen bei Unzumutbarkeit

  • dbb.de PDF, S. 25 (Leitsatz)

    Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung bei Erkrankung

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 214
  • DVBl 2009, 203 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07
    b) Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belange, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben betreffen (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Rn. 10 und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.08.2008 - 2 C 41.07

    Haushaltssicherungskonzept; zwingende dienstliche Gründe; Wiederberufung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.10.2008 - 2 C 15.07
    b) Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belange, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben betreffen (vgl. Urteile vom 13. August 2008 - BVerwG 2 C 41.07 - Rn. 10 und vom 30. März 2006 - BVerwG 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 m.w.N.).
  • BVerwG, 30.10.2008 - 2 C 48.07

    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen; Übergang zur Vollzeitbeschäftigung;

    Dem entspricht, dass auch der in Teilzeit beschäftigte Beamte im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht seinen Anspruch auf Besoldung verliert und das einheitliche Rechtsregime unabhängig davon gilt, ob die Arbeitszeit wöchentlich oder blockweise ermäßigt ist (Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 15.07 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 72.08

    Ruhegehalt; Ruhegehaltssatz; ruhegehaltfähige Dienstzeiten; Ausbildungszeiten im

    Die Teilzeitbeschäftigung im Blockmodell mit abschließendem Freistellungsjahr erstreckt sich auf den gesamten Bewilligungszeitraum, d.h. auch auf die Arbeitsphase, in der der Beamte ohne zeitliche Ermäßigung Dienst leistet (vgl. Urteil vom 16. Oktober 2008 - BVerwG 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 11).
  • VGH Hessen, 18.03.2009 - 1 A 567/08

    Bei Störfall im Blockmodell während der Freistellungsphase kann

    Im Übrigen beansprucht die Regelung des § 85a Abs. 3 HBG allgemeine Geltung; dies ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass für den Unterfall der Altersteilzeit im Blockmodell keine besondere gesetzliche Störfallregelung getroffen worden ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Juris).

    Deshalb darf eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, in welchem Abschnitt der Arbeitszeitermäßigung sie eintritt (s. dazu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - a. a. O.).

    (Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - a. a. O.).

    Die Vorschrift des § 85a Abs. 3 HBG liefe daher ins Leere, wenn haushaltsrechtliche Probleme unabhängig vom Einzelfall als entgegenstehende Belange anzuerkennen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - a. a. O.).

  • VG Karlsruhe, 09.02.2011 - 5 K 519/10

    Widerruf der bewilligten Teilzeitbeschäftigung wegen besonderer Härte

    Die Vorschrift enthält bereits von ihrem Wortlaut her keine  Verteilung des Risikos für Abwicklungsstörungen (vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - 2 C 15.07 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.03.2009 - 1 A 567/08  -, juris).

    Deshalb darf eine krankheitsbedingte Dienstunfähigkeit nicht unterschiedlich behandelt werden, je nachdem, in welchem Abschnitt der Arbeitszeitermäßigung sie eintritt (BVerwG, Urteil vom 16.10.2008, a. a. O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.03.2009, a.a.O.).

    Zum Merkmal der Unzumutbarkeit hat das Bundesverwaltungsgericht zu der insoweit vergleichbaren Regelung in § 78 b Abs. 3 Satz 2 LBG Nordrhein-Westfalen ausgeführt (Urteil vom 16.10.2008, a. a. O.):.

    Die Vorschrift des § 153 g Abs. 3 Nr. 4 LBG a.F. liefe ins Leere, wenn haushaltsrechtliche Probleme oder fiskalische Erwägungen unabhängig vom Einzelfall als entgegenstehende Belange zu berücksichtigen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.10.2008 - 2 C 15.07 - a. a. O.; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.03.2009, a.a.O.).

  • VG Düsseldorf, 05.02.2013 - 2 K 3453/11

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand durch vorzeitige Beendigung der

    vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15/07 -, juris, Rdnr. 18, und Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 20/07 -, juris, Rdnr. 22.

    vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15/07 - und 2 C 20/07 -, a.a.O.

    Das BVerwG hat in seinen Entscheidungen vom 16. Oktober 2008, a.a.O., auch deutlich zwischen den Modellen der voraussetzungslosen Teilzeitbeschäftigung und denen der Altersteilzeitbeschäftigung unterschieden.

  • VG Kassel, 02.06.2020 - 1 K 2590/18

    Übergang von Teilzeit zu Vollzeit nach Versetzung in den Ruhestand

    In der Begründung bezog sie sich auf § 62 Abs. 3 S. 2 HBG und verwies auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2008 (- 2 C 15/07 -).

    Diese Regelung gilt auch für Fälle des sog. Sabbatjahrs, denn auch insoweit handelt es sich um eine Teilzeitbeschäftigung, wenn auch mit einer vom Üblichen abweichenden Verteilung der Arbeitszeit (so die einhellige Auffassung, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 18. März 2009 - 1 A 567/08 -, beide zit. nach juris).

    Zum Merkmal der Unzumutbarkeit in der inhaltsgleichen Vorschrift des § 78b Abs. 3 Satz 2 LBG NW a.F. hat das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - a. a. O.) ausgeführt:.

    Tritt in der Freistellungsphase eine Dienstunfähigkeit oder längerfristige Erkrankung ein, kann der Beamte die mit dem teilweisen Besoldungsverzicht erkauften Vorteile nicht mehr in Anspruch nehmen, obwohl er die Gegenleistung hierfür bereits erbracht hat (BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - Buchholz 237.7 § 78b NWLBG Nr. 2 Rn. 19 f.).".

  • OLG Stuttgart, 21.06.2018 - 13 U 55/17

    Schadensersatz wegen Tierhalterhaftung: Anspruch des Dienstherrn in

    Ein finanzieller Ausgleich geleisteter Mehrarbeit ist nur für den Fall des (vorzeitigen) Widerrufs dieser besonderen Form der Teilzeitbeschäftigung ausdrücklich vorgesehen, sofern im Weiteren die Voraussetzungen des § 71 Abs. 1 LBesG vorliegen (vgl. VwV-Freistellung, a.a.O., Ziff. 5.1, 5.2; vgl. auch BVerwG NVwZ-RR 2009, 214 Rn. 19ff.: Anspruch auf Abänderung der Teilzeitbeschäftigung bei längerfristiger Erkrankung).
  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2020 - 1 L 623/20

    Sabbatjahr; Teilzeit; Blockmodell; Abbruch; Pandemie

    Es macht nicht jedes unerwartete bzw. unvorhersehbare Ereignis die Fortsetzung der Teilzeitbeschäftigung unzumutbar, z.B. genügen bloße enttäuschte Erwartungen in Bezug auf die Lebensführung während des Sabbatjahres nicht, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 -, juris; Tiedemann in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, 21. UPD Februar 2020, Kapitel 8, Rn. 38 ff.

    Entscheidend soll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sein, ob ein unvorhergesehenes Ereignis die mit der Wahl der Teilzeitbeschäftigung in Form der Jahresfreistellung verbundenen Vorteile, die der Beamte durch den Verzicht auf die volle Besoldung während der Arbeitsphase "erkauft" hat, nachträglich ganz oder nahezu vollständig entwertet hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 -, juris; Tiedemann in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, 21. UPD Februar 2020, Kapitel 8, Rn. 43.

    Dienstliche Belange, die dem Antrag des Beamten entgegengehalten werden können, sind alle organisatorischen und personalwirtschaftlichen Belange, die das dienstliche Interesse an der sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der der Verwaltung übertragenen Aufgaben betreffen, vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 -, juris; Tiedemann in: Schütz/Maiwald, Beamtenrecht, Kommentar, 21. UPD Februar 2020, Kapitel 8, Rn. 44.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2018 - 4 B 13.17

    (Unter-)Alimentation eines Richters und Altersteilzeitzuschlag

    Bei diesem Modell handelt es sich um eine besondere Ausgestaltung der Teilzeitbeschäftigung, bei der die durchschnittliche Arbeitszeit in Höhe von 50 v.H. ungleichmäßig verteilt ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016 - 2 C 10.15 - juris Rn. 11; vom 28. Oktober 2015 - 2 C 15.15 - juris Rn. 16; vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 - juris Rn. 11; Plog/Wiedow, BBG, Loseblatt-Kommentar, § 6 BBesG Rn. 61, Stand: Juli 2017; Kathke, in: Schwegmann/Summer, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, § 6 BBesG Rn. 9, Stand: 1. März 2018); die Quote der Teilzeitbeschäftigung wird dabei - anders als klägerseits angenommen - durch eine Betrachtung des Gesamtzeitraums bestimmt (s. dazu BVerwG, Urteile vom 28. Januar 2016, a.a.O.; vom 19. November 2015 - 2 C 3.15 - juris Rn. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2015 - 6 A 536/13

    Antrag eines Beamten auf Versetzung in den vorgezogenen Ruhestand; Zeitliches

    Dabei kann dahinstehen, ob die erarbeitete Freizeit als vermögenswertes Gut angesehen werden kann, wie der Kläger dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Oktober 2008, - 2 C 15.07 -, juris, Rn. 20, entnimmt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2008 - 2 C 15.07 -, a.a.O., Rn. 20.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2012 - 1 B 821/12

    Zumutbarkeit der Fortsetzung der beamtenrechtlichen Altersteilzeit

  • VGH Hessen, 09.02.2010 - 1 A 1201/09

    Vorzeitige Beendigung einer Teilzeitbeschäftigung bei Erkrankung; Vorzeitige

  • VG Cottbus, 17.03.2011 - 5 L 280/10

    Verwaltungsgericht verpflichtet das Land Brandenburg, die vorzeitige Rückkehr

  • VGH Hessen, 30.06.2009 - 1 A 395/08

    Anspruch teilzeitbeschäftigter Lehrer auf anteilige Besoldung bei der Ableistung

  • VGH Hessen, 17.05.2022 - 1 A 2306/17

    Kein finanzieller Ausgleich, wenn Inanspruchnahme des Lebensarbeitszeitkontos

  • VGH Bayern, 26.08.2014 - 14 BV 12.1139

    Ein Anspruch auf Ausgleich gemäß § 2a ATZV setzt nur die vorzeitige Beendigung

  • VG Regensburg, 03.02.2016 - RO 1 K 14.1423

    Antrag auf Rücknahme der beantragten Genehmigung der Teilzeitbeschäftigung

  • VG Frankfurt/Main, 23.03.2009 - 9 K 199/08

    Anteilige Besoldung nach fehlgeschlagener Freistellung einer

  • VG Kassel, 01.10.2009 - 1 K 76/08

    Widerruf einer Altersteilzeitregelung im sog. "Blockmodell" gegen den Willen des

  • VG Darmstadt, 12.03.2009 - 1 K 568/08

    Leistungsstörungen im Sabbatjahr

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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.05.2007 - 2 C 15.07   

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BVerwG, 08.05.2007 - 2 C 15.07 (https://dejure.org/2007,36323)
BVerwG, Entscheidung vom 08.05.2007 - 2 C 15.07 (https://dejure.org/2007,36323)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Mai 2007 - 2 C 15.07 (https://dejure.org/2007,36323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,36323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Altersteilzeit; Arbeitsphase; Arbeitszeit; Besoldung; Blockmodell; Dienstunfähigkeit; Erkrankung; Ermessen; Freizeitphase; Sabbatjahr; Störfall; Störfallregelung; Teilzeit; Teilzeitbeschäftigung; Umfang der Teilzeitbeschäftigung; Versorgung; Zumutbarkeit; dienstliche ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Streitwertfestsetzung für das Revisionsverfahrens

Verfahrensgang

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